Beiträge von AlexvsAlex

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Kiter,

    erst einmal vielen Dank für deine Antwort. Diesen Fachbeitrag hab ich durch meine Recherchen auch schon gefunden.
    Doch macht dieser Beitrag nur Ausagen über die Gefährdungen, die direkt vom Roboter ausgehen und nicht von Arbeitsstationen, die der Roboter im Automatikbetrieb bedient und im Teach-Modus per Hand ausgelöst werden können.

    Dennoch habe ich einen verwertbaren Absatz gefunden... und zwar im Punkt 5.4 Arbeitsorganisatorische Anforderungen.
    Im Punkt d) heißt es:

    Zitat

    Personen, die mit kollaborierenden Robotern arbeiten und Kollisionsrisiken ausge-
    setzt sind, müssen regelmäßig über die Risiken, den Notfall und die dann erforder-
    lichen sicherheitsgerechten Maßnahmen unterwiesen werden. Dies ist besonders
    für Installations-, Montage- oder Testarbeiten, zum Einrichtbetrieb und bei der In-
    betriebnahme zu beachten.[Quelle: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002…_empf_u001d.pdf ]

    Jetzt bleibt immer noch die Frage, ob das reicht. Im Anhang der DIN EN ISO 10218-2 gibt es ja die Liste segnifikanter Gefährdungen und dort heißt es:
    "- unbeabsichtigte Bewegung eines Endeffektors oder zugehöriger Ausrüstung (einschließlich
    robotergesteuerter externer Achsen, prozessspezifisch für Schleifscheiben usw.) "

    Kann man von "unbeabsichtigt" sprechen, wenn man die Bewegung per Hand mittels Bediengerät des Roboters auslösen muss?! Doch nur wenn ungeschultes Personal eingesetzt wird, oder?

    Gruß Alex

    Hallo,

    wie ich gestern schon bei meiner Vorstellung hier im Forum geschrieben habe, schreibe ich gerade meine Bachelor-Arbeit über die CE-Zertifizierung einer Sondermaschine, die wir auch selber gebaut haben/teilweise immer noch bauen. Es handelt sich dabei um eine Produktionsmaschine mit 2 Scara-Robotern, die Pick-and-Place Aufgaben übernehmen und Startbefehle für externe Bewegungen auslösen. Und hier besteht mein Problem...

    Die Maschine wird aufgrund der Roboter nachtürlich mit trennenden Schutzeinrichtungen versehen und der Zugang durch beweglich trennende Schutzeinrichtungen mit Zuhaltung realisiert. Die Zuhaltung muss PL d ausweisen etc... alles soweit klar.
    Nur kann man, wenn man die Steuerung des Roboters in den Teach-Modus setzt natürlich den Gefährdungsereich betreten und den Roboter gemach DIN EN ISO 10218 in langsamer Geschwindigkeit verfahren und so Positionen einlernen. Jedoch kann man auch über den I/O-Monitor externe Ausgänge schalten, die dann auf die Hauptsteuerung gehen und dann gefahrbringende Bewegungen auslösen können. Die Hauptsteuerung (Siemens S7) weiß ja nicht, dass sich der Roboter im Teach-Modus befindet.

    Meiner Meinung nach gibt es auch keine Aussage in der Norm DIN EN ISO 10218 darüber...

    Kann man es nun als annehmbares Restrisiko beachten, weil nur geschultes und unterwiesenes Personal den Roboter im Teach-Modus betreiben darf und das Bedienpersonal befähigt ist Gefahren selbstständig zu erkennen? Bei den Gefährdungen treten hauptsächlich Quetschgefährdungen für Hand und Finger auf.
    Oder muss dann der Schutztürkreis mit auf die Hauptsteuerung gehen und diese Bewegungen softwarseitig blockieren? Bin aber der Meinung, dass ich dann eine Sicherheitsfunktion über die SPS realisieren, die nach der DIN EN ISO 13849 nicht dafür ausgelegt ist...

    Hoffe man kann alles nachvollziehen und jemand kann mir helfen ;( ^^

    Gruß Alex

    Hallo Zusammen,

    ich bin schon seit einiger Zeit hier registriert, habe mich aber noch nicht vorgestellt und war bisher nur "stiller" Besucher. Da ich jetzt aber gerne einige Fragen beantwortet haben möcht und auf Hilfe hoffe, stelle ich mich höflicherweise erst einmal vor.

    Also mein Name ist Alex und ich 23 Jahre alt. Habe eine Ausbildung zum Mechatroniker bei einem mittelständischen Unternehmen gemacht und gleichzeitig mechatronische Systeme studiert (Duales Studium). Bei Recherchen für meine Bachelor-Arbeit, die ich zur Zeit bearbeite, bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden. Mein Thema dreht sich um die CE-Zertifizierung einer Maschine, die wir selber bauen bzw. auh schon gebaut haben.

    Bis dahin, Grüße aus NRW. ^^