BG ersetzt Brille nach Arbeitsunfall .... ?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo ,
    in einer meiner zahllosen Infomails (hier von BWRmed!a Arbeitssicherheit aktuell; Unfall der Woche) habe ich folgenden Hinweis erhalten:


    Frage: Ein Kollege wurde bei einem Arbeitsunfall am Kopf verletzt. Da er sich nur eine kleine Schramme zuzog, schrieb ihn der Durchgangsarzt nicht krank – der Unfall war also nicht meldepflichtig. Allerdings ist die teure Gleitsichtbrille des Kollegen bei dem Unfall zu Bruch gegangen. Kann er von der Berufsgenossenschaft eine neue verlangen?


    Antwort: Normalerweise kommt die Berufsgenossenschaft (BG) nicht für Sachschäden auf, sondern lediglich für notwendige Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen nach Arbeitsunfällen; im schlimmsten Fall auch für eine Unfallrente. Eine Ausnahme besteht jedoch für medizinische Hilfsmittel, die bei einem Unfall beschädigt werden. Das sind neben Brillen (außer Sonnenbrillen ohne Korrekturfunktion) z. B. orthopädische Schuhe oder auch Rollstühle. Liegt also ein Arbeitsunfall vor und wird dabei eine Brille beschädigt, die einen Sehfehler ausgleicht, übernimmt die BG die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz.
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Brille zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls auch tatsächlich getragen wurde – oder jedenfalls für die sofortige Benutzung griffbereit war, etwa in der Jackentasche. Wird eine Brille ohne Unfalleinwirkung beschädigt (weil sie etwa beim Aufsetzen zu Boden fällt), haftet die BG nicht.


    Formblatt „Unfallanzeige“ auch für Hilfsmittel-Ersatz
    Um den Schaden geltend zu machen, verwenden Sie wie bei einem normalen Arbeitsunfall das Formblatt „Unfallanzeige“ Ihrer BG. Die Unfallanzeige muss eine ausführliche Schilderung des Unfallhergangs enthalten, damit die BG feststellen kann, ob es sich um einen Versicherungsfall handelt. Anstelle des verletzten Körperteils tragen Sie auf dem Formular einfach das beschädigte Hilfsmittel ein.
    Hinweis: Die Kosten für eine Reparatur oder für eine neue Brille – falls eine Reparatur nicht möglich sein sollte – werden erst gegen Vorlage der Rechnung erstattet; der Betroffene muss also zunächst in Vorleistung gehen. Außerdem ist für die Brillengläser die Erstattung auf die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens begrenzt (nachgewiesener Wert ohne Zeitabschlag). Für die Brillenfassung gelten Höchstbeträge, z. B. bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe 250 €. Luxusgestelle übernimmt die BG also nicht.


    Hat jemand von euch schonmal was damit zu tun gehabt?

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)


    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • ANZEIGE
  • Moin Moin,
    Den Fall hatte ich vor einigen Jahren. Da wurde bei einem Arbeitsunfall die teure Gleitsichtbrille eines Kollegen beschädigt. Die bgrci hat den Schaden ohne Probleme übernommen.
    Grüße
    Awen





    Edit sagt, tausche ein G gegen ein F

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen ()

  • Auch in meinen Bereich (Hilfsorganisaton) passieren solche Sachen immer wieder und werden in aller Regel schnell und unbürokratisch geregelt.
    Wobei hier in den Sachschadenersatz nach § 13 SGB VII auch z.B. Mobiltelefone eingeschlossen sind, die zwingend (im Interesse der HiOrg) mitgenommen werden mussten. Auch die Kosten für die Behandlung von im Einsatz verletzten Rettungshunden werden übernommen.
    Wie schon in dem Tipp oben geschrieben:
    Unfallanzeige ausfüllen (Antragsleistung!). Die Unfallanzeige muss neben den vollständigen Personalien auch die aktuelle Bankverbindung des/der
    Versicherten enthalten. Weiterhin benötigt die Unfallkasse eine Rechnungskopie der beschädigten oder zerstörten Sache; zumindest aber die Angabe, wie alt der beschädigte
    Gegenstand war. Falls Ersatz beschafft wird (z.B. Brille, Mobiltelefon, Digitalkamera), ist auch die Vorlage der Originalrechnung des neuen Geräts erforderlich.
    Allerdings ist immer der kostengünstigste Weg zu wählen, also auch z.B. eine Reparatur. (Beispiel: Ist das rechte Brillenglas beschädigt, wird nicht die Kosten für eine gesamte Brille sondern nur die Kosten für die Beschaffung des neuen Brillenglases übernommen).

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)


  • Hat jemand von euch schonmal was damit zu tun gehabt?

    Hi Snoopy,


    *handheb* Und das ging bei "unserer" BG problemlos.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Die Brille kann auch über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgerechnet werde.
    Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der BG
    Frage doch mal nach ob eure Versicherung den Schaden übernimmt
    Gruß
    Jürgen

  • ANZEIGE
  • Allerdings ist immer der kostengünstigste Weg zu wählen, also auch z.B. eine Reparatur. (Beispiel: Ist das rechte Brillenglas beschädigt, wird nicht die Kosten für eine gesamte Brille sondern nur die Kosten für die Beschaffung des neuen Brillenglases übernommen).


    oh, damit habe ich extrem schlechte Erfahrungen als Ehrenmatler beim DRK gemacht.... bei einer Übung wurde von einer Teilnehmerin die Brille beschädigt und trotz diverser Anfragen wurde diese letztlich nicht bezahlt. Es handelte sich um eine noch recht neue Brille und diese war "Totalschaden".. wie das dann halt so ist, wenn da jemand mit Einsatzstiefeln drauftrampelt. Es gab genug Zeugen, so dass man einen Versicherungsbetrug auch ausschließen konnte.



    Frage doch mal nach ob eure Versicherung den Schaden übernimmt


    es geht aktuell um keinen Schaden, es war eher eine ganz grundsätzliche Frage, die sich mir aufgrund des Artikels stellte.

    Liebe Grüße, Susi :002:
    Für (Schreib-)Fehler ist mein Handy verantwortlich..... 8)


    Vernunft ist manchmal nichts anderes als der Mut zur Feigheit. (G. B. Shaw)

  • oh, damit habe ich extrem schlechte Erfahrungen als Ehrenmatler beim DRK gemacht.... bei einer Übung wurde von einer Teilnehmerin die Brille beschädigt und trotz diverser Anfragen wurde diese letztlich nicht bezahlt. Es handelte sich um eine noch recht neue Brille und diese war "Totalschaden".. wie das dann halt so ist, wenn da jemand mit Einsatzstiefeln drauftrampelt. Es gab genug Zeugen, so dass man einen Versicherungsbetrug auch ausschließen konnte.


    Genau das ist der Punkt.
    Sachschadenersatz gibt es nur im Zusammenhang mit Einsätzen - NICHT im Zusammenhang mit Aus-und Fortbildungsveranstaltungen.
    Eine ÜBUNG gilt in aller Regel als Ausbildungsveranstaltung -> deshalb kein Sachschadenersatz!
    Der Sachschadenersatz hätte in diesem Fall von der Betriebshaftpflicht des Kreisverbandes geleistet werden müssen (Satzungsgemäßer Anspruch).

  • Moin,


    ich würde immer zuerst über die Betriebshaftpflicht (sofern vorhanden) gehen. Bei uns läuft das völlig unproblematisch. Egal ob sich die Mitarbeiter ein Loch in die Hose reißen, die Brille zu Bruch geht oder beim Einparken am Sitzungsort der Außenspiegel daran glauben muß, das wird alles völlig problemlos abgewickelt. Bislang ist mir kein Fall bekannt, bei dem der Mitarbeiter auf seinen Kosten sitzengeblieben ist.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    ich würde immer zuerst über die Betriebshaftpflicht (sofern vorhanden) gehen. Bei uns läuft das völlig unproblematisch. Egal ob sich die Mitarbeiter ein Loch in die Hose reißen, die Brille zu Bruch geht oder beim Einparken am Sitzungsort der Außenspiegel daran glauben muß, das wird alles völlig problemlos abgewickelt. Bislang ist mir kein Fall bekannt, bei dem der Mitarbeiter auf seinen Kosten sitzengeblieben ist.


    Gruß Frank

    Hallo,


    soweit ich weiß, tritt die Betriebshaftpflichtversicherung normalerweise für Schäden ein, die ein Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verursacht, aber nicht für Schäden, die er erlitten hat.


    Das ist wie bei der Haftpflichtversicherung fürs Auto, die ja für eigene Schäden auch nicht aufkommt. Es müsste eigentlich so eine Art "Kasko" für den Mitarbeiter geben... :D


    Oder welche Versicherung meinst du? Wäre für mich aktuell sehr interessant wegen der kaputten Zahnprothese eines Kollegen, für die die BG nicht zahlen will.


    Viele Grüße,
    Klaus

  • ANZEIGE
  • Moin Klaus,


    wenn ich meinen Privatkram im betrieblichen Auftrag kaputt mache, tritt die Versicherung des Arbeitgebers ein. Das waren alles reale Beispiele. Meine Gattin hat sich bei einem Außendiensttermin den Spiegel im Parkhaus abgefahren. Versicherung des Arbeitgebers hat gezahlt. Klamotten, die kaputt gehen, haben wir öfters. Wird anstandlos gezahlt. Ich glaube, es ist unsere Eigenschadensversicherung, die hier einspringt, kann es aber nicht mit Sicherheit sagen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Oder welche Versicherung meinst du? Wäre für mich aktuell sehr interessant wegen der kaputten Zahnprothese eines Kollegen, für die die BG nicht zahlen will.

    Hallo Klaus,


    bei uns haben sich zwei Mitarbeiter während ihrer Arbeit die Brillen demoliert.
    Nach Unfallbericht und Vorzeigen der Brillen Rechnung hat die BG anstandslos die Brillen gezahlt.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • @ Kelte: Danke!


    Interessant wäre jetzt noch zu wissen, innerhalb welchen Zeitraums die Sache gemeldet werden muss - sofern keine körperlichen Verletzungen entstanden sind und es damit eigentlich kein meldepflichtiger Unfall war.

  • ANZEIGE
  • innerhalb welchen Zeitraums die Sache gemeldet werden muss - sofern keine körperlichen Verletzungen entstanden sind und es damit eigentlich kein meldepflichtiger Unfall war.

    Hallo Klaus,


    ich kann Dir nicht sagen in welchen Zeitraum die Meldung erfolgen muss.
    Dafür kann ich Dir sagen wir melden es der BG gleich, sobald wir Kenntnis von dem Vorfall haben.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo,
    bei uns kam es auch schon vor. Wenn die Brille getragen wurde und nicht zur Aufbewahrung in der Tasche war, dürft das mit der Kostenerstattung von der BG kein Problem sein. Bei uns lief es ohne Probleme.

    (_)? You never walk alone! :012: