Hallo Sifas,
ich bin auf der Suche nach (Grenz-)Werten für zulässige mechanisch einwirkende Kräfte auf Menschen.
Z.B. gibt es in der EN1010-5 Abschnitt 5.3.4.2 die Aussage: Die Einzugstellen zwischen Faltriemen und Niederhalterollen müssen gesichert sein durch: ...Niederhalterollen, die mindestens 25 mm ausweichen können bei einer Anpresskraft von höchstens 70 N...
Nach meinem Verständnis ist es somit zulässig, dass eine Kraft von 70 N auf einen Finger wirkt, der unter die Niederhalterolle gerät. Die Rolle weicht dann 25 mm unter 70 N aus und die ganze Hand rutscht durch.
Mit dieser Argumentation möchte unsere Entwicklungsabteilung eine Halteklappe konstruieren, die, wenn sie denn einen Finger "erwischt", diesen nicht "quetscht" und der Finger herausgezogen werden kann.
Das Brisante daran ist, dass der Betreiber unserer Maschine dies nicht akzeptiert; unsere Entwicklungsabteilung sich aber auf stur stellt. Und ich darf nun als Schlichter fungieren.
Und um die Frage vorweg zu nehmen: Wir sind Eigentümer der Maschine - der Betreiber ist Besitzer der Maschine. Das ist in unserem Industriebereich so üblich und zu allem Überfluß "reisen" die Maschinen in ihrem Leben auch noch quer durch die Welt - von einem Besitzer zum nächsten. Und irgendwann ist sie dann bei uns zurück und wird verschrottet - oder auf ein anderes Produkt umgebaut.
Gruß, Niko.