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  • Hallo Sifas!
    Ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Thema BGV A3, prüfen ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
    Die Frage, die sich mir stellt, ist, wie genau soll man das Thema nehmen? Was soll alles geprüft werden und wie oft?
    Wenn man genau nach Vorschift vorgeht, dann hat man da schnell einen riesen Aufwand, der erst einmal bezahlt werden will.
    Thema Büro z.B.
    PC, Drucker, Fax usw., prinzipiell ortveränderlich aber ist da wirklich eine 6 oder 12-monatige Prüfung sinnvoll? Was ist Wasserkochern, Kaffeemaschine und, und, und?
    Wenn von Euch einer da schon Erfahrungen gesammelt hat, natürlich auchmit BG, Sachversicherer o.a., dann könntet Ihr mal Eure Erfahrungen weitergeben.
    Gruss Mondeo

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  • Ich kann nur empfehlen diese Sachen einzuhalten.
    Aber du hast die Möglichkeit die Prüfintervalle selbst festzulegen.


    Das heißt, etwas Laienhaft ausgedrückt, bei Geräten wo keine elektrische Schäden festgestellt werden kann man die Prüfintervalle auf bis zu 3 oder 4 Jahre strecken, bzw. das was die VDE Prüffristen max. erlauben


    Damit kann man den Aufwand relativ einfach verringern.


    Bei uns werden alle E-Geräte überprüft.
    Unsere und die von den Fremdfirmen. Es sei denn die Fremdfirma ist eine anerkannte E-Firma oder hat einen E-Meister beschäftig.


    Ausserdem werden bei uns alle E-Betriebsmittel im Aussenbereich mit einer H07RNF Leitung ausgestattet, obwohl die Großen Firmen wie Bosch, Metabo und andere sich ausserstande sehen Geräte mit dieser Leitung zu liefern.


    Aber unsere E-Abteilungen beziehen sich direkt auf die VDE Normen die in der A3 erwähnt werden. Da diese detalierter auf die Sache eingehen, gleichzeitig als anerkannte Regel der Technik auch viele Ausnahmen liefert.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo Mondeo.


    Wenn du dir diese PDF Datei (http://www.bgfe.de/praev/praev_bgvorschriften.html)
    anschaust und sorgsam durch liest, wirst du ab Seite 12 ff die Fristen lesen können.
    Diese Fristen sind Richtwerte.
    Auf Seite 14 kommen die Maximalwerte (1-2 Jahre) zur Geltung. Diese sollten wir min. einhalten.
    Geprüft wird alles, das einen Netzstecker hat (ortsveränderlich), also auch K-Maschine, Kocher, Toaster, Radio, Lockenstab, etc.


    Ach ja auf Seite 12 steht ein Richtwert mit 4 Jahren.
    Werden eure Schaltanlagen (ortsfest) angefangen mit GebäudeTrafo, Mittelspannung, Niederspannungshauptverteiler, Unterverteiler, etc. sorgsam geprüft?
    --> Beratung und Angebot von Elektrofachkräfte / -meister einholen und das am Besten nicht nur von einem.


    Zu dem Thema Sachversicherer würde ich mich bei VDS in Köln kundig machen.
    Die können dir am Besten sagen wie du bei eurer Versicherung im Sektor Brandversicherung etc evtl auch Einsparungen erhalten kannst.


    zu RaBau:
    auch anerkannte E-Firmen haben kein Freispiel, sondern genauso die Pflicht zur sorgsamen fristgerechten Prüfung aller Geräte und Anlagen in seinem Besitz.


    So jetzt muss ich langsam...


    pla

    p. i. t.

    • Offizieller Beitrag

    hallo mondeo,


    kann mich meinen vorrednern nur anschließen.


    Hier noch zwei weitere tipps:
    1. Wenn ihr die benutzung von privatgeräten zulasst, z.b. wasserkocher, kaffeemaschinen, netzbetriebene radios usw., sollten diese geräte auch unbedingt mit in die betriebliche prüfung mit einbezogen werden. Am besten ist, diese nutzung betrieblich genau zu regeln: was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt, welche voraussetzungen/bedingungen sind einzuhalten, prüffristen, sind kosten zu übernehmen usw.
    Noch besser wäre es ja, wenn man diese benutzung ganz ausschließen könnte.
    2. Bei der ermittlung der prüffristen für eure geräte kann man im rahmen der gefährdungsbeurteilung durchaus berücksichtigen, dass es "ortsveränderliche" geräte gibt, die einmal ans netz angeschlossen werden, und dann nie wieder bewegt werden (z.b. computer mit zugehöriger hardware und mehrfachsteckdosen) Hier kann man die fristen sicherlich im rahmen der 1-2 jahre ansiedeln.


    Etwas problematisch, nach unseren erfahrungen, sind steckernetzteile. Hier kann man nicht allzuviel prüfen und dennoch überhitzen die ganz gern einmal und brennen durch. Da sollte man sicherlich schon mal öfters hinschauen.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo Sifas,
    hatte zwischenzeitlich ein Gespräch mit unserer BG.
    Also richtig festlegen wollen die sich auch nicht !!
    Bürokommunikation ist wohl eher in längeren Prüfintervallen sinnvoll wenn jährlich eine Sichtkontrolle durchgeführt wird.
    Ist halt alles eine Frage der Beurteilung des Risikos.
    Zum Thema längere Fristen steht ja sogar in der BGV A3, dass bei einer Fehlerquote <2% verlängert werden darf, dies gilt aber wohl nur innerhalb einzelner Produktgruppen, nicht pauschal über alles.
    Hier noch ein Link, der mir zwischenzeitlich untergekommen ist:


    http://www.bgva2.net/informationen.html


    Hallo PLATTON, wie siehts mit deiner Ausbildung aus, seit der LEK1 hab ich nix mehr von dir in BME gesehen?

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  • Zitat

    Original von mondeo
    Hallo Sifas,
    hatte zwischenzeitlich ein Gespräch mit unserer BG.
    Also richtig festlegen wollen die sich auch nicht !!
    Bürokommunikation ist wohl eher in längeren Prüfintervallen sinnvoll wenn jährlich eine Sichtkontrolle durchgeführt wird.


    Bei uns wurde die Prüffrist für Bürogeräte auf 4 Jahre gestreckt, dasselbe gilt für Küchen.


    Einzige Ausnahme sind dort Handgeführte Arbeitsmittel die sind alle 2 Jahre dran.



    (ADIMNS BITTE WEGEN DOPPELPOST LÖSCHEN!!!)
    Schon passiert, kein Problem - Chris

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
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    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau ()

  • Hallo alle,
    Die BGV A3 hat mit ihren Prüffristen eigentlich die Handlungsintervalle festgelegt.
    Wie ich aber den Beträgen entnehmen kann, liegt die Zuordnung der Bürotechnik im unklaren Bereich.
    Hier liegt eigentlich ein Klärungsbedarf der BGen vor. Ortsfest oder ortsverändertlich?
    In der Durchführungsanweisung zur BGV A3 §5 steht:
    ORTSVERÄNDERLICHE ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL sind solche, die während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
    Somit sind eine Vielzahl unserer Bürogeräte keine ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Computer, Drucker, Kopierer oder Reißwolf stehen an ihrem Platz. Einmal in der Steckdose und erst raus zum Recycling.
    Leider ist an vielen Büroplätzen keine ausreichende Anzahl von Steckdose vorhenden, denn die Zahl der Geräte, die ans Netz wollen nimmt ständig zu. Also werden Verteiler dazwischen gesetzt oder REIN UND RAUS AUS `DIE DOSE.
    Hier geht es um die Anschlussleitungen mit Stecker, also die Fristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind zu halten, Verteilerleitungen fallen ja sowieso darunter.
    Da wir einen eigenen Betriebselektriker haben, prüfen wir unsere elektrischen Büroausrüstungen alle zwei Jahre, vorausgesetzt die Fehlerquote wurde gehalten.
    Andere Firmen sehen da eine finanzielle Belastung und hinterfragen.


    Gruß
    H.-H.

  • Hallo Leute,


    bei uns ergibt sich zur Zeit auch eine Frage zur Prüfung von eletrischen Betriebsmittel.
    Unsere Elektrofachkraft verwaltet alle elektrisch zu prüfenen Arbeitsmittel in einer Datenbank. Dort werden die Prüfungfristen dokumentiert und automatisch die neuen Prüffristen angezeigt.
    Nun haben wir eine Reihe von Prüflingen, die bspw. in 09/06 geprüft werden sollen. Aufgrund der Menge kann es aber vorkommen, dass Prüfungen dann erst in 10 oder 11/06 durchgeführt werden. Bisher wurde aber das Datum nicht geändert, da sonst das ganze Jahr geprüft werden müsste.
    (Nächstes Prüfintervall wäre dann unterjährig=Aber Abweichung zwischen Frist und Prüfung)


    Ist diese Vorgehensweise zulässig?


    Wie macht ihr das mit euren elektirschen Anlagen?


    Gruß
    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Chris,
    bei uns ist es ähnlich, durch die Menge der zu prüfenden Geräte kann der Termin nicht immer eingehalten werden.
    Die BGV A3 gibt ja nur Richtwerte vor, wir haben anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt, dass eine Überschreitung von max. 6 Wochen keine Gefährdung darstellt.


    gruß, herbert

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  • Hallo Chris,


    grundsätzlich ist die Vorgehensweise in Ordnung. Die Frage ist, wie entwickelt sich Eure Fehlerquote? Wenn Sie sich nicht verschlechtert nur weil Ihr ein bischen spät dran seid, dies in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren, max. Überschreitungsfrist festlegen und gut ist :D.


    Viele Grüße


    kuddel