Hallo Zusammen,
ein MA soll einen Hydraulikzylinder schweißen, der gebrochen war. Er hat dies nicht gemacht, was meines Erachtens richtig war.
Jedoch will die Fa. ihn disziplinarisch zur Verantwortung ziehen.
Da ich mich (FASI) mit der EU Maschinenrichtlinie noch nicht 100 %ig bewandert bin, meine Bitte in die Runde, wo ich in diesem Fall was über die Haftung finde?
Maschinenrichtlinie, BetrSiV, Produkthaftungsgesetz?
viell. könnt Ihr mir paar § zukommen lassen!?
Danke vorab!!!