MA soll Hydraulikzylinder schweißen: Rechtliche Verantwortung

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  • Hallo Zusammen,


    ein MA soll einen Hydraulikzylinder schweißen, der gebrochen war. Er hat dies nicht gemacht, was meines Erachtens richtig war.
    Jedoch will die Fa. ihn disziplinarisch zur Verantwortung ziehen.


    Da ich mich (FASI) mit der EU Maschinenrichtlinie noch nicht 100 %ig bewandert bin, meine Bitte in die Runde, wo ich in diesem Fall was über die Haftung finde?
    Maschinenrichtlinie, BetrSiV, Produkthaftungsgesetz?
    viell. könnt Ihr mir paar § zukommen lassen!?


    Danke vorab!!! :rock2:

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  • hallo haegar5,
    der MA darf den Zylinder nicht schweißen. Hydraulikzylinder sind gedrehte Teile.
    Des Weiteren schaue Dir den Schweißerpaß des MA, da steht auch vieles drin.
    Aber alle Deine Fragen werden in der BGI/GUV-I 5100 "Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung im Kapitel 4 aufgeführt.
    Dort steht ganz klar, Austausch durch einen Ersatzzylinder.
    Des Weiteren müssen Schweißnähte geschallt und durch einen SV abgenommen werden, ohne Freigabe kein Einsatz der Masachine, was sowieso nicht mit einem geschweißten Zylinder zugelassen ist.


    Disziplanarisxh ist der MA nicht anzugehen, höchstens zu belobigen.


    Beste GRüße
    Thomas

  • Hallo,


    teilweise Einspruch.


    Ein Hydraulikzylinder, und wir reden jetzt sicherlich nicht vom gehärteten Stössel, sondern von dem Gehäuse, besteht, normalerweise aus einem gedrehten Rohr, einem Enddeckel, der eingeschweisst ist, mind. 2 Ölanschlüssen (befüllen und leeren), deren Gewindeanschlüsse auch eingeschweisst sind und einem Flanschring vorne, der meist mittels Gewinde aufgeschraubt wird.
    Wo wird das Ding jetzt bei Druckbelastung undicht? Entweder vorne im Bereich des Stössels, hier können Dichtungen gewechselt werden und ein "rauer" und kratziger kann wieder geplant werden.
    Oder aber in einer Schweissnaht. Hier kann ein MA, der entsprechende Kenntnisse hat, den Zylinder schon reparieren. Der Fachmann weiss aber auch, dass der Zylinder mit hunderten von bar gequält wird und seine Arbeit sehr sorgfältig sein muss.


    Wenn ihr jetzt einen Schweisser habt, der das eben nicht macht, weil er seine Grenzen und Fähigkeiten kennt, kann ich nur sagen: Hut ab vor dem Mann und seiner Entscheidung! :thumbup::thumbup::thumbup:


    Vielleicht wissen die lieben Firmenleiter nicht, dass ein Ölstrahl von mehreren hundert bar ganz einfach und schmerzfrei Arme, Beine und auch andere Körperteile abtrennen kann. :evil:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo haegar5.


    Das ist ja mal echt wieder ein Kracher! Der MA wird unter Druck gesetzt und soll Arbeiten ausführen, für die er sich nicht ausreichend qualifiziert oder informiert sieht. Er verweigert dieses weil er sich seiner Verantwortung bewusst ist und schützt sich selbst, Dritte und sogar den Unternehmer!
    Ich würde mal eher, bevor Du an Vorordnungen herangehst, Dich beim Hersteller dieses Zylinders erkundigen, wer überhaupt Instandsetzung an seinen Produkten ausführen darf. Herstellervorgaben sind grundsätzlich zwingend zu beachten. Je nach Zylinder, Drücke, Einbauort und Gefährdung bei Versagen, kann es sogar dazu führen, dass die Maschine ihre Zulassung verliert.
    Was Fakt ist: Der MA benötigt eine klare schriftliche Anweisung und Anleitung des Herstellers (Montage- bzw. Instandhaltungsanleitung), wie, was und wo er was durchzuführen hat. Sagt der Hersteller, dass für sein Produkt nur spezielle Leute für die Instandsetzung zugelassen sind, hat sichs eh erledigt. Dann wäre das eine nicht herstellerkonforme Instandsetzung, welche bei Eintritt eines Schadensfalls entsprechend geahndet werden kann.
    Der MA hat auch aus meiner Sicht erst einmal alles richtig gemacht, weil er sich nicht sicher war, ob er es sicher ausführen kann.
    Die Verantwortung trägt in diesem Fall der Anweisende, somit sein Vorgesetzter. Aber das ohne schriftliche Anweisung oder zuverlässigen Zeugen belegen zu können, ist immer schwierig.
    Bei solch einem Fall würde ich als MA sogar in Betracht ziehen, das Unternehmen zeitnah zu verlassen. Wenn so etwas einmal versucht wird, dann ist der nächste Moment nicht weit. :cursing:
    Auf den Ausgang bin ich mal gespannt. Halt uns mal auf dem Laufenden. :thumbup:


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Moin,

    ... Der MA hat auch aus meiner Sicht erst einmal alles richtig gemacht, weil er sich nicht sicher war, ob er es sicher ausführen kann.
    Die Verantwortung trägt in diesem Fall der Anweisende, somit sein Vorgesetzter. Aber das ohne schriftliche Anweisung oder zuverlässigen Zeugen belegen zu können, ist immer schwierig.

    Jens: :thumbup:


    BGV A1, §2


    (4) Der Unternehmer darf keine
    sicherheitswidrigen Weisungen erteilen.


    und der Mitarbeiter darf sicherheitswidrige Weisungen nicht ausführen.


    Wenn der Vorgesetzte damit ein Problem hat,
    dann sollte er ein weiteres Problem kriegen (z.B. eine wütende SiFa, die in der beratenden, aber nicht rechtsberatenden Funktion auf einige Paragraphen des StGB hinweist) :cursing:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Servus Zusammen,


    danke einsweilen für die Hilfe! :rock2:


    Die Kommentare decken sich insoweit schon mit meinem Wissen, bzw. Vermutungen.


    Dem MA habe ich vorher schon gesagt dass er richtig gehandelt hat. Ihm habe ich ein paar Auszüge aus dem BGB der Maschinenrichtlinie etc. gegeben, damit er es seinem Vorgesetzten zur Kenntnisnahme geben kann.



    Ich selbst bin auch mal gespannt, werde das Thema bei der nächsten ASA ansprechen :Lach: