Risikobewertung nach Nohl - in welchen Fällen sollte sie nicht angewendet werden

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  • Hallo zusammen,


    ich bin in der Sifa-Ausbildung und habe eine Frage zur Risikobewertung nach Nohl. Es gab einen Hinweis in der Ausbildung, dass diese Methode in bestimmten Fällen nicht angewendet werden sollte.
    Ich meine mich zu erinnern, dass dies dann falsch sei, wenn Vorschriften bei bestimmten Arbeiten Maßnahmen fordern (z.B. Arbeiten mit Gefahrenquelle "Höhe"; Absturzsicherung vorgeschrieben).


    Für Hinweise wäre ich dankbar, und verbleibe


    MfG
    Detlef

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  • Hallo,
    die Aussage dass Nohl nicht angewendet werden soll ist sicher nicht korrekt. ?(


    Die Gründe:
    Der Unternehmer muss die vorhanden Gefährdungen feststellen, beurteilen und Maßnahmen ableiten.
    In diesem Zusammenhang muss das Risiko bewertet werden, also: Risiko= Eintrittswahrscheinlichkeit x Höhe/Schwere eines Schadens. :thumbup:


    Ob nach Nohl, Ampel, Zahlenmatrix oder was auch immer ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch sonstwo definiert, alsopasst die Aussage nicht.
    Der Verwantwortliche muss einen Zustand ohne Gefährdung bzw. mit akzeptablem Restrisiko schaffen - für welchen er gerade stehen muss.
    Ich hoffe es ist (zu später Stunde) noch verständlich...

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo AL_MTSA,


    danke für die schnelle Antwort. Vielleicht habe ich da etwas verwechselt? Ich meinte mich zu erinnern, dass wenn Maßnahmen ohnehin erforderlich sind (Beispiel Absturzsicherung), die Risikobewertung nach Nohl (die im Beispiel die Arbeit ohne Absturzsicherung beurteilen würde) entbehrlich wäre. Wobei Nohl hier natürlich auch zum Ergebnis "Handlungsbedarf" führen würde. Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben; ich wollte einfach auf Nummer sicher gehen.


    Danke + viele Grüße
    Detlef

  • Hallo,
    wenn die Absturzgefahr z.B. durch eine mind. 1m hohe Attika oder Geländer beseitigt ist, besteht diese nicht mehr und braucht nicht bewertet zu werden.
    Fehlt das Geländer oder die Attika hat nur 50 cm, ist eine Gefährdung möglich und muss bewertet werden.
    Schauen Sie sich Gebäude mit Flachdach an und fragen sich wie die Arbeiten im Kantenbereich durchgeführt werden sollen - ohne feste Absperrung....... (Realität)

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,


    ok. Dann verstehe ich das jetzt so, dass wenn keine Gefahr besteht (wie in Deinem Geländer-Beispiel), eine Risikobewertung logischerweise nicht notwendig ist.
    Besteht aber - evtl, auch durch Nichtbeachtung von Vorschriften - eine Gefahr, so ist die Risikobewertung (eigentl. auch logisch) unverzichtbar.
    Besten Dank.


    MfG
    Detlef

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  • Moin,


    vielleicht sehe ich das jetzt zu kleinlich, aber:


    - wenn keine Gefahr besteht, dann habe ich diesen Sachverhalt auch erst einmal ermitteln müssen. Wenn daraus (logischerweise) resultiert, dass kein Risiko vorhanden ist, habe ich auch in diesem Fall das Risiko bewertet.


    - wenn durch Nichtbeachtung von Vorschriften (die ein Risiko ja ausschließen, zumindest aber reduzieren sollen) ein Risiko erst entsteht, dann habe ich im Ansatz etwas falsch gemacht, denn die Vorschriften muss ich einhalten.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Eine Bewertung nach Noel ist meiner Meinung nach nicht immer Sinnig.
    Ich führe eine Gefährdungsbeurteilung durch stelle dabei eine Gefährdung oder Gefährdungspotentiale fest. Lese mich in stattliche Gesetze, Vorschriften, etc. ein. Bekomme dort häufig schon Vorgaben in welche Richtung ich die Schutzmaßnahmen zu treffen habe. Wenn ich eine Bewertung nach Noel dabei durchführe müsste ich die Arbeiten einstellen lassen obwohl mir der Gesetzgeber klar den Freiraum gibt diese Arbeiten durchzuführen.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)


  • Hallo Detlef,


    Du erinnerst Dich richtig.
    Bei der Beurteilung gibt es eine Rangfolge:
    1. Gesetze, Verordnungen, Regeln und Normen
    2. Wissenschaftlich annerkannte Verfahren z.B. Leitmerkmalmethode für Heben, Halten, Tragen
    3. Risikomatrix z.B. Nohl


    Wenn für eine Gefahr, wie z.B. von Dir genannt Absturzgefahr, entsprechende Orientierungspunkte (rechtlich, normativ, Analogie) vorliegen, kann auf die Risikobewertung verzichtet werden.


    Beispiel: Du hast an der Kante des Flachdachs, auf dem regelmäßig die Solartechnik gewartet werden muss eine Absturzhöhe von 5 m. Der Arbeitsplatz liegt dichter als 2 m an der Absturzkante. Nun schaust Du in die ASR 2.1 und stellst fest: Es besteht Handlungsbedarf. Eine weitere Risikobewertung z.B. mit der Matrix nach Nohl ist nicht mehr notwendig.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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