Ruheraum für Mitarbeiter

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  • Hi @ all,

    kann mir einer sagen wo ich Informationen zu Ruheräumen her bekomme?
    Kurz zu der Ausgangslager ich arbeite in einen 150 MA starken Betrieb. Wir haben einen Pausenraum der auch eine Liege zum ausruhen besitzt.
    Jetzt stellt sich mir die Frage ob es eine Checkliste für so einen Ruheraum gibt die ich abarbeiten kann.
    Die nächste Frage ist muss der Ruheraum gekennzeichnet werden? und wenn ja wie?

    Grüße aus Berlin

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Danke für die Informationen.
    Leider habe ich gestern schon die ASR 4.2 durchgelesen.
    Die Fragen bleiben jedoch die selben:
    Muss eine Kennzeichnung erfolgen?
    Wird überhaupt ein Ruheraum benötigt? <- oder ist der nur für werdende und stillende Mütter?

    Gruß Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Der Ruheraum muss nur dann vorhanden sein, wenn du schwangere oder stillende Frauen im Betrieb hast.
    Der Raum muss nicht zwingend gekennzeichnet sein aber die schwangeren/stillenden müssen wissen wo er ist.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Dazu ein Tip aus der Praxis: Ich habe selber mehrere Jahre in einem Unternehmen ähnlicher Größe gearbeitet, in dem es einen Ruheraum gab. Eine Liege ist nach meinen Erfahrungen deutlich zu wenig. Von den über die Jahre wechselnden und zum Teil in unterschiedlichen Schichten arbeitenden 130 bis 140 Mitarbeitern nutzten im Mittel mehr als zehn Personen täglich den Ruheraum für ein Nickerchen in der Mittagspause. Es waren also um die 10 % der anwesenden Mitarbeiter. Da die Pausen in Gleitzeit genommen werden konnten, reichten die vorhandenen 5 Plätze meist aus.

    Da nach aller Erfahrung so ein neudeutsch als Powernapping bezeichnetes kurzes Nickerchen von z. B. 20 Minuten einen sehr guten Einfluß auf Psyche und Physe hat, sollte es eigentlich in jedem Unternehmen für jeden Mitarbeiter eine Schlafmöglichkeit geben. Ich kann das nur empfehlen. Damit diese Möglichkeit angenommen wird, sollten aber ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Um einen deutlichen positiven Effekt zu erreichen ist es wichtig, daß man regelmäßig, also täglich die Möglichkeit zum kurzen Mittagsschlaf hat. Da die Liegen bei entsprechenden Pausenregelungen an einem Tag mehrfach genutzt werden können, braucht man zwar nicht für 10 % der Mitarbeiter eine Liege zu haben, aber eine für 150 Mitarbeiter ist ganz sicher nutzlos.

    Ich habe es mehrfach über die Jahre erlebt und sehr gut beobachten können: Selbst wenn nur ein Mitarbeiter begonnen hat jeden Mittag kurz zu schlafen, verbesserte sich das Klima und die Arbeitsleistung in der betreffenden Abteilung. Auch einzelne Mitarbeiter mit besserer Laune und höherem Antrieb wirken da sehr positiv, weil sie gewissermaßen Multiplikatoren sind.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Vielen Dank euch beiden, dass hat mir jetzt weiter geholfen.

    Gruß aus Berlin

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hi Michael H.,

    noch kurz als Info: der "Ruheraum" (Raum in welchem die Liege steht/hängt/montiert ist)muss nicht gekennzeichnet sein, und darf auch eine andere Verwendung haben, muss jedoch bei Bedarf für Benutzung der Liege direkt geräumt werden(gilt z. Teil auch für San-Räume). Ggf ein "Besetzt-Schild" an der Tür anbringen.

    Ich weiß es ist nicht das non-plus-ultra, aber es gibt manchmal wenig Platz!

    2 Mal editiert, zuletzt von arn.im (22. Oktober 2014 um 15:22) aus folgendem Grund: hat sich erledigt :-)

  • Hallo Michael,

    wie macht ihr das mit der Hygiene, wenn sich so viele Mitarbeiter die Liegen teilen? ?(

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Ich nehme an, daß das an mich gerichtet war: Der Raum wurde von den Mitarbeitern selber in Ordnung gehalten (ein z. B. mitgebrachter Kaffeebecher wurde halt wieder mitgenommen) und zusätzlich gab es Reinigungskräfte. Das lief nicht anders wie bei den üblichen Sitzgelegenheiten in Pausenräumen ab.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Moinsen

    ich recycel mal diese alte Thema...aber da hat sich nicht so viel geändert.-

    In der ASR A 4.2 steht ja beannter Weise:

    6 Einrichtungen für schwangere Frauen und stillende Mütter

    (1) Werden schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigt, müssen Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe in einer Anzahl vorhanden sein, die eine jederzeitige Nutzbarkeit sicherstellen. Die Privatsphäre ist bei der Nutzung zu gewährleisten.

    (2) Die Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen müssen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein.

    (3) Für die Räume, in denen die Einrichtungen genutzt werden, gelten die Anforderungen aus Punkt 4.1 Abs. 5 bis 11.

    Finde ich diese Anforderung in irgend einem Meldebogen für das RP wieder ?

    Da ich oben ein "müssen" lese, wäre dieKonsequenz, kein Ruheraum , keine Beschäftigung von Schwangeren...wie seht Ihr das ?

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (14. August 2023 um 15:00)

  • Wobei es nicht unbedingt ein separater Raum sein muss...

    Es muss was zum Hinlegen da sein (Klappliege an der Wand würde ausreichen), die Privatsphäre sollte gewahrt sein... also nicht unbedingt Flur mit Durchgangsverkehr.

    Das kann auch das jeweilige Büro sein... oder man tauscht für eine gewisse Zeit die Arbeitsplätze...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Danke E.weline.... habe es 100 mal überlesen nun im Meldebogen des RP-BW gefunden.

    Aber ohne Liegemöglichkeit , kein Beschäftigung, Matzratze auf dem Boden ist ja wohl keine Alternative...

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Matzratze auf dem Boden ist ja wohl keine Alternative...

    Ja, denn wie will die Schwangere mit Kugel - die eh schon Bewegungseingeschränkt ist - da jemals wieder hochkommen?

    Was auch nicht geht, ist die schicke Ledercouch, die eh im Pausenraum steht (ggf. auch zu niedrig, Publikumsverkehr, etc.) - so eine Anfrage hatte ich mal...

    Was du bei der Auswahl auch bedenken solltest ist das Organisatorische - wenn Schwangere Kreislaufprobleme bekommt, so sollte regelmäßig auch jemand nach ihr sehen können - also nicht im hintersten Winkel im Keller einrichten.

    Mann könnte in dem Zusammenhang über Mutter-Kind-Büros nachdenken (Wickelmöglichkeit, Mikrowelle, Spielecke, Stillstuhl...).

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Habt Ihr einen Betriebsarzt. Unser hat einen separaten Raum mit höhenverstellbarer Liege.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Habt Ihr einen Betriebsarzt. Unser hat einen separaten Raum mit höhenverstellbarer Liege.

    :44: Ich stelle mir gerade die Warteschlange im Treppenhaus vor der Betriebsärztin vor...bei 16000 MA könnten es ein paar sein.

    Wenn dann die letzte in der Schlange sich hinlegen kann, müssen die Betriebsärztin womöglich Geburtshilfe leisten.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • :44: Ich stelle mir gerade die Warteschlange im Treppenhaus vor der Betriebsärztin vor...bei 16000 MA könnten es ein paar sein.

    Wenn dann die letzte in der Schlange sich hinlegen kann, müssen die Betriebsärztin womöglich Geburtshilfe leisten.

    In der Geburtsturkunde steht dann als Geburtstort "4. Stufe auf der Treppe vor dem Ruheraum" ^^

    Wir haben eine tragbare Liege angeschafft, die dann an geeigneter Stelle so diskret wie möglich aufgestellt werden müsste. Mehr gibt das Gebäude nicht her. Selbst die Besenkammern sind zu klein.

    Grundsätzlich hätte ich nichts gegen einen echten Ruheraum, denn wir hatten auch schon Leute, die das Wetter mit Kreislaufproblemen belastet hat.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Aber ohne Liegemöglichkeit , kein Beschäftigung

    Umgekehrt. Sobald eine Schwangere oder Stillende beschäftigt wird, ist eine entsprechende Liegemöglichkeit zwingend vom AG einzurichten. Das Mutterschutzgesetz wurde ja gerade in Bezug auf die Weiterbeschäftigung angepasst. Ziel ist es die Beschäftigung so lange wie möglich zu erhalten. Dem §1 ist ja zu entnehmen: "Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen." Im §9 dann: "Soweit es nach den Vorschriften dieses Gesetzes verantwortbar ist, ist der Frau auch während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit die Fortführung ihrer Tätigkeiten zu ermöglichen." weiter "Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann."

    => im Zweifel muss eben ein Mann (oder andere Person) sein Einzelbüro räumen, damit man einen geeigneten Raum für die Frau bekommt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Umgekehrt. Sobald eine Schwangere oder Stillende beschäftigt wird, ist eine entsprechende Liegemöglichkeit zwingend vom AG einzurichten.

    => im Zweifel muss eben ein Mann (oder andere Person) sein Einzelbüro räumen, damit man einen geeigneten Raum für die Frau bekommt.

    Das ist schlicht und einfach unrealistisch bei einer Arbeitgeberin , deren Liegenschaften sich auf 208 km² verteilen!

    Ich betreue Bereiche, in denen es einzelne Räume in Gebäuden) mit sonst anderer Nutzung) für auch mal nur 1-2 Teilzeit/Mitarbeiterrinnen gibt.

    Und überall fehlen Büroräume…

    Bei einem vor allem auf zwei große Standorte konzentrierten Arbeitgeber wie bei dir, AxelS ist das natürlich was anderes.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (15. August 2023 um 10:59) aus folgendem Grund: hach gar nicht so leicht immer das generische Fenininum zu verwenden

  • Bei einem vor allem auf zwei große Standorte konzentrierten Arbeitgeber wie bei dir, AxelS ist das natürlich was anderes.

    Du kennst ja unsere Verhältnisse, nur dass wir inzwischen ein paar Kliniken in unseren Bestand integrieren sollen, ohne dass es hierzu wesentlich mehr Räume geben wird.

    Man muss ja auch nur dort, wo eine Schwangere oder Stillende ist, einen entsprechenden Raum vorhalten, somit nicht flächig an jedem möglichen Standort.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke E.weline.... habe es 100 mal überlesen nun im Meldebogen des RP-BW gefunden.

    Aber ohne Liegemöglichkeit , kein Beschäftigung, Matzratze auf dem Boden ist ja wohl keine Alternative...

    Unsere Betriebsärztin hat für das Sofa mit Einmalauflage ihr OK gegeben. Diese sind in den Außenstellen und Kitas zu finden und stehen jeweils im Aufenthaltsraum.