Hallo Mitstreiter.
Hab heute mal wieder einen kurzen Austausch gehabt. Ein MA soll eine Dienstreise durchführen und der AG möchte die Fahrzeit, in der er sein Fahrzeug zum Erfüllungsort fährt, nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes anerkennen. Das ist für mich erst einmal Nebensache. Ich denke mal, dass wir uns da einig sind und das diese Entscheidung vor keinem Gericht der Welt standhalten wird. Es wird aber etwas spezifischer und nicht so einfach. Einerseits wird der Aufwand anerkannt (also die Stunden dem MA gutgeschrieben und zugesprochen). Andererseits definiert der AG die Reisezeit NICHT als Arbeitszeit. Hier widerspricht er sich also selbst. Daher suche ich Urteile darüber. Ich habe bis jetzt nur Anmerkungen, Erklärungen und Interpretationen etc. ohne schlüssige Verweise gefunden.
Ein Bsp. MA fährt 4 Stdn zu einem Kongress, zu dem er durch den AG bestellt wird. Nimmt dort seine Aufgaben für 8 Stdn war und ihm wird gem. der internen Regelungen die Heimfahrt gewährt. Der MA ist somit bei 16 Stdn, wovon ihm die mehrgeleisteten Stdn auch entsprechend aufs Zeitkonto gutgeschrieben werden und diese im Anschluss vergütet werden (kein Freizeitausgleich).
Bevor Ihr aufschreit: JA, ES PASST NICHT!
Ich habe die Frage gestellt, wie es denn ausgehen wird, wenn der MA in der 14. Std einen Unfall hat. Natürlich möchte der GF etwas "Handfestes" haben. Er sieht diese Situation ein und möchte auch etwas daran ändern aber er möchte natürlich was Handfestes haben. Habt Ihr da etwas "Futter" für mich?
Gruß
Jens