Brandschutz

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  • Am 23. Januar geht`s los mit der Ausbildung.
    Nochmal die Frage an alle: Hat jemand Erfahrungen mit der Ausbildung bei der Feuerwehr in Aachen? Hat jemand Ahnung von Aachen? Was kann man dort Abends tun oder erleben?


    Ciao Andreas

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  • Gehört Ex-Schutz auch zu deinen Fachgebieten?
    Was muss in einem EX-Schutz-Dokument alles angegeben werden?
    1. Beispiel Lackieranlage:
    Sicherheitstechnische Kennzahlen: Sollte alle Varianten von Lacken, Verdünnungen usw. angegeben werden oder reicht da exemplarisch ein Medium?
    2. Schutzmassnahmen
    Gilt eine technische Lüftung zur Verhinderung von Explosionsgemischen als ausreichende Maßnahme?
    3. Brandschutz
    Müssen wie in DIN EN 12215 angegeben unbedingt manuelle bzw. automatische Löschsysteme vorhanden sein?
    Gilt ein geeigneter Feuerlöscher in diesem Fall als geeignetes Löschsystem?
    So, das war es fürs erste.
    Vielleicht hast Du ja Antworten auf meine Fragen und hoffentlich
    gehen die Antworten nicht wieder im Nirvana verschütt.

  • Ich muß dich enttäuschen, ich komme aus der Technischen Sparte im Textileinzelhandel und betreue dort Kaufhauser. Lacke und EX-Schutz sind nicht meine Spezialitäten. Bei so vielen Teilnehmern hier wird dir aber bestimmt jemand weiterhelfen können. Ansonsten frag auch mal bei deiner BG, dort gibt`s ne Menge Fachleute in den Ausschüssen.


    Ciao Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mondeo,
    Punkt 1.
    Zum Thema Ex-Schutz in einer Lackieranlage habe ich da was gefunden.
    (Anhang in Database, Brandschutz-sonstiges)


    Punkt 2.
    Die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes ist immer dann erforderlich, wenn ein explosionsgefährdeter Bereich im Sinne von §2 Abs. 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) möglich ist. D.h., es muss eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorhanden oder möglich sein. Explosionsgefährdete Bereiche werden gemäß § 5 BetrSichV in Zonen nach Anhang 3 BetrSichV eingeteilt. Diese Beurteilung und Einstufung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung § 3 Abs. 2 BetrSichV und §7 Abs. 3 GefStoffV) vorzunehmen. Siehe auch Anhang III Nr. 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Gemäß den Explosionsschutzmaßnahmen (hier die Rangfolge der Schutzmaßnahmen) kann durch primäre Maßnahmen, wie z.B. Verhinderung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre, die formale Pflicht zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes entfallen. Dies wird dann in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.


    Punkt 3.
    Die Arbeitsstättenverordnung Punkt 2.2 sowie die BGR 133/134 regelt diesen Fall eigentlich ganz eindeutig.


    herbert

  • Hallo Mondeo,


    z. Thema Ex-Schutz für Lackierereien ist die BGI 740 sehr hilfreich. Hier findest Du ausführliche Vorschläge für Maßnahmen und ein Bsp-Ex-Schutzdokument.


    Viele Grüße


    Kuddel

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  • Umgang mit hoch-/leichtentzündlichen Reinigungsflüssigkeiten
    bei der Teilereinigung in der Fahrzeuginstandhaltung
    Ausgelöst durch die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung wurden bei vielen technischen Reinigern (z. B. Bremsen- und Kupplungsreiniger, Universalreiniger) die Rezepturen geändert. Zum Einsatz kamen niedrigsiedende aromatenfreie Testbenzine mit dem Nachteil der Einstufung leichtentzündlich (Flamm-punkt < 21° C) bzw. hochentzündlich (Flammpunkt < 0°C).


    http://www.bgmetallsued.de/pra…chutz/Teilereinigung3.php

  • Hallo Herbert,
    bin fertig und geprüft von der Feuerwehr Aachen. Gutes Seminar, einiges neue war noch dabei. Nun gibt es ja noch eine Fortbildung, welche man nach einiger Zeit mitmachen sollte.


    Mehr gibt es wohl die nächtsten Tage. Ciao Andreas

  • Hallo Andreas,


    Na wie war dein BSB-Lehrgang ?
    Ich habe vor ca. 3 Jahren den Lehrgang beim TÜV in Sulzbach besucht, 2 mal 4 Tage.
    Fand denn Lehrgang aber nicht sehr gut.


    Feuerlöschübungen darf jeder ausgebildete BSB durchführen.


    Bei uns hat die Feuerwehr die erste Unterweißung gemacht, seither mach ich das .


    Wenn du s selbst nicht machen willst, mach ich dir gerne mal ein Angebot :D


    MfG


    Stefan _H.

    ...wir sind nicht nur für das verantwortlich was wir tun, sondern insbesondere für das was wir NICHT tun.

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  • Hallo Stefan,
    der Lehrgang in Aachen war gut. Kommt natürlich auf den Geschmack und das Vorwissen an. Das wichtigste und interessante Dinge waren drin.
    Die Unterweisungen in unserem Betrieb mache ich schon seit Jahren selbst. Da darf in unserem Unternehmen auch kein Externer ran, ich möchte aber jedes Jahr einige Angestellte zur Feuerwehr schicken. Welche Feuerlöschübungen darf ich den selbst machen? Vor allem wo?
    Wir sind ein Kaufhaus mitten in der City.


    Ciao Andreas

  • Hallo Andreas,


    Klar ist es immer besser die Unterweißungen selbst zumachen,
    da man selbst die besonderheiten des Gebäudes, der Mittarbeiter usw.
    wesentlich besser kennt als ein Externer.


    Meines Wissens nach darf man als BSB mittarbeiter zu Brandschutzhelfern bzw. Etagenbeauftragten ausbilden.
    Dazu gehört dann auich eine Löschübung mit den im Betrieb vorhandenen Löschgeräten,
    allso Feuerlöscher, Wandhydranten.


    Ich habe bei uns eine Stahlwanne genohmen und Diesel-Universalverdünnung als Brennstoff.
    Dannv durfte halt jeder mal einen Feuerlöscher aussuchen und damit das Feuer löschen.


    Bei uns war das im Freigelände gut möglich.
    Das Pulver muß dann halt hinterher aufgefegt/saugt werden und der Entsorgung zugeführt werden.


    wo du so etwas bei euch machen könntest weiß ich leider nicht, vieleicht auf m Parkplatz den du an dem Tag freihälst ?


    MfG


    Stefan

    ...wir sind nicht nur für das verantwortlich was wir tun, sondern insbesondere für das was wir NICHT tun.

  • Nicht alle haben das Glück, die richtigen Experten im Haus zu haben.
    Bei mir laüft gerade eine Schulung durch Extern. Jeweils 15 Mann für 4 Stunden. Alles, was an Theorie und Praxis zu Brandschutz und Brandbekämpfung dazu gehört.
    Der Schulungsleiter war vorher lange mit mir unterwegs und die Kollegen meinen, daß sie mit dem Zuschnitt auf Ihre Abteilungen sehr zufrieden seien.
    Es war gar nicht so einfach, eine geeignete Firma zu finden.
    wer interessiert ist, kann sich bei mir melden.

  • Hallo Brandschutzexperten,


    wer kann mir etwas zu einem Fluchtwegproblemchen sagen?


    Wir hatten in unserem Unternehmen auch eine Brandverhüttungsschau und müssen jetzt 2 Fluchtwege über Fenster ins Freie herstellen.


    Die eine Fensterbank ist 70cm (Schulungsraum) hoch und die andere 120cm (E-Montage).
    Muss an diesen Fenstern eine Aufstiegshilfe (Steigleiter, Treppe, etc) installiert werden, oder ist diese Höhe im Brandfall noch "erreichbar"?
    Habe leider bis dato nichts in Gesetzen, Verordnungen oder UVVen gefunden.


    MFG
    Chris

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  • Hallo,
    sieh mal in der Landesbauordnung nach, da dürftest Ansätze finden...
    oder, einfach bei der Feuerwehrleitstelle anrufen, die geben auch gute Ratschläge (aber nicht auf 112 "grins")

    Der Weg ist das Ziel

  • Hallo Fasilahr,


    thx für deine Anmerkung.
    Aber in der LBO stehen wie immer nur allgemeine Anforderungen.


    § 30 Türen, Fenster, Lichtschächte
    (1) Türen und Fenster, die bei einem Brand der Rettung von Menschen dienen oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegenwirken, müssen so beschaffen und angeordnet sein, daß sie den Erfordernissen des Brandschutzes genügen.


    Wie gesagt, ich dachte es gibt hier irgendwo noch Vorgaben (Maße) dazu.
    Sonst muss ich die Erfordernisse wohl selbst definieren....


    MFG
    Chris ;-]>

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Ein Fenster als erster Rettungsweg ist nicht zulässig. Dies ergibt sich indirekt aus den Regelungen der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 10/1 "Türen und Tore". Unter Nr. 2.1a) wird dort gefordert, dass in begehbaren Räumen Türen und Tore so angeordnet sein müssen, dass die in der Luftlinie gemessene Entfernung von jeder Stelle des Raumes höchstens 35 m beträgt (als maximale tatsächliche Weglänge wird von den Behörden regelmäßig eine Entfernung von 50 m akzeptiert). Die rechtliche Verbindung zur Bauordnung besteht darin, dass deren § 37 Abs. 2 fordert, dass von jeder Stelle eines Raumes ein Ausgang ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein muss. Dieser Ausgang ist der erste Rettungsweg, und aus der Verknüpfung beider Forderungen ergibt sich, dass der erste Rettungsweg durch eine Tür ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen muss. Ein Fenster ist daher erst für den zweiten Rettungsweg zulässig.


    Der zweite Rettungsweg ist erforderlich, damit eine Rettung auch möglich ist, wenn der erste Rettungsweg im Gefahrfall versperrt ist. Der zweite Rettungsweg kann auch ein Fenster sein. Es müssen daher nicht 2 Türen in den gesicherten Bereich führen. Es genügen eine Tür
    (1. Rettungsweg) und ein Fenster (2. Rettungsweg, Anforderungen gemäß § 40 Abs. 4 BauONW). Die Notwendigkeit einer zweiten Tür ergäbe sich erst bei einer sehr großen Zahl von Arbeitnehmern im Gebäude (etwa mehr als 100, vgl. Tabelle 3 der ASR 10/1Quadratmetern Grundfläche. Beide Rettungswege können in denselben gesicherten Bereich führen.
    Des weiteren ergibt sich aus der Landesbauordnung (Hier aus der Bayerischen, § 38 ) dass diese Fenster mindestens 0,6 x 1 meter groß sein müsen und auch von innen zu öffnen sein müssen. Die unterseite der lichten Öffnung darf nicht höher als 1,10 m über dem Fussboden liegen.
    Eine Vorschrift zur Anbringung von Ausstiegshilfen gibt es nicht, aber im Sinne der besseren Nutzbarkeit, sollten diese angebracht werden.


    herbert

  • In Ergänzung hierzu meine Anregung, sich mit der z u s t ä n d i g e n
    Brandbehörde in Verbindung zu setzen. Wie bei Verordnungen üblich, ist auch hier das anstehende Problem ein Frage der Auslegung, erfahrungsgemäss urteilen die Behörden in den Städten und Landkreisen etwas unterschiedlich, also ist je nach Sitz des Unternehmens die städtische Branddirektion oder das Landratsamt anzusprechen, dies sollte aber in Form einer inoffiziellen Anfrage erfolgen und nicht als Begehung, weil ansonsten daraus eine Auflage entstehen kann.

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  • Hallo Andeas,


    bezieht sich deine Frage auf die Ausbildung zum BSB ?


    So weit ich weiß ist in dem Zusammenhang ein Dienstgrad
    von mindestens Löschmeister bei einer Freiwilligen Feuerwhr gemeint.


    MfG Stefan

    ...wir sind nicht nur für das verantwortlich was wir tun, sondern insbesondere für das was wir NICHT tun.

  • Hallo Herbert,


    ich hätte auch noch eine Frage !?


    Kennst du eine DIN oder VDS Richtlinie die regelt
    von welcher Qualität die verrohrung und Fittings
    zum anschließen einer RWA sein müßen ?


    MfG Stefan

    ...wir sind nicht nur für das verantwortlich was wir tun, sondern insbesondere für das was wir NICHT tun.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Stefan,


    ich habe die VDS-Richtlinie 2159, welche diese Sache regelt. Allerdings schreibt diese nicht genau das Material der Bauteile vor, sondern nur die Feuerwiderstandsdauer..woraus sich aber eigentlich das Material ergibt.


    Die Richtlinie ist für einen Anhang hier zu groß, schicke sie dir per mail..


    herbert