Anforderungen und Ziele an externe Berater (in Bezug auf ASM)

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  • Hallo zusammen,

    Status quo:
    In unserem Unternehmen wurde vor einigen Monaten das Ziel ausgegeben, eine Zertifizierung nach OHAS/OHSAS 18001 anzustreben. Hierzu hat mein Vorreiter einen externen Berater ins Boot geholt. Mittlerweile ist mein Vorreiter leider nicht mehr in unserem Unternehmen tätig. Um den bestehenden Vertrag mit dem externen Berater sinnvoll zu nutzen (oder aufzuheben), haben sich unser Managementbeauftragter und ich doch gedacht:
    Definieren wir 1) Anforderungen, die wir an unseren Berater stellen &
    2) Ziele, die wir gemeinsam mit ihm verfolgen.


    Ansatz meinerseits:
    1)
    - Erfahrung mit AMS,
    - optional: Erfahrung mit anderen Managementsystemen (insbesondere dem Umweltmanagementsystem),
    - Normenkenntnis,
    - Erfahrung mit Arbeitssicherheit (ich hätte gern ein aktiv gelebtes AMS, nicht nur eins fürs Papier ;) )
    ...

    2)
    - Gemeinsam erarbeitetes Konzept zum Erreichen eines aktiven AMS,
    - Der Berater übermittelt der verantwortlichen Fachkraft für Arbeitssicherheit Probleme (typische) bei Zertifizierungsaudits,
    ...


    Meine Anliegen an euch:
    Da ihr teilweise bestimmt schon mehr
    Erfahrung mit derartigen Situationen erlebt habt, würde es mich sehr
    interessieren, welche Anforderungen & Ziele ihr hier vorgeben
    würdet. (Das Ziel "einer erfolgreichen Zertifizierung" an unseren Berater
    kann im Vorhinein ausgeschlossen werden, da der Vertrag zu diesem
    Zeitpunkt definitiv ausgelaufen sein wird).


    Vorab mein besten Dank & einen schönen Feierabend,

    der Inspektor

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  • ...grundsaetzlich auditiert das beratende Unternehmen sowieso nicht, also kann das Kernziel "erfolgreiche Zertifizierung" durchaus definiert werden.

    "Teilziele" koennten hier u.a. die Erstellung eines Handuches oder die Durchfuehrung einer Generalprobe sein...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Inspektor,

    was gibt denn der bestehende Vertrag her? Ich sehe Probleme aufkommen, wenn im nachhinein andere Anforderungen gestellt werden... oder habe ich Dir falsch verstanden?

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo Inspektor,

    jeder Vertrag mit einem Externen enthält u.a. Beratungsbeginn, Beratungsende, sowie die relevanten Ansprechpartner, sonst ist er nicht rechtsverbindlich.

    Als 1. Schritt empfehle ich das bestehende Verhältnis zu wandeln / zu kündigen und / oder einen neuen Vertrag mit den neuenRandbedingungen zu schließen.

    Berater darf sich jeder nennen, es ist kein geschützter Titel, der eine bestimmte Qualifikation beinhaltet.
    Die Anforderungen an diesen, oder einen anderen Berater, würde ich daher im Vorfeld, anders als in Deinem Ansatz, definieren:

    >>>Bitte stellen Sie uns eine Übersichtsliste Ihrer Referenzen zusammen, und benennen Sie uns bitte daraus einen / mehrere Ansprechpartner unserer Branche, den / die wir selbst kontaktieren dürfen.<<<

    2. Schritt: Aus dem Vorgespräch erstellt der Berater den Entwurf eines Beratungsvertrags mit den Beratungsinhalten, wie er sie aus Eurem Gespräch verstanden hat.
    Dieser Vertragsentwurf wird von Euch korrigiert, ergänzt und, erst nach Übereinstimmung mit Euren Vorstellungen, gezeichnet.

    3. Schritt: Wenn dann die Entscheidung für einen Beratungsvertrag getroffen wurden, dann steht als erster Punkt der Aktivitäten eine Bestandsaufnahme durch den Berater an.

    Als Basis für diese Bestandsaufnahme dient KEIN Regelwerk wie OHSAS 18001 oder ähnlich, sondern die zugrunde liegenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen anhand von Fragelisten.

    4. Schritt: Aus dieser Bestandsaufnahme resultiert eine detaillierte Maßnahmenliste des Beraters an die Beauftragten im Team UND die oberste Leitung mit gewichteten Ergebnissen (Abweichung, Nebenabweichung, Verbesserungsmöglichkeit) gegenüber den zugrunde liegenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen (Wer tut was bis wann).

    5. Schritt: Aus dieser Maßnahmenliste leitet der Berater einen Zeitplan ab, welche Umsetzungsschwerpunkte als Projektplan im Team abgearbeitet werden sollen (Wer tut was bis wann).
    Diesem Zeitplan kann, auf Wunsch der obersten Leitung, ein Kostenplan zugeordnet werden, welcher der jeweiligen Zeitbalken wie viel durch den Berater kosten wird.

    Hier fließt dann das (die) Regelwerk(e) über die Dokumentationsanforderungen z.B. OHSAS 18001 u.ä. mit ein.
    Entsprechende Werkzeuge des Managementsystems (Rechtskataster, Dokumentenübersichtsliste, Maßnahmenstatusliste, Compliance - Audit...) werden eingeführt und zunehmend mit Leben gefüllt.

    6. und alle weiteren Schritte:
    Bei jeder ASA Sitzung werden, bis zum Abschluss als zusätzlicher, regelmäßiger Einzelpunkt, die einzelnen Planungsschritte des Beraters mit dem Team gespiegelt.
    - Was war im letzten Projekt-Schritt als Ziel geplant, was wurde erreicht (Rückspiegel).
    - Was soll im nächsten Projekt-Schritt als Ziel erreicht / nachgeholt werden, wer tut was bis wann (Frontscheibe).

    Die periodischen Kontrollen und Freigaben der jeweiligen Haltepunkte im ASA sind sinnvoll und zwingend notwendig, um den Überblick des Beratungs- und Terminfortschritts ebenso zu behalten, wie die Kostenkontrolle.

    Der vollständige Übergang auf die OHSAS 1800 erfolgt dann zunächst über das interne Audit Stufe 2, das vom Berater (nach Dokumentenprüfung Stufe 1) vor dem externen Audit der Zertifizierungsstelle, ebenfalls mit den Stufen 1 und 2, danach durchgeführt wird.

    Muster zu den einzelnen Schritten 2-5 stelle ich gerne zur Verfügung.

    Viel Erfolg, LG, Heinrich Schrenker

  • Muster zu den einzelnen Schritten 2-5 stelle ich gerne zur Verfügung.

    Hallo Heinrich,

    Danke für Deinen Beitrag, er gefällt mir sehr, sehr gut! Wenn Du mir diese Muster zukommen lassen könntest, wäre ich Dir sehr dankbar, das wäre ein toller weiterer Einstieg für mich.


    Viele Grüße,

    Inspektor

  • Hallo heinrichotto,

    ein guter Beitrag, bei dem Du Dir viel Mühe gemacht hast! Aber mit dem einleitenden Satz bin ich nicht einverstanden:

    ...jeder Vertrag mit einem Externen enthält u.a. Beratungsbeginn, Beratungsende, sowie die relevanten Ansprechpartner, sonst ist er nicht rechtsverbindlich...


    Das stimmt so nicht. Der Leistungsumfang kann dann zwar eventuell strittig werden, aber der Vertrag sowie die Leistungserbringung bleibt selbstverständlich rechtsverbindlich. bei der Formulierung "Jeder Vertrag mit einem Externen sollte... enthalten" gehe ich mit ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Inspektor,

    habe mehrere Muster zusammen gestellt, kann diese aber nicht senden, da bei der hinterlegten mailfunktion keine Dateien anhängbar sind.

    Sende mir einfach Deine mail-Adresse, am besten an >>>heinrich (ät) schrenker (dot) info<<<

    Über vollständige Kontaktdaten freue ich mich immer.

    Heinrich Schrenker

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