Sicherheitstechnische Nachrüstung bei Modernisierung

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  • Guten Morgen Zusammen,

    ich stehe momentan vor folgendem Problem und habe hierzu schon diverse Diskussionen im Betrieb geführt.

    Im Betrieb soll ein Kalander modernisiert werden. Das wesentliche ist hier die Modernisierung der Steuerung aus S7. Eine wesentliche Veränderung liegt nicht vor, da Leistungsdaten nicht verändert, Anwendungen nicht verändert und kein erhöhtes Risiko generiert wird. Im Gegenteil, die Sicherheit wird durch steuerungstechnische Maßnahmen wie mehrkanalige Ausführung, entsprechender Performancelevel etc erhöht.
    Nun zur eigentlichen Frage. Der Kalander ist BJ. vor 1995 bzgl CE. Demnach ist die Sicherheitstechnische Ausrüstung mit Reißleinen, etc nicht ganz so wie man sie heute an neuen Kalandern vorfindet. Hierzu gibt es auch eine schöne Beispielsammlung der BGR-CI "Sicherheitskonzepte für Walzeneinzugsstellen an Kalandern.
    Muss wenn die Steuerung nun erneuert wird auch die Sicherheitstechnik im selben Zuge auf den Stand der Technik nachgerüstet werden oder ist es hier Ok wenn erstmal nur die Anforderungen an eine sichere Steuerung nach dem Stand der Technik (mehrkanalig, PL etc) realisiert wird ??


    Schonmal Danke im Voraus

    Gruss Marco

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  • Hallo Marco,

    ohne die genauen Umstände eurer Anlage und der vorgesehenen Änderungen zu kennen (hört sich an als würdet ihr eigentlich garnix machen ;)), gehe ich von aus, dass Deine Angaben passen und es keine wesentliche Veränderung an der Maschine gibt. Ferner wird die Sicherheit erhöht. du hast Dir die Antwort somit bereits selber gegeben... keine wesentliche Änderung, kein neues/höheres Risiko, keine Notwendigkeit zur Nachrüstung.
    Was spricht aber dagegen die Nachrüstung gleich mit in dieses Projekt zu packen??? Das kölsche Jrundjesetz §3? Et hät noch immer jot jejange!
    Dem Chef die Vorteile deutlich machen und nicht mit Pflichtangaben argumentieren macht imo unsere Arbeit aus. :thumbup:

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Koffer 81,

    ich sehe das ein bischen anders als Bauco. Die Erneuerung einer Steuerung ist in meinen Augen immer eine wesentliche Änderung. Auch wenn sich die Leistungsdaten nicht ändern, so ist doch der Austausch einer Steuerung ein bedeutender Eingriff, du tauscht ja quasi das Herzstück. Unser CE-Mann (ohne jetzt die genauen Umstände zu kennen) würde die Anlage in Bestandteile untergliedern und eine Steuerung am Kalander als seperate Einheit sehen. Dementsprechend muss die Steuerung auf dem Stand der Technik sein. Die nicht unmittelbar betroffenen Teile des Kalanders müssten eigendlich dann Bestandsschutz haben.
    Aber ich schließe mich Bauco an, wenn ihr schon mal die Anlage anpackt, dann würde ich auch direkt versuchen den Rest sicherheitstechnisch auf den heutigen Stand umzurüsten. So habt ihr nur einmal Ausfallzeiten und Du bist auf der sicheren Seite.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

  • @ Bauco,

    ja, also sind wir hier der selben Meinung und ja, warum machen wir das nicht gleich mit. Hier ist es eben immer so ein Thema die obere Führung hinsichtlich der anfallenden Mehrkosten auf seine Seite zu bekommen, aber ich stimme dir hier voll zu, wenn es jetzt schon an die Steuerung geht warum nicht gleich die zusätzlichen Schutzeinrichtungen verbauen und integrieren ;)

    @ Harry,

    Bei dem Austausch der Steuerung und einem gleichzeitigen Schaffen einer sicheren , mehrkanaligen S7 mit entsprechendem PL handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um eine wesentliche Veränderung. Sollten durch die Steuerung jedoch neue Risiken entstehen so währe es wesentlich. Die Steuerung muss auf dem Stand der Technik sein, das ist Fakt.
    Bestandschutz gibt es jedoch keine, dies wird umgangssprachlich häufig verwendet, jedoch existiert ein Bestandschutz auch nicht an Altanlagen. Auch hier müssen mindestens die alten UVV zum Inverkehrbringerdatum erfüllt sein und es müssen nachträglich mindestens die Anfoderungen des Anh 1 BetrSichV erfüllt sein ;)


    Ich bin momentan eben noch auf der Suche nach einer definierten Forderung die eine Nachrüstung von speziellen Sicherheitstechniken an Fertigungsanlagen fordert wenn die Steuerung etc komplett getauscht wird. Dies geht ja in vielen Punkten über die BetrSichV hinaus.

    Danke schonmal für eure Antworten

    Gruss Marco

  • Tach zusammen.

    Ohne jetzt die genauen Einzelheiten zu kennen, hab ich eines gelernt: Wer schreibt, der bleibt! ;) In solch einem Fall wohl eher wer schreiben lässt ;)

    Ich gebe meinen Kunden immer den Tipp, einen besonderen Satz in die Unterlagen bei Übergabe reinschreiben zu lassen (Sry, genau Quellen hab ich jetzt nicht).

    Hier mal ein Beispiel, den ich mir grade mal so "zusammengereimt" habe:
    Die Änderungen/ Erweiterungen/ Umrüstungen gelten gem. MRL xxx nicht als wesentliche Veränderung und erfordern somit keine Neuzertifizierung gem. xxx.

    Das könnt Ihr natürlich noch erweitern. Für entsprechende Vorschläge wäre ich auch sehr dankbar. Aber noch ergänzend: Gebt der Fa. nicht die genauen Quellen an und macht nur die Angaben, dass Ihr so einen Absatz in den Dokumenten haben möchtet. Dann muss sich die Fa. mit diesen Verordnungen, Regelungen und Gesetzen auseinandersetzen. Ich kenne viele Bescheinigungen, wo ein Satz drinsteht, den Ihr getrost vergessen könnt. Lasst genaue Absätze mit Quellen reinnehmen. Leider sehe ich so etwas oft, bei Errichterbescheinigungen im Brandschutz. Keine Angabe der Norm/ Richtlinie :cursing: Da schwillt mir immer der Kamm!!!!

    Und als Toilettenpapier taugts net ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • @ Jens,
    bei kleineren Umbauten / Ergänzungen gebe ich dir recht. Tausch von Bauteilen, kleine Ergänzung für Anzeigen, neue Not-Aus-Verknüpfungen, u.s.w..

    Ruhrpott-Harry,
    ich gebe dir ebenfalls recht.
    Eine neue Steuerung ist schon das komplette Herzstück der Anlage. Da fliessen nicht nur Erfahrung mit rein, sondern spezielle Verhaltensstrukturen, gerade auch in etwas kniffligen Betriebszuständen der Anlage.

    Das ist eine Riesenportion Verantwortung.
    Ich denke wir reden hier nicht über einen Austausch von Standardbauteilen, sondern von WESENTLICHEN Eingriffen in eine Steuerung. Das kann auch schon eine Verkettung sein, wie ich eine Teilanlage in einen bestehenden Komplex integrieren will.

    Ergo:
    Wer das macht, sollte sich seiner Fähigkeit und der Fähigkeit der Anlage sehr sicher sein.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)