Was bin ich?

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  • Hallo zusammen,


    ich bin seit Januar diesen Jahres Sifa in Stabsstelle und bekomme nun zwei Mitarbeiter. Einer soll im Arbeitsschutz weitergebildet werden, um mich im Arbeitsschutz zu entlasten. Diese Schulungen übernehme ich. Ein weiterer Mitarbeiter bekommt sekretariatstypische Tätigkeiten. Ich bin also nun Führungskraft, habe aber damit keine Abteilung. Kennt jemand dieses Modell einer Stabsstelle?


    Grüße
    Jane ?(

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  • Hallo Jane,


    es ist nicht ungewöhnlich, dass die Stabsstelle eine Abteilung ist und es eine leitende Sifa gibt.
    Nutz mal die Suche mit dem Begriff "Stabsstelle", da findest Du eine Menge Beiträge mit Hinweisen, wie z.B. den hier


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,
    mir wurde gesagt, dass ich keine Abteilung habe, aber trotzdem nun 2 Mitarbeiter. Stabsstelle bleibt, alles gut. Und man hat mir auch gesagt, dass das alles über der Linie angeordnet ist, aber das passt irgendwie nicht. Führungskraft, aber nicht Abteilungsleiterin. Wie soll ich mich nun benennen? Leitende Sifa ist es auch nicht, weil die MA keine Sifas sind.


    Grüße
    Jane

  • So wie ich das verstehe sind die 2 MA Dir "nur" als Unterstützung zugeordnet?
    Fachkraft für Arbeitssicherheit ist doch in jedem Fall richtig. Egal ob Leitende, Leidende, oder Einfachnur ;)

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Moin,


    du bist sicherheitstechnisch in der Spur: Das ist dein Job mit beraten, meckern und motivieren. Das ist dann auch die Funktion der Stabsstelle. Der Vorturner der Stabsstelle, der z.B. viele SiFas unter sich hat, ist dann leitende SiFa.


    Wenn du nun weisungsbefugt bist, dann hast du auch Verantwortung zu zeigen. Also machst du z.B. eine Unterweisung bei den Leuten als Chef und nicht als SiFa.


    Nur so nebenbei: Ist das wichtig?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,


    vielen Dank für eure Kommentare. Eigentlich hatte ich gehofft, nun als Führungskraft an Sitzungen und Entscheidungen teilzuhaben, die mir immer verwehrt waren. Ich bekomme Entscheidungen, die den Arbeitsschutz betreffen, mit viel Glück erst mit, wenn schon alles gelaufen, beauftragt etc. ist. Und ich Doofi dachte, dass eigene Mitarbeiter automatisch zu einer Abteilung führen und damit dieses Infoloch bei mir geschlossen wäre. Aber nun habe ich gelernt, dass es auch eine Stabsstelle mit eigenen Mitarbeitern gibt.
    Insofern habt ihr recht, dass es wurscht ist. Ich wollte eigentlich nur wissen, wer genauso arbeitet wie ich und wie deren Situation oder Bezeichnung ist. Ich dachte immer, dass eine Stabsstelle eine einzige Person, nämlich die Sifa, ist. Nun gibt es in der Stabsstelle noch 2 weitere Personen.


    Wieder was gelernt.
    GrüßeJane

  • Hallo Jane!


    Auf Deine Einlassungen zur späten Information, bzw. fehlenden Information zu Entscheidungen in der Arbeitssicherheit hätte ich gerne noch etwas gesagt.
    Du bist ja scheins im öffentlichen Dienst und hast gute Chancen Rechtsvorschriften auch durchzusetzen, ohne einen Jobverlust zu riskieren. Das ist für viele von uns völlig anders.
    Alle größeren Entscheidungen sind doch Zustimmungspflichtig durch den PR. Der Personalrat wiederum steht in der Pflicht mit Dir zu kommunizieren.
    Ich empfehle daher nochmal das Lesen der §§ 9 und 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes. (Betriebsrat und Arbeitsschutzausschuss)
    Im § 5 ArbSichG steht nochmal, dass der Unternehmer die Sifa/Fasi zu unterstützen hat.


    Viel Erfolg!
    Flügelschraube

  • Hallo Jane,


    wichtig, für mich, ist immer ein guter Kontakt zu den verschiedenen Funktionsträgern. Jetzt völlig egal ob das ein Hausmeister oder der Chef vom Ganzen ist. Zwischenmenschliches pflegen, smalltalk, Kaffeetrinker, etc., bringt oft mehr als eine Sitzung. Oft kommt hier auch der wahre Charakter einer Person raus. Das hilft! :winki:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Guten Morgen Janeway65
    Wie wäre es denn mit "Janeway65, Leitung Fachbereich Arbeitschutz".
    Deine Situation ist mir selbst nicht neu.
    Ich selbst habe in den vier Einrichtungen die ich im Arbeitsschutz und Brandschutz sowie in der Betriebssicherheit betreue, mehrere SIBE insgesamt 5 (Werkstatt-Pflege- Hauswirtschaft,Küche mit Reinigung-Haustechnik) vorort.
    Dazu kommen noch anhänglich 15 MPG Beauftragte und ein MPG Verantwortlicher.
    Dies alles wurde in der Linienform dagestellt und runtergebrochen.
    Denke immer daran, eine SIFA hat dem AG gegenüber eine beratende und unterweisende Funktion.
    Eine Sifa kann auch nicht immer überall zur gleichen Zeit sein, mit den 2 MA (lasse diese als SIBE ausbilden) könntest Du diverse Schwerpunkte (durchgeführt BGV A3 oder ...........) kontrolliert abgeben.


    Bei mir ergab sich die Bezeichnung "Leitung Arbeits- und Brandschutz, Betriebssicherheit" und intern Technische Leitung


    Vielleicht habe ich einige Varianten ins Licht gebracht 8)


    beste Grüße
    Thomas Steini

  • Hallo SIFABSB,


    wow, DU hast Deinen Arbeitgeber unterwiesen.....??


    Wie heißt es schon so schön, Brandschutzunterweisung, Selbst der Chef geht hin zur Theorie und Praxis.
    Man könnte auch Wortspielerei vermuten, aber wenn Du den Einrichtungsleiter meinst, dann ja. In Bereich der diakomischen Einrichtungen und Stiftungen ist der AG meist ein Kuratorium oder eine Stiftung.


    Siehe BGV A1 §4 Unterweisung. Der Arbeitgeber muss nicht selbst unterweisen, er muss es veranlassen, an Fachpersonal sei es intern noder extern vergeben, dann wird er zum Unterwiesenen. also............


    In diesem Sinne "auch der Nichtwissenende hat Anspruch auf Wissen, sei es in Stücken oder auf einmal. Man muss nicht alles wissen, nur wo es steht.


    Beste Grüße
    Thomas Steini

  • ...wo steht denn, dass ich meinen AG NICHT unterweisen kann/darf/soll?!?!?


    Wenn ich beispielsweise in einer Fortbildung Neuerungen im Bereich Arbeitsschutzgesetzgebung erfahren habe, ist es sogar meine Pflicht, meinen AG dahingehend zu "unterweisen". Welchen Terminus Du jetzt benutzt, unterweisen, beraten, informieren etc., pp, ist dabei relativ egal.


    In diesem Sinne
    Der Michael


    PS: ...und kein AG muss unbedingt schlauer sein als seine MA. Orginaere Fuehrungsaufgabe ist es, die besonderen Faehigkeiten und Kenntnisse seiner MA herauszukitzeln und zu nutzen. Dabei darf er sich auch gerne von seinen Fachkraeften auf den neuesten Stand bringen lassen...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo Zusammen,


    bei uns ist die Stabstelle Arbeitschutz dem Stabsstellenleiter (im Rang wie Hauptabteilungsleiter) geordnet. Er selbst ist Sicherheitsingenieur und hat ebenfalls 2 Leute unter sich, die Mitarbeiter der Stabstelle Arbeitsschutz sind. Ähnlich verhält es sich mit der Stabstelle Arbeitsmedizinischer Dienst. Der Chef ist Stabstellenleiter (Arbeitsmediziner).

    Gruß Holgi


    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Also ich persönlich sehe zwischen beraten und unterweisen einen himmelweiten unterschied.


    Aber gut ....jeder wie er meint

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ...wo steht denn, dass ich meinen AG NICHT unterweisen kann/darf/soll?!?!?


    Wo steht, dass Du ihn unterweisen darfst?


    ...Wenn ich beispielsweise in einer Fortbildung Neuerungen im Bereich Arbeitsschutzgesetzgebung erfahren habe, ist es sogar meine Pflicht, meinen AG dahingehend zu "unterweisen". Welchen Terminus Du jetzt benutzt, unterweisen, beraten, informieren etc., pp, ist dabei relativ egal.


    Man sollte da schon unterscheiden, denn die juristische Bedeutung kann gravierend unterschiedlich sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Haare spalten ...

    Man sollte da schon unterscheiden, denn die juristische Bedeutung kann gravierend unterschiedlich sein.

    jou. Unterweisen kann nur jemand, der Weisungsbefugnis hat.
    In dieser Hinsicht kann die SiFa den Unternehmer nicht unterweisen.
    Aber sie kann schulen und beraten.


    Der Unternehmer hat die Pflicht, Mitarbeiter zu unterweisen, bzw. Unterweisungen / Schulungen zu organisieren.
    Um jedoch zu dem Wissen zu gelangen, was er zu unterweisen hat, muss er sich Informationen beschaffen - hier am Besten von der SiFa.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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