"Fremdgeschriebener" oder Wanderschaft, Walz, Tippelei, Gesellenwanderung

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  • In welchem Umfang ist ein "Fremdgeschriebener" Handwerksgeselle durch die Berufsgenossenschaft auf dem Weg zur neuen Arbeitsstelle versichert???


    Die BG´n geben hierzu nichts her - hat da jemand Erfahrung???


    Gruß Canislupushttp://sifaboard.de/wcf/images/smilies/beer.gifhttp://sifaboard.de/wcf/images/smilies/smilie_flag_188.gif

    Gruß Canislupus

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  • ;oin,

    Die BG´n geben hierzu nichts her

    meinst Du "schriftliches auf der Internetseite " oder auch
    "ich habe bei mehreren BGn angerufen, aber keine der Rechtsabteilungen konnte mir dazu Auskunft geben"?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

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  • Hallo Canislupus,


    Ich sehe das so, dass er, wenn er auf dem Weg zu einem neuen Lehrmeister bzw. Betrieb ist, steht er ja nicht in einem Arbeitsverhältbniss (Abhängikeitsverhältnis). Er macht das ja freiwillig (nach seinem eigenen freien Willen) und nicht im Auftrag eines Betriebes. Somit ist er privat unterwegs und es greift seine eigene Krankenversicherung (sofern er welche hat) oder Unfallversicherung. Es ist ja auch keine Dienstreise die er macht. Ergo, kein Versicherungsschutz über die BG.


    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen


    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo, habe noch einen kleinen nachtrag gefunden:


    Durch § 240 Abs. 4 Satz 4 SGB V sind Wandergesellen den Berufsfachschülern gleichgestellt worden:


    "Für freiwillige Mitglieder, die Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule oder als Studenten....eingeschrieben sind oder regelmäßig als Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung im Umherziehen anbieten (Wandergesellen), gilt § 236 in Verbindung mit § 245 Abs. 1 entsprechend."


    Das fachchinesisch bedeutet, dass Du als Wandergeselle auch ohne eine Einschreibung an einer Uni zum Studentarif versichert werden kannst. Das sind dann ca. 65 € / Monat.


    Es handelt sich dabei aber um eine freiwillige Versicherung. Du musst also momentan zumindest auch gesetzlich versichert sein (Mitglied oder Familienversicherung) um in diesen Tarif zu kommen.
    Denn eine freiwillige Mitgliedschaft kann nur beantragen, wer aus der Versicherungspflicht ausscheidet oder dessen Familienversicherung endet und gewisse Vorversicherungszeiten erfüllt werden..


    Während der Wanderschaft wirst Du ja hier und da arbeiten. Für diese Zeit wirst Du in der Regel versicherungspflichtig. Die obigen Werte gelten dann also nur für
    die Zwischenräume ohne Beschäftigung.


    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen


    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo,


    siehe hier auch die Informationen (allgemein zum Versicherungsschutz)
    der Vereinigung der rechtschaffenen fremden Zimmer- und Schieferdeckergesellen:


    http://www.rechtschaffene-zimm…nen-zur-wanderschaft.html


    (unten)


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • SimonSchmeisser - der Link ist sehr interressant, stimmt auch im großen un d ganzen.


    Da ich aus doiesem Gewerk stamme kann ich noch hinzufügen das jeder Wandergeselle noch über seine Bruderschaft versichert ist.

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis


    Jens

  • Hallo
    ich denke dass eine gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich nicht besteht, weder bei Wege- noch bei Arbeitsunfall.
    Da für Reisegewerbetreibende keine Zwangsmitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht, stellt sich die Frage, ob man/frau eine private Unfallversicherung abschließen sollte.
    Er könnte sich ggf. als Einzelunternehmer freiwillig bei der BG versichern, dafür müsste natürlich das Gewerbe angemeldet sein.......

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • warum ich mir die Frage stelle - als Handwerksmeister nehme ich immer, wenn es sich ergibt, aus der alten Tradition heraus ,Wandergesellen, wenn sie denn tippeln mit. Das Trampen ist heute schon eine Seltenheit und sie sind immer froh wenn ich sie mitnehme. Daraus haben sich schon 2 nun mittlerweile 10 Jahre alte Freundschaften ergeben. Hierdurch entstand auch die Frage, ob denn der Wandergeselle auf dem Weg zur neuen Arbeit, (Vertrag wurde vorher geschlossen) versichert ist. Somit eigentlich ein Wegeunfall - wenn denn was passiert.


    Schriftlich habe ich nichts gefunden über die mögliche Versicherung durch die BG. Einziger Hinweis das er versichert ist stammt von 1934.(Reichsverband des Deutschen Zimmerhandwerks).


    Mündlich wusste man bei der BGHM nichts dazu.
    BG Bau sagte: der, der das wusste, ist nun im Ruhestand.
    So stirbt die alte Tradition im Handwerk aus. ( Heul doch! )


    Gruß Canislupus

    Gruß Canislupus

  • Hallo,


    bezüglich Reisegewerbe, teils wird eine Selbstständigkeit -was ein
    Reisegewerbetreibender ist- von den einzelnen Schächten verboten.
    Je nach Schacht dürfte diese Möglichkeit der Versicherung somit
    ausscheiden.



    So stirbt die alte Tradition im Handwerk aus. ( Heul doch! )


    Sind es noch viele die auf die Walz gehen?


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Da die Kollegen in guter alter Tradition immer dem Bürgermeister ihre Aufwartung machen, kann ich bestätigen, dass hier des öfteren nette junge Menschen an meiner Tür vorbeilaufen. So wenige sind das gar nicht.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ...Hierdurch entstand auch die Frage, ob denn der Wandergeselle auf dem Weg zur neuen Arbeit, (Vertrag wurde vorher geschlossen) versichert ist. Somit eigentlich ein Wegeunfall - wenn denn was passiert. ...


    Aus dem Bauch heraus würde ich dies vergleichen mit Wochenendpendlern, da ist die Familienheimfahrt auch versichert. Es wird wohl auf eine Einzelfallprüfung hinauslaufen, die dann möglicherweise die Sozialgerichte zu entscheiden haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    Da die Kollegen in guter alter Tradition immer dem Bürgermeister ihre Aufwartung machen, kann ich bestätigen, dass hier des öfteren nette junge Menschen an meiner Tür vorbeilaufen. So wenige sind das gar nicht.


    Bekommen die dann auch was (z.B. Geld, Unterkunft
    für eine Nacht)?


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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