Brandmeldeanlagen

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  • Hallo Brandschutzexperten.


    bei einem von mir betreuten Betrieb wurden neue Brandmeldeanlagen eingerichtet.


    Es sind
    3 Brandmeldeanlage Esser IQ8
    1 Feuerwehrbedienfeld
    19 Druckknopfmelder
    155 automatische Melder
    1 Feuerwehrschlüsselkasten
    21 Signalgeräte optisch und akustisch
    3 Übertragungswege zwischen den Zentralen


    Was und wie häufig muss an diese Anlagen geprüft werden? Wie häufig sind sie zu warten?


    Wo finde ich Informationen zu den erforderlichen Prüf und Wartungsintervallen?


    Es liegt nun ein Angebot vor, das eine vierteljährliche Wartung und Inspektion vorsieht. Da dies doch etwas ins Geld geht, bezieht man seine Sifa aufeinmal mit ein :rolleyes:.


    Angeboten wird:
    Prüfung nach VDE 0833 Teil1
    Prüfung der Zentral auf elekk. mechanische Funktion
    Prüfung der Netz- und Norstromversorgung
    Prüfung der Leitungen
    Prüfung der Brandmelder
    Funktionsprüfung der Signalgeräte


    Viele Grüße


    Kuddel


    PS: Ein Brandschutzbeauftragter ist nicht benannt

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kuddel,
    die Wartungsintervalle usw. sind in der DIN 14675 geregelt.


    Bei der Wartungsfirma ist darauf zu achten, dass diese nach VDS Richtlinien und nach DIN EN 45011 Zertifiziert und zugelassen ist.
    Diese Firmen findest du unter www.vds.de
    Kein Brandschutzbeauftragter ? muss nicht sein, wäre aber bei dieser Art Anlagen schon ratsam.
    Ausserdem müssen ja eh mehrere Personen in die Anlage eingewiesen werden (Störungen, Fehlalarme usw.) Diese Personen müssen dann auch für die BMA eine sogenannte "Schaltberechtigung" erhalten um in solchen Fällen die BMA rückstellen und wieder in Betrieb nehmen zu können und auch rund um die Uhr erreichbar sein.
    Diese Schulungen bzw. die Einweisungen dazu nimmt meist der Errichter vor.
    Ich schicke dir noch was per email.


    herbert

  • Hallo Herbert,
    was hat den der Brandschutzbeauftragte mit der Technik der BMZ zu tun?
    Einweisung von Bedienungspersonal ok, dann kommt`s aber dicke. Alles liegt bei der zuständigen Feuerwehr. Wieviele Personen müssen im Alarmfall oder bei Störung erreichbar sein reicht die Wartungsfirma und eine Wach- und Schließgesellschafft? Alles Fragen, die wie du sagtst noch geklärt werden müssen. Bin ja schon erstaunt das man noch Esser Anlagen bekommt. Sonst drängt sich doch überall Siemens auf.


    Ciao andreas

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    Andreas S, du hast schon recht, der BAB hat mit der Technik der BMA nichts zu tun.
    Ich empfehle es aber immer, einen BAB zu bestellen, um die Schnittstellen zwischen Alsrmauslösender Stelle, den Wartungsfirmen und dem Betreiber zu schaffen.
    Bei den technischen Sachen bleibt eh kein großer Spielraum, da ja in der DIN alles soweit geregelt ist. Desweiteren greift ja dabei auch die jeweilige TAB (Technische Anschlußbedingungen für Brandmeldeanlagen). Diese sind Länder- oder Landkreisbezogen, manchmal haben auch Städte ihre eigene TAB.


    herbert

  • Hallo Herbert und liebe Brandschützer,


    ich habe nun erfahren das in der DIN 14675 für die Inspektion und Wartung auf die VDE 0833 Teil 1 verwiesen wird.


    Wer hat Ahnung was da drinne steht und teilt sein wissen?


    Viele Grüße


    Kuddel

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    zur Ergänzung möchte ich noch darauf hinweisen, dass sich auch etwas einsparen lässt bei den Versicherungsbeiträgen, wenn der Errichter vom VdS anerkannte BMAs verbaut


    http://www.vds.de/fachservice/anerkannte/db_pbma.php


    sowie selbst vom VdS anerkannt ist


    http://www.vds.de/fachservice/anerkannte/db_ebma.php.


    Ein weiteres Indiz für die Anerkennung der Errichter-Firma ist das ISO-9001-Zertifikat, das alle vom VdS anerkannten Betriebe haben müssen.


    iMedias@web.de

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  • Kurze Frage passend zum Thema:


    wir haben eine Produktionshalle (Sandwich Bauweise ohne innere Brandschutzwände zur Einteilung in einzelne Brandzonen) in Größe von ~2200m².
    Wir haben zwar etliche RWAs jedoch keine BMA.


    Gibt es eine Pflicht zu einer BMA? Wo steht diese?
    Ab welcher Betriebsgröße?


    Finde nur Größen abhängige Angaben und Forderungen zu Feuerlöschern und den geforderten LE.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

  • Hallo,


    schau in der für dein Bundesland gültige Industriebaurichtlinie bzw. Musterindustriebaurichtlinie, da findest du deine Antworten. Ggf. wird in der Landesbauordnung noch etwas dazu gesagt, aber eher selten.


    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo,

    Wo man dies nachsehen kann, wurde schon erwähnt.
    Man kann natürlich auch das Brandschutzkonzept prüfen,
    sofern man eines hat.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    darüber hinaus ist es immer "sinnig" einen guten Kontakt zur örtlichen Feuerwehr zu halten.


    Hier bekommt man viele Tipps und oft über den kleinen Dienstweg direkte -örtliche- Ansprechpartner für viele Fragestellungen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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