Flucht- und Rettungswege

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  • Moin moin


    Ich bin seit zwei Jahren Teilzeitsifa in einen mittelständischen Unternehmen.


    Bei uns gibt es meiner Meinung ein großes Problem mit Brandlasten (Pappe u. Schaumstoffe) am Fluchtweg. ?( ?(


    Gibt es da vielleicht Vorschriften die ich meinen Chef vorlegen kann, was erlaubt ist und was nicht?


    Vielen Dank für die Hilfe!!!!!



    HJS

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    wie Isabeau schon schrieb, die neue ASR A 2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
    die Arbeitsstättenverordnung (Anhang 1.8/2.3)
    ASR 10/1 und 17/1.2 BGV A1§ 30



    Entsprechend den Regelungen der Ziffer 1.8 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung müssen Verkehrswege so beschaffen und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck sicher begangen oder befahren werden können. Nach Ziffer 2.3 richtet sich die Anordnung, Abmessung und Ausführung von Rettungswegen nach der Nutzung, Einrichtung und Grundfläche der Räume sowie nach der Zahl der in den Räumen üblicherweise anwesenden Personen. Bei Gefahr muss sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmer die Räume schnell verlassen und von außen schnell gerettet werden können. .


    Die Einhaltung dieser Vorschriften ist bei Verkehrs- und Rettungswegen besonders wichtig. Verkehrs- und Rettungswege müssen freigehalten werden, d. h. sie dürfen in ihrer lichten Breite und Höhe nicht eingeschränkt werden. Gegenstände, Fahrzeuge, Ausstellungsvitrinen, Mobiliar u. dergl. dürfen nicht in Verkehrs- und Rettungswegen abgestellt oder abgelagert werden, wenn sie die vorgeschriebene Laufbreite des Rettungsweges verringern und dadurch die vorgeschriebene Möglichkeit zum schnellen Verlassen der Räume bzw. die schnelle Rettung verhindern.


    Hinsichtlich der Einbringung von Brandlasten ist es leider so, dass die Vorschriften des Arbeitschutzes hierzu keine Aussagen machen. Es ist in der Praxis jedoch unumstritten, dass nur solche Gegenstände in Flucht- und Rettungswegen aufgestellt werden sollen, die entweder schwer entflammbar oder nicht brennbar sind.




    Grundsätzlich sollen Rettungswege im Sinne des Baurechtes frei von Brandlasten sein.



    Explizit gefordert wird dies jedoch nicht. Aus den konkreten Vorschriften in der Bauordnung kann geschlossen werden, dass in notwendigen Treppenräumen Brandlasten nur in einem sehr geringen Umfang (nämlich schwerentflammbare Bodenbeläge und einzelne Kabel) zulässig sind (§ 37 Abs. 9 BauO NW). In notwendigen Fluren gilt Ähnliches (§ 38 Abs. 6 BauO NW). Für Gebäude besonderer Nutzung (Schulen, Theater, Hochhäuser, usw.) existieren individuelle, weitergehende Anforderungen.



    Allerdings macht die Bauordnung keine Aussagen über die Einrichtungen in diesen Bereichen. Daher werden insbesondere in Fluren auch kleinere Brandlasten wie Plakate, Bilder, Aushänge, Türschilder, Stahlgestelle und Ähnliches toleriert, soweit die Rettungswegbreite nicht eingeschränkt wird.




    Soweit Kompensationsmaßnahmen wie Rauchmelderüberwachung usw. getroffen sind, muss die Zulässigkeit weiterer Brandlasten im Einzelfall geprüft werden.


    Gruß, herbert

  • Moin moin alle zusammen


    Vielen vielen Dank für eure schnelle Hilfe! =) =) 8)


    Damit kann ich was anfangen.


    Viele Grüße aus Braunschweig


    Der Grünschnabel

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

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  • Hinzuzufügen ist z.B. die VDE-Richtlinie. Dort wird beschrieben welche Kabel in einem Fluchtweg oder Treppenhaus wie verlegt werden dürfen.
    Bei uns gibt es keine Ausnahmen (was ich auch richtig finde). Das einzige was auf dem Flur hängen darf sind Fluchtwegpläne, Sicherheitsboard und ähnliches was sich nicht unbedingt selbst entzünden kann. Selbst ein Elektrogerät
    ( Kopierer, Kühlschrank oder ähnl.) haben in einer Flurnische nichts verloren. Sollten solche Geräte durch Defekt Rauch entwickeln, ist der Flur nicht mehr nutzbar. Ein Rauchmelder bringt hier auch keine Abhilfe, denn der Rauch ist bei Meldung schon da. Die Feuerwehr achtet hier sehr genau auf die Kleinigkeiten, die dann doch immer mehr werden.


    Andreas

  • Checkliste zum Zustand von Fluchtwegen und Notausgängen


    Wie Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungspläne gestaltet
    sein müssen, gibt die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.3 vor. Eine
    Checkliste der BG Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) fasst die
    wichtigsten Punkte zusammen. Die ASR A2.3 kann auf den Internetseiten
    der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
    heruntergeladen werden.
    Weitere Informationen der BGN:
    http://www.bgn.de/webcom/show_…c-455/_nr-53/_fs-1/i.html
    Download der ASR A2.3:
    http://www.baua.de/nn_70396/de…ten/ASR/pdf/ASR-A2-3.pdf?


    http://www.bgn.de/webcom/show_…c-455/_nr-53/_fs-1/i.html

  • Hallo,


    an mich ist man herangetreten einen Fluchtplan für den Lagerort einzuzeichnen. Habe mich auch in die ASR A2.3 von der BAUA eigelesen, aber schon auf der 2 Seiten bin ich ins stocken gekommen. Bei uns handelt es sich um eine Werkstatt mit behinderten Menschen. Diese sind laut der ASR A2.3 aber hier ausgenommen. Habe auch schon im I-Netz weiter gesucht auch auf der Seite von der BGW, aber dort ist nichts dergleichen zu finden. Was ich vorallem benötige sind die Breiten der Fluchtwege mit der entsprechenden Personenzahl so wie auf der Seite 6. Auch die Entfernung, die auf Seite 5 angesprochen wird wäre Interresant für mich. Hat jemand eine Quelle wo ich eine entsprechende ASR für Behinderteneinrichtungen laden oder einsehen kann.


    mfg
    Hefer

    • Offizieller Beitrag

    hallo Hefer,


    ja, die ASR 17/1,2 ist da schon mal hilfreich...dazu die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes..
    ausserdem:
    In der Arbeitsstättenverordnung wird im § 3 Abs. 2 aufgeführt, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben haben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.


    Dies gilt unter anderem für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen.


    Bei der Breite von Fluchtwegen und Türen im Verlauf von Fluchtwegen ist auf die Breite der einzelnen Rollstühle zu achten. Weitere Anforderungen an Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge werden in der ArbStättV im § 4 Abs. 4 und im Anhang nach § 3 Abs. 1 unter der Ziffer 2.3 genannt.


    Werden Rollstuhlfahrer in Obergeschossen beschäftigt, ist es betriebsorganisatorisch zu regeln, dass dem Rollstuhlfahrer eine Bezugsperson (zuständige Person) zugeteilt wird. Es ist also verbindlich zu regeln, wer für wen im Notfall zuständig ist. Eine weitere Möglichkeit zur Rettung von Personen ist der Einbau von Notrutschen. Bei der Planung ist unter anderem der Grad der Behinderung zu beachten. Außerdem erfordert die Benutzung dieser Rutschen eine gewisse Übung.


    Rollstuhltaugliche Fluchtwege müssen als solche entsprechend gekennzeichnet werden, damit Rollstuhlfahrer diese erkennen und im Notfall auch benutzen.


    Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG – hat der Arbeitgeber an den Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Auf der Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung hat dann der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Hier ist z.B. die Anzahl der Fluchtwege für behinderte Beschäftigte festzulegen.


    Türen in Flucht und Rettungswegen..wie lassen sich diese durch Rollstuhlfahrer öffnen?? Elektr. Taster?? Notstromversorgung etc.....
    DIN EN 179 und 1125.......


    herbert

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  • Hallo zusammen,


    Kopierer auf dem Flur - ein heißes Thema.


    Bei uns im Betrieb stehen 3 Kopierer auf dem Flur, 2 direkt im Flur, einer in eíner Nische.


    Bei allen 3 Kkopierer werden die Fluchtwegbreiten reichlich eingehalten.


    Welche Argumente haben wir gegen die Kopierer:
    - Brandlast durch Kopierer
    - Brandlast durch Kopierpapier
    - Gefahr durch elektr. Geräte
    - ...


    Aber wo steht, dass die hier nicht stehen dürfen oder sollen???


    Die Idee eines Vorschreibers mit der Brandlast im Flur (besser, verlegte Kabel) hat mir ganz gut gefallen.


    Sehr Frei übersetzt in der MLAR steht:
    In notwendigen Fluren dürfen Leitungen nur offen verlegt werden, die unmittelbar für dessen Versorgung nötig sind. Alle anderen Leitungen sind entsprechend brandschutztechnisch zu verlegen....


    Ob ich damit meinen Chef überzeugen kann?!


    Wer hat noch gute Argumente?


    Gruß Matthias

  • Zitat

    Original von Matthias13
    Bei uns im Betrieb stehen 3 Kopierer auf dem Flur, 2 direkt im Flur, einer in eíner Nische. ...


    Ich weiß nicht, ob Dir das weiterhilft:
    Bei einer Brandschau in einem "meiner" Unternehmen bemängelte die Feuerwehr ebenfalls Kopierer im Bereich eines Fluchtweges ...
    Aber weil der Kopierer in der Nähe eines Brandmelders aufgestellt ist, erlaubte die Feuerwehr das ...


    Anm.: die Begründung ist für mich nicht schlüssig ... aber ich habe in dieser Situation nicht nachgefragt ... 8)
    Vielleicht hat der Vertreter der Feuerwehr auch nur nach einer "pragmatischen" Lösung gesucht ...


    Denn die Alternativen sind:
    1. eigener Raum, in dem Kopierer und Drucker untergebracht sind,
    2. Kopierer und Drucker in ständig besetzten Arbeitsräumen.


    (die hatten / wollten wir nicht)


    ... und wie ist es bei Dir?
    Lieber den Kopierer neben dem Büroarbeitsplatz?
    ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni ()


  • Was passiert wenn mehrere Personen gleichzeitig den Fluchtweg benutzen und die Sicht durch Rauch behindert ist?
    Meiner Meinung nach sind die Kopierer, abgesehen von Brandlasten, dann ein Hinderniss im Fluchtweg, selbst wenn der verbleibende Durchgang den Vorschriften entspricht. Das gleich gilt für Blumenkübel, Dekoartikel oder dergleichen.


    Gruß
    Michael

  • Hallo,


    zu damy:
    Du hast völlig recht - die gehören nicht in den Flur.


    zu a.r.ni:
    natürlich will den Kopierer keiner in seinem Büro haben; Lärm, Ozonbelastung, gestört werden durch Kollegen, ...


    Mein Ziel ist, dass die Kopierer in einen Kopierraum sollen - der wäre aber neu einzurichten, d. h. es würde z. B. ein Einzelbüro entfallen für den Kopierer.


    Einen könnte man in einem schon bestehenden separatem Plotterraum unterbringen - hier für müßten dann aber die Mitarbeiten eine Treppe runter in den Keller, ...


    Deshalb suche ich nach stichhaltigen Argument, am besten etwas in einer Richline oder Vorschrift.


    Grüße aus Fanken.


    Matthias

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  • Zitat

    Original von Matthias13
    Mein Ziel ist, dass die Kopierer in einen Kopierraum sollen - der wäre aber neu einzurichten, d. h. es würde z. B. ein Einzelbüro entfallen für den Kopierer.


    Das wird schwer, gegenüber der Unternehmensleitung durchzusetzen.
    Vielleicht kann man aber aber noch einen Schritt weitergehen, also ein Gesamtkonzept erstellen, in dem auch Laserdrucker (sofern in den Büros vorhanden) in den Raum gestellt werden.
    Als Argument könnte man noch bringen, dass die Mitarbeiter zwangsläufig Bewegung bekommen, um die Ausdrucke zu holen ...
    Ich wünsche Dir bei Deinem Vorhaben Erfolg, denn ich habe einen Extraraum erst in einem Unternehmen durchsetzen können ... in den meisten anderen geht es aus räumlichen Gründen nicht ... und bei einem Unternehmen sah das ja sogar die Feuerwehr ein ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    • Offizieller Beitrag

    hallo


    wenn es denn unbedingt sein muss und es keine andere lösung gibt, hier zum thema "brandschutz und kopierer im flur" mal eine ganz neue und tolle idee:


    http://ivdmartin.de/CobCab.htm


    http://www.brandschutzexperte.…1e99ada70vfj4urll5085uur2


    http://www.stoebich.de/www/web…674&arr_parent_get=71,674
    (hier auf dieser seite unter "Tests und Veranstaltungen" gibt es auch ein paar kurze videos dazu)


    peter

  • ...und die Verletzungsgefahr an der Haube ist dann weniger stark, wenn ich wegen eines verrauchten Flures über die Hülle fliege, statt über den Kopierer? :45::29:


    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Bei uns wurde der Kopierer auf dem Flur durch die Feuerwehr ebenfalls verboten.


    Grund ist, das die Kpierer sehr schnell durch Überhitzung zu Bränden mit einer enormen Rauchentwicklung neigen.
    Hier half auch nicht, daß zum einen von dieser Stelle des Flures relativ schnell zwei verschiedene Laufrichtungen zu einem sicheren Treppenhaus führen, und zum anderen, der Kopierer unmittelbar im Sichtfeld(vor der Tür) einer ständig bestzten Stelle(Telef.zentr./Pörtner) steht, die eine Rauchentwicklung unmittelbar erkennen würde.
    Diese Person wäre aber unmittelbar gefährdet.


    Gibt es denn keinen Raum mit Postfächern oder ähnlichem, der nicht ständiger Arbeitsplatz ist, in dem drei Kopierer stehen können?


    Andreas

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  • Hallo zusammen,


    die Brandschutzhauben, naja, geht bei uns nicht, da die Kopierer im Flur vor der Glasfasade stehen.
    Diese Hauben habe ich noch nicht gekannt.


    Wie schon vorher mal geschrieben, gibt es einen separatem Plotterraum, hier könnte einer stehen. Unser Gebäude ist relativ weit verzweigt und es gäbe große Laufwege, wenn alle Kopierer in den einem Plotterraum stehen würden.


    Das mit der Bewegung ist auch ganz gut - machen täte Bewegung wirklich gut.


    In 2 Wochen ist ASA-Sitzung, mal schauen was mir noch so einfällt.


    Schöne Grüße aus Franken


    Matthias

    • Offizieller Beitrag

    ... ja wie schon gesagt:


    wenn es denn sein muss und man keine andere lösung für einen kopiererstandort findet, dann kann man den fluchtweg möglicherweise mit einer automatischen kopierer-haube freihalten.


    @ martina:
    Diese hauben reagieren auf kleinste rauchzeichen aus dem kopierer und ersticken bei ihrer auslösung im idealfall den entstehungsbrand im kopierer. Ansonsten wird die rauchentwicklung hiermit stark eingeschränkt, so das man im fluchtfall sowohl den kopierer als auch die ihn bedeckende haube noch lange genug erkennen kann. :)


    Matthias:
    Von diesen hauben gibt es auch eine "Deckenvariante", die an der decke montiert werden kann, wenn man an den wänden keinen platz dafür hat.


    peter

  • @ Peter: :48:

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