Kennzeichnung von Brandschutztüren

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  • Liebe Kollegen,


    Brand- und/oder Rauchschutztüren müssen ein Kennzeichnungsschild besitzen. Dort steht die Art der Tür z.B. T30 (Brandschutz) oder RS (Rauchschutz), Dinnorm, Datum der Erstellung usw. drauf. Somit ist die Tür leicht zu erkennen. Meines Erachtens muss eine Brand- und/oder Rauchschutztür dieses Kennzeichenschild besitzen. Meine Fragen: Kennt Ihr Ausnahmen, dass BS- oder/und RS- Türen keine Schilder besitzen? Seid wann ist die Kennzeichnung Vorschrift? Gibt es Bestandsschutz? Kann man grundsätzlich sagen, wie ich das bei Mr. Google gelesen habe, keine Kennzeichnung = keine Brandschutz- und/oder Rauchschutztür? Daraus folgt natürlich auch, dass Umbaumassnahmen erlaubt sind, wenn kein Schild zu finden ist.


    Vielen Dank für Eure Antworten.


    Schöne Grüße


    Klaus CZ

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  • Hallo Klaus,


    keine Kennzeichnung, keine zugelassene Br oder RS Tür. Woher will man sonst wissen, ob diese Türe eine Bauaufsichtsrechtliche Zulassung als Brandschutz, bzw. Rauchschutztüre hat. Zudem muss man ja den Hersteller und den Typ wissen, sollte mal an der Tür etwas geändert weden, das kann nur der Hesteller entscheiden. In diesem fall, alte raus und neue zugelassene rein. Bestandschutz gibts nicht, ausser euer Brandversicherer macht das mit, was ich nicht glaube! Auch der wird sagen richtige tür rein, dann Beitrag eventuell runter, alte Tür drinlassen beitrag rauf, oder versagen des versicherungsschutzes im Schadensfall.



    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen


    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo,



    Seid wann ist die Kennzeichnung Vorschrift? Gibt es Bestandsschutz?


    Die Pflicht besteht schon sehr lange (um die 50er Jahre), in den 1970er Jahren auch für RS-Türen.
    Ausnahmen sind mir dazu nicht bekannt.


    Bezüglich Umbaumaßnahmen, an was sollen diese durchgeführt werden?
    An der Tür? Unabhängig davon, sollte aufgrund dem fehlen der BS-/RS-Tür
    eine konkrete Gefahr bestehen, muss auch gehandelt werden.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Bitte auch drauf achten, dass solche Türen nicht über lackiert oder gestrichen werden!


    Ist die Kennzeichnung nicht erkennbar, muss man bzw. kann man davon ausgehen das die Tür keine Zulassung hat.


    Edit:
    Ja es gibt Bestandsschutz!
    Wenn z.B. eine BMA vorhanden ist.

  • Bitte auch drauf achten, dass solche Türen nicht über lackiert oder gestrichen werden!
    Ist die Kennzeichnung nicht erkennbar, muss man bzw. kann man davon ausgehen das die Tür keine Zulassung hat.
    Edit:
    Ja es gibt Bestandsschutz!
    Wenn z.B. eine BMA vorhanden ist.



    Hallo Brassbound,


    schau doch mal bitte in das APl, bzw. Errichter-, Betreiberhinweise einer solchen Tür: dort steht bei den Standar-grauen defivintiv drin, dass die Türe gestrichen werden müssen, da die Türen nur grundiert sind. "Man" sollte nur dem Maler so beauftragen, dass das Schild unbemalt bleibt.
    Und wenn die Kennzeichnung in einem solchen Fall nicht erkennbar ist, hilft Verdünnung.


    Zu Deinem EDIT: ES GIBT IM BRANDSCHUTZ KEIN BESTSTANDSSCHUTZ!
    PS: beim Strom auch nicht!

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  • Zu Deinem EDIT: ES GIBT IM BRANDSCHUTZ KEIN BESTSTANDSSCHUTZ!
    PS: beim Strom auch nicht!


    Ui wo steht das denn?
    Ich habe hier mehrere Brandschutzkonzept liegen, wo entsprechend bereits vorhandene Türen, Fenster, Dächern usw. erhalten bleiben können und nicht geändert werden müssen, da eine BA vorhanden ist.
    Also für mich ist das ein eindeutiger Bestandsschutz.


    Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, aber dann bitte mit entsprechenden Gesetzestexten, dass ich Änderungen vornehmen kann.


    DANKE!

  • Hallo,



    Ja es gibt Bestandsschutz!


    Nein gibt es nicht, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben
    besteht.


    Eine gute Zusammenfassung zu diesem Thema "Bestandsschutz und
    wann nicht", siehe u.a. hier:
    http://www.innenministerium.ba…en_gebaeuden_20110725.pdf


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010