Liebe Kollegen,
Brand- und/oder Rauchschutztüren müssen ein Kennzeichnungsschild besitzen. Dort steht die Art der Tür z.B. T30 (Brandschutz) oder RS (Rauchschutz), Dinnorm, Datum der Erstellung usw. drauf. Somit ist die Tür leicht zu erkennen. Meines Erachtens muss eine Brand- und/oder Rauchschutztür dieses Kennzeichenschild besitzen. Meine Fragen: Kennt Ihr Ausnahmen, dass BS- oder/und RS- Türen keine Schilder besitzen? Seid wann ist die Kennzeichnung Vorschrift? Gibt es Bestandsschutz? Kann man grundsätzlich sagen, wie ich das bei Mr. Google gelesen habe, keine Kennzeichnung = keine Brandschutz- und/oder Rauchschutztür? Daraus folgt natürlich auch, dass Umbaumassnahmen erlaubt sind, wenn kein Schild zu finden ist.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Schöne Grüße
Klaus CZ