Feuerlöscher

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  • Hallo ihr beiden,
    ich sehe das ganz unkompliziert. Mit Sicherheit gibt es eine Reihe von Bedingungen, die es nötig machen, die Fristen zu verkürzen. Benutzt man den gesunden Menschenverstand und holt notfalls dazu noch den Rat des Prüfers der FL ein (der hat neben seinem Sachverstand auch rechtliche Pflichten), dann klappt das schon.


    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    2 Mal editiert, zuletzt von Martina111 ()

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  • Habe gerade bei Weka was dazu gefunden:


    Feuerlöscher alle zwei Jahre warten


    Dort steht:

    Zitat

    Doch auch ein Feuerlöscher bietet nur dann einen zuverlässigen Schutz, wenn er alle zwei Jahre - so wie das Auto beim "TÜV" - regelmäßig einem Funktions-Check unterzogen wird. In Gewerbebetrieben ist dies Vorschrift - für Privathaushalte eine dringende Empfehlung.


    In welcher Vorschrift dies stehen soll ist dort aber nicht angegeben worden.


    Auch bei dem empfohlenen Link http://www.bvbf-brandschutz.de habe ich auch nichts dementsprechendes gefunden.


    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Hallo,
    die Prüffrist für FL in Arbeitsstätten ergibt sich u.a. aus der BGR 133.


    Auszug:
    6 Prüfung
    Siehe auch Abschnitt 3.4.
    6.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Feuerlöscher regelmäßig, mindestens
    jedoch alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Über die
    Ergebnisse der Prüfungen ist Nachweis zu führen. Der Nachweis kann in Form einer
    Prüfplakette erbracht werden.
    Bei hohen Brandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können
    kürzere Zeitabstände erforderlich sein.
    6.2 Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, die eine Funktionsfähigkeit des
    Feuerlöschers nicht mehr gewährleisten, hat der Unternehmer zu veranlassen, dass
    der Feuerlöscher instandgesetzt oder durch einen anderen Feuerlöscher ersetzt wird.
    Ausführung und Anforderung siehe DIN 14406-4 "Tragbare Feuerlöscher;
    Instandhaltung”.


    VG Martina

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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 ()

  • Zitat

    Original von Ralph-HF
    ... Feuerlöscher alle zwei Jahre warten... In welcher Vorschrift dies stehen soll ist dort aber nicht angegeben worden. ...


    Ich halte mich an die


    TPrüfVO - Technische Prüfverordnung
    Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten durch staatlich anerkannte Sachverständige und durch Sachkundige - Nordrhein-Westfalen -
    Vom 5. Dezember 1995
    (GV. NW. 1995 S. 1236; 2000 S: 484; 20.9. 2002 S. 454;:: 5.4.2005 S. 304)
    ... gültig bis 31.12.2009


    Unter Artikel 10 steht:
    2.5 tragbare Feuerlöscher - Prüffrist in Jahren nicht mehr als: 2


    Das ist für mich - zumindest in NRW - verbindlicher als die BGR 133 ... ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Die TPrüfVO kannte ich noch gar nicht :103:


    Hab es in die Wiki übernommen.


    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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  • Zitat

    Original von Ralph-HF
    Hab es in die Wiki übernommen.


    Prima! Danke für Deine Arbeit!


    Aber nochmal der Hinweis, d.h. für Dich oder sonstigem Wiki-Pfleger eine Terminvorlage, dass die TPrüfVO nur bis Ende 2009 gilt.
    Ich kann mir vorstellen, dass danach eine bis dahin erstellte TRBS gültig wird.


    martina:
    Du siehst, was aus solch einem Thema werden kann ... :rolleyes:


    Mit freundlichem Gruß
    Andreas

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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    • Offizieller Beitrag

    ... und hier - nachträglich - noch ein paar links zum einlesen:


    (insbesondere auch dazu, was dabei alles zu prüfen ist, und ein paar zeitangaben, wie lange man für eine richtig durchgeführte prüfung tatsächlich braucht !!!)


    http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m35/m35.htm


    http://www.gloria-feuerschutz.de/html/pruefung.html


    http://www.arbeitssicherheit.d…100149/100-149/bgr133.pdf


    http://www.brandschutz-vorschr…uer-wartung-pruefung.html


    besondere Regeln für Feuerlöscher auf GGVS-Fahrzeuen:
    http://www.brandschutz-passin.…GGVS-ADR-Information.html



    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Es gibt die Druckbehälterverordnung unter die Dauerdrucklöscher (Feurlöscher o der Behälter und das Löschmittel immer unter Druck stehen) fallen,hier gibt es höchstgrenzen für die verwendung von Druckbehältern da wird aber rumdiskutiert diese für diesen bereich abzuschaffen



    Lg Deputy Chief

    TP

  • Wie oft kontrolliert denn einer im Betrieb ob die Feuerlöscher noch da hängen und nicht benutzt wurden sind?


    Denn es heisst ja auch:


    "Zum Löschen von Bränden sind Feuerlöscheinrichtungen der Art und Größe des Betriebes entsprechend bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten..."


    Also nicht die Prüfung die machen wir alle zwei Jahre..

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  • Hallo,


    Wie oft kontrolliert denn einer im Betrieb ob die Feuerlöscher noch da hängen und nicht benutzt wurden sind?

    das bleibt euch überlassen, dies kann alle zwei Wochen, einmal
    im Monat oder..... sein. Ich persönlich würde es von verschiedenen
    Faktoren abhängig machen, zum Beispiel wie ist die Nutzung.
    Gerade in Gebäuden mit Publikumsverkehr, insbesondere bei jüngerem
    Publikum, würde ich regelmäßiger kontrollieren als in einem Büro
    ohne oder nur wenig Verkehr.

    Also nicht die Prüfung die machen wir alle zwei Jahre..

    wobei dies aber nicht überall bzw. immer gilt.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin Jan,


    unterschiedlich.
    Für die Wartung gibt es eine Wartungsfirma, die macht das eigenständig innerhalb der Prüffristen.


    Dann gibt es so im Schnitt alle drei Monate eine Begehung mit Protokoll: Brandschutz (wir haben/sind 4 BSB), Gegehung im Bereich Arbeitsschutz und Gebäudemanagement. Das ist das offizielle.
    Wichtig ist eine gute Kommunikation. Dann wird auch mal gesagt, das etwas fehlt oder etwas beschädigt ist. ;)


    Manchmal werden diese "Türaufhalter" auch wieder zurückgehängt, damit ist das auch schon ein "Sehen". Löscher sind auffällig und nicht versteckt!


    Darüber hinaus, nicht vergessen: Sollten die Dinger einmal benutzt werden.............

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,
    wir haben organisatorisch das folgendermaßen gelöst:
    - jeder Brand
    - jede Benutzung von Feuerlöschtechnik, (Feuerlöscher, Wandhydranten...)
    wird im Tätigkeitsbericht festgehalten der täglich um 9:00 ausgewertet wird, gegebenenfalls wird der Feuerlöscher dann getauscht.
    Publikumsverkehr haben wir nicht, ebenfalls ist es noch nicht vorgekommen das jemand die Plomben entfernt hat.

    Gruß Micha


    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • Mahlzeit,


    mal eine Frage zu zum Thema Laufwege.

    Ich bin gerade dabei, an unserem kompletten Standort die Feuerlöscher hinsichtlich Laufwege, Beschilderung, einhalten der nötigen Löschmitteleinheiten usw. zu prüfen.

    IN den Gebäuden bin ich soweit durch.

    Jetzt muss ich noch den Außenbereich abklappern.

    Nur....wie verhält es sich denn dort?

    Gilt dort ebenfalls die max. Laufweglänge von 20m?

    Die Löscher sind bei uns nur an den Fassaden angebracht...klar, auf dem Mitarbeiterparkplatz stell ich ja keine hin (oder doch?)

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  • Hi,


    da die Flächen im Freien bei der Ermittlung der Grundausstattung unberücksichtigt bleiben können gilt die max. Laufweglänge meiner Meinung nach dort nicht.


    Ob, und wenn ja, an welchen Standorten welche Löscheinrichtungen im Freien erforderlich sind, richtet sich - sofern zutreffend (z.B. bei Tankstellen) - nach anderen Rechtsgrundlagen und wenn anderweitig keine Löscheinrichtungen gefordert sind, dann ergibt es sich aus der Gefährdungsbeurteilung.


    schöne Grüße

  • Hallo,

    Gilt dort ebenfalls die max. Laufweglänge von 20m?

    Die Löscher sind bei uns nur an den Fassaden angebracht...klar, auf dem Mitarbeiterparkplatz stell ich ja keine hin (oder doch?)

    Würde ich im Einzelfall sehen, u.a. anhand von Faktoren

    wie Gefahren usw. Einen Mitarbeiterparkplatz würde ich

    nicht mit Feuerlöscher ausstatten.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010