Verbandbuch anonymisieren?

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  • Hallo,

    wir hatten diese Woche ein Qualifizierungsaudit der DQS. Dabei wurden natürlich auch die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheit abgefragt. Alle soweit im grünen Bereich, einen Verbesserungshinweis haben wir jedoch erhalten:
    Unsere Verbandsbücher sollen besser anonymisiert werden, wegen Datenschutz.
    Hat das einer von euch schon so gemacht? Erfahrungen? Ich stelle mir das etwas schwierig vor ?( .

    Grüße
    Mikey

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  • Hi Reinhard,

    ich frage in solchen Fällen immere nach dem Sinn des Verbandsbuchs.
    Es soll (u.a.) dokumentieren, wer, wann und wo einen Unfall hatte, um ggf. auch Ansprüche gegenüber der BG / dem AG zu dokumentieren.
    Macht in so einem Fall eine Anonymisiereung Sinn? Meiner Meinung nach nicht. Dementsprechend gibt es bei uns auch kein anonymisiertes Verbandsbuch.

    Was ich jedoch, anonymisiert, erstellt habe ist eine Auswertung mittels Excel Arbeitsmappe. Da geht es dann nicht um die Person, sondern um Unfallschwerpunkte und Unfallanalysen.
    Da ich diese ggf. größeren Runden vorstelle habe ich diese Anonymisiert.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hi,

    was soll uns das Verbandbuch denn sagen?

    Im Schadensfall ist es ein Nachweis, ein Dokument, für einen Schaden, auch wenn es nur ein Bienenstich ist. Und der Verunfallte ist nunmal ein Hr. XY und nicht die Codenummer ##122232...#.

    Nicht übertreiben und alles schön so lassen, wie es ist.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Der Niemand hat sich verletzt und Keiner hats gesehen....und die FASI darf auch nicht reinschauen, um Gefährdungen zu erkennen. :D

    Sagmal... die haben doch den Schuss nicht gehört.

    Sorry, manche Auditoren haben Vorstellungen.

    Ignorieren. Oder noch besser: Begründen, warum man es ignoriert. Sonst gibts ne Abweichung.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hallo,

    ich habe geplant, statt eines Buches mehrere A4-Formulare an den Verbandkasten zu legen (anstelle des Verbandbuches).
    Jedes Blatt dient zur Aufnahme eines "Verbandbuch"-Eintrages und kann im ausgefüllten Zustand datenschutzgerecht von der SIFA (oder einer anderen zuständigen Person) aufbewahrt werden. Das hat gleichzeitig noch den Vorteil, das etwas mehr Platz für die Einträge ist.

    Gruss

    EHS Mann

  • Hallo,

    ich werde es über ein elektronische Verbandbuch lösen, jedoch bleiben einige Papierbücher erhalten.
    Ich glaube in einem Beitrag von der BG oder DGUV wurde das Thema schon mal aufgegriffen. Die Frage ist das Ziel des Verbandbuches?
    Es ist eine Pflicht des Arbeitgebers alles Erstehilfemaßnahmen zu dokumentieren, bzw. muss jede Verletzung dokumentiert werden.
    Wenn ich es unter Verschluss halte komme ich dieser Forderung evtl. nicht ausreicht nach bzw. die Mitarbeiter sehen es als lästig an
    und schreiben Garnichts mehr rein. Was ist konkret Datenschutzrechtlich bedenklich? Name und Vorname?
    Den kennt man auch so bei kleineren Unternehmen und da bekommt man auch mit, wenn sie jemand verletzt. Ich habe noch keinen
    in einem Verbandbuch lesen sehen.

    Diesen Verbesserungshinweis müssen sie mir dieses Jahr schon sehr gut begründen!

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hi,

    anbei die aktuelle Sachlage bezüglich der Dokumentation von Verletzungen im Betrieb unter Berücksichtigung des Datenschutzes:

    Die BGV A1 fordert in §24 Absatz 6, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln. Die Angaben dienen als Nachweis, dass sich der Betroffene die Verletzung bei einer versicherten Tätigkeit zugezogen hat. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z.B. Spätfolgen (als Beispiel Blutvergiftung nach einer kleinen Schnittwunde) eintreten sollten.
    Wie die Dokumentation zu erfolgen hat ist nicht vorgeschrieben. Der Unternehmer legt fest, wer für die Dokumentation zuständig ist (sinnvoll ist es, die Ersthelfer die Dokumentation übernehmen zu lassen) und auf welche Art und Weise (z.B. Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form) die Dokumentation zu erfolgen hat. Bei der Dokumentation sind die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.

    Bei den Aufzeichnungen handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die Tatsache, dass ein bestimmter Mitarbeiter im Betrieb eine Verletzung erlitten hat, stellt aber kein Geheimnis dar. In der Regel bekommen die Arbeitskollegen eh mit, dass was passiert ist und Unfälle sprechen sich schnell im gesamten Unternehmen oder zumindest in der betroffenen Abteilung herum. Datenschutzrechtlich spricht also nichts gegen eine Verwendung des klassischen Verbandbuchs und dessen Aufbewahrung im Verbandkasten oder an einer anderen geeigneten Stelle im Betrieb. Es darf nur nicht öffentlich einsehbar für Nicht-Betriebsangehörige bzw. für Besucher ausliegen. Die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind somit erfüllt, wenn das Verbandbuch in einem geschlossenen Schrank oder Kasten oder ähnlichem aufbewahrt wird (normalerweise befindet sich das Verbandbuch im Verbandkasten und dieser ist normalerweise geschlossen, somit werden die Datenschutzanforderungen erfüllt) und allen Betriebsangehörigen der Standort bekannt ist (selbstverständlich genügt es, wenn die Mitarbeiter den Standort des Verbandbuchs für ihre Abteilung bzw. ihren Arbeitsbereich kennen).

    Bei losen Blättern bzw. Meldeblock ist ebenfalls zu gewährleisten, dass nur Betriebsangehörige ausgefüllte Zettel zu sehen bekommen. Die Weitergabe und Aufbewahrung der Zettel ist entsprechend zu organisieren (z.B. mittels Briefkasten zum Einwerfen ausgefüllter Meldungen und Aufbewahrung in einem Ordner in einem Schrank in einem absperrbaren Büro). Lose Blätter können bei richtiger Anwendung mehr Datenschutz bedeuten, allerdings ist damit auch ein höherer organisatorischer Aufwand verbunden (Zettel ausfüllen, an geeigneter Stelle abgeben, archivieren).

    Wird die Dokumentation in elektronischer Form durchgeführt, ist durch technische Maßnahmen zu gewährleisten, dass nur Berechtigte Zugriff auf die Daten haben.
    Rein datenschutzrechtlich ist die Umsetzung der Datenschutzvorgaben bei der Dokumentation in Papierform leichter umzusetzen als bei elektronischer Datenerfassung. Deswegen wird von den Berufsgenossenschaften das Verbandbuch nach wie vor uneingeschränkt zur Nutzung empfohlen (geringster Dokumentationsaufwand bei gleichem Nutzen im Vergleich zu z.B. Meldeblock oder elektronischer Erfassung).


    schöne Grüße vom zertifizierten Datenschutzbeauftragten,

    Markus

  • Hallo Mikey,

    da haben wir mal wieder den typischen Zielkonflikt, hier zwischen Unfallauswertung und dem Datenschutz. Welches Ziel stärker bewertet wird, soll jeder subjektiv selbst entscheiden.

    Einerseits will und braucht man vollständige Daten, um die richtigen Maßnahmen umzusetzen und dem Versicherer den Vorfall belegen zu können.
    Andererseits sind medizinische bzw. Gesundheits-Daten persönlich und unterliegen richtigerweise dem Datenschutz.

    Wir haben es so geregelt, dass das Verbandbuch im verschließbaren Schreibtisch des Vorgesetzten aufbewahrt wird. Damit hatten wir bei entsprechenden Überprüfungen bisher keine Probleme.
    Und da jeder Vorfall (Unfall, Erste-Hilfe-Behandlung, Beinaheunfall, gefährliche Handlung,...) dem Vorgesetzten zu melden ist, funktioniert dies auch.

    Das Prinzip, dass etwas was nicht dokumentiert ist, nicht stattgefunden hat, muss man nur 1-2 mal konsequent durchziehen.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Wie war das mit den Auditoren:

    Das waren schon damals die meistgehassten Kinder.

    Hardy, gibt's dafür auch ein Bullshit-Bingo?

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • ...und ich muss sagen, ich sehe es wie die meisten von euch. Total am/übers Ziel hinausgeschossen. :thumbdown:
    Leider ist es aber hier so, das wir als Zulieferer für die pharmazeutische Industrie natürlich ein sehr streng reglementiertes QM-System haben. Wenn dann so ein Auditor kommt und meint, " ist ja ganz gut, auch noch keine Abweichung, aber wir vermerken das für unseren nächsten Besuch" dann rutscht der Geschäftsleitung das Herz in die Hose. Daher werde ich was machen müssen.
    Die Idee mit den einzelnen Blättern finde ich ganz gut, ich hoffe ich kann das unseren Mitarbeitern anerziehen. Verbandbuch im Schreibtisch des Vorgesetzten entfällt, da wir im Haus übermäßig viel Verbandskisten haben (17Stück bei 280 MA, ist historisch gewachsen.)

    Mal sehen was noch draus wird.

    Grüße
    Thomas

    P.S. Biker-Mike: Der is guuuut! :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von BadMikey (13. Juni 2014 um 14:22)

  • Ich hab einen Kunden der benutzt das hier

    http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgi_511_3.pdf

    Gibts als Blockversion zum kaufen.

    Funktioniert ganz gut. Auch über viele Abteilungen hinweg. Zuständig für die Auswertung sind der Betriebssani, die FASI und der BA.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Block ist ja gut...aber wie schauts denn aus, wenn an Stelle des Namens zukünftig nur noch die Personalnummer im Verbandbuch eingetragen wird?
    Hätte den Charme, dass ich die Mitarbeiter nicht an ein ganz neues System gewöhnen müsste. Damit ist dem Datenschutz doch auch genüge getan, oder :38:

    Grüße
    Mikey