Versicherungsschutz vor Arbeitsbeginn

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  • Hallo Forum, heute wurde folgende Frage an mich herangetragen. "Sind die Mitarbeiter auch dann versichert, wenn Sie eine halbe Stunde vor ihrem regulären Arbeitsbeginn anwesend sind?". Hier benötige ich mal eure Hilfe. So nun viel Spaß bei der WM

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken


    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

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  • Guten Morgen zusammen,


    hier würde ich spontan "Ja" sagen. Denn Sie müssen sich auch noch umziehen usw. Zudem müssen Sie früher da sein, da Sie ja pünktlich anfangen sollen. Sie sind auf dem Weg zur Arbeit genauso versichert wie sonst auch, auch wenn sie früher da sind. Sollte dann vor offiziellem Arbeitsbeginn ein Unfallereignis statt finden, so muss man genau differenzieren, ob es mit der Beruflichen tätigkeit zusammen hängt, oder mit der Freizeit bzw. eigenwirtschaftlichen Tätigkeit. Geht der AN vom Umkleideraum bzw. Sozialräumen direkt zur Arbeitsstätte im Betrieb, so ist der Weg dorthin versichert. Geht er aber in die Kantine um sich ein LKW, oder etwas anderes für die Vesperpause zu hohlen, so ist er in der Kantine nicht versichert. Ich denke da muss man jeden AU für sich sehen, analysieren und schauen was man daraus macht, bzw. wie schreibe ich es dass es ein AU ist.


    Ich weiß es werden von den MA öfters solche Fragen gestellt, da sie ja gerne eine "Vollkasko" Betreuung möchten und meinen alles im Betrieb ist ein Arbeitsunfall, auch wenn ihnen eine Polle in die Nase fliegt und sie Niesen müssen und Ihnen dabei das Glasauge herausfällt.



    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen


    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Moin zusammen,


    ich sehe das genauso wie Ritschi. Solange in dieser halben Stunde Tätigkeiten verrichtet werden, die den Zweck haben sich auf den Arbeitsbeginn vorzubereiten, gilt der Versicherungsschutz.


    Gruß aus dem Norden


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Versichert ja, wenn sie Tätigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ausüben. Versichert nein, wenn diese Tätigkeiten eigenwirtschaftliches Interesse beinhalten. So wie Rigesa es schon aufgeführt hat.

  • Moin,


    so sehe ich es auch.


    Die üblichen Wege zum Bäcker, Toilette, Lottomenschen, usw. fallen weg, ganz klar. Der normale Weg, auch mit Tankstopp ist ok und der anschließende Dienst natürlich auch. Selbst wenn der Arbeitgeber hier "nickelig" ist und nur ab Stichzeit bezahlen will, es gehört eine Vorbereitung, auch mental, dazu. Kommt der gute Mensch jedoch früher und verrichte eine Arbeit, die nicht in Zusammenhang mit seiner normalen Tätigkeit steht, dann nicht. Bsp.: Der Schlosser nutzt erlaubterweise Firmenwerkzeuge für seine Privatarbeit. Passiert hier etwas: kein AU.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo thoko,


    "Sind die Mitarbeiter auch dann versichert, wenn Sie eine halbe Stunde vor ihrem regulären Arbeitsbeginn anwesend sind?".

    Gegenfrage:
    Wo in den Versicherungsbedingungen der BG/UKen steht irgendetwas über versicherte Arbeitszeiten oder Versicherungszeiten?


    Ich kenne keine derartige Formulierung, Regelung oder Einschränkung. Wie die anderen schon geschrieben haben, ist der inhaltliche Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit entscheidend (und nicht der zeitliche). D.h., wenn es angeordnet, gewünscht oder betriebliche Praxis ist, dass Versicherte (Mitarbeiter) anwesend sind, so kann man zuerst einmal vom Versicherungsschutz ausgehen. Und dann kommt es eben darauf an, was in dieser Zeit getan wird.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Moin,

    "Sind die Mitarbeiter auch dann versichert, wenn Sie eine halbe Stunde vor ihrem regulären Arbeitsbeginn anwesend sind?".

    ... Antworten siehe Vorschreiber.
    Ergänzung:


    Wer mehr als zwei Stunden früher als üblich zur Arbeit fährt und auf dem Weg einen Unfall hat, ist nicht über die Berufsgenossenschaft versichert
    (SG Dortmund, S 11 U 44/00).

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)