die rechtliche Seite von Radon

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    • Offizieller Beitrag

    ausgangspunkt dieses neuen themas ist die ende 2013 beschlossene und am 17. januar 2014 veröffentlichte neue richtlinie der EU

    "Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien ..."

    mehr hierzu später


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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    • Offizieller Beitrag

    Diese neue EU-Richtlinie wird in den nächsten 4 jahren durch die mitgliedstaaten in nationales recht umzusetzen sein.

    Das bedeutet - auch für deutschland - das es eine neue strahlenschutzverordnung geben wird. Erstmalig wird hierbei eu-weit auch das thema radon in form von zulässigen referenzwerten geregelt. Alle unternehmen, die beschäftigte in Radonbäder, Höhlen und Schaubergwerken oder in der Wasserversorgung haben, kennen dieses thema schon - bundesweit seit der Strahlenschutzverordnung von 2001 und in den neuen bundesländern bereits seit 1984 mit der VOAS. In diesen rechtgrundlagen wurde der strahlenschutzmäßige umgang nicht nur mit künstlicher sondern auch mit der natürlichen radioaktiven strahlung- zu dem das edelgas radon gehört - erfasst.


    peter

    • Offizieller Beitrag

    Wer zukünftig rat braucht, um die radon-problematik für sich bzw. seinen verantwortungsbereich abzuklären, der sollte sich an die zuständigen bundes- oder landesämter oder -ministerien (Umweltschutz oder Strahlenschutz) wenden. Man kann info-material zum thema bekommen oder kann berater abfragen.

    Es gibt bisher nur wenige sachverständige zu radon. Einige seiten im internet von privaten fachleuten oder ing-büros sind auch zu finden. Im zuge der umsetzung der eu-richtlinie wird deren zahl in den nächsten jahren mit sicherheit zunehmen. Man sollte sich aber genau informieren über deren leistungen und referenzen. Es kann im streitfall (z.b. mieter gegen vermieter) leicht "in die hose gehen", wenn die erhobenen daten und die leistung nicht gerichtsfest sind.

    Die länder Sachsen und Bayern haben im letzten jahr einen ersten vorstoß hierzu unternommen. In diesen ländern wurden die ersten sogenannten "radonfachpersonen" ausgebildet und bestätigt. http://www.bauakademie-sachsen.de/fileadmin/docs…_2014-02-21.pdf oder http://www.lfu.bayern.de/strahlung/rado…achpersonen.pdf
    In den beiden ländern und bei der ausbildung in der schweiz hat man den gleichen ausbildungsplan und erkennt sich die jeweiligen fachpersonen gegenseitig an. Die ausbildung geht in den kommenden jahren weiter. Dabei wird eine bundesweite einrichtung dieser fachpersonen angestrebt.
    Im wesentlichen geht man bei der ausbildung davon aus, baufachleute oder baubiologen, die sich in ihrer arbeit auch mit dem radonproblem auseinandersetzen wollen in einem mehrtägigen seminar mit praktika und abschlussprüfung im problem strahlenschutz fit zu machen.
    Ob und wie sich das bewährt, wird die praxis zeigen.

    Seit einigen jahren findet im september in dresden regelmäßig einmal im jahr der Sächsische Radontag statt an dem sich interessenten bundesweit und fachübergreifend mit dem radon in gebäuden beschäftigen. Hier der link zum letzten Radontag 2013: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/downloa…_kpl_130918.pdf

    In Bayern hat sich zwischenzeitlich ein Bayrisches Radon-Netzwerk ethabliert.


    peter

    • Offizieller Beitrag

    Warum müssen wir uns jetzt damit beschäftigen und wer soll das machen?

    Nachdem in der bisherigen Strahlenschutzverordnung von 2001 nur einige ausgewählte Arbeitsplätze explizit Radonprävention zu machen hatten (siehe auch oben beitrag 2), betrifft dies nunmehr alle Arbeitsplätze in Räumen und auch alle anderen Räume (Wohnungen, Kindereinrichtungen, Sport- und Veranstaltungsräume, Verkaufseinrichtungen, Museen, Kranken- und Pflegeeinrichtungen,Schulen, Büros, Werkstätten ... usw. usw. usw.) Wahrscheinlich wird die jeweilige Landesbehörde eigenständig Vorsorgegebiete (vielleicht auch Arbeitsstätten) festlegen können, in denen Radon gemessen werden muss und die Messung für die anderen Gebiete den jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen der Verantwortlichen überlässt.

    Bisher wurde von den Fachgremien in In- und Ausland in diesem Zusammenhang auch immer von "Radon in Aufenthaltsräumen" gesprochen. Wenn man nach der Musterbauordnung oder der Arbeitsstättenverordnung geht, kann man "Aufenthaltsräume" einigermaßen begrifflich definieren. Dabei fallen einige Räume aus dem Raster heraus, z.b. Kellerräume, Treppenhäuser, Flure u.ä.

    Wie man aus dem Dateianhang sehen kann, spricht aber die (deutsche Fassung/Übersetzung) der EU-Richtlinie im Verordnungstext von "Innenräumen".

    Nach Definition sind "Innenräume" der eigentliche Zweck von Räumen, durch Seitenwände und Dach oder Decke einen vor Witterung schützenden Platz zu schaffen. Das würde hier bedeuten, das wirklich alles was Wände und eine Decke/Dach hat unter diese Richtlinie fällt: vom Keller über Treppenhaus bis zum Dachboden, ob Werkhalle oder Büro, Kino oder Sporthalle, Krankenhaus oder Kindergarten, ob Schilfhütte oder Palast oder das Holzhäuschen/"stille Örtchen".

    Wie das letztendlich zu interpretieren und umzusetzen ist, obliegt den einbezogenen Fachgremien, die nun eine deutsche Verordnung aus der Richtlinie zu machen haben. Wobei Radon auch nur einen Bruchteil des Inhalts der EU-Richtlinie ausmacht. Es gibt viele ungelöste Fragen bei der Umsetzung und es steht zu befürchten, dass die vier-Jahres-Frist wieder mal viiiiiel zu kurz ist.

    Natürlich wird sich der jeweilige Verantwortliche für die Innenräume später um die Umsetzung der nationalen Regelung bemühen müssen. Dennoch ist es naheliegend, dass er hierzu auch auf seine jeweilige Sifa oder den Betriebsarzt oder andere eigene geeignete Fachleute zurückgreifen wird. Und wenn er dabei auf jemanden aus dem Forum trifft, der schon ein wenig von der Materie weiß, dann habe ich mein Ziel erreicht. :rolleyes:


    peter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo an Alle,

    es hat sich in den letzten Monaten in den internen Diskussionen und Stellungnahmen der Fachgremien einiges zum Entwurf einer neuen Strahlenschutzverordnung mit dem Inhalt der BSS getan.

    Auf der Seite des Fachverbandes für Strahlenschutz e.V. ist ein Referentenentwurf vom 14.September diesen Jahres veröffentlicht worden:

    http://www.fs-ev.org/newsliste/news…ction%5D=detail

    Erwartungsgemäß geht er auf die Forderungen der EU-Richtline von 2013 ein und versucht sie umzusetzen. Viele Einzelheiten werden derzeit noch diskutiert und bis zur endgültigen Fassung angepasst.

    Der vorgegeben Referenzwert für die mittlere Jahreskonzentration von Radon mit 300 Bq pro Kukikmeter steht aber offenbar fest und wird in Aufenthaltsräumen und am Arbeitsplatz zukünftig einzuhalten sein.

    Ich werden den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens beobachten und euch "auf dem Laufenden halten".


    peter

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    • Offizieller Beitrag

    So, ... es geht weiter.

    Von der Bundesregierung liegt nunmehr eine Kabinettsfassung für ein neues Strahlenschutzgesetz vor:

    http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Date…_entwurf_bf.pdf

    Damit soll nicht nur die EU-Richtlinie von 2013 umgesetzt werden, sondern auch die bisherigen strahlenschutzrechtlichen Regelungen zusammengefasst und vereinfacht werden. Z. B. werden die bisherige Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung darin zusammengelegt werden.
    Das steht alles im Vorwort im o.a. Link

    peter

    • Offizieller Beitrag

    Hier eine aktuelle Pressemitteilung des BMUB:

    http://www.bmub.bund.de/presse/pressem…enschutzgesetz/


    Nr. 029/17 | Berlin, 25.01.2017 Bundeskabinett beschließt neues Strahlenschutzgesetz

    Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den Entwurf eines Strahlenschutzgesetzes beschlossen. Damit wird unter anderem der radiologische Notfallschutz von Bund und Ländern verbessert.
    Hendricks: "Das Strahlenschutzrecht hat weitreichende Bedeutung für die menschliche Gesundheit und Relevanz für viele Lebensbereiche. Mit dem modernisierten und ausgeweiteten Regelwerk haben wir eine verlässliche Grundlage für einen umfassenden Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor ionisierender Strahlung. Beim radiologischen Notfallschutz schaffen wir ein modernes Managementsystem, mit dem wir eine Vielzahl von Notfallszenarien abdecken können – einschließlich schwerer Unfälle in Atomkraftwerken."
    Bislang war das Strahlenschutzrecht in der auf dem Atomgesetz basierenden Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Aus Anlass der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden nun erstmals alle Bereiche des Schutzes vor ionisierender Strahlung systematisch in einem Gesetz zusammenfasst. Alle Regelungen wurden vereinfacht, an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst und die Anwendungsbereiche des Strahlenschutzrechts erweitert.
    Das neue Strahlenschutzgesetz regelt erstmals den Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung allein für die Früherkennung von Brustkrebs erlaubt.
    Auch der Umgang mit dem Edelgas Radon wird zum Schutz der Bevölkerung in dem Gesetz umfassender geregelt. Radon, das aus dem Boden austritt, gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Das Gesetz legt einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und Arbeitsplätzen fest. Bei Überschreitung des Referenzwertes müssen zukünftig Schutzmaßnahmen unternommen werden, um den Radonaustritt zu erschweren.
    Außerdem wird der radiologische Notfallschutz optimiert. Alle Behörden und Organisationen, die zur Notfallbewältigung gebraucht werden, müssen ab sofort ihre Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung miteinander eng abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Neu ist zudem die Einrichtung eines radiologischen Lagezentrums unter Leitung des Bundesumweltministeriums, das bei einem überregionalen Notfall eine einheitliche Lagebewertung erstellt. Das Lagezentrum wird auch Koordinierungs- und Meldeaufgaben übernehmen und als Ansprechpartner für Behörden im In- und Ausland und für internationale Organisationen fungieren.
    Mit dem Gesetz ist ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, können die Regelungen zur Optimierung des Notfallschutzes bereits in diesem Jahr in Kraft treten. Die anderen Neuregelungen sollen zeitgleich mit noch zu erarbeitenden konkretisierenden Vorgaben zur Euratom-Richtlinienumsetzung auf Verordnungsebene bis Ende 2018 in Kraft treten.

    Hier findet man noch FAQ zu diesem Thema: http://www.bmub.bund.de/service/buergerforum/haeufige-fragen-faq/faq-detailansicht/?no_cache=1&tx_irfaq_pi1[cat]=53


    peter

    • Offizieller Beitrag

    Bundesrat beschließt weitere Modernisierung des Strahlenschutzrechts:

    Nachdem das Strahlenschutzgesetz seit 27.06.2017 in Kraft gesetzt wurde, (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…__1538394755671) hat es im Mai 2018 einen Referentenentwurf zur Strahlenschutzverordnung gegeben. Hierin werden die Regelungen aus dem Gesetz detaillierter umgesetzt.

    Am 05. September 2018 hat nun der Bundesrat die endgültige Fassung beschlossen.
    https://www.bmu.de/pressemitteilu…enschutzrechts/

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru…icationFile&v=2

    Es sind zwar sehr viele Seiten geworden - ob damit alle Fragen geklärt sind, wird die praktische Umsetzung in den nächsten Jahren zeigen.


    peter

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    • Offizieller Beitrag

    ... so, ab jetzt gibt es kein zurück mehr!! ;)

    Heute ist die beschlossenen Artikelverordnung zum Strahlenschutzgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ab 01.01.2019 in Kraft


    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…__1544021876687


    peter

    • Offizieller Beitrag

    Das BMU hat aktuell den im StrSchG geforderten "Radonmaßnahmeplan" herausgegeben:

    https://www.bmu.de/themen/atomene…r-umwelt/radon/

    https://www.bmu.de/fileadmin/Date…hmenplan_bf.pdf


    peter

    • Offizieller Beitrag

    12.10.2020 BMU und BfS informieren über bevorstehende Ausweisung von Radonvorsorgegebieten durch die Länder:

    https://www.bmu.de/pressemitteilu…ch-die-laender/

    Für den Freistaat Sachsen wurden die Radonvorsorgegebiete auf dem 14. Radontag (online-Veranstaltung aus Dresden) vorgestellt und hier veröffentlicht:

    https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/241925


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    RADONVORSORGEGEBIETE:

    Im Fachverband für Strahlenschutz eV wurde eine Länder-Übersicht über die ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete veröffentlicht.

    Hier kann sich jeder über die Gebiete in seinem Bundesland informieren:

    https://www.fs-ev.org/newsliste/news…vorsorgegebiete

    Ergänzung März 2021: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/…8266C6.1_cid365


    Aus rein natürlichen Gründen war zu erwarten, dass nicht in jedem Bundesland Radon eine große Rolle spielt und daher nicht in allen Ländern Gebiete ausgewiesen wurden.

    Peter

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  • Hallo in die Runde,

    ich greife diesen Faden auf , weil mich mein Kollegen in Sachsen darauf aufmerksam gemacht hat, dass wir in unserem dortigen Werk eine Messung veranlassen müssen.

    Es wird zwar beschrieben, wie und wo die Messdosen installiert werden müssen, ich bin mir aber nicht sicher ob diese nur von Fachfirmen angebracht werden dürfen. Die spätere Auswertung durch eine Fachfirma ist schon verständlich.

    Wenn ich das betroffenen Gebiet sehe, habe ich bedenken, dass die wenigen genannten Firmen die Messung überhaupt in der vorgegebenen Zeit schaffen.

    Gruß

    Harti

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Harti,

    die von den Behörden anerkannten Radon-Messungen können nur durch die bisher wenigen zugelassenen Messstellen erfolgen. Zum Nachweis der Einhaltung des Referenzwertes als Durchschnittswert der Radonkonzentration über einen Messzeitraum von 12 Monaten werden von ihnen die Kernspurexposimeter (Messdosen) ausgegeben und hinterher wieder ausgewertet. Damit werden grundsätzlich erst einmal die gesetzlichen messtechnischen Vorgaben erfüllt. Prinzipiell sollen und können diese Messstellen auch Beratungen vor-Ort vornehmen, aber wie du schon richtig erkannt hast, werden die wenigen Messstellen schon allein mit der Logistik der Ausgabe, Rücknahme und Auswertung der Exposimeter an ihre Kapazitätsgrenze kommen. Es bleibt meist nur Zeit für die Weitergabe der Hinweise zur Messung zusammen mit der Lieferung der Messdosen und einem Beratungskontakt (Telefon oder E-mail).

    Die Verantwortung der fristgerechten Vorlage der notwendigen betrieblichen Messdaten bei der Behörde bleibt aber beim betreffenden Unternehmen.

    Prinzipiell ist es eigentlich auch ganz einfach: man legt, hängt, stellt, ... die Messdosen an den Arbeitsplätzen auf und nach einem Jahr schickt man diese wieder ein und bekommt kurze Zeit später seine Resultate zugeschickt. Allerdings gehört tatsächlich einiges Wissen zu Radon und seinen Eigenschaften und seinem Verhalten, aber auch zu den örtlichen Gegebenhieten der Arbeitsplätze dazu, hier die richtigen repräsentativen Messorte im Betrieb auszuwählen. In dem Begleitblatt zu den Messdosen werden schon eine ganze Reihe von Hinweisen für den Anwender aufgeführt, aber dennoch kann man hier einiges falsch machen.

    Schließlich müssen ja die Messergebnisse fachlich ausgewertet werden und möglicherweise Strahlenschutzmaßnahmen eingeleitet werden.

    Ich kann daher nur raten, Fachkompetenz "mit ins Boot zu holen". Dazu schlage ich folgende Möglichkeiten vor:

    1. Es gibt einige wenige alteingesessene Ingenieurbüros (vor allem in Bayern und Sachsen), die sich schon seit Jahren u.a. mit Radon beschäftigen.

    2. Seit wenigen Jahren werden in Bayern und Sachsen und auch in der Schweiz sogenannte "Radonfachpersonen" ausgebildet. Das sind überwiegend bautechnisch oder umwelttechnisch tätige Fachleute, die zusätzliches Wissen zu Radon in einem zertifizierten Lehrgang erworben haben. Eine Übersicht über diese Radonfachpersonen kann man im Internet bei den Landesämtern in Bayern und Sachsen bekommen. (siehe oben im 3. Beitrag oder hier z.B.: https://radonfachpersonen.de/) Allerdings ist zu erwarten, dass hier die Nachfrage auch sehr groß ist, und die Kapazitäten ausgelastet sind.

    3. Als letztes könnte ich mir vorstellen den kollegialen fachlichen Kontakt zu solchen Unternehmen aufzunehmen, die schon seit langem (mit der alten Strahlenschutzverordnung von 2001) zur Erfasssung der Radonbelastungen an ihren Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet waren. Das sind die örtlichen Wasserversorger, die Radonheilbäder und die Schauhöhlen und -Bergwerke. Bei dem einen oder anderen spielt vielleicht Radon eine Rolle und man hat schon Erfahrungen bei den Messungen, dem Umgang damit und bei den Strahlenschutzmaßnahmen.

    VG

    Peter

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  • Hallo Peter,

    danke für die ausführliche und hilfreiche Information.

    Glücklicherweise haben wir am betroffenen Standort fast nur große Produktionshallen, in die Anbringung der Dosimeter nach den Vorgaben unkompliziert ist.

    Mein Kollege vor Ort hat bereits mit einer Firma in Selb Kontakt aufgenommen. So wie das aussieht, können die Dosimeter, nach Unterweisung durch eine Fachfirma, von uns selber installiert werden.

    Der Hinweis mit der Ausbildung zur Radon-Fachperson könnte aber sicher für den ein oder anderen SiFa-Kollegen ganz interessant sein, denn da wird ja durch die neue Gesetzeslage, zumindest in Bayern und Sachsen, eine erhebliche Nachfrage nach dieser Qualifikation folgen.

    Danke und Gruß

    Harti

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Harti,

    noch einen Hinweis zu den Radonfachpersonen, da habe ich mich vielleicht nicht so richtig ausgedrückt:

    Ich wollte ausdrücken, dass die bereits vorhandenen Radonfachpersonen meistens in Ingenieurbüros tätig sind und überwiegend ihre fachliche Kompetenz als ingenieurtechnische Dienstleistung auch für interessierte betroffenen Unternehmen anbieten. Man kann sie also zur Begleitung der eigenen Messaufgaben mit beauftragen. Die Ausbildung eines eigenen Mitarbeiters ist meist nicht erforderlich.

    VG

    Peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo Peter,

    das hatte ich auch so verstanden und die Info an meinen Kollegen im Vogtland weitergeleitet.

    Mein Idee ging auch eher an die mitlesenden Forumsmitglieder, die als Freelancer vielleicht noch ein Betätigungsfeld suchen;)

    Danke und Gruß

    Harti