Key Performance Indicators gemäß OHSAS 18001:2007

ANZEIGE
ANZEIGE
  • "Key Performance Indicators" (KPIs) des Arbeitsschutzes, die sich häufig z.B. in Geschäftsberichten finden, sind die Anzahlen von Unfällen und Beinaheunfällen pro Jahr. Aus den Definitionen für "Vorfall" und "Erkrankung" ergeben sich jedoch 12 KPIs. Dabei kann man sich sicherlich streiten, wie man z.B. Ereignisse, die Erkrankungen (ohne Berüchsichtigung der Schwere) zur Folge hätten haben können, erfasst. Aber gemäß OHSAS 18001:2007 müssen eben auch solche Vorfälle nun einmal erfasst und beurteilt werden. In Betrieben mit Personal- oder Betriebsräten haben diese Arbeitnehmervertretungen dabei mitzubestimmen. Wer das nicht will, sollte sein Arbeitsschutzmanagementsystem nicht nach OHSAS 18001 zertifizieren lassen.

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen und achtzehntausendeins :)
    Wir haben diesen Standard seit Jahren. Haben es etwas anders unterteilt (noch wesentlich kleiner aufgeschlüsselt). Ich kann dieses nur jedem empfehlen. Ungeachtet dessen, ob sich das Unternehmen nach OHSAS zertifizieren lassen möchte. Wir nennen es "hazards" oder "near miss". Dann kommen noch entsprechende Schweren dazu. Dieses kann auch durch MA auf einem im Intranet verfügbaren Vordruck per Mail gemeldet werden. Dann gehen wir der Sache zeitnah nach. Es ist jedoch alles in einer Datenbank erfasst. Dieses dient dem Nachweis und natürlich der Auswertung.

    Beste Grüße

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • morche,

    das hatte ich in meinem letzten Unternehmen auch so. Das lässt sich im englichen auch schöner und kürzer ausdrücken. Im deutschen als "Beinahunfall" gefällt mir das nicht so. Man(n) ist da auch immer so vom meldenden Personal abhängig. "Ich meld doch nicht jeden kleinen dche... Unfall"! Vor allem in einer trägen Behörde, die vom Arbeitsschutz noch nicht so viel wissen will. Dann wird das schweru und kaum umsetzbar. Darum haben wir ein Online-Meldeformular mit einer etwas gröberen Meldestruktur. Wenn sich die Mitarbeiter/-innen daran gewöhnt haben, weden wir das ein wenig verfeinern.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo zusammen und achtzehntausendeins :)
    Wir haben diesen Standard seit Jahren. Haben es etwas anders unterteilt (noch wesentlich kleiner aufgeschlüsselt). Ich kann dieses nur jedem empfehlen. Ungeachtet dessen, ob sich das Unternehmen nach OHSAS zertifizieren lassen möchte. Wir nennen es "hazards" oder "near miss". Dann kommen noch entsprechende Schweren dazu. Dieses kann auch durch MA auf einem im Intranet verfügbaren Vordruck per Mail gemeldet werden. Dann gehen wir der Sache zeitnah nach. Es ist jedoch alles in einer Datenbank erfasst. Dieses dient dem Nachweis und natürlich der Auswertung.

    Beste Grüße

    Jens


    Hallo Jens,

    Da seid ihr schon ziemlich weit. Ich habe mit einem Betrieb zu tun, in dem nur unübersehbare "physische" Unfälle und "Beinaheunfälle" dokumentiert werden. Die Dokumentation auch massiver psychischer Fehlbelastungen wird vermieden. Einem Mitarbeiter, der solch eine Fehlbelastung meldete, wurde gleich eine Herabstufung in eine niedrigere Tarifgruppe "angeboten". Als der Betriebsrat nach der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz des Mitarbeiters fragte, verfolgte der Arbeitgeber sein "Angebot" allerdings nicht mehr weiter.

    Ist der im Intranet verfügbaren Vordruck vertraulich, oder kann er hier veröffentlicht werden?

    Gute Nacht,
    achtzehntausendeins

  • "Key Performance Indicators" (KPIs) des Arbeitsschutzes, ...

    Inzwischen bin ich zu der Ansicht gekommen, dass das keinen "KPIs" sind, sondern einfach nur Vorfallskategorien. Nicht als Grafik, sondern als Text dargestellt, sieht die Liste der Kategorien so aus:

    Incidents which …
    1.1.1.1 … have caused pysical ill health
    1.1.1.2 … have worsened pysical ill health
    1.1.2.1 … could have caused pysical ill health
    1.1.2.2 … could have worsened pysical ill health
    1.2.1.1 … have caused mental ill health
    1.2.1.2 … have worsened mental ill health
    1.2.2.1 … could have caused mental ill health
    1.2.2.2 … could have worsened mental ill health
    2._.1._ … have caused injury
    2._.2._ … could have caused injury
    3._.1._ … have caused fatality
    3._.2._ … could have caused fatality

    Das ergibt sich aus den Begriffsbestimmungen 3.9 und 3.8 in OHSAS 18001:2007:

    • Incident: Work-related event(s) in which

      • an injury
      • or ill health (regardless of severity)
      • or fatality

      occurred, or could have occurred.

    • Ill health: Identifiable, adverse physical or mental condition arising from and/or made worse by a work activity and/or work-related situation.

    Alles Beste zum Wochenanfang,
    achtzehntausendeins

    -------------------------------------------------------------

    PS: Die Liste auf Deutsch nach OHSAS 18001:2007 ("ill health" ist im deutschsprachigen Standard leider mit "Erkrankung" schlecht übersetzt worden):

    Vorfälle, die …
    1.1.1.1 … eine körperliche Erkrankung zur Folge hatten
    1.1.1.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung zur Folge hatten
    1.1.2.1 … eine körperliche Erkrankung hätten zur Folge haben können
    1.1.2.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung hätten zur Folge haben können
    1.2.1.1 … eine mentale Erkrankung zur Folge hatten
    1.2.1.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung zur Folge hatten
    1.2.2.1 … eine mentale Erkrankung hätten zur Folge haben können
    1.2.2.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung hätten zur Folge haben können
    2._.1._ … eine Verletzung zur Folge hatten
    2._.2._ … eine Verletzung hätten zur Folge haben können
    3._.1._ … einen tödlichen Unfall zur Folge hatten
    3._.2._ … einen tödlichen Unfall zur Folge haben können

    4 Mal editiert, zuletzt von achtzehntausendeins (14. September 2015 um 17:21) aus folgendem Grund: zu viele Leerzeilen

  • ANZEIGE
  • morche,

    ... "Ich meld doch nicht jeden kleinen dche... Unfall"! Vor allem in einer trägen Behörde, die vom Arbeitsschutz noch nicht so viel wissen will. ...

    So ist es. Die Aufsichtsperson von der Gewerbeaufsicht lässt sich vom Unternehmen einladen und bauchpinseln. Mit dem Großunternehmen will sich die Gewerbeaufsicht nicht anlegen, denn in dem Bundesland sind die Beziehung zwischen der Politik und den Großbetrieben besonders harmonisch. Auf einen konkreten Fall hin angesprochen, in dem ein Mitarbeiter nach Gefährdungssmeldung massiv unter Druck gesetzt wurde, verweist der Besucher der Gewerbeaufsicht auf die Zuständigkeit des Zertifizierungsaudtors und bestätigt damit meinen Verdacht, dass eine AMS-Zertifizierung der Schwächung der behördlichen Aufsicht dient. Also wird nun der Zertifizierer gefragt, der auch sehr harmonisch mit dem von Ihm auditierten Unternehmen zusammenarbeitet. Der Zertifizierer wehrt sich auch: Er sei nicht für Einzelfallbeurteilungen zuständig. Dass der Einzelfall offenlegt, dass das AMS gerade bei ganz klaren Fällen einer vom Arbeitgeber verursachten psychischen Fehlbelastung nicht wirklich funktioniert, interessiert den Zertifizierer nicht.

    So traut sich dann kein Mitarbeiter mehr, psychische Fehlbelastungen offiziell zu melden. Nur noch der Betriebsrat bleibt als Ansprechpartner.

    Übrigens: Die Gefährdungsmeldung des Mitarbeiters betraf eine von einem Geschäftsprozess ausgehend auf die Mitarbeiter wirkende psychische Fehlbelastung. Nachdem noch weitere Mitarbeiter ähnliche Meldungen abgaben, reagierte der Arbeitgeber dann doch mit deutlichen Verbesserungsmaßnahmen. D.h., es wurde gleich zu Maßnahmen geschritten, die ja gemäß Arbeitsschutzgesetz eigentlich auf einer Gefährdungsbeurteilung zu beruhen haben. Diese Beurteilung sparte sich der Arbeitgeber jedoch. Wie so häufig, wird der Verstoß gegen Vorschriften damit gerechtfertigt, dass das "pragmatisch" sei. Ob der Arbeitgeber damit vermeiden wollte, ein Beispiel für eine psychische Gefährung in seinem Betrieb zu dokumentieren, für die er nicht die psychische Verfasstheit der Arbeitnehmer und/oder deren außerbetriebliches Umfeld verantwortlich machen kann?

    So kommt es, dass Betriebe berichten können, dass es bei ihnen keine vom Arbeitgeber verursachten psychischen Fehlbelastungen gebe. Und die Gewerbeaufsicht glaubt das gerne, denn sie kann angesichts ihrer systemischen Überforderung nicht noch zusätzliche Arbeit und Konflikte gebrauchen. Auch der Zertifizierer kann nicht helfen, ihn interessiert nur das "System" und nicht sein konkrete Funktionieren. Zeit und Ressourcen für Sorfalt kann und will sich hier niemand nehmen.