Sind Kochuniformen PSA?

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  • Hallo Gemeinde,


    bei uns stellt sich gerade die Frage, ob Kochuniformen auch PSA sind und damit auch vom Arbeitgeber
    gestellt werden müssen. Bisher müssen alle Köche ihre Uniform selbst kaufen, die Reinigung wird vom Hotel übernommen


    Wir haben im Hotel ca.20 Köche, davon 4 Azubis.


    Für Eure Meinung schon mal herzlichen Dank.


    Oliver61

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  • Meiner Meinung nach ist die Kleidung keine PSA nach gängigen Arbeitsschutzvorschriften, bis auf die Schuhe.
    Weiterhin ist zu beachten, dass ja nach hygienischen Kriterien bestimmte Bedingungen gelten und da ist der Arbeitgeber dann wieder dabei. Wäre es nicht sinnvoll, der AG beschafft die Arbeitskleidung, auch im Hinblick auf ein einheitliches Erscheinungsbild?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    Wäre es nicht sinnvoll, der AG beschafft die Arbeitskleidung, auch im Hinblick auf ein einheitliches Erscheinungsbild?

    ... cleverer Ansatz! :thumbup:
    (aber wenn Cheffe nicht will, wird er argumentieren, dass die Köche keinen Publikumsverkehr haben und er sie ganz gerne anhand ihrer unterschiedlichen Kleidung sofort identifizieren kann ... )

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,


    oder es werden gute alte Ritterrüstungen gekauft.


    Hier gibt es automatisch einen Handschutz, Gesichtsschutz, Kopfschutz, Dämpfung für die Ohren mit gleichzeitigen Verstärker für direkte Berührungsgeräusche, Fußschutz, Schnittschutz an den Unterarmen, usw.
    Die Dinger sehen gleichzeitig gut aus, machen also was her.
    Die Pflege ist auch recht einfach: Fettdünste versiegeln das Metall und machen es rostunempfindlicher.


    Einziger Nachteil: sind schwer (machen also müde) und Benutzer die ins tiefe Wasser fallen bleiben unten. :thumbup:


    Duck und wech.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo Oliver61,


    was vllt. auch noch eine Möglichkeit wäre ist über die 'berufstypische Kleidung' zu gehen. <HAUFE-Link>
    Ich finde gerade diesen Passus sehr interessant (letzter Satz) - leider habe ich auf die Schnelle in der Vorlesung jetzt keine weitere Quelle gefunden ;) - inwiefern man hier Haufe vertrauen kann weis ich nicht (keine Quellenangabe).

    Zitat

    Jeder Arbeitnehmer bekommt seine eigene Schutzkleidung


    Rechtlich ist es übrigens nicht erlaubt, dass sich mehrere Arbeitnehmereine Schutzbekleidung teilen. Das gilt auch für Auszubildende. Jeder Arbeitnehmer muss seine eigene, individuell angepasste Sicherheitskleidung bekommen. Und auch die Kosten für berufstypische Kleidung (zum Beispiel Schornsteinfeger, Koch, Konditor, Fleischer) muss der Arbeitgeber tragen.


    Nebenbei kann man, glaube ich, die Arbeitskleidung zudem von der Umsatzsteuer absetzen... wäre vllt. auch noch ein Argument zur betrieblichen Anschaffung.


    Viele Grüße aus dem Schwarzwald,
    Simon

  • Hallo,
    die werden die Köche wohl selber kaufen.
    Ausseer Sicherheitsschuhe zb.Sicherheitsschuhe S2 mit einer SRC getesteten Laufsohle und weitere PAS zahlt der AG.


    Gruß aus Espelkamp- Frotheim
    Maler Rainer

  • Moin.


    Hab da mal ne Frage, die ich mal so einfach in den Raum stellen möchte ;)
    Gewisse Zutaten/ Speisen haben die Eigenschaft Flecken zu verursachen, die einfach nicht mehr aus der Wäsche zu entfernen sind. Wie sieht es dann mit Ersatz aus, wenn der AG vorschreibt, dass die Kleidung zu jedem Schichtbeginn eine einwandfreie Optik vorweisen muss? Stellt der AG dann gleichwertigen Ersatz?
    Meine persönliche Meinung ist, dass Beschäftigte, die in Kontakt mit Stoffen kommen können, deren Folgen nicht genau absehbar sind, sich diese Kleidung nicht selbst anschaffen müssen. Zumindest würde ich das dem AG mal zu bedenken geben. Damit würde dem AN eine (für mich nicht zumutbare) Zusatzanschaffung auferlegt. Aber das kenne ich aus Erfahrung zu genüge.
    Aber diese Schilderung ist noch krasser (ist aber nicht direkt vergleichbar):
    Eine Fa. hat die Leih-Berufskleidung abgeschafft, um Kosten zu sparen. Jetzt sollen die MA selbst für Arbeitskleidung sorgen. Hier wird aber, wenn auch im geringen Maß, mit Gefahrstoffen umgegangen. Die Gefahrstoffverordnung sagt aber ganz deutlich, dass im Umgang mit Gefahrstoffen, der AG die Kleidung zu stellen und für die Reinigung zu sorgen hat!!!!
    Vor einiger Zeit gab es auch den Sachverhalt, dass eine Ehefrau z. H. immer die Arbeitskleidung ihres Mannes gewaschen hat, der Dachdecker war. Dieser hatte aber auch mit Asbestfasern zu tun. Sie hat immer schön die Kleidung z. H. gewaschen, erfuhr eine entsprechende Exposition an der sie auch dann verstorben ist. Mal so als Denkanstoß ;)


    Gruß


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ...Die Gefahrstoffverordnung sagt aber ganz deutlich, dass im Umgang mit Gefahrstoffen, der AG die Kleidung zu stellen und für die Reinigung zu sorgen hat!!!!...


    Wo steht das in der Gefahrstoffverordnung, denn ich konnte keine entsprechende Stelle finden? Ein Laborkittel ist z.B. keine PSA! Das mit der Reinigung schafft man in der Regel auch nur über das Hilfskonstrukt der Fürsorgepflicht des AG.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • :hallo:
    es gibt hier bestimmt auch die Möglichkeit eines Textilenmietservice, in der die Reinigung in der Regel inklusive ist. Vieleicht ist das Hotel bereit diese kosten komplett zu übernehmen da diese meist nicht viel mehr als die Reinigung betragen. Oder man teilt sich diese Kosten. Wir haben damit gute Erfahrungen.

    MfG Ingo


    Was die Zukunft anbelangt, so haben wir nicht die Aufgabe, sie vorherzusehen,


    sondern sie zu Ermöglichen. (Antoine de Saint Exupery) Wenige Menschen denken und doch wollen alle entscheiden. (Friedrich II. der Große)


    Tu was Du willst - aber nicht, weil Du musst. (Buddha)

  • Wo steht das in der Gefahrstoffverordnung, denn ich konnte keine entsprechende Stelle finden? Ein Laborkittel ist z.B. keine PSA! Das mit der Reinigung schafft man in der Regel auch nur über das Hilfskonstrukt der Fürsorgepflicht des AG.


    Hallo Tiefflieger.


    Bitte schön ;)


    GefStoffV, § 9 Zusätzliche Schutzmaßnahmen
    (5) Der Arbeitgeber hat getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung andererseits zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber hat die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen.



    Beste Grüße


    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"


    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ..., also beim Kochen, die die Notwendigkeit von PSA erfordern halte ich fuer sehr weit her geholt...


    Kochuniformen sind Arbeitskleidung, die der AG bezahlen kann, aber nicht muss, auch wenn er ein einheitliches Erscheinungsbild fordert. Dies finden wir in vielen anderen Bereichen, z.B. Banken auch.


    Also: Wenn ich den AG ueberzeugen kann ist das schoen aber ansonsten...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Bitte schön ;)


    Ok zur Reinigung, aber dass die Arbeitskleidung gestellt werden muss kann man nirgendwo entnehmen. Wie bereits von mir erwähnt, ein Laborkittel ist keine PSA sondern Arbeitskleidung und die muss der AG nicht stellen.
    Genau so sehe ich es auch beim Kochkittel. Im Zweifelsfalle kauft der Arbeitnehmer seine Kochkittel eben selbst und kann sie dann bei der Steuererklärung geltend machen. Da hat er zumindest einen Vorteil gegenüber dem Büroarbeiter, denn dessen Arbeitskleidung wird in der Regel nicht steuerlich anerkannt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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