Tätigkeit als Einsatzleiter vom Dienst ist Arbeitszeit

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  • Tenor: Der Einsatzleiter vom Dienst einer Feuerwehr verrichtet zur Arbeitszeit zählenden Bereitschaftsdienst, wenn er außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit ein dienstliches Einsatzfahrzeug mitführen, über einen Funkalarmempfänger tändig erreichbar sein und mit einer Alarmierung während dieser Zeit regelmäßig rechnen muss.
    Gericht: VGH Baden-Württemberg
    Aktenzeichen: 4 S 94/12
    Datum: 26.06.2013
    Quelle Urteil: http://vghmannheim.de/pb/,Lde/1735852/?LISTPAGE=1735562

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,


    altes Urteil das mittlerweile jedem im "Feuerwehr-Bereich" bekannt sein dürfte.
    Das Urteil ist an sich nicht überraschend und entspricht weitgehend der
    ständigen Rechtsprechung vom BVerwG. Siehe auch Homepage vom BVerwG.


    Dazu gibt es auch diverse Veröffentlichungen u.a. von den Feuerwehr-
    Gewerkschaften und der komba, siehe z.B. hier: http://www.komba.de/fileadmin/…hr/2013/FWInfo12_2013.pdf


    Gruß
    Simon Schmeisser


    PS: Verständnis für diese Klagen habe ich persönlich nicht.

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010