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  • :hallo: und guten Morgen,

    also, ich hätte gerne erfahren ob euer Arbeitgeber Zuschüsse gewährt, z.B. für Bildschirmbrillen oder gar für Hörgeräte?

    Bei mir ist es so: Bildschirmbrille, gute Zuschüsse bei entsprechender Notwendigkeit über die Schiene BA -> Augenarzt -> Optiker -> Rechnung -> Zuschuss.

    Jetzt wurde ich von Jemanden mit viel Puplikumsverkehr angesprochen bezüglich Hörgerät. Ich kann es mir nicht vorstellen, eine Regelung gibt es nicht (dafür) und ich finde, dass das Hörgerät etwas mit Lebensqualität zu tun hat und auch im privaten Bereich (manchmal :gg: ) nützlich sein könnte.

    Wie würdet ihr das sehen?

    Danke.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Moinsen,

    bei der Bildschirmbrille ist das klar geregelt:

    Die Brille zählt als PSA und muss gestellt werden. Allerdings ist hier das billigste Gestell und Glas vorzusehen. Will er Beschäftigte hier mehr "Mode" muss er zuzahlen.
    Dafür muss die Brille am Bildschirmarbeitsplatz verbleiben und bei Ausscheiden aus dem Betrieb verbleibt die Brille auch dort. Ob das nachgehalten wird ist eine andere Frage...

    Hörgeräte:

    Grundsätzlich: Sicherlich haben Hörgeräte etwas mit Lebensqualität zu tun. Aber beim Publikumsverkehr auch durchaus etwas mit Kundenzufriedenheit. Wenn der Kunde dreimal wiederholen muss was er möchte, tut das einem Kundengespräch und damit der Kundenzufriedenheit wenig Gutes.

    Aber: Die Zuzahlung zu den Geräten kann von der Krankenversicherung komplett übernommen werden. Notwendig ist hierbei ein entsprechendes Gutachten des HNO-Arztes, dass die Geräte zur Ausübung der Erwerbstätigkeit notwendig sind.
    Allerdings gibt es auch hier eine Einschränkung: Die Erfahrung zeigt, dass oftmals ein Gang vors Sozialgericht notwendig wird, weil die Kassen das Geld nicht locker sitzen haben und sparen wollen.

    Hierzu auch ein Link zum VdK:

    http://www.vdk.de/ov-villingen/ID137295


    HTH

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Axo, noch was:

    Das ist ein Thema bei dem Du auch Kontakt zu Eurem Vertrauensmann der Schwerbehinderten suchen kannst.

    Hardy

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  • Moin Hardy,

    danke für den link. Das ist doch schon etwas für mich.


    (Der Vertrauensmann hört schlecht.)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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  • :hallo: und guten Morgen,

    also, ich hätte gerne erfahren ob euer Arbeitgeber Zuschüsse gewährt, z.B. für Bildschirmbrillen oder gar für Hörgeräte?

    Moin,

    bei uns ist es ähnlich geregelt, wie Hardy es bereits beschrieben hat. In einem gewissen Umfang werden die Kosten von uns voll übernommen, wenn die Brille am Arbeitsplatz verbleibt. Dann bekommt man nicht nur die 08/15 Kassenbrille, sondern auf die optischen Bedürfnisse wirklich abgestimmte Brille. Will der Mitarbeiter die Brille auch privat nutzen und etwas mehr Design, gibt es gestaffelte Zuschüsse (normal, bi-fokal usw.). Wir sind da relativ kulant und haben bislang erst einen einzigen Antrag abgelehnt.

    Für Hörgeräte haben wir keine Vereinbarung, aber meines Erachtens sollte man als Arbeitgeber immer versuchen, akzeptable Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu schaffen. Klar könnte man jetzt sagen "Der benötigt sowieso ein Hörgerät, also warum sollte ich als Arbeitgeber das bezuschussen?"

    Folgendes Szenario: Mitarbeiter benötigt ein Hörgerät und muss den Großteil der Kosten privat tragen, weil die Kasse nicht komplett zahlt. Mitarbeiter hat die Auswahl zwischen dem Modell Meeresmuschel oder Ray-Ban-Mini-Invisible, was für ihn Mehrkosten in Höhe von X bedeuten würde. Mitarbeiter entscheidet sich aus Kostengründen für das Modell Meeresmuschel. Seltsamerweise nimmt der Kollege immer seltener an Gesprächen teil und verbringt die meiste Zeit in seinem Büro. In größeren Gruppen ist er nur präsent, wenn eine Besprechung angesetzt ist.

    Der Mitarbeiter verliert mehr und mehr soziale Kontakte, wirkt unzufrieden und hat einen höheren Krankenstand als vorher. Die Arbeitsleistungen sind auch nicht mehr so wie man es von ihm gewohnt war. Du siehst worauf ich hinaus will? Auch so etwas ist ein Punkt, der in die psychischen Belastungen hineinspielt. Augenerkrankungen sind weitaus häufiger als Hörproblematiken. Wenn ich schon den unzähligen Blindfischen Zuschüsse gewähre, warum soll ich es dann nicht bei den vereinzelt auftretenden tauben Nüssen machen? (Man möge mir die Ausdrucksweise verzeihen, aber aus Gründen der Verdeutlichung halte ich dieses Stilmittel hier für zulässig. :D ).

    Die paar Euro, die evtl. für einen Zuschuss für ein Högerät fällig sind, kommen als Leistung wieder zurück. Was war das bei uns für ein Gejammer, als ich im Sommer für kleines Geld MIneralwasser in die Küchen gestellt habe, wo sich jeder Mitarbeiter bedienen konnte. Klar hätte man sagen können "Wir haben Kühlschränke, die können sich ihr Wasser selbst mitbringen!". Wenn man aber den Mitarbeitern signalisiert, dass man sich um sie kümmert und auch finanzielle Zuwendungen gewährt, bringt das den Arbeits- und Gesundheitsschutz wesentlich weiter als 258 Unterweisungen und 6748 Vorträge.

    Gruß Frank

    P.S. Bei Interesse kann ich Dir gerne unsere Dienstvereinbarung für die PC-Brillen schicken.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Frank,

    das sehe ich genauso.

    Ich habe eine entsprechende Vereinbarung, die als Grundlage den "Bund" hatte und für das "Land" umgestrickt wurde. Ich denke Hessen dürfte da auch gleich sein, wie NRW. Das war für die Brille.

    Hier ist es ja einfacher. Der Weitsichtige muß auf ca. 30cm und auf unendlich scharf sehen. Der normale Bereich eben. Bei Bildschirm ist es dann ca. 80cm.
    Dazu hatte meine Frau eine gute Idee: Jemand der z.B. mit einer Discounterbrille von 1,5 Dioptrin zum Lesen klarkommt, sollte auf 1,0 Dioptrin für den Monitor umsteigen. Und: Das geht.

    Was für mich neu ist, ist die Sache mit dem Hörgerät. Dieses wäre dann nicht NUR für den Arbeitsplatz. Hier sammel ich noch Argumente, die ein Sparschwein evtl. offenherziger zeigen könnten.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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  • Bin eben auf ein höchstrichterliches Urteil gestoßen:

    1. Bewilligt die Krankenkasse für ein Hörgerät den Festbetrag, bleibt sie als erstangegangener Rehabilitationsträger verpflichtet zu prüfen, ob ein anderer Rehabilitationsträger die Mehrkosten zu übernehmen hat.
    2. Wird ein Hörgerät nur wegen der besonderen Anforderungen der ausgeübten Erwerbstätigkeit an die Hörfähigkeit des Versicherten benötigt, aber auch im Alltagsleben benutzt, kommt eine Kostenteilung zwischen Krankenkasse (Festbetrag) und Rentenversicherungsträger (Mehrkosten) in Betracht.

    BSG, Urteil vom 24.01.2013 B 3 KR 5/12 R

    Hardy

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  • Hardy,

    das leuchtet ein.

    Vergleichbar ist es ja irgendwie mit der Bildschirmbrille. Das Ding kann man sicherlich zu Hause jetzt (nicht so) gebrauchen wie im Berufsleben. Privat ist eher die Lesedistanz und die Fernsicht ein Thema, somit wird der Bildschirmbereich gefördert.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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