Brandschau

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  • Guten Morgen,


    in einer der Einrichtungen, die ich betreue, hat eine Brandschau stattgefunden. (ich selber war nicht anwesend).
    Im Ergebnis gibt es lediglich die Notizen der Einrichtungsleitung mit einigen Kleinigkeiten, laut Auskunft der Feuerwehr wird kein offizielles Protokoll gefertigt.
    Frage: Muss die Brandschau als Aufgabe der Gemeinde nicht seitens der Behörde protokolliert werden? (Bundesland NRW)


    Danke und Gruß

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  • Hallo,



    in einer der Einrichtungen, die ich betreue, hat eine Brandschau stattgefunden. (ich selber war nicht anwesend).


    Immer wieder die selben Fehler....



    Im Ergebnis gibt es lediglich die Notizen der Einrichtungsleitung mit einigen Kleinigkeiten, laut Auskunft der Feuerwehr wird kein offizielles Protokoll gefertigt.
    Frage: Muss die Brandschau als Aufgabe der Gemeinde nicht seitens der Behörde protokolliert werden? (Bundesland NRW)


    Grundsätzlich muss über eine Brandverhütungsschau (je nach Bundesland andere Bezeichnung)
    eine Niederschrift gefertigt werden. in dieser Niederschrift werden alle Mängel, (Lösungen),
    Fristen zur Beseitigung etc. aufgeführt. Diese Niederschrift erhält man aber nicht sofort, sondern
    erst im Nachgang. Je nach Schweregrad der Mängel kann es auch zu einer Nachschau kommen.
    Die Brandverhütungsschau ist unter gewissen Umständen ein Verwaltungsakt mit entsprechenden
    Rechten und Pflichten gemäß der jeweiligen Landesverfassung. Durchgeführt wird die BVS mind.
    alle 5 Jahre.


    Auszug zu NRW: http://www.bochum.de/C12570850…aseLink/W28Q9C5J077BOLDDE
    Beispiel einer VwV aus BaWü: http://www.gaa.baden-wuerttemb…ervlet/is/16493/4_2_1.pdf


    Wer mal Interesse am Aussehen einer solchen Niederschrift hat, kann sich gerne per PM
    bei mir melden.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • vielen Dank für die Antwort, ich stimme dem inhaltlich voll zu.

    Grundsätzlich muss über eine Brandverhütungsschau (je nach Bundesland andere Bezeichnung)
    eine Niederschrift gefertigt werden.

    dem FSHG NRW kann ich jedoch keinerlei Dokumentationspflichten entnehmen, oder übersehe ich da etwas?


    Gruß

  • Hallo,


    scheint wohl über Rundverfügungen in NRW zu laufen, in BaWü steht
    es in der oben verlinkten VwV. Siehe Beispielhaft die Rundverfügung an die
    Bergämter in NRW:


    http://esb.bezreg-arnsberg.nrw…_014/a_2_007_013_076.html


    Siehe aber auch hier vom IdF NRW:
    http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/vb_hinweis.pdf (auf Seite 9)


    Auszug:
    "Über die Brandschau ist eine Niederschrift anzufertigen, in der die Mängel so
    dargestellt werden, dass den zuständigen Behörden eine Beurteilung des
    Mangels und dessen Schwere und damit eine Abschätzung der Gefahr möglich
    ist. Ein bloßer Hinweis auf die Abweichung von den aktuellen Vorschriften
    reicht in der Regel nicht aus."


    Siehe hier in aktueller Fassung, ebenfalls IdF NRW:


    http://www.idf.nrw.de/service/…ruefvo_und_brandschau.pdf (auf Seite 4)


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,
    die Brandschutzdiensstelle gibt den Mängelbericht an die Bauauifsichtsbehörde weiter.
    Diese entscheidet dann, ob und welche Mängel an den Betreiber weitergegeben werden.
    Mein Kenntnisstand......
    Gruss

    vielen Dank für die Antwort, ich stimme dem inhaltlich voll zu.

    dem FSHG NRW kann ich jedoch keinerlei Dokumentationspflichten entnehmen, oder übersehe ich da etwas?


    Gruß

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  • Hallo,



    die Brandschutzdiensstelle gibt den Mängelbericht an die Bauauifsichtsbehörde weiter.
    Diese entscheidet dann, ob und welche Mängel an den Betreiber weitergegeben werden.
    Mein Kenntnisstand......


    es gibt da diverse Modelle (leider), in vielen Kreisen in BaWü hat z.B. die BS-Dienststelle
    mit der Brandverhütungsschau nichts mehr zu tun.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo, ich muss das Thema mal aufgreifen.


    Ich wurde, sozusagen als Wochenendschmankerl gefragt, ob es eine Checkliste gibt, nach der man sich auf eine Brandverhütungsschau vborbereiten kann. Worauf man zu achten hat.

    Es geht jetzt nicht um Bauliches / Baurecht usw.


    Ich nehme mal an, da existieren keine Checklisten.


    Aber grundsätzlich gilt ja sicher:

    Notausgänge nicht versperren/verschließen/zustelen, keine "30-Minuten-Keile", Brandschutztüren nicht offen festbinden usw., Beine Brandlasten im Treppenhaus usw., keine unnötigen Vorräte an brennbaren Stoffen / Chemikalien (Tagesbedarf), geprüfte/gefüllte Feuerlöscher, richtige Kennzeichnung / Beschriftung von Chemikalienbehältern, Sauberkeit.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Moin,


    es kommt immer ein wenig darauf an, wer die Brandschau macht. Die Feuerwehr achtet auf Rettungswege und deren Gestalt - da Angriffswege der Feuerwehr, sowie auf Hilfsmittel für die Feuerwehr.


    ergänzende Stichworte: Feuerwehrpläne aktuell? Gefahrstoffliste aktuell? Flächen für die Feuerwehr (Feuerwehraufstellflächen/Bewegungsflächen) frei? Hydranten gekennzeichnet? Wandhydranten zugänglich ... PVO Protokolle.


    Kommt ein Sachverständiger als Dienstleister, so achten die sehr wohl oft auf bauliche Mängel vom A wie Abschlüsse (Türen) bis Z wie ... mir fällt nichts ein ;)


    Schau dir als Vorbereitung das Protokoll der letzten an. Mehr machen die Beschauer meist auch nicht als Vorbereitung.

    Beste Grüße


    J.H.J

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  • Aus den Erfahrungen beim Begleiten der Feuerbeschau (so heißt das hier in Bayern) durch die Branddirektion in meinem "Betrieb":


    Auch wenn das Bauliche ausgeklammert wird - weil z.B. ein aktuelles Brandschutzkonzept/gutachten erstellt ist, dessen Mängel nach Prioliste abgearbeitet werden, werden offensichtliche akute "bauliche" Mängel protokolliert, z.B.

    - "Nutzungsgeänderte" (vorher Lager, jetzt Arbeitsraum) Räume an Treppenräumen ohne zweiten F&R-Weg

    - Durchbrüche (Lüftung von Serverräumen) zum notwendigen Flur/Treppenraum ohne BS-Verschluss

    - für die FW unzugängliche Bereiche in Tiefgaragen (Sicht- und Zugangsschutz am Stellplatz wichtiger (!) Fahrzeuge...)

    - hölzerne Wandverkleidungen in Treppenräumen

    - Briefkastenschlitze in VDS-Türen von notwendigen Fluren zu Bürobereichen


    ansonsten u.a.:

    - Brandlasten in notwendigen Fluren, TR, und mehrstöckigen Foyers etc.

    - Abfallsammlung und Zwischenlagerung

    - Stichprobenartig Funktion/Prüfung Brandschutzverschlüsse

    - Aktualität/Richtigkeit F&R-Pläne

    - Beeinträchtigung durch laufende Bau-/Sanierungsmaßnahmen (Rettungswegführung, bBreiten, Kennzeichnung, Nutzbarkeit)

    - Anfahrts-, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr (frei von Parkierenden, Materialien, Schnee...)

    - BMZ, FW-Pläne, FW-Schließung u.s.w.

    - Rettungsmittel für die Feuerwehr - Prüfung, teilweise Benutzbarkeit (Leitern, Wandhydranten, Steigleitungen)

    - Kennzeichnung von Gefahrenbreichen (z.B. Räume mit Druckgasflaschen) und Beschilderung beim Umgang mit radioaktiven bzw. biologischen Stoffen

    - ...

  • Hallo,

    Ich nehme mal an, da existieren keine Checklisten.

    doch, es gibt sogar sehr viele.


    Siehe z.B. hier:

    https://concepture.de/wp-conte…dverh%C3%BCtungsschau.pdf


    Ist es in Baden-Württemberg, dann siehe hier die

    Handreichung der LFS BaWü. Darin findet man

    auch eine Checkliste:


    https://www.feuerwehr-boebling…/52-brandverhuetungsschau


    Wird es sicherlich in ähnlicher Form auch in anderen

    Bundesländern geben.


    Letztlich muss man aber klar sagen: Es ist ein "stochern" im

    Nebel. Wie schon richtig erwähnt wurde, die Schwerpunkte

    können sich unterscheiden. Checklisten können daher nur

    eine grobe Orientierung sein. Sofern Sie Zugriff darauf haben,

    schauen Sie sich alte Niederschriften an. Vielleicht kann man

    daraus Schwerpunkte/ Problemzonen erkennen.


    Ich hatte schon Brandverhütungsschauen mit dem Ergebnis

    der Nutzungsuntersagung noch vor Ort, aber auch mit dem

    "übersehen" von gravierenden Brandschutzmängel. Das erste

    war meist das Ergebnis, wenn man sich um BS nicht gekümmert

    hat. Und erst dann Hilfe in Anspruch nimmt, wenn Baurechtsamt

    und Co. für die BVS schon in der Tür stehen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Guten Morgen,

    Grundsätzlich muss über eine Brandverhütungsschau (je nach Bundesland andere Bezeichnung)
    eine Niederschrift gefertigt werden.


    ist die Erstellung der Dokumentation nach einer Brandverhütungsschau immer Pflicht, also auch, falls seitens der Feuerwehr keine Mängel festgestellt worden sind?


    Danke und Gruß,


    Klaus

  • Moin,


    das steht im entsprechenden Feuerwehrgesetz in dem die Brandverhütungsschau geregelt ist - je nach Bundesland anders. Mich würde aber sehr stark wundern, wenn dem nicht so ist. Zumeist wird der nächste Termin dort auch benannt ... in drei Jahren.


    kurzum: meines Wissens nach, Ja.

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Hallo,

    Siehe hier in aktueller Fassung, ebenfalls IdF NRW:


    http://www.idf.nrw.de/service/…ruefvo_und_brandschau.pdf (auf Seite 4)

    Dort steht, dass Mängel zu dokumentieren sind. Könnte man auch so auslegen: Keine Mängel - keine Dokumentation (?).


    das steht im entsprechenden Feuerwehrgesetz in dem die Brandverhütungsschau geregelt ist - je nach Bundesland anders. Mich würde aber sehr stark wundern, wenn dem nicht so ist. Zumeist wird der nächste Termin dort auch benannt ... in drei Jahren.


    kurzum: meines Wissens nach, Ja.

    Das finde ich im BGKG z.B. für NRW


    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=522407


    nicht. Auch von einer 3-Jahres-Regelung ist dort nicht die Rede, aber darum geht es mir auch nicht.


    Gruß,

    Klaus

  • Ich hatte immer mit pragmatischen Hauptbrandmeistern zu tun. Während des Rundgangs wird besprochen, was zu tun ist. Kleinere Mängel werden unter der Hand beseitigt, grundsätzliche Dinge kommen in den Bericht der Feuerwehr, inkl. Fristsetzung.

    Ich mache mir Notizen zu den nicht dokumentierten Mängeln und sorge für Beseitigung. Der Bericht der Feuerwehr geht zur GF, die die Bearbeitung der großen Dinge anleiert.


    Nach sechs Jahren kommt die nächste Schau.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hallo Caterpilar,


    da Neukunde konnte ich bei den bisherigen Brandschauen nicht dabei sein. Wäre super, wenn jemand meine Frage aus #14 beantworten könnte.


    Danke. :)

  • Moin,

    Das finde ich im BGKG z.B. für NRW

    nicht.ht.

    ich bin tatsächlich nicht aus NRW, in Hamburg stehts im Landesfeuerwehrgesetz, weil diese auch zuständig ist ... google gefragt ... NRW: §26 BHKG ... Zeitabständen von längstens 6 Jahren steht drin ... Eine Dokumentationspflicht nicht wörtlich, allerdings wie soll anders der Vollzug der Verpflichtung nachgewiesen werden, wenn keiner was schreibt, dass es passiert ist.

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Hallo,


    das ist -streng genommen- keine Dokumentation, sondern eine Niederschrift zu einem Verwaltungsakt.


    Und ja, sie wird auch gefertigt, wenn keine Mängel festgestellt worden sind. Die Niederschrift beinhaltet auch grundsätzliche Informationen, wie Datum/ Teilnehmer etc.


    Jetzt muss man aber aufpassen, wir reden hier von einem Landesrecht. Je nach Bundesland kann es dementsprechend abweichende Regelungen geben. Daher muss man individuell prüfen, was Rechtslage je nach Bundesland ist. Da kann es schon Unterschiede geben, wie es geregelt ist. Angefangen von Feuerwehrgesetz, eigene Verordnung bzw Verwaltungsvorschrift bis hin zu LBO.


    Zum Thema Feuerwehr: Auch hier gibt es große Unterschiede. In BaWü ist es eine Sache u.a. der unteren Baurechtsbehörden oder von Privat. Die Feuerwehr kann da dabei sein, aber auch nicht. In der Mehrzahl der Fälle die ich hatte, war keine Fw dabei. Aber auch dazu gibt es große Unterschiede, auch ob es BF oder FF ist usw.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010