Prüfung von ortsveränderlichen Druckluftkompressoren

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  • Hallo!


    Ich soll eine Betriebsanweisung für Kompressoren erstellen.
    Die Betriebssicherheitsverordnung fordert bei größeren Anlagen innere und äußere Prüfungen.
    Bei Kleinkompressoren, finde ich nur Hinweise auf TRBV, UVV und Gefährdungsbeurteilungen. Da lese ich mich im Kreis, ohne es wirklich zu verstehen.


    Kann jemand verbindlich sagen, wie ich mit dem 50 l-Kompressor für den Druckluftnagler umzugehen habe?
    Natürlich bezieht sich die Frage auf eine Verwendung im gewerblichen Bereich.


    Grüße
    Flügelschraube

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  • Moin Flügelschraube,



    vielleicht hilft das ein wenig:


    http://asinfo.komnet.nrw.de/cg…info.cgi?setcat=BAS/1/1/2


    Bei den Behälter ist es so, dass eine Prüfung ab einem gewissen Volumen erforderlich ist. 50 Liter Inhalt x 8 bar (Überdruck) ergibt dann schon 400 Liter, das wäre dann prüfpflichtig. Behälter aussen = alle 5 Jahre und Behälter innen = alle 10 Jahre. Dabei werden nicht nur die Behälter gecheckt, sondern alles, also auch Sicherheitsventile und dergleichen, die mit in die GB/BA genommen werden sollten.


    Eine BA Druckluft und eine GB für die Kompressoren (wird bei der Prüfung vom TÜV-Onkel verlangt) hätte ich in meinem Chaos.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wie schon Waldmann erwähnt hat sind im gewerblichen Bereich auch 50 L Kleinkompressoren prüfpflichtig.Ich habe bereits BA und GB für diese erstellt.Eine BA für den Umgang mit Druckluft sollte schon vorhanden sein bzw.muss ebenfalls noch erstellt werden.

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  • ...........noch vergessen:


    Neben der Luft ist der Kompressor eine Maschine, also ein ortsveränderliches oder ortsfestes Gerät, das ebenfalls nach BGV A3 elektrisch geprüft werden sollte (1Jahr max. / bzw. 4 Jahre).

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo und Dankeschön!


    Für Eure Antworten vielen Dank.
    Waldmann
    Diese Antwort war Ausgangspunkt für meine Recherche. Ich verstehe die Antwort inhaltlich nicht wirklich.


    martin s & Waldmann
    Könnt ihr mir das einmal mit Textstellen genauer vor Augen führen? Oder plump: Wo steht das genau? Ich konnte es so nicht erlesen.
    Wenn solch ein Kompressor geprüft wird, ist vielleicht die Prüfgebühr ähnlich des Beschaffungspreises?
    Auf jeden Fall ist eine Innenprüfung teurer als ich für dem Kunden verkaufen kann?
    Das würde heißen, dass es keine Kompressoren bei den Malern oder ähnlich geben dürfte, die älter als 10 Jahre sind?


    Grüße und nochmal Dank für Eure Beiträge
    flügelschraube

  • Moin Flügelschraube,


    ich sehe nach und melde mich. ===> http://www.arge-altauto.de/getDownload.php?id=185


    Die Prüfung an sich ist nichts wildes. Der Behälter wird mit Wasser gefüllt und dann mit 1,3-fachen Druck, also Rest Luft darein, aufgepumpt. Das muß einige Zeit stehen (1 Std.) und der Druck darf nicht fallen, sonst wäre er ja nicht dicht.
    In der Zwischenzeit wird der Rest der Anlage durchgesehen.
    Je nach Größe der Anlage also rund 3-4 Stunden Aufwand. Ich rede jetzt von etwas größeren Industrieanlagen. Wo liegt jetzt die Berechnungsstunde? 80 bis 100 Euro plus Fahrt plus Märchensteuer?
    Bei einer inneren Prüfung wird zusätzlich der Behälter geöffnet und in Augenschein genommen (Korrosion).
    Das war's.


    Deine Argumentation zum Preis ist sicherlich richtig. Ein kleiner Malerkompressor liegt vielleicht bei 500 Euro Neupreis. Lohnt dann da eine Prüfung für diesen Preis? Wirtschaftlich schwer zu argumentieren. Nichts desto: Auch der Maler muß das Drumherum haben: BA und GB. Und wenn der sich für etwas neues entscheidet, dann landet der alte doch bei irgendeinem Bastler für kleines Geld und wird garantiert nicht geprüft.


    Vielleicht kann der Maler ja mit der nächsten Investition die Sache von hinten angehen. Was muß geprüft werden: 50 Liter Inhaltsprodukt. Kommt er mit einem kleineren Betriebsdruck von sagen wir mal 4,9 bar aus?
    Dann teile 50 durch 4,9 = 10,2
    Der Maler kauft sich für diesen Zweck einen Kompressor mit 10 Litern Inhalt (Wassermaß). Damit kann er das Ding betreiben. (Jetzt bitte keine Diskussion ob ein größerer oder kleinere Tank besser ist. Das ist ein Beispiel!).


    Wenn der Maler nun noch geizig ist, kann er ja wenigstens mit der SiFa ein Kompensationsgeschäft machen: Papier gegen Anstrich? :D

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Moin,


    am Samstag gab es ein Baumarkt-Angebot: Kompressor mit 50 Liter-Tank, 10 bar, viel Zubehör, für ca. 130 Euro.
    Das Ding hat CE, soweit ok. Jetzt ratet doch mal wieviel Luft der in den Tank bekommen könnte und wie es bei dem Preis mit Prüfungen aussieht?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Bei den Druckkesseln ist es so, BGVA3 sowieso dazu kommt dann noch eine ZÜS Prüfung d.h. Druckinhaltsprodukt mehr als 1000 Prüfpflichtig, kessel 200 l Volumen x 10 bar = 2000 Druckinhaltsprodukt= Prüfpflichtig lt. TÜV und G.W.Aufsichtamt bei einem Volumen von 100l x9,999 Bar Druck =999,999 Druckinhaltprodukt = nicht Prüfpflichtig -alles nicht so einfach

  • Bei den Druckkesseln ist es so, BGVA3 sowieso dazu kommt dann noch eine ZÜS Prüfung d.h. Druckinhaltsprodukt mehr als 1000 Prüfpflichtig, kessel 200 l Volumen x 10 bar = 2000 Druckinhaltsprodukt= Prüfpflichtig lt. TÜV und G.W.Aufsichtamt bei einem Volumen von 100l x9,999 Bar Druck =999,999 Druckinhaltprodukt = nicht Prüfpflichtig -alles nicht so einfach


    Mit der Aussage nicht prüfpflichtig wäre ich vorsichtig. Prüfpflichtig durch ZÜS nein, Prüfung durch befähigte Person ja.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • hab da was für dich!


    alles andere wenn du mehr brauchst als PN


    Gruß Canislupus



    Hallo,


    leider reichen mit nicht alle Antworten die ich hier lesen kann.


    Ich frage mich was ist mit den Wartungsarbeiten
    Luftfilter wechseln Ölfilter wechseln Ölwechsel etc. kann das auch nur eine befähigte Person oder der Tüv?


    Falls einer eine BA für Kompressor hätte wäre ich sehr dankbar.


    Danke und Grüße


    Jan

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  • Also ich glaube jetzt:


    Das der Druckbehälter bei Inbetriebnahme und alle fünf Jahre von einer befähigten Person gegebenenfalls . TüV geprüft werden muss.


    Aber das die Wartungsarbeiten am Motor ein Schlosser machen kann.


    Kann das einer bestätigen?


    Danke