Wegeunfälle und Dienstwegeunfälle

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  • In zahlreichen Gesprächsfäden wurde in diesem Forum die Problematik Arbeitsunfälle / Wegeunfälle / Dienstwegeunfälle diskutiert.
    Hier habe ich mal eine Auflistung begonnen:
    http://www.sifaboard.de/index.…ad&postID=51131#post51131


    Nachdem noch einige neue Kenntnisse dazugekommen sind, versuche ich eine Tabelle.
    (Die Fälle Kinder zur Schule, Fahrgemeinschaften, 2-h-Unterbrechung des Nachhauseweges usw. spare ich absichtlich aus)
    Wenn Ihr zur Tabelle Ergänzungen habt, dann her damit!


    Angestellter Mitarbeiter von zu Hause zum Arbeitgeber __________________= Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit
    Selbstständiger von zu Hause zum Büro / Niederlassung (NL) _____________= Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit (Ausnahme: Heimbüro im gleichen Haus wie Wohnung)
    Angestellter Mitarbeiter vom Heimbüro zu einer NL des Arbeitgebers ______= Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit
    Angestellter Mitarbeiter / Selbstständiger von NL zum Kunden ___________ = Dienstweg
    Angestellter Mitarbeiter / Selbstständiger von zu Hause zum Kunden ______= Dienstweg
    Angestellter Mitarbeiter / Selbstständiger vom Heimbüro zum Kunden _____= Dienstweg
    Angestellter Mitarbeiter / Selbstständiger von Hotel zur Messe oder Kunden = Dienstweg
    Leiharbeiter von zu Hause zum Verleiher ______________________________= Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit
    Leiharbeiter von zu Hause zum Entleiher ______________________________= Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit (!)

    Was für eine Variante habe ich vergessen?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Versicherte Person von Kunde1 zu Kunde 2 fehlt glaube ich....




    Gruß


    DerStefan

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.


    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!


  • Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.


    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!


  • Moin,

    Überall wo in der Auflistung oben Selbstständiger steht, ist doch, wenn ich das SGB VII richtig lese, eine Einzelfallprüfung erforderlich weil der Selbstständige nicht automatisch Versichert ist:

    Danke für den Hinweis; ich hatte eine freiwillige Versicherung angenommen.


    Jeder, der eine Tätigkeit ausübt, ist zwangsläufig einer BG zugehörig,
    http://www.sifaboard.de/index.…ad&postID=63190#post63190
    aber um in den Versicherungsschutz zu kommen, ist es sehr sinnvoll, auch (freiwillig) versichert zu sein.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Moin,
    ich habe mal irgend wo eine Graphik / Skizze zum Thema Wegeunfälle gesehen wo die versicherten Wege schön dargestellt wurden.
    Leider find ich die nicht mehr - kann da jemand weiterhelfen?
    sorry falls das nicht hier rein passen sollte.

    Gruß Micha


    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • Ich weiß was du meinst kann dir aber erst heute Abend helfen. Finde jetzt auch gerade das Originalbild nicht und muss zu Hause erstmal nachschauen wo es her war.

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars


    Arbeitsschutz kostet Geld Kranke ein Vermögen



    Sicherheitsfachkräfte … das sind die Mitarbeiter, welche ihren Arbeitsplatz immer am schnellsten aufgeräumt haben:
    :18: Sie brauchen nur den Mund zuzumachen :18:
    Zitat von meiner Mentorin

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  • Hallo zusammen,


    ich hole mal das alte Thema hoch. Habe gerade eine rege Diskussion hinter mir. Unstrittig ist dass der Unfall in den Zuständigkeitsbereich der BG fällt.
    Ein LKW-Fahrer ist beim Einsteigen in seinen LKW verunfallt, in diesem Fall ein Spezialbaufahrzeug das er zu Hause geparkt hat, da es von der Logistik sinnvoller ist wenn er direkt zur Baustelle fährt.


    Handelt es sich um einen Arbeitsunfall oder um einen Dienstwegeunfall ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Na ja, wie immer, die BG entscheidet usw. usf., aber ich würde den Unfall als Wegeunfall einordnen. Der Mitarbeiter befand sich auf dem Wege von seinem Wohnort zu seiner Arbeitsstelle. Welches Fahrzeug er dafür benutzt ist meines Erachtens unerheblich.


    Anders sieht es aus wenn der Mitarbeiter im Rahmen eines Not- oder Bereitschaftsdienstes das Spezialfahrzeug nutzt. Das gilt z. B. für Abschleppwagenfahrer, die den Schleppwagen während des Notdienstes vor der heimischen Tür stehen haben. Hier wird in aller Regel die Arbeitszeit ab Haustür gerechnet und der Mitarbeiter hätte beim Einsteigen folglich einen Arbeitsunfall.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo Tanz der Hexen,


    Ich würde es anderes angehen.
    Frage: Ab wann bezahlt ihr den Mitarbeiter?


    Wenn ihr denn Fahrer direkt ab Abfahrt bezahlt, gehe ich davon aus, dass Ihr diesen als Dienstwegeunfall angerechnet bekommt.
    Warum sehe ich das so.
    Die Firma möchte Geld und Zeit sparen. Der Mitarbeiter soll so schnell wie möglich mit seinem teuren Spezial-Fahrzeug zur Arbeit kommen.


    Also Arbeitsauftrag wurde erteilt und Lohn wird bezahlt. Für mich klarer Bezugspunkt für erfüllen einer Arbeit.
    Daher Dienstwegeunfall.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Wenn ihr denn Fahrer direkt ab Abfahrt bezahlt, gehe ich davon aus, dass Ihr diesen als Dienstwegeunfall angerechnet bekommt.
    Warum sehe ich das so.
    Die Firma möchte Geld und Zeit sparen. Der Mitarbeiter soll so schnell wie möglich mit seinem teuren Spezial-Fahrzeug zur Arbeit kommen.

    Das ist auch meine Meinung. Die Arbeit des Fahrers beginnt mit der Inbetriebnahme des Spezialbaufahrzeug.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.