Pflichtvorsorge in Kinderbetreuungseinrichtungen

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  • Moin,

    unter Teil 2 (1) Ziffer 3 der ArbMedVV ist folgender Passus bezüglich der Pflichtvorsorge definiert:

    Was bedeutet das in der Praxis? Bezieht sich dieses hinsichtlich darauf, dass man generell das Auftreten dieser Erreger in Kinderbetreuung vermuten kann und daher diese Vorsorge veranlassen muss oder dass die Vorsorge dann zu veranlassen ist, wenn in solchen Einrichtungen ein regelmäßiger Kontakt aufgrund bereits aufgetretener Fallzahlen vorliegt oder sehr wahrscheinlich ist? Doch eher das Erstere oder? Ansonsten wäre es ja keine Vorsorge sondern ein Nachsteuern.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (5. März 2014 um 13:46)

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  • In der Praxis bedeutet dies, das der Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit an der Pflichtvorsorge teilnehmen muss.

    LG Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • nicht nur vor Beginn, hier wird der Immunstatus bestimmt.
    dann in regelmäßigen Abständen mit ggf. Impfangebot.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • In der Regel läuft die Vorsorge so ab:
    Teilnahme an der Pflichtvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit . Voraussetzung ist dazu ist aber auch, das der Arbeitsmediziner die Tätigkeit und das Arbeitsumfeld kennt, die Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe beurteilt und Maßnahmen festlegt. Der Arbeitsmediziner stellt den Immunstatus fest, Grundlage ist dabei der Impfausweis sowie eine Blutentnahme um Antikörper im Blut nachzuweisen, danach erfolgt eine entsprechende Impfberatung sowie ein Impfangebot. Der Mitarbeiter kann dieses Impfangebot annehmen, muß es aber nicht. Vom Arbeitsmediziner wird dann individuell festgelegt, wann der nächste Untersuchungstermin stattfindet.
    In der Regel findet die erste Nachuntersuchung 1 Jahr nach dem ersten Termin statt und dann meist alle 3 Jahre. Es kann aber auch Abweichungen geben.

    Gruß Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • Hallo,

    ich habe hier noch eine sehr interessante Veröffentlichung, welche ich Euch gerne an Hand gebe.
    Die Verwirrungen nach der neuen ArbMedVV sind ja (insbesondere) bei den BA`en ziemlich hoch.
    Der Proband entscheidet ob eine Untersuchung stattfindet oder ob es bei der Vorsorge bleibt......

  • Moin,

    ich muss das Thema nochmals hochholen.

    Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass bei Kinderbetreuungseinrichtungen, die nur von Schulkindern besucht werden, eine solche Vorsorge nicht verpflichtend ist oder habe ich einen Passus übersehen?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin Moritz,

    Danke. Dann werde ich in diesen Einrichtungen mal die Wunschvorsorge bewerben und die Beschäftigten in der Vorsorgekartei bei der Pflichtvorsorge rauswerfen, sofern keine Betriebsspezifika vorhanden sind, die eine Pflichtvorsorge rechtfertigen. :) Eine Infektionswelle kann ich ja schlecht im voraus in der Gefährdungsbeurteilung vorhersagen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wenn man sich den Impfstatus vieler Erwachsener so ansieht würde ich hier die Angebotsvorsorge hervorheben und bewerben. Bei uns in der Gegend gab es in letzter Zeit eine auffallende Häufung von Keuchhustenfällen. Viele Erwachsene besitzen da keinen Impfschutz.

    Muss demnächst wohl auch einen Termin beim Hausarzt vereinbaren FSME ist fällig und Diphtherie/Tetanus/Pertussis. Wobei ich die Tetanus immer sehr schlecht vertrage. HEP Status ist dann nächstes Jahr fällig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • kannst ja mal freundlich nachfragen, ob er den Titer bestimmt.

    Dabei gibt es 2 Probleme.
    1. Titerbestimmung ist keine Kassenleistung, also selbst zu bezahlen.
    2. Bei der Blutabnahme bin ich eine Memme und kippe regelmäßig um.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.