G Untersuchung für ausländische Subunternehmen

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  • Hallo,


    müssen ausländische Arbeiter die bei uns auf Baustellen für deutsche Unternehmen als Subunternehmen arbeiten die G Untersuchungen haben?

    Es geht mir speziell um die G41 und G25.

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  • nein, muessen sie nicht, da es sich hierbei um arbeitsmedizinische Vorsorge gem. deutschem Recht handelt. Allerdings solltet ihr als Auftraggebe:

    1. In der Auftragsvergabe definieren, dass alle eingesetzten MA einen medizinischen Eignungsnachweis besitzen und
    2. diesen, zumindest stichprobenartig, regelmaessig ueberpruefen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    das müssen auch deutsche Firmen/Mitarbeiter nicht haben, es sei denn ich als Arbeitgeber oder Auftraggeber fordere es. Weder G41 noch G 25 sind Vorsorge entsprechend der ArbmedVV. Das sind beides Eignungsuntersuchungen.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ich möchte hierzu noch anmerken, dass der jeweils verantwortliche Unternehmer eine Basis (z.B. Betriiebsvereinbarung/ Arbeitsvertrag u.ä.) für Eignungsuntersuchungen haben muss.
    Es gibt in Deutschland keinen Duldungszwang bei medizinischen Untersuchungen.
    Alleh Hopp....

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,

    das müssen auch deutsche Firmen/Mitarbeiter nicht haben, es sei denn ich als Arbeitgeber oder Auftraggeber fordere es. Weder G41 noch G 25 sind Vorsorge entsprechend der ArbmedVV. Das sind beides Eignungsuntersuchungen.

    Grüße

    awen

    Awen hat hier einen sehr wichtigen Hinweis

    Sobald der Auftraggeber

    dies in seine Forderungskatalog hineinschreibt das er die entsprechenden G-Untersuchungen fordert, kann sich der ausländische Mitarbeiter nicht auf sein "angebliches" Recht zurückziehen.
    Dann muss eine Untersuchung mind. vergleichbar vorliegen. Aber da ist es einfacher einen deutschen Artz zu suchen und dann den Akt zu vollziehen.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Zunächst einmal spielt es keine Rolle ob der Arbeitnehmer / MA eine deutsche- oder andere Staatsangehörigkeit hat.
    Der Verantwortliche muss sich davon überzeugen, dass der Mitarbeiter z.B. in der Höhe einsetzbar ist. Dazu ist so eine Untersuchung natürlich nicht unbedingt zwingend aber rechtssicher.
    Eine mündliche Frage an den Sklavenhändler nützt da später vor Gericht möglicherweise gar nichts.
    Wenn also die Fremdfirma Verantwortung übernehmen soll dann geht da nur schriftlich.
    Bei Neuverträgen ist das unproblematisch. Bei Altverträgen sollte man möglichst die Rechtsabteilung einschalten, weil eine einfache Anordnung zur Eignungsuntersuchung zu gehen, rechtliche Probleme ergeben könnte. (Aussage der BGBau)

    Grüße
    Flügelschraube