Zurrgurte prüfen

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,


    bei uns ist gerade die Frage nach den Prüfungen der vorhandenen Zurrgurte (LKW) aufgekommen.


    Lasst ihr diese von Externen Firmen durchführen oder macht ihr es persönlich selber?


    Muss dazu sagen das ich langjährige Erfahrung im Bereich Schwertransport und Spezialtransporte habe.


    Wir haben nur einen Werksverkehr von Produktionsstätte zu einem auswärtigen Lagerbereich (7,49to LKW).


    Gruß Michael

  • ANZEIGE
  • Warum sollte eine externe Firma eingebunden werden?
    Die Kriterien für die Ablegereife von Zurrgurten sind klar definiert, die Pflicht zur Prüfung vor Benutzung ebenfalls, einziges Problem, das nicht immer leicht und auf Anhieb erkennbar ist, sind abgenutzte Ratschenzähne. Hier sollten aus meiner Sicht die Mitarbeiter entsprechend unterwiesen werden, das bei einem "Überspringen" der Ratsche diese ebenfalls in die Ablage wandert und in keinem Fall mehr weiter eingesetzt wird.
    Die Prüfung der Losenden ist ja eine reine Sichtprüfung, bei den Festenden kommt noch die Funktionsprüfung der Ratsche hinzu - es reicht aus meiner Sicht eine interne, unterwiesene Person für die Prüfung aus.
    Aus meiner Sicht kann diese Verfahrensweise auch auf die anderen zu prüfenden Ladungssicherungsmittel (Gurtbandnetze, RHM, usw.) angewendet werden.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Das kann intern als auch extern erfolgen, selbstverständlich sind ausreichend Kenntnisse zu haben. Bei Ketten z.B. Muss alle dre Jahre zusätzlich auf risse überprüft werden (z.B Met-l-check (rot weiß Prüfung))
    MfG

    Mit freundlichen Grüßen


    Schatten

  • Guten Tag.


    Da wir nun auch das Thema "Prüfung von Zurrmittel" haben, habe ich da mal Fragen.


    Wir wollen die Zurmittel, eigentlich nur Zurrgurte intern prüfen.
    Ich stoße dabei immer auf das den Begriff der "befähigten Person".
    Jetzt ist die Frage, ob man die diese so prüfen darf oder muss man zwingend einen Kurs besuchen?


    Gruß

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen,


    wir haben es wie folgt geregelt:


    Da der Verlader vor Ort für eine korrekte Ladungssicherung verantwortlich (und haftbar) ist, prüft dieser durch Sichtprüfung VOR der Beladung die zurrgurte auf Beschädigungen. Stellt er ablegereife Gurte fest, werden diese ausgetauscht bzw. bei uns neu erworben. Da alle Verlader tagtäglich hiermit beschäftigt sind, sind sie befähigt. 1x jährlich findet dann zusätzlich eine Schulung zum Thema Ladungssicherung statt. Um auch einen erzieherischen Effekt zu erzielen, kostet bei uns 1 Gurt 30€ + Märchensteuer. Das leistet sich eine Spedition in der Regel nur ein einziges Mal.


    Gruß

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."

  • Hallo zusammen


    Zurrgurte unterliegen vor jeder Anwendung einer Sichtprüfungspflicht. Desweiteren unterliegen sie einer wiederkehrenden jährlichen Prüfungspflicht durch einen Sachkundigen nach § 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV ( Betriebssicherheitsverordnung). Die Prüfkreterien sind in der VDI Blatt 3.1 und neben der VDI die Normen DIN EN 12195-1 und 12195-2 aufgeführt. Der Sachkundige muß nicht extern sein, sondern kann auch innerbetrieblich zur Schulung zum Sachkundigen bei TüV, Dekra oder einem anderen anerkannten Schulungsveranstalter deligiert werden.


    Bei der jährlichen Prüfung der Zurrgurte sind Prüfungsprotukolle anzufertigen, die auch archiviert werden müssen.



    Ich hoffe es war sachdienlich.

  • Betriebssicherheitsverordnung Version 2015


    Hallo schlaumichel!


    "Prüfungspflicht durch einen Sachkundigen nach § 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV"


    In meiner Version der BetrSichV von 2015 ist §3 der Gefährdungsbeurteilung gewidmet.
    Der Sachkundige ist eigentlich durch die "Befähigte Person" abgelöst.


    Die Prüfung von Arbeitsmitteln finden wir unter §14.

  • Wir wollen die Zurmittel, eigentlich nur Zurrgurte intern prüfen.
    Jetzt ist die Frage, ob man die diese so prüfen darf oder muss man zwingend einen Kurs besuchen?

    Auch meine Frage wäre, inwieweit die Prüfung von Zurrgurten den Besuch eines Kurses voraussetzt. Wie macht ihr das in eurem Betrieb? Definition nach BetrSichV für Befähigte Personen ist bekannt. Wenn jemand die letzten Jahre häufig mit Zurrgurten umgegangen ist, 30 Jahre Berufserfahrung als Fahrer hat und eine technische Ausbildung hat (welche auch immer), ist dies m.E. ausreichend. Eine ordentliche Checkliste dazu und ich hätte wenig Bauchschmerzen damit.

    Bei den Kursen wird massiv viel Geld durch die Veranstalter verdient.

  • ANZEIGE
  • Tree723


    Neben der BetrSichV gibt es auch die TRBS 1203.


    https://www.baua.de/ TRBS 1203


    Desweiten gibt es die DIN EN 12915, diese sollte auch beachtet werden.


    Grundsätzlich halte ich einfache Arbeitsmitteln für selber prüfbar, ohne teure Lehrgänge zu besuchen. Aber man sollte schon die Mitarbeiter vernünftig schulen und einweisen. Einfach eine Checkliste erstellen und sagen ,,mach mal,, ist in meinen Augen nicht ausreichend.

  • Hallo Mark Stetten FaSi,


    Du wurdest bereits letzte Woche Dienstag aufgefordert keine Werbung die mit AS zu tun hier im Forum zu schalten bzw. zu bewerben.

    Das ist nun innerhalb kurzer Zeit das zweite mal! Ein Drittes mal wird es nicht geben, denn dann machen wir von unseren Hausrecht Gebrauch.


    FG Toni

  • Hallo zusammen,


    aus einer Ladungssicherungsschulung kam gerade eine interessante Frage. Das Thema Ablegereife ist klar, da gibt es klare aussagen. Jetzt war aber folgendes, wir haben in der Logistik orgiginal Eingeschweise Zurrgurte, welche wir den LKW-Fahrern verkaufen wenn diese nicht genug dabei haben. Das kam die letzten 16 Jahre nie vor. So alt sind auch die Zurrgute. Die Frage ist, sind diese noch einsatzfähig? Können wir diese überhaupt noch rausgeben? Weder die DIN EN 12195 noch die VDI 2700 gegeben einen Hinweis auf das "Alter".


    Hat hier eine eine Info? Danke!

    Gruß Stefan!

  • Das kam die letzten 16 Jahre nie vor. So alt sind auch die Zurrgute. Die Frage ist, sind diese noch einsatzfähig? Können wir diese überhaupt noch rausgeben? Weder die DIN EN 12195 noch die VDI 2700 gegeben einen Hinweis auf das "Alter".

    Meine erste Anlaufstelle wäre der Hersteller.


    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • ANZEIGE