Hallo Zusammen,
ich brauche mal eure Hilfe unser Unternehmen hat seit Jahren eine Besucherordnung die auch in fast allen Abteilungen eingehalten wird nur in einer Abteilung gibt es hin und wieder Probleme mit der Einhaltung dieser Regel.
Nun einmal zuerst zu den Regeln. Jeder Mitarbeiter muss seine Besucher im Sekretariat anmelden oder der Besucher meldet sich am Tag des Besuches selber an, er wird dann in die Besucherliste eingetragen und bekommt die Sicherheitsanweisungen für Besucher ausgehändigt. Der Besuchte holt den Besucher dann im Sekretariat ab und bringt den Besucher dann auch zurück er wird dann aus der Liste ausgestrichen und geht.
Bei uns im Unternehmen gibt es aber auch Nebeneingänge die ab und zu nach Absprache mit unseren Mitarbeitern aus der besagten ABT. von Besucher benutzt werden dadurch weiß das Sekretariat nicht wer sich im Unternehmen aufhält.
Die Geschäftsleitung möchte das unterbinden und fragte mich nach Rechtsgrundlagen für Besucherreglungen (Ordnungen) mir viel im ersten Augenblick nur allgemeine Themen ein wie Arbeitssicherheit, Betriebssicherheit und Hausrecht ein aber das Reicht der Geschäftsführung nicht sie will keine Diskussionen aufkommen lassen und Rechtsgrundlagen einsetzen um das Vorgehen der Abteilung zu unterbinden.
Ich habe schon unter Google geschaut aber nur Besucherreglungen gefunden keine Rechtsgrundlagen. Vielleicht habe ich auch einfach die falsche Frage gestellt. Kann mir einer von Euch auf die Sprünge helfen?