Hallo zusammen,
Ein Mitarbeiter eines mobilen Pflegedienstes ist körperlich etwas umfänglicher, daher ist der vorhandene Sicherheitsgurt nur unzureichend zu gebrauchen (eine Gurtverlängerung ist bereits vorhanden) da dieser dem Mitarbeiter andauernt am Hals zu eng anliegt. Die Höhenverstellung ist bereits auf Maximum gestellt.
Jetzt gibt es die Möglichkeit für dieses Fahrzeug eine für den Mitarbeiter passende Sicherung mit einer größeren Höhenverstellbarkeit einzubauen.
Jetzt meine Frage
Wer muss dafür sorgen, dass eine entsprechende Änderung durchgeführt wird und wer trägt dazu die Kosten (Fahrzeuge sind alle Laising)
Der Unternehmer meit, da es nicht seine Fahrzeuge sind muss es der Vermieter als Eigentümer machen, der Eigentümer meint das ist Aufgabe des Unternehmers, wobei der Eigentümer dabei aber auf den vorherigen Kauf des betreffenden Fahrzeuges besteht.
In der D 29 wird dazu nicht wirklich etwas gesagt.
Ich Danke Euch für Eure Hinweise
Gruß
Roland