Verstellbare Sicherheitsgurte in Fahrzeugen

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    Ein Mitarbeiter eines mobilen Pflegedienstes ist körperlich etwas umfänglicher, daher ist der vorhandene Sicherheitsgurt nur unzureichend zu gebrauchen (eine Gurtverlängerung ist bereits vorhanden) da dieser dem Mitarbeiter andauernt am Hals zu eng anliegt. Die Höhenverstellung ist bereits auf Maximum gestellt.

    Jetzt gibt es die Möglichkeit für dieses Fahrzeug eine für den Mitarbeiter passende Sicherung mit einer größeren Höhenverstellbarkeit einzubauen.

    Jetzt meine Frage

    Wer muss dafür sorgen, dass eine entsprechende Änderung durchgeführt wird und wer trägt dazu die Kosten (Fahrzeuge sind alle Laising)

    Der Unternehmer meit, da es nicht seine Fahrzeuge sind muss es der Vermieter als Eigentümer machen, der Eigentümer meint das ist Aufgabe des Unternehmers, wobei der Eigentümer dabei aber auf den vorherigen Kauf des betreffenden Fahrzeuges besteht.

    In der D 29 wird dazu nicht wirklich etwas gesagt.

    Ich Danke Euch für Eure Hinweise

    Gruß
    Roland

    Arbeitsschutz ist eine Gewissensfrage

  • ANZEIGE
  • Hi,

    hast Du schon mal bei der züständigen BG angefragt, ggf. mit der Bitte weitere mögliche Stellen zu nennen, die möglicherweise so eine Umrüstung mitfinanzieren würden?
    Dabei wäre es interessant zu wissen ob der Beschäftigte einen Grad d. Behinderung hat, in welcher Höhe, d.h. ob eine Schwerbehinderung vorliegt, bzw. eine Gleichstellung. Dann könnte man ggf. auch das Integrationsamt mit ins Boot holen, bzw. die Agentur für Arbeit.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Dabei wäre es interessant zu wissen ob der Beschäftigte einen Grad d. Behinderung hat, in welcher Höhe, d.h. ob eine Schwerbehinderung vorliegt, bzw. eine Gleichstellung. Dann könnte man ggf. auch das Integrationsamt mit ins Boot holen, bzw. die Agentur für Arbeit.

    Nach meinem derzeitigem Wissen, liegt ein Grad der Behinderung nur von 20% vor, eine Gleichstellung liegt nicht vor.

    Arbeitsschutz ist eine Gewissensfrage

  • Dann würde ich mich an die BG halten für weitere Informationen. Von unterwegs.

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo,
    grundsätzlich ist das eine Frage, die durch Ausgestaltung des Mietvertrages geregelt sein wird. Wenn solche "Sonderausstattungen" nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sind, wieso sollte der Vermieter dann verpflichtet sein, auf seine Kosten einen Sonderumbau zu finanzieren? Der Arbeitgeber ist doch in der Pflicht, die Eignung seiner Mitarbeiter für bestimmte Aufgaben zu prüfen. Wenn er zu dem Schluss kommt, der Mitarbeiter bringe die (körperlichen) Voraussetzungen zur Durchführung der Tätigkeit nicht mit, so darf er ihn für diese Aufgabe nicht mehr einsetzen, es sei denn, er schafft die Voraussetzungen dafür (z. B. durch einen Fahrzeugumbau). Dabei kann man dann überlegen, wenn man zur Finanzierung mit ins Boot holt.
    Lucki

  • ANZEIGE
  • Moin,

    also ich sehe es so:

    Das Fahrzeug ist ein Arbeitsmittel. Dieses wird vom Chef des Unternehmens zur Verfügung gestellt, wobei völlig egal ist ob ihm diese Dinger zu 100% gehören, oder nur gemietet sind.
    Also ist der Chef, so nenne ich ihn jetzt einmal, dafür verantwortlich, dass das Arbeitsgerät einen gewissen Standard haben muss. Wie der erreicht wird, auch seine Sache.
    (Klar, er kann jetzt versuchen Hilfe beim Vermieter oder bei der BG zu bekommen.)

    Letztlich möchte der Unternehmer ja auch an der Dienstleistung verdienen. :thumbup:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • elschwoabos: Das Ergebnis beim Leasen und Mieten ist so ziemlich dasselbe. Wesentliche Unterschiede sind juristische Abwicklung und steuerliche Behandlung der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.

    Roland 17: Auch ich muss mich den Statements anschliessen die sagen, dass eine solche Umruestung Sache des Mieters ist. Wesentliche Aenderungen beduerfen allerdings der Genehmigung des Leasinggebers, das dieser immer noch Eigentuemer des Fahrzeugs ist. Wenn sich diese Veraenderung negativ auf den moeglichen Weiterverkauf auswirken koennen, wird er eine solche Aenderung im Leasing sicher ablehenen. Dann bleibt tatsaechlich nur die Moeglichkeit ein Fahrzeug zu kaufen und umzuruesten.

    Allerdings, und hier bin ich mit Lucki auf einer Linie, sollte in einem solchen Fall die grundsaetzliche Eignung eines MA fuer den Job geprueft werden...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Was dann wohl die Freisetzung des Mitarbeiters bedeuten würde. Von unterwegs.

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ANZEIGE
  • Hallo Zusammen

    vielen Dank für die vielen Antworten und Hinweise,

    Ich gebe derzeitig mal einen kleinen Zwischenbericht:

    1) Also der Leasinggeber besteht auf vorherigem Kauf des Fahrzeuges wenn es umgerüstet werden soll! (Rechtlich einwandfrei da Eigentümer) Dem Unternehmer jedoch zu kostspielig da ja nur der eine ma dieses Fahrzeug benutzen könnte. Eine Anfrage beim Arbeitsamt wegen finanzieller Beihilfe zum erhalt des Arbeitsplatzes wurde abgelehnt, da der Betroffene keinen Grad der Behinderung von 30 hat und somit nicht Gleichgestellt sein kannn. Ein telefonischer Hinweis auf eine drohende Arbeitslosigkeit änderte auch nichts, da er ja schließlich nicht der einzigste mit einem solchen Problem sei. (Für meine persönliche Auffassung eine sehr fragwürdige und ungeeignete Antwort seitens des Arbeitsamtes)
    2) Die BG verweist auf die D29 und den sich daraus ergebenden Vorschriften (leider meines erachtens zu ungenau)
    3) Der betroffene muss jetzt zum BA zur Eignungsuntersuchung
    4) Bei grundsätzlicher Eignung wird dem MA die Möglichkeit gegeben sich zwischen einem Dienstfahrrad (Unternehmer stellt dafür extra eine gesonderte Tour im Radius von maximal 3 km zusammen) oder einem Dienstmoped (Roller). Alternativ blieben sonst nur noch Fußgängertour (Was erhebliche zeitliche Änderungen der Patientenbesuche bedeuten würde) oder eine Mitarbeiterbedingte Kündigung (Was der Unternehmer jedoch vermeiden möchte, da es sich bei dem MA um einen allein verdienenden Familienvater handelt)

    Soweit erst mal der Zwischenbericht, wenn es neues gibt, werde ich es hier schreiben.

    Grus
    Roland

    Arbeitsschutz ist eine Gewissensfrage

  • Hallo Roland17,

    Dem Unternehmer jedoch zu kostspielig...

    Tja... :huh:

    ...Für meine persönliche Auffassung eine sehr fragwürdige und ungeeignete Antwort seitens des Arbeitsamtes...

    Warum? Erklär doch mal.
    Gewinne privatisieren, Kosten verallgemeinern ist zwar modern. Aber ist es auch richtig? ?(

    ... eine Mitarbeiterbedingte Kündigung (Was der Unternehmer jedoch vermeiden möchte, da es sich bei dem MA um einen allein verdienenden Familienvater handelt)

    Muss der Unternehmer ja nicht. Es zwingt ihn keiner dazu. Er wird "nur" dazu gezwungen, einen "ordentlichen" Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
    Früher nannte man das mal soziale Verantwortung eines Unternehmers. Heute reden alle von CSR. Hier mal ein Beispiel von Nürnberg.

    Die Lösung von Fußweg, Fahrrad oder Motorroller halte ich für eine gute Überlegung.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ...4) Bei grundsätzlicher Eignung wird dem MA die Möglichkeit gegeben sich zwischen einem Dienstfahrrad (Unternehmer stellt dafür extra eine gesonderte Tour im Radius von maximal 3 km zusammen) oder einem Dienstmoped (Roller). Alternativ blieben sonst nur noch Fußgängertour (Was erhebliche zeitliche Änderungen der Patientenbesuche bedeuten würde) oder eine Mitarbeiterbedingte Kündigung (Was der Unternehmer jedoch vermeiden möchte, da es sich bei dem MA um einen allein verdienenden Familienvater handelt)...


    Ich fürchte bei den gewählten Fahrzeugen dürfte die maximal zulässige Zuladung auch im kritischen Bereich sein. Eine Fußgängertour für einen anscheinend massiv übergewichtigen Mitarbeiter, kann ich mir auch nicht so recht vorstellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Roland,
    hat der MA ein Privatfahrzeug, welches er (entsprechendes Kilometergeld + Betriebsvereinbarung vorausgesetzt) einsetzen kann? Ich gehe mal von aus, dass dort eine entsprechend passende Gurteinstellung vorhanden ist.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ANZEIGE
  • at der MA ein Privatfahrzeug, welches er (entsprechendes Kilometergeld + Betriebsvereinbarung vorausgesetzt) einsetzen kann? Ich gehe mal von aus, dass dort eine entsprechend passende Gurteinstellung vorhanden ist.


    Hallo Bauco,

    das kann ich nicht sagen muss ich mich erst erkundigen, aber der Tip ist klasse, Danke

    Gruß
    Roland

    Arbeitsschutz ist eine Gewissensfrage

  • Hallo,

    hier noch mal einige Fragen zu den Bedingungen des Umfelds.

    Über welche Gewichtsklasse - kein schöner Begriff wird gesprochen?
    Wir sehen die körperlichen Abmessungen (Länge, Körperumfang) aus?

    Hat der Ma diese Tätigkeit schon ausgeführt, bevor er seine jetzige "Figur" erlangt hat?

    Wenn der MA einen Privatwagen hat, wie handhabt er die Führung des Sicherheitsgurtes?

    Warum muss der Sicherheitsgurt noch höher verstellt werden?

    Generell ist die Idee der Eignungsüberprüfung gut.
    (Anmerkung: Ich bin schon überrascht wie viele Ma(m/w) von Pflegediensten eine kräftige Figur haben.)

    Gruss

    Quasus