Rauchschutztür mit Feststelleinrichtung ohne BMA

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  • Zur Situation:
    In der Hauptverwaltung (angemietet, in NRW) 4 Rauchschutztüren verbaut (EKONAL U 50 DIN 18095-RS-1 aus dem Jahr 2000). Diese haben eine Feststelleinrichtung, die zur Offenhaltung der Türen dient. Eine BMA ist anscheinend nicht verbaut. In der Feststelleinrichtung ist ein elektrisches Bauteil von DORMA verbaut (EM GD 20 A24 24V DC).

    Meine Fragen nun:
    1. Ist eine solche Kombination überhaupt zulässig?
    2. Sind diese Türen zu warten?
    3. Wenn gewartet werden muss: auf Basis welcher Vorschrift?
    4. Wenn gewartet werden muss: Nach meinem Verständnis ist hier, da fest mit dem Gebäude verbunden, der Vermieter zuständig, richtig?


    Ich freue mich auf eure Hilfe, Brandschau steht kurz bevor ;(
    Grüße Uwe

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  • Hi Uwe,

    prinzipiell sind Feststellanlagen als autarke Systeme ohne Anbindung an eine BMA zulässig und durchaus üblich.
    Oftmals laufen beide System auch parallel zu einanden. Die Details dazu müssen aber in den Bedienungsanleitungen, Einbauerklärungen und Zulassungsbescheiden der Türen und Feststellanlagen stehen.
    Im Klartext muss die verbaute Feststellanlage im zulassungsbescheid der Brandschutztüre gestattet sein.

    was Prüfungen angeht:
    Feststellanlagen müssen regelmässig nach Herstellerangaben gewartet und inspiziert werden. Üblicherweise ist eine monatliche Funktionsprüfung vorgesehen, bei der Brandmelder, Handauslösung geprüft werden und Energieausfall simulieert wird.
    Mit der Übergabe und der Abnahme der Anlage sollte euch aber ein Wartungshandbuch dazu übergeben wordensein, in dem Details dazu aufgeführt sind.
    Vorschrift ist in diesem Fall die Landesbauordnung, ggf. Sonderbaurichtlinien und die DIN 14677.

    Die Verantwortung liegt über die Prüfung lliegt in der Regel beim Betreiber der Türe - wer das ist müsst Ihr ggf. mit dem Vermieter abklären.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Guten Morgen.

    zu 1.: kommt auf die weiteren Komponenten, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Tür und Feststelleinrichtung an. Diese sollten, ggf. der Hausverwaltung, vorliegen. Sowie auf die Gegenheiten vor Ort (ob ein Rauchmelder ausreicht... siehe Zulassungsbescheid.) Allgemein und generell gesagt, ohne eine Aussage zu Deiner Konstellation zu treffen: Ja.
    Ansonsten: Feststellanlagen müssen nicht von der BMA gesteuert werden, es gibt auch Anlagen, welche über Rauchmelder vor Ort, oder integriert in den Türschließer, angesteuert werden.
    zu 2.: JA
    zu 3.: Zulassungbescheid der Feststellanlage, Tür. LBO u.a.
    zu 4.: kann. Wir machen aber selber, da die Kosten über die Nebenkostenabrechnung ggf. "zurückkommen" und wir beim selberprüfen lassen auch die Kontrolle haben, das es gemacht wird.

    Arn.im

  • Hallo,

    alle Antworten auf deine Fragen, findest Du in der jeweiligen
    bauaufsichtlichen Zulassung, je nach Hersteller findest Du
    diese auf der Homepage vom Hersteller.

    Ob der Vermieter oder Mieter verantwortlich ist, kann
    sich u.a. aus eurem Mietvertrag ergeben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo und Danke für die Antworten. Ich werde mir vom Vermieter die Unterlagen besorgen und sehen, dass die Türen schnellstens in die Wartung kommen. Der Tipp, das selbst durchzuführen ist klasse, da ist man wirklich Herr der Lage und über die NK Abrechnung zahlt man es eh selbst.


    Danke euch allen

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  • Hallo,

    Der Tipp, das selbst durchzuführen ist klasse

    Bitte aber nur, wenn auch die Voraussetzungen dazu erfüllt sind...

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010