Sicherheitsvorrichtung an Schleifmaschine ausgebaut

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  • Tenor: Geschäftsführer wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen verurteilt
    Gericht: Landgericht Osnabrück
    Aktenzeichen: 10 KLs 16/13
    Datum: 20.09.2013
    Quelle Urteil: rechtsindex.de

    Zwei Geschäftsführer wurden wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Gegen sie wurde zudem jeweils eine Geldauflage i.H.v. 100.000,- € verhängt.

    Gegen den dritten, lediglich für den Vertrieb verantwortlichen Geschäftsführer wurde wegen eines Verstoßes gegen § 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ein Bußgeld i.H.v. 10.000,- € verhängt, weil er seine Aufsichtspflicht als Mitbetriebsinhaber verletzt habe.

    02.10.2013: Revision eingelegt

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Daher wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil auf etwaige Rechtsfehler überprüfen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Die Verteidiger der drei Geschäftsführer und des Instandhaltungsleiters haben Revision eingelegt. Sie hatten in ihren Plädoyers Freispruch gefordert.
    Die Staatsanwaltschaft hat bezüglich des Produktionsleiters, des Instandhaltungsleiters, des Gewerbeaufsichtsamtsmitarbeiters und des Geschäftsführers Heinrich R. Revision eingelegt, weil sie sich für höhere Strafen ausgesprochen hatte.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

    Einmal editiert, zuletzt von Niko (30. Januar 2014 um 08:43)

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  • Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig, beide Parteien haben die Revision zurückgezogen.
    Ich empfinde das Urteil als Schlag ins Gesicht der Arbeitssicherheit. Sechs Monate auf Bewährung ist meiner Meinung nach keine angemessene Strafe für jemanden, der aus Gewinnmaximierungsabsichten Schutzmaßnahmen außer Kraft setzt und damit einem Menschen das Leben nimmt.
    Im Vergleich zu Urteilen in denen es "lediglich" um Vermögenswerte geht ist das echt ein schlechter Witz.
    Nur mal so zum Vergleich und auch nur auf gut Glück gegoogelt: zwischen 2,5 und knapp 4 Jahre Haft für die Unterschlagung von 530.000€ klick

    Gruß
    Moritz

  • Hallo Moritz_p

    da kann ich Dir nur Recht geben! Ich habe mittlerweile auch den Eindruck das in Deutschland im allgemeinen die Arbeitssicherheit immer mehr einen kleineren Stellenwert bekommen hat.
    Die Aussagen das Arbeitssicherheit nur kostet und bremst kennen wir ja, aber das viele neue Führungskräfte immer weniger von Arbeitssicherheit wissen und wissen wollen macht mich sehr nachdenklich.
    In Vergangenheit nannte mich mal ein neuer Dr. Ing. Bremser und Klugscheißer! Das sagt alles. Aber wenigstens hat er sich danach in aller Form entschuldigt.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Ich sehe es eher als allgmeines Problem unseres Rechtssystems, daß auch erhebliche körperliche Einschränkungen fast überall als Lebensrisiko zu tolerieren sind. Unverschulderter Unfall im Straßenverkehr? Dauerschaden? Chronische Schmerzen? Kann passieren... Aber Schmerzensgeld? Nö.

    Warum sollte diese Grundhaltung der Legislative und der Judikative in der Arbeitssicherheit anders aussehen? Ich formuliere es bewußt bissig: Nun gut, der Junge hat ein paar Kratzer abbekommen und weil die Kratzer etwas heftiger waren hat es ihn das Leben gekostet, aber das Leben ist nun einmal kein Ponyhof!

    Diese Grundhaltung zieht sich aber auch durch die gesamte Gesellschaft. Es ist typisch für unser Land, dem Menschen und seiner Gesundheit keinen besonders großen Stellenwert zuzumessen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Unsere Mitarbeiter: Das Wertvollste Gut

    neben unseren Boni Zahlungen ;)

    Schön das zumindest etwas dabei herum gekommen ist, auch wenn es den geschädigten und der Familie nicht wirklich hilft

    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Klar ist eine Gefängnisstrafe eindrucksvoller. Bestraft bis an sein Lebensende ist der Mann sowieso. Einen psychischen Schaden kann man so schlecht in Jahren ausdrücken.
    Ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben ist auch kein Ponyhof, außer du bist Berufskiller.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Wenn mich der Tod tatsächlich belastet, dann zeige ich Reue und leugne nicht. Dem Autofahrer, der mich 2013 schuldhaft über den Haufen gefahren hat kam das zugute: Er hat sich wie ich meine aufrichtig getroffen gezeigt und entschuldigt. In Folge habe ich keinen Strafantrag gestellt und bezeugt, daß er sich nach meinem Empfinden angemessen entschuldigt hat und es ihm nach meinem Eindruck tatsächlich leid tat. Als er mich im Krankenhaus besuchte, mußte ich den Maann fast trösten und beruhigen. Das hat sich für ihn auch gelohnt. Weil die Strafe milder ausfallen konnte.

    Ein schlechtes Gewissen ist eine Strafe, klare Sache. Aber das schlechte Gewissen sollte dann auch gezeigt werden. Indem man zunächst einmal zu seinem Verschulden steht. Weil das den zugänglichen Berichten nach zu urteilen fehlte, halte ich das Strafmaß für deutlich zu gering. Sofern sich bei den Verantwortlichen noch echte Reue und ein entsprechendes schlechtes Gewissen gezeigt haben sollte, ist das anders, aber das war wie es aussieht nicht der Fall.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.