Moin, Moin,
ich habe eine Frage?
Auch wenn eine ähnliche Frage gestern gestellt wurde, frage ich trotzdem, da mir scheint, dass das Verfahren öfter vorkommt.
Die Firma eines Freundes wird durch einen überbetrieblichen Dienst arbeitsmedizinisch betreut, eine Sifa hat der Betrieb selber, so weit, so gut.
Die Firma hatte einen Termin mit dem überbetrieblichen Dienst, da ein Paar medizinische Fragen im Raum standen. Es erschien ein Sicherheitsingenieur, der eine Checkliste abfragte und die Fragen aufnahm und zum Teil beantwortete. 1,5 Wochen Später kam der Begehungsbericht.
Der eigentliche Betriebsmediziner wirkte konsultativ und beurteilte, nach der Checkliste, die die Sifa ausfüllte, aus seinem Büro aus.
In der Rechnung wurde natürlich alles als arbeitsmedizinische Beratung tituliert und abgerechnet.
Es stellt sich die Frage, ob das oben genannte Verfahren korrekt ist, bzw. dass nicht Mediziner, eine arbeitsmedizinische Beratung durchführen dürfen?
Im ASiG §4 lese ich etwas anderes oder ist das gestattet, weil es ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst ist?
Ich habe bei KomNet nachgeschaut, die bekräftigen meine Meinung, dass dies nicht richtig ist.
Über Eure Sichtweise wäre dankbar.
Gruß
Sven