arbeitsmedizinische Beratung durch Sifa?

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  • Moin, Moin,


    ich habe eine Frage?


    Auch wenn eine ähnliche Frage gestern gestellt wurde, frage ich trotzdem, da mir scheint, dass das Verfahren öfter vorkommt.



    Die Firma eines Freundes wird durch einen überbetrieblichen Dienst arbeitsmedizinisch betreut, eine Sifa hat der Betrieb selber, so weit, so gut.
    Die Firma hatte einen Termin mit dem überbetrieblichen Dienst, da ein Paar medizinische Fragen im Raum standen. Es erschien ein Sicherheitsingenieur, der eine Checkliste abfragte und die Fragen aufnahm und zum Teil beantwortete. 1,5 Wochen Später kam der Begehungsbericht.
    Der eigentliche Betriebsmediziner wirkte konsultativ und beurteilte, nach der Checkliste, die die Sifa ausfüllte, aus seinem Büro aus.
    In der Rechnung wurde natürlich alles als arbeitsmedizinische Beratung tituliert und abgerechnet.


    Es stellt sich die Frage, ob das oben genannte Verfahren korrekt ist, bzw. dass nicht Mediziner, eine arbeitsmedizinische Beratung durchführen dürfen?
    Im ASiG §4 lese ich etwas anderes oder ist das gestattet, weil es ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst ist?
    Ich habe bei KomNet nachgeschaut, die bekräftigen meine Meinung, dass dies nicht richtig ist.



    Über Eure Sichtweise wäre dankbar.




    Gruß


    Sven

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  • HI,


    reich eine Beschwerde bei dem Überbetrieblichen Dienst ein.


    Ich kenne selbst einige überbetriebliche Dienst, die schicken die Sifa zu sicherheitstechnischen Betreuung und wenn die SiFa einen Bedarf für den Betriebsarzt feststellt, wird der max. telefonisch hinzugezogen.


    Grüße
    Lucy


    P.S. wenn du willst kannst mir eine PN mit dem Namen schreiben und ich kann dir dann auch sagen ob die auch so verfahren.

  • Hallo!


    Im Grunde hat SIFA_Lucy schon die Praxis dargestellt. Die BA verstehen ihre Honorare hoch zu halten, daher kann die Sifa schon mal den Wasserträger spielen.
    Eine vernünftige Zusammenarbeit schreibt schon das ArbSichG vor. Das halte ich für gut.
    Es gefällt mir nicht, wenn Gesetze durch eine Rechnung mit bestimmten Leistungsbeschreibungen ausgehebelt werden sollen.
    Dein Beispiel hält einer gerichtlichen überprüfung nicht stand.
    Nach der DGUV V2 muss der BA auch vor Ürt erscheinen.
    Deine Recherche bei www.komnet.de ist richtig und gut.
    Das ist die einzige Stelle, wo eine Rechtsauskunft kostenfrei möglich ist. Hier im Forum handelt es sich um unsere Wünsche, Ideen, laienhaften Vorstellungen von Recht.
    Das die in der Regel fundiert sind, ist gut, aner es ist keine Rechtsauskunft.


    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin,
    so sehr ich Komnet schätze, steht bei denen in den AGBs, dass es sich nicht um eine Rechtsauskunft handelt.
    Gruß Moritz


    Das dürfen sie ja auch nicht, sonst hätten sie sofort eine Abmahnung eines Anwalts am Hals. Bei Komnet handelt es sich um eine fundierte Experteneinschätzung. Auch diese kann im Zweifelsfalle z.B. von einem Richter gekippt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin,

    ... fundierte Experteneinschätzung. Auch diese kann im Zweifelsfalle z.B. von einem Richter gekippt werden.

    ja. Ich kenne den Fall eines Amtsrichters, der bei einem Prozess über Geruchsbelästigungen die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL, etwas mehr "wert" als ein Sachverständigengutachten) als Beurteilungsgrundlage mit der Begründung abgelehnt hat, er könne schließlich selbst über Geruchswahrnehmungen urteilen.
    Die GIRL ist in 9 Bundesländern, einschließlich dem, in dem der Prozess stattfand, für Genehmigungsbehörden eine wesentliche Beurteilungsgrundlage.


    Solche größenwahnsinnigen Armlöcher urteilen dann auch noch rotzfrech "im Namen des Volkes" ... :cursing:
    Ich möchte sehr oft brüllen "welchen Volkes?"


    Glücklicherweise wurde das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,


    Moin,
    so sehr ich Komnet schätze


    ich halte nicht viel davon, habe bei denen schon mehrfach falsche Antworten
    festgestellt.



    Leider alles keine Einzelfälle, ich hatte einen Fall in dem ein Richter kurzerhand die
    LBO "außer Kraft" gesetzt hat und nach eigenem Ermessen geurteilt hat. Dieser Fall
    ging angesichts den bereits entstandenen Kosten auch nicht in die nächste Instanz....


    Auch schon mehrfach gehabt, die Umgehung vom JVEG und stattdessen nur "SV-Zeuge" :cursing:
    Kann man aber leider nichts daran ändern.....


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010