Gabelstaplerfahrer - Einzelarbeitsplatz

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  • Hallo Menschenretter,

    ich habe mal wieder ein Problem und möchte eure Meinung dazu hören (lesen) ;)

    In einem Lager ist ein Gabelstaplerfahrer von 22:00 - 07:00 alleine tätig. D.h. er holt von einem Übergabepunkt fertig gepackte gestapelte Paletten und lagert sie irgendwo in einem vierstöckigen Lager (über Rampen zu befahren) ein. Es hat in dieser Zeit keinen Kontakt zu einem anderen Mitarbeiter.

    Ich habe mir mal die BGR 139 zur Hand genommen und anhand der dort abgebildeten Formel versucht das Risiko zu beurteilen. Dort vor Ort ist man der Meinung der bekommt eine "kostengünstige" Notruf-Signal-Anlage (zumindest billiger als ein zweiter Mitarbeiter) und dann ist das i.O.

    Welche Gefährdungsziffer GZ und welche Notfallwahrscheinlichkeit NW würdet ihr in dem Fall annehmen?

    hat einer eine vergleichbare Situation bei sich im Betrieb? Wie regelt ihr das dort?

    Gruß Ralph

    Habe mal die BGR 139 mit drangehängt!

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  • Hi,

    in diesem Fall müsste mitunter sogar ein "willensunabhängiger" Alarm ausgelöst werden können und es muss sichergestellt sein, dass der Alarm auch von jemandem empfangen werden kann und entsprechend schnell Hilfe da ist. Google mal nach PNA-11.
    Schätze, mit 3.500 - 4.000 € lässt sich da gut was machen.

    Viele Grüße,
    Hawkeye

  • Hallo ,
    Staplerfahrer haben wir nicht in der Nacht !
    aber Nachtwachen in den Wohn und Pflegeheimen .
    Dort wurde ein Plan aufgestellt ,nachdem sie sich melden müssen bei der Zentrale die immer besetzt ist .
    Vielleicht habt ihr ja sowas ??????
    mfg vom sifa-1962

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

  • Eine organisatorische Maßnahme geht natürlich mitunter auch. Nur sollte man bedenken, dass es nach dem TOP-System erst technisch gelöst werden sollte.


    Viele Grüße,
    Hawkeye

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  • Hallo,

    da kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen, ein Willensunabhängiger Personenalarm ist bei dieser Tätigkeit unumgänglich, denn wer löst den Alarm aus, wenn der Mitarbeiter einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt oder gar einen Unfall hat und nicht mehr in der Lage ist den Alarm auszulösen. Wichtig dabei ist, das der Alarm empfangen wird und entsprechend schnell Hilfe vor Ort ist.

    Gruß
    Roland

    Arbeitsschutz ist eine Gewissensfrage

  • Hallo zusammen,

    kurzer Hinweis von meiner Seite:
    wenn man die BGR 139 zusammen mit der BGI 5032 betrachtet und, wie Ralph beschrieben hat, die Gefährdung beurteilt müssen ja Gefährdungsziffer und Notfallwahrscheinlichkeit beurteilt werden.
    Der Fokus lilegt dabei auf dem Risiko,dass der MA handlungsunfähig und somit nicht mehr eigenständig in der Lage ist, Hilfe zu holen.

    Die Frage ist also, wie hoch die Risikokennziffer und die Eintrittswahrscheinlichkeit anzusetzen sind.
    Beim Staplerfahren ist die Frage nun, welche Notfälle man sich vorstellen kann, die zu einem handlungsunfähigen Mitarbeiter führen können. Dabei muss man sich ein paar Fragen stellen:
    - wie schnell wird im Betrieb gefahren?
    - wie eng / übersichtlich sind die Verkehrswege?
    - wie gut sind die Wege ausgeleuchtet? etc. etc. etc.

    Aus diesen Fragen muss man sich nun überlegen, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit es zu diesem Notfall kommt.
    Dazu kommt dann noch die Frage, wie lange es dauert, bis Hilfe beim Mitarbeiter ankommt.

    Von meiner Seite aus, kann ich Dir diese Fragen leider nicht beantworten.
    Zu den Hinweisen der anderen Kollegen noch eine Anmerkung: sollte ein Risikowert von > 30 bei der Beurteilung herauskommen, ist Alleinarbeit überhaupt nicht mehr zulässig, also selbst mit technischen Maßnahmen!
    Beispiel:
    - nehmen wir eine kritische Gefährdung mit einer GZ von 8 an.
    - Mit Hilfe ist erst in 10 bis 15 Min. zu rechenen, also ein Faktor für die Erstversorgung (EV) von 2. Damit liegen wir bei GZ + EV schon bei 10.
    Damit darf für eine zulässige Alleinarbeit die Notfallwahrscheinlilchkeit nur noch gering sein (max. 3). Meistens liegen aber auch mehrere Gefährdungsfaktoren nebeneinander vor, die insgesamt zu einer Erhöhung der Notfallwahrscheinlichkeit führen.
    mein persönliches Fazit:
    Gerade beim Staplerfahren in Alleinarbeit über die komplette Schicht hinweg wäre ich vorsichtig und würde 3 mal nachfragen, ob das wirklich nicht anders zu regeln ist und würde mir alle Gefährdungen sehr genau anschauen.

    ich hoffe, das hilft Dir weiter...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moin Ralph,

    wir haben in der Nähe unseres Büros einen kleinen Bauhof (5 Min. Autofahrt entfernt), auf dem auch nur ein Platzmeister ständig tätig ist.

    Für den haben wir eine PNA angeschafft, die Alarme direkt ins Büro schickt. Die Situaion ist also sehr ähnlich - die Frage ist nur, wie schnell Hilfe vor Ort sein kann.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo Zusammen,

    erst einmal Danke für die doch vielen Antworten.

    Das Lager, wie schon oben beschrieben geht über 4 Etagen, der Staplerfahrer holt die Paletten vom Übergabepunkt, fährt über Rampen in die jeweilige Etage und stellt dort die Palette ab. Die Rampen sind eng, der Fahrer muss schon aufpassen wie er dort um die Ecken fährt und das Lager ist unübersichtlich. Ich selbst bin nur einmal im Jahr dort vor Ort, verlaufe mich da aber ständig :whistling:

    Die benutzten Stapler sind elektrisch betrieben, wegen der Rampen mit 48V Wechselbatterien (Geschwindigkeit??). Das wechseln der Batterie wie auch das betreten des Laderaums (Ex-Bereich) würde ich in der Nachtschicht verbieten (Sind genügend Stapler da falls der Aku schlapp macht, Aku-wechseln muss dann die Tagschicht machen.)

    Die Gefährdungsstufe würde ich als erhöht mit einem Wert von 6 annehmen (bei kritisch wäre Alleinarbeit verboten)

    Die Notfallwahrscheinlichkeit? Sicher mäßig, die mögliche Geschwindigkeit spielt da sicher eine große Rolle, im letzten Jahr hat sich mal ein Fahrer die Finger in der Tür geklemmt (war aber noch voll handlungsfähig), Beim Batteriewechseln kann man sich ebenso die Finger klemmen, soll daher auch mit zwei Mitarbeitern erfolgen, da er Nachts alleine ist darf er keine Batterie wechseln. Trotzdem würde ich hier einen Wert von 4-5 annehmen.

    Einleitung von Hilfsmaßnahmen! Das müsste die Firma abdecken die die Dienstleistung von uns in Anspruch nimmt. Problem wird aber sein den Fahrer im unübersichtlichen Lager zu finden. EV = Kurz, mittel oder lang ist hier die entscheidende Frage, stelle ich mal die Werte in die Formel ein komme ich da auf:

    R= (GZ 6 + EV 0) x NW 4 = 24 i.O. glaube aber nicht das der in dem Lager innerhalb von 5 Minuten die Erstversorgung bekommt!

    R= (GZ 6 + EV 2) x NW 4 = 32 nicht i.O.

    Trage ich bei NW (Notfallwahrscheinlichkeit) eine 5 ein muss ich bei Ev eine 0 (also Erstversorgung innerhalb von 5 Minuten) hinbekommen sonst kommt man nicht auf einen Wert unter 30.

    Nächste Woche bin ich dort vor Ort und werde mit den Verantwortlichen über die Sache diskutieren, denke das da der eine oder andere andere Vorstellung der Gefährdungsstufe oder der Notfall-Wahrscheinlichkeit hat. Werde euch dann informieren.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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