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  • Hallo Zusammen,

    habe immer wieder verschiedene Definitionen für den begriff geteilte Ladung bei uns im Betrieb. Bin als Bauleiter mitverantwortlich für die Ladungssicherung. Als angehende SiFa habe ich ein bisschen gestöbert, aber schlussendlich noch keine bindenden Vorgaben dafür gefunden. Für umfassendere und schnellere Lösungsfindung für andere und mich, ist nun dieses Thema gedacht.
    Mich würde vor allem interessieren, ob jemals schon einer von euch in der Praxis mit dem Thema konfrontiert wurde (sprich, mit geteilter Ladung erwischt wurde ;) ). Mir ist trotz Recherche immer noch kein einziger Fall darüber bekannt.

    Grüße aus dem wilden Süden
    und :15: für Antworten
    von Gert

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  • Also ich kenne nur diese Definition für Großraum- und Schwertransporte. Ich habe damit aber nix zu tun, deshalb mal unter Vorbehalt...

    teilbare Ladung: Gesamtgewicht ≤ 40 t (keine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO notwendig)
    unteilbare Ladung: Gesamtgewicht > 40,0 t (Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO notwendig)

    teilbare Ladung > 40,0 t muss demnach, weil möglich, geteilt werden, sonst wird´s teuer.


    Gruß vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Hallo Thomas,

    danke für die Definition. Mein Problem ist jedoch etwas anders und die § 70 StVZO greift da glaub ich nicht:

    Wir fahren schwere Stahlträger und haben in der Regel noch Stützenteile, Kleinteile in GiBos und/oder Paletten mitzuliefern. Gesamtgewicht der LKWs bleibt in der Regel unter 40to. Mit entsprechender Verpackung, Rutschsicherung und Verzurrung etc. spricht meiner Ansicht nach weder auf "normalen" noch auf Teleskopsattelzügen etwas dagegen, diese Ladung mitzunehmen.

    Wir stoßen aber immer wieder auf Gegenwehr der Spediteure. Das Argument ist dann immer das gleiche: So verladen, wäre das "geteilte Ladung" und dürfte so nicht gefahren werden. Die Einen behaupten, das anteilige Gewicht der kleineren Teile zu den großen Stahlträgern wäre hier maßgebend. Die Anderen sagen, das Volumen sei das Argument. Wieder Andere sagen, das Größenverhältnis sei die Bemessungsgrundlage für geteilte Ladung. Schriftlich dazu etwas vorlegen konnte mir noch keine Spedition dazu. Erwischt oder bestraft worden ist komischerweise auch noch nie jemand.

    Vielleicht muss ich mal die Polizei befragen :?: :D

    Grüße aus dem wilden Süden von Gert

  • Hi,

    schau auch mal in die StVO §22 rein.

    Da geht es vorwiegend um die Abmessungen.

    Der nächste Punkt ist die Lastverteilung.
    Die max. und mind. Achslasten müssen beachtet werden, je nach dem wie sich das Gewicht vom Stahlträger verteilt gibt es dann Probleme mit weiterer Ladung.

    Und am Ende noch die Ladungssicherung, vielleicht haben die auch hier ihre Bedenken, weil die Kleinteile nicht richtig gesichert werden können.

    Grüße
    Lucy

  • Moin,

    Vielleicht muss ich mal die Polizei befragen

    ja. Warum nicht? Dort gibt es sehr fähige Leute.
    ZumThema Ladungssicherung frage ich auch meist einen (Polizei-)Kommissar, der in meinem Auftrag Schulungen bei einigen "meiner" Unternehmen durchführt ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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