Hallo und guten Morgen an alle Menschenschützer,
ich habe ein mehrschichtiges Problem. Die Abteilung L benötigt mehr Lagerfläche und hat auf unserem Grundstück (Verwaltungseinheit) mit Bauschuttrecyclat eine Fläche verdichtet um darauf zwei Seecontainer für die Lagerung von Möbeln zu stellen. Das ganze ist zeitlich auf ca 12 - 15 Monate begrenzt.
Frage 1: Welche Abstände zu benachbarten Gebäuden (Waschhalle mit Gerätelager) sind aus baulicher Brandschutzsicht einzuhalten? 5m sind meines Wissens ausreichend.
Frage 2: Brauch ich für die Gestellung von zwei Seecontaineern (mit temporärer ortsfester Nutzung) eine Baugenehmigung? Die Rheinland-Pfälzische LBO hilft mir insoweit nicht, weil ich schon Probleme habe die Container begrifflich zuzuordnen. Gelten die Container als Gebäude ohne Aufenthaltsraum (z. B. Geb.-Kl 4 - sonstige Gebäude)? Greift hier dann der §62 Abs. 1 Nr. 1a Gebäude bis 50m³? Ich denke, ich muss beide Container separat betrachten, da nicht miteinander verbunden?