Polnischer Staplerschein

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  • Hallo,

    habt ihr schon einmal mit einem polnischen Fahrausweis für Flurförderzeuge "Staplerschein" zu tun gehabt? Ein Kunde hat bei mir angefragt wie er damit umgehen soll. Das Dokument besteht aus mehreren DIN A4 Seiten mit Angaben zum Ausbilder und den durchgenommenen Schulungsthemen und ist zweisprachig (polnisch/deutsch) erstellt. Ich hab es selbst noch nicht gesehen.
    Hat jemand schon Erfahrung damit ob diese polniche Ausbildung der deutschen gleichgesetzt werden kann?

    Gruß
    Michael

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  • Hallo Michael,

    ich selber hatte den Staplerschein noch nicht. Ich kenne aber ein Unternehmen, der sich auf polnische Gastarbeiter speziallisiert hat und diese am WE gemäß BGG 925 ausbildet, da sie von der BG nicht anerkannt werden.

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ^Hallo Michael,

    ich bilde selber seid Jahren Staplerfahrer gemäß der berusgenossenschaftlichen Grundsätze aus und habe selber schon einen von dir genannten "Staplerschein" in der Hand gehabt. Das erste Problem ... alles in Polnisch, das zweite Problem ... in den "Ostblockländern" herrschen ganz andere Bestimmungen und Gesetze wie bei uns.
    Deutschland ist ja nun in Punkto Arbeitssicherheit eines der Länder mit den meisten Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen und hat somit einen ganz anderen Standard als z.B. Polen. Ich für meinen Teil würde eine solche Fahrerlaubnis keinesfalls anerkennen. Genaue Auskunft kann dir aber auch eine technische Aufsichtsperson der zuständigen Berufsgenossenschaft geben.

    MfG
    Christian

    Für das Lesen meiner Beiträge wird ab 2007 eine Gebühr in Abhängigkeit
    von der Anzahl der Worte erhoben. Entscheidend für die Erhebung der
    Gebühr wird dabei nicht das tatsächliche Lesen des Beitrages sein,
    sondern, dass Sie die Möglichkeit hätten, diesen Beitrag zu lesen!
    Für
    die Anregung zu dieser Geschäftsidee bedanke ich mich recht herzlich bei
    der Deutschen GEZ bzw. der Österreichischen GIS!
    :u:

  • Hallo Zusammen,

    wir haben hier auf der Baustelle einige polnische Fremdarbeiter mit Staplerschein. Ich sehe keinen Sinn darin, so einen Schein nicht anzuerkennen, wenn er schon zweisprachig ist und die Leute ordentlich fahren. Zumal muss der Fahrer sowieso auf den aktuellen Stapler eingewiesen werden. Natürlich ist der polnische Schein in der Regel nicht bei der BG anerkannt, aber die Leute sind ja eben auch nicht bei der BG versichert. Hier kommt es wie immer auf die Qualität der Ausbildung an und die kann auch bei einem deutschen Schein Mist sein. Einfach mal Probe fahren lassen und in dem Schein nachlesen was genau unterrichtet wurde, wieviele Stunden Fahrpraxis, usw. Solange ein polnischer Autoführerschein gilt, sollte dass mit dem Staplerschein genauso gelten. Immerhin ist Polen EU-Mitglied, als gelten schon mal die gleichen EU-Normen.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Hi,

    ich bin selbst dem deutschen Staplerschein von der "Fahrschule am Samstagvormittag gemacht" kritisch gegenüber.

    So ein Schein ist ein Ausbildungsnachweis, nicht mehr und nicht weniger.

    Ich würde die Prüfstrecke nach BGG925 aufbauen und abfahren lassen und dann noch ein paar Fragen zum Arbeitsschutz und Stapler stellen.

    Eine Frage wäre das schieben von Paletten, weil er nicht zweimal Fahren will im Lager.

    Und wenn er LKW Be- und Entladen soll, dann auch, wo darf der Fahrer stehen und wo nicht, wenn Personen sich im Fahrbereich aufhalten, was muss er machen und sowas.

    Dann kann man sehr schnell feststellen, wie gut die Ausbildung war.

    Grüße
    Lucy

    P.S. das würde ich bei jedem Mitarbeiter fragen, der mit einem Staplerschein ankommt fragen..

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  • @ Lucy,

    kleine Schulung für alte Hasen mit dem Ziel einen deutschen Schein auszustellen?

    ok, aber dann, nur für dich, darauf achten, dass im Schein steht "Ausbildung in Anlehnung an die BGG 925" durchgeführt. Damit kann man dann die verkürzte Zeit unterstreichen.


    Ich mache das so, wenn ich die Schwarzfahrer legalisieren möchte, die eine Prüfungsfahrt mit links machen und eigentlich nur die Theorie nötig haben.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    Deutschland ist ja nun in Punkto Arbeitssicherheit eines der Länder mit den meisten Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen und hat somit einen ganz anderen Standard als z.B. Polen.

    Woher hast du diese Erkenntnis? :S
    In unseren konzerninternen Unterlagen haben die EHS-Vorschriften für Polen einen um 34 Seiten höheren Umfang (gesamt 833 Seiten in englischer Ausführung) als die Zusammenfassung für Deutschland. :D
    Was natürlich überhaupt nichts über die Qualität aussagt. Aber auch da möchte ich den polnischen Kollegen, zumindest in unserem Konzern, ein Kompliment aussprechen. :thumbup:

    ... in den "Ostblockländern" herrschen ganz andere Bestimmungen und Gesetze wie bei uns

    :cursing: Siehe oben...

    Das erste Problem ... alles in Polnisch

    Das ist ja aber auch zuerst mal dein Problem. ;) Was hält dich davon ab, eine Übersetzung einzufordern?


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Erst mal Danke für die vielen Infos und Meinungen,

    ich habe meinen Kunden gebeten mir eine Kopie zukommen zu lassen. Wie gesagt der Schein ist angeblich bereits zweisprachig erstellt.
    Vielleicht finde darin auch brauchbare Angaben zur durchgeführten Schulung. Auf jeden Fall beteiligen wir auch den TAB bei der aufklärung des Falles.
    Ich melde mich wieder wenn ich das Papier vorliegen habe.

    Gruß
    Michael