Wer auf dem Heimweg meint, seine Fahrt zum Kauf von Erdbeeren unterbrechen zu müssen, verliert dadurch den Unfallversicherungsschutz durch die BG, auch wenn der "Arbeitsweg" noch nicht verlassen wurde, sondern die Absicht zu einem Unfall führte.
http://www.heise.de/resale/meldung…tz-1969465.html
Tenor:
Gericht: Bundessozialgericht
Aktenzeichen: B 2 U 3/13 R
Datum: 4.7.2013
Quelle Urteil: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechts…091&pos=0&anz=1
Heimweg, so schnell verliert man seinen Versicherungsschutz
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Hallo ,
ich halte das Urteil für sehr wichtig. Wie ist das dann z.B. wenn man den Nachwuchs auf der Heimfahrt vom Kindergarten abholt? Wäre schon interessant zu wissen.
Gruß Georg
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Auch dort ist es so.
Ich hole auch die Jungs aus der KiTa ab. Solange ich noch auf dem Weg nach Hause bin und dort was passiert, ist es ein Wegeunfall. Biege ich zur KiTa ab, wars das.... Wobei ich ja noch Rechtsverdreherin bin und da vll das ein oder andere versuchen würde -
Hallo,
also das Kinder Hinbringen und Abholen, ist meines Erachtens mit versichert. Siehe auch die Anhänge:
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Man sollte Differenzieren zwischen Arbeits und Wegeunfall. Nicht jede Heimfahrt ist auch gleichzeitig ein Arbeitsunfall .
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Hallo ,
ich halte das Urteil für sehr wichtig. Wie ist das dann z.B. wenn man den Nachwuchs auf der Heimfahrt vom Kindergarten abholt? Wäre schon interessant zu wissen.
Gruß Georg
Kinder auf dem Arbeitsweg zur Schule, Kiga aber auch zu den beaufsichtigten Anverwandten zu bringen ist versicherte Tätigkeitkeit. Die Begründung dazu liefert z.B. die UKNRW:http://www.unfallkasse-nrw.de/index.php?id=428
Das mit den Großeltern habe ich z.B. hier gefunden:
http://www.arag.de/rund-ums-recht…cherheit/06352/
Macht aber einklich auch Zinn, denn diese betreuen ehrenamtlich. Aber eine Betreuung ist das auch. Wobei wir im Bereich der Rechtsprechung sind...
Hardy
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... Biege ich zur KiTa ab, wars das....
Nein, siehe SGB VII, §8 Nr. 3.
"(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch ...
3.
das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges der Kinder von Personen (§ 56 des Ersten Buches), die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wenn die Abweichung darauf beruht, daß die Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit dieser Personen oder deren Ehegatten oder deren Lebenspartner fremder Obhut anvertraut werden," -
Meines Wissens nach ist der Weg zur Kita als Arbeitsweg mit eingeschlossen.
Viel interessanter finde ich es, das ich selber auf der Toilette nicht mehr versichert bin
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Nein, siehe SGB VII, §8 Nr. 3.
"(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch ...
3.
das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges der Kinder von Personen (§ 56 des Ersten Buches), die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wenn die Abweichung darauf beruht, daß die Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit dieser Personen oder deren Ehegatten oder deren Lebenspartner fremder Obhut anvertraut werden,"Aber gilt das auch, wenn ich für die KiTa nen Umweg von ca 20km habe?? Kann ich mir nicht recht vorstellen...
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Das SGB nennt keine maximale Strecke oder Zeit, die man zur Kita zurücklegen darf, somit wird dies im Zweifelsfalle eine Einzelfallentscheidung des entsprechenden Richters darstellen. Im ländlichen Gebiet dürften die 20km eher die Regel sein. Im Ballungszentrum dann eher die Ausnahme.
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HAllo,
sehe es genauso mit dem Kindergarten. Wenn man einen Kollegen mit nimmt, ist diese auch versichert. Auch wenn ich hierzu einen Umweg habe.
Grüße aus Neuwied