Dienstfahrten

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  • Hallo,


    eine Umfrage zum Thema Asicherung bei Dienstfahrten.


    Wie bin ich als Arbeitnehmer bei Dienstfahrten mit privatem Pkw abgesichert?


    Meiner Meinung nach muss eine Diensthaftpflicht seitens des Arbeitgebers bestehen.


    Gruß


    Peter

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  • Hi,


    da kommt es vermutlich auf die Häufigkeit an. Bei gelegentlichen Fahrten sollte es kein Problem sein. Wichtig, auch hier ist die Einhaltung des direkten Dienstweges Pflicht. Wenn das Fahrzeug verlassen wird, um z.B. Essen zu gehen, oder sich die Landschaft anzugucken und dabei wird man umgefahren, dürfte es problematisch werden, zumindest mit dem Versicherungsschutz der BG.


    Viele Grüße,
    Hawkeye

  • Meiner Meinung nach muss eine Diensthaftpflicht seitens des Arbeitgebers bestehen.


    Hallo sifa1959,


    was verstehst du unter einer "Diensthaftpflicht"? Was soll diese Haftpflicht übernehmen?


    1. Jeder (zugelassene) PKW muss in Deutschland eine Haftpflichtversicherung haben. Diese zahlt aber nur Schäden, die anderen zugefügt wurden.
    2. Jeder Arbeitnehmer ist in Deutschland durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese bezahlt aber üblicherweise keine Sachschäden.
    3. Für einen NICHT selbstverschuldeten Sachschaden muss der gegnerische Verursacher aufkommen. Im Idealfall dessen Haftpflichtversicherung.
    4. Für einen Sachschaden nach einem selbstverschuldeten Unfall musst du in eure Dienstreiseordnung schauen. Sehr oft (üblicherweise?) ist das Betriebsrisiko und alle Betriebskosten, einschl. aller Versicherungen und Wartungskosten, im entsprechenden Kilometergeld beinhaltet.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,
    das (Privat) Fahrzeug muss "dienstlich anerkannt" sein.
    Dann müssen Schäden bei Dienstfahrten, auch selbstverschuldete, vom Arbeitgeber reguliert werden.
    Natürlich ist es von Vorteil, wenn die dienstliche Anerkennung schriftlich vorliegt.


    Niko
    die Kilometerpauschale enthält NICHT mögliche Unfallkosten, es sei denn die Pauschale wäre entsprechend höher und dies explizit beschrieben.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo AL_MTSA,


    hast Du nähere Infos zur dienstlichen Annerkennung von Privatfahrzeugen? Dachte das bezieht sich auf Bundes-, bzw. Landesdienstherren?


    Ansonsten kenne ich es auch überwiegend so wie von Niko erläutert. Der AN bekommt meist ein Fahrgeld (erhöhtes Kilometergeld) mit dem auch eventuelle Unfälle abgegolten sind. Gibt es eine solche Regelung nicht, ist afaik die Schuldfrage entscheidend, sprich Fahrlässigkeit des Fahrers. Bei leichter Fahrlässigkeit wird der Schaden bis in Höhe der Selbstkostenbeteiligung übernommen. Bei mittlere Fahrlässigkeit werden die Kosten geteilt und bei grober Fahrlässigkeit muss der AN selber für den Schaden aufkommen.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • das (Privat) Fahrzeug muss "dienstlich anerkannt" sein.
    Dann müssen Schäden bei Dienstfahrten, auch selbstverschuldete, vom Arbeitgeber reguliert werden.

    Hallo AL_MTSA,


    kannst du hierzu bitte noch weitere Informationen geben?


    Ich werde bei jeder Dienstfahrt mit meinem privatem PKW beim Dienstreiseantrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eigene Unfallschäden selbst zu tragen sind. Das ist auch in unserer Dienstreiseordnung so festgelegt.
    Deswegen verwende ich fast ausschließlich Mietwagen, aber auch da bin ich nicht ganz raus.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo AL_MTSA,


    diese Urteile lassen sich nicht verallgemeinern:
    Urteil 1:
    Der Beklagte regulierte den Pkw-Schaden nach der entsprechenden Betriebsvereinbarung. Hierin heißt es : Entsteht einem Beschäftigten des Arbeitgebers während einer Dienstfahrt an seinem Fahrzeug ein Unfallschaden, so gewährt der Arbeitgeber Schadensersatz, soweit beim Beschäftigten weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
    ...
    Entscheidungsgründe : Der Anspruch des Klägers ergibt sich hier, unabhängig von einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage, bereits aus der betreffenden Betriebsvereinbarung.

    ...
    Schön ist es, so eine Betriebsvereinbarung zu haben. Bei uns gibt es die nicht.


    Urteil 2:
    Das BAG hat mit dem Urteil vom 28.10.2010 (Az: 8 AZR 647/09) entschieden:
    In entsprechender Anwendung des § 670 BGB muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt worden ist. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer zur Abdeckung des Unfallschadenrisikos eine besondere Vergütung erhält.

    Genau das ist aber bei uns der Fall.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo AL_MTSA,


    sehe ich das falsch, die beiden Urteile bekräftigen das von Niko und mir genannte Rechtsempfinden!?
    Im ersten Fall gibt es kein Verschulden des Fahrers und zusätzlich gab es eine Betriebsvereinbarung in welcher eine Schadensübernahme des AG explizit vereinbart wurde. Im zweiten Fall wurde dem AN bei einem Auffahrunfall grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, was dazu führte das der AG nicht zahlen musste. Also entsprechend Beitrag 5, ist eine Regulierung des Schadens abhängig von der Schuld, bzw. von einer eventuellen betriebliche Regelung.


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hallo
    grobe Fahrlässigkeit wäre bspw. das Fahren unter Alokoholeinfluss.
    Ich hatte mir einmal den Kotflügel an einer Skulptur zerlegt, ohne Fremdverschulden - sagen wir mal einfach "verschätzt" - der Schaden wurde komplett reguliert.
    Wir haben natürlich eine Dokumentation über die Verwendung der privaten PKW inkl. einer Betriebsvereinbarung.
    M.E. nach kann man vom Unternehmer einen entsprechenden "Auftrag" verlangen wenn der Privat-PKW einzusetzen ist.
    Liegt die Vergütung um 30 Cent/km so ist sicher nicht das Unfallrisiko als Solches berücksichtigt. (siehe Nico).
    Das Unfallrisiko muss eine besondere Vergütung erhalten, welches nicht in der km-Pauschale enthalten ist.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo AL_MTSA,

    grobe Fahrlässigkeit wäre bspw. das Fahren unter Alokoholeinfluss.

    Hm. Das geht oft auch schon Richtung Vorsatz.


    M.E. nach kann man vom Unternehmer einen entsprechenden "Auftrag" verlangen wenn der Privat-PKW einzusetzen ist. Das Unfallrisiko muss eine besondere Vergütung erhalten, welches nicht in der km-Pauschale enthalten ist.

    Außer die Betriebsvereinbarung regelt etwas anderes.


    (siehe Nico).


    :19::46:


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,


    dem ADAC zu Folge sind mit der steuerlichen zulässigen Kilometerpauschale von € 0,30/km keine Unfallschäden (grob fahrlässig jetzt mal ausgenommen) abgegolten. Lediglich die eventuelle Rückstufung in der Versicherung sei damit abgegolten.


    http://www.adac.de/infotestrat…/dienstfahrt/default.aspx


    Dieser Artikel bestätigt das: http://www.zeit.de/karriere/20…t-unfall-berufliche-fahrt


    @ Niko: Die Frage wäre also bekommst du eine Kilometerpauschale von € 0,30 oder mehr?


    Grüße awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo awen,

    @ Niko: Die Frage wäre also bekommst du eine Kilometerpauschale von € 0,30 oder mehr?

    Danke für das K. :love:


    Und ja... zur Zeit ist es über diesem Satz.


    Und ja... steuerlich ist das nochmal ein ganz anderes Thema. Aber dafür gibt es ja Steuerberater. Die werden das schon richtig machen. 8)


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Danke für das K. :love:


    Gerne, du hast dir dein K verdient.


    Außerdem wurde ich auch schon mal ausgeschimpft weil ich ein c an Stelle des k nahm

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Außerdem wurde ich auch schon mal ausgeschimpft weil ich ein c an Stelle des k nahm


    :120::116::94:
    Manche sind eben lernfähig... :98:
    Und manche eben nicht... :101:


    PS: Habe mich kürzlich mit meiner C-Phobie bei einem Lieferanten unbeliebt gemacht. Noch vor den Themen zum Arbeitsschutz. DIE werden mein k nie mehr vergessen. :D
    Aber denken jetzt bestimmt, also Sifas sind so . :(

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