EInsatzzeiten

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  • Für wen ist die Liste? Intern oder Extern? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? ?(


    Das darf ich nicht verraten wegen des Datenschutzes. :D Die Liste ist für uns intern.


    Bei der Berechnung der Grundbetreuungszeit ist die Anzahl der WochenStunden uninteressant. Ebenso die Namen der Mitarbeiter. Die notwendige Einsatzzeit wird nur anhand der Anzahl der Mitarbeiter und dem WKZ-Schlüssel ermittelt.


    Einspruch Euer Ehren
    :rolleyes: Also wenn ich in die DGUV 2 schaue, lese ich folgendes:


    Zitat

    Bei Feststellung der Zahl der Beschäftigten zur Zuordnung der Betreuungsmodelle sind Teilzeitbeschäftigte
    mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20
    Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Die BG ETEM macht keinen Unterschied, ob Vollzeit oder
    Teilzeitbeschäftigte. Auch werden die Teilzeitbeschäftigte nicht noch
    einmal unterteilt. Desweiteren interessiert keinen die Stundenzahl der
    Mitarbeiter.


    Diese Ausage oben ist falsch. Die DGUV2 sagt was anderes.


    Frank, so wie DU genau schreibst ist die Aussage richtig. Es werden Unterschiede gemacht. Kann mir nicht vorstellen, dass die BG ETEM eine neu Vorschrift macht.
    Habe bei der Home nachgeschaut und habe nicht anderes gefunden was den Fettgeschrieben Teil bestätigt. Wenn man so zu Kunden geht und 1 zu 1 abrechnet, ist das meiner Meinung nach nicht in Ordnung. Damit wird der Kunde betrogen.


    Gruß


    Peter

  • Moin, Frank,

    ... Diese Beschäftigtenanzahl bezieht sich auf die gewertete Anzahl der Beschäftigten gemäß dem WZ Code und nicht auf die tatsächliche/physische Anzahl der Beschäftigten?

    ?? Was hat der WZ-Code mit der Anzahl der Beschäftigten zu tun?
    Der WZ-Code wird nur verwendet, um eine Branche zu definieren.
    Dieser WZ-Code wird dann einer Betreuungsgruppe zugeordnet.
    Und erst dann kommt die Beschäftigtenzahl ins Spiel.
    Und die Zahl der Beschäftigten wird so ermittelt, wie Du unter Deinem Beitrag #21 schreibst.
    Oder habe ich jetzt Dein Problem nicht verstanden? :wacko:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Entschuldigung, es war vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Anhand der Betreuungsgruppe ermittele ich die Anzahl der Beschäftigten, die für die Grundbetreuung "zählen". Wenn jetzt nicht weniger als 0,2 Stunden pro Beschäftigtem für eine Betreuungskraft angesetzt werden, bezieht sich das doch wieder auf die Anzahl der "errechneten" Beschäftigten gemäß der Betreuungsgruppe. Diese Anzahl ist natürlich kleiner als die tatsächliche, körperliche, pro Kopf Zahl oder wie man diese auch immer nennen will. So habe ich es jedenfalls verstanden.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Guudsje @sifa1959(Du brauchst übrigens nicht zu schreien, ich höre noch ganz gut)
    Das die DGUV V2 was anderes sagt, weiß ich. Aber geh auf die Seite der BG ETEM -> Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz -> Online Hilfe zur DGUV V2 (rechts unter Service)


    Ein möglicher WZ-Schlüssel ist 26.5. Wenn Ihr irgendwo eine Möglichkeit seht, die Anzahl der Beschäftigten aufzusplitten sagt mir wo. Ich habe bei unserer AP nachgefragt, warum das nicht möglich ist. Leider konnte sie mir das auch nach einer Rückfrage in Köln nicht beantworten. Für mich wäre das schon interessant, da wir den ein oder anderen (praxisintegrierten) Studenten haben, den wir anders abrechnen könnten. ?(

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Das die DGUV V2 was anderes sagt, weiß ich. Aber geh auf die Seite der BG ETEM -> Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz -> Online Hilfe zur DGUV V2 (rechts unter Service)


    Dort gibst Du die Anzahl der Beschäftigten ein, und die Anzahl der Beschäftigten wird gemäß der DGUV 2 nach den Wochenstunden ermittelt. Wenn Du bei 100 Mitarbeiter alle 100 bei zehn Wochenstunden hast, dann zählen die eben nach der DGUV2 nur mit dem Faktor 0,5 ergo 50 anrechenbare Beschäftigte. Von da ab funktioniert Dein Rechner dann wieder 1a :thumbup:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    Es ist richtig. Anhand Mitarbeiter und Wochenstunden, wird die Mitarbeiterzahl für die Grundbetreuung errechnet. Tatsächliche Mitarbeiterzahl weicht von Betreungsmitarbeiterzahl dann ab, sobald ein Mitarbeiter unter 40 Wochenstunden ist.


    Gruß
    Peter

  • Guudsje @sifa1959(Du brauchst übrigens nicht zu schreien, ich höre noch ganz gut)


    Das die DGUV V2 was anderes sagt, weiß ich. Aber geh auf die Seite der
    BG ETEM -> Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz -> Online Hilfe zur
    DGUV V2 (rechts unter Service)




    Ein möglicher WZ-Schlüssel ist 26.5. Wenn Ihr irgendwo eine Möglichkeit
    seht, die Anzahl der Beschäftigten aufzusplitten sagt mir wo. Ich habe
    bei unserer AP nachgefragt, warum das nicht möglich ist. Leider konnte
    sie mir das auch nach einer Rückfrage in Köln nicht beantworten. Für
    mich wäre das schon interessant, da wir den ein oder anderen
    (praxisintegrierten) Studenten haben, den wir anders abrechnen könnten.
    ?(


    Schreien tut hier keiner.


    Der WZ 2008 Code 26.5 beinhaltet Gruppe II mit Faktor 1,5. Du als Fasi musst nun Dir die Mühe machen, alle Beschäftigten aufteilen und zwar in Vollzeit und Teilzeit.


    Beispiel 100 Vollzeit x 1 = 100 Mitarbeiter
    100 Teilzeit bis 20 Wochenstunden x 0,5 = 50 Mitarbeiter
    100 Teilzeit bis 30 Wochenstunden x 0,75 = 75 Mitarbeiter


    Ergibt= 225 Mitarbeiter x 1,5 = 337,5 Stunden für die Grundbetreuung


    Ich hoffe es ist so in Ordnung.


    Bei der BG ETEM läuft etwas schief.


    Wenn pro Kopf gerechnet wird bedeutet es 300 Mitarbeiter x 1,5 = 450 Stunden. Somit 112,5 Stunden zu viel berechnet.


    Ich möchte den Unternehmer einmal sehen wenn er eine externe Fasi beauftragt und dann nachrechnet. Ausgehend von 50,00 EURO x 112,5 = 5625 EURO zuviel.


    Ich sage Auftrag futsch.


    Gruß


    Peter

    Einmal editiert, zuletzt von sifa1959 ()

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  • Hallo zusammen,


    ich hänge mich jetzt hier mal einfach dran mit meiner Frage zu den Einsatzzeiten:


    Müssen bzw. dürfen bei der Ermittlung der Einsatzzeiten nach DGUV2 für den Betriebsarzt (BA) die Arbeitszeiten/Tätigkeiten einer dem Betriebsarzt unterstellten Arzthelferin berücksichtigt werden ?
    Die Einsatzzeiten wurden im vorliegenden Fall einvernehmlich zwischen BA und Sifa aufgeteilt, sollen jedoch im Rahmen einer Organisationsüberprüfung unter dem v.g Aspekt (z.B. Arzthelferin führt Impfungen durch..) neu ermittelt werden.

    Nach meiner ersten Einschätzung lese ich im ASiG und auch in der DGUV nichts von anrechenbarem "Hilfspersonal", aber der Arbeitgeber (bzw. sein Mitarbeiter) ist da anderer Meinung. Was meint Ihr ? Gerne auch mit Quellenangaben.


    Vielen Dank.

  • Moin,

    Die Einsatzzeiten wurden im vorliegenden Fall einvernehmlich zwischen BA und Sifa aufgeteilt, sollen jedoch im Rahmen einer Organisationsüberprüfung unter dem v.g Aspekt (z.B. Arzthelferin führt Impfungen durch..) neu ermittelt werden.

    ... wenn die Impfungen in die "betriebsspezifische" Betreuung fallen, dann stellt sich die Frage nach der Aufteilung nicht :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
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  • Hallo a.r.ni,
    die Antwort verstehe ich jetzt nicht: die betriebsspezifische Betreuung enthält doch Einsatzzeiten der Sifa und des BA. Oder reden wir da gerade aneinander vorbei?
    Im vorliegenden Fall handelt es um die Einsatzzeiten des BA (aus der Grundbetreuung + betrieblichen Betreuung), die jetzt um den Stundenanteil der Arzthelferin reduziert werden sollen, damit der Betriebsarzt noch Kapazitäten frei hat für andere Aufgaben (interner Betriebsarzt).

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  • Moin,

    die Antwort verstehe ich jetzt nicht: die betriebsspezifische Betreuung enthält doch Einsatzzeiten der Sifa und des BA. Oder reden wir da gerade aneinander vorbei?

    ... ja, denn ich hatte die Frage nicht richtig verstanden: ich hatte angenommen, dass es eher Probleme bei der Stundenaufteilung der Grundbetreuung gibt, wenn etwaige Hilfskräfte beteiligt sind.
    Bei der Bezifferung der Stunden im betriebsspezifischen Teil kenne ich auch keine feste Regel in einer BG-Vorschift oder Information, aber denkbar wäre ein Schlüssel der Form "3 Std. der Arzthelferin entsprechen 2 Std. des Betriebsmediziners".

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Zitat von a.r.ni

    ...aber denkbar wäre ein Schlüssel der Form "3 Std. der Arzthelferin entsprechen 2 Std. des Betriebsmediziners".


    8o Würde sogar auf 4:1 gehen, ist aber natürlich abhängig vom Vertrag. Oftmals wird ja 1:1 abgerechnet... :rolleyes:

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl


  • Danke sifa 1959. Die Sache ist die: steht in der DGUV 2 exakt irgendwo was, dass man in einem Betrieb mit verschieden gefährlichen Berufen zur Einsatzstundenberechnung immer den gefährlichsten Job nehmen muß? Beispiel: 100 Sekretärinnen zu 0,5 Stunden / Jahr und Nase und 1 Schweißer zu 2,5 Stunden / Jahr und Nase. Um den Auftrag zu kommen müsste man getrennt rechnen + alles adieren. Um "reich" zu werden, müsste man 101 mal 2,5 Stunden / Jahr und Nase rechnen. Gruß aus Essen... der Martin Holtkamp

  • Zitat von DGUV2

    Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen gemäß Abschnitt 4 zugeordnet. Für die Grundbetreuung ist je nach Zuordnung in eine der drei Gruppen folgende Einsatzzeit in Stunden pro Beschäftigtem/r und Jahr erforderlich: Gruppe I Gruppe II Gruppe


    Weder rechnest Du getrennt und addierst dann, noch nimmst Du die gefährlichste Tätigkeit und scherst an der Betriebsart vorbei alle über einen Kamm. Grundsätzlich kann ein Betrieb nur einer Betreuungsgruppe (nach WZ-Schlüssel) zugeordnet sein. Bei einem Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zu einem Konzern sind verschiedene Betreuungsgruppen für die jeweiligen Betriebe möglich.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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