Für wen ist die Liste? Intern oder Extern? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Das darf ich nicht verraten wegen des Datenschutzes. Die Liste ist für uns intern.
Bei der Berechnung der Grundbetreuungszeit ist die Anzahl der WochenStunden uninteressant. Ebenso die Namen der Mitarbeiter. Die notwendige Einsatzzeit wird nur anhand der Anzahl der Mitarbeiter und dem WKZ-Schlüssel ermittelt.
Einspruch Euer Ehren
Also wenn ich in die DGUV 2 schaue, lese ich folgendes:
ZitatBei Feststellung der Zahl der Beschäftigten zur Zuordnung der Betreuungsmodelle sind Teilzeitbeschäftigte
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20
Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
Gruß Frank