Hallo,
habe die Formulare der BGHW mal in Exsel umgewandelt.
Was haltet ihr davon. Für Verbesserungsvorschläge dankbar.
Gruß
sifa1959
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
habe die Formulare der BGHW mal in Exsel umgewandelt.
Was haltet ihr davon. Für Verbesserungsvorschläge dankbar.
Gruß
sifa1959
Finde ich gut Die anteiligen Beschäftigten kann das Personalmanagement ermitteln. Ich habe da schnell mal was in ExCel gezimmert. Hinter den jeweiligen Personen muß nur deren Wochenarbeitszeit eingetragen werden, dann macht Excel den Rest. Diese Tabelle mit Deiner verknüpft, und schon hast Du tagesaktuell den Betreuungsbedarf für die Grundbetreuung.
Gruß Frank
Ja, Excel.
Fehler erkannt sofort gebannt.
Freitag Fischtag.
Es war einfach zu verlockend.
Kein Problem
Hallo sifa1959!
Danke für den Rechner!
Du hast eine PN. Vielleicht kann man den Rechner noch verbessern?
Grüße
Flügelschraube
Da gibt es doch (unter anderem) eine ganz brauchbare Exceltabelle von der UK Berlin...
Gruß
Stephan
DIe BG ETEM macht keinen Unterschied, ob Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigte. Auch werden die Teilzeitbeschäftigte nicht noch einmal unterteilt. Desweiteren interessiert keinen die Stundenzahl der Mitarbeiter. Die errechnete Einsatzzeitensumme wird auch nicht pauschal gleichmäßig auf SiFa und BA verteilt. Vielmehr ist es so, dass jeder Partei mindestens 20% zustehen, die übrigen 80% werden nach Bedarf aufgeteilt. Nachzuprüfen auf der entsprechenden Internetseite.
Hallo,
somit ist wieder eine Lücke vorhanden. Die Einsatzzeit kann ohne weiteres 50/50 % aufteilt werden.
Also in der Grundbetreuung über 10 MA gibt es einen Stundenansatz.
Beispiel: WZ Code 88.99 bedeute Faktor 0,5. Bei 100 MA bedeutet es 50 Einsatzstunden für FASI und BA. Wie die Aufteilung ist, bleibt ganz allein den beiden Parteien überlassen.
Wenn es eine Einigung über die Teilung gibt, ist es kein Problem. Wichtig ist es die Aufgaben nach DGUV 2 Grundbetreuung zu erfüllen.
Hinzu kommen noch die Stunden der betriebsspezifischen Betreuung.
Da wird der Leistungsumpfang festgelegt.
Guß
Peter
Moin, gestatte mir eine Richtigstellung:
Wie die Aufteilung ist, bleibt ganz allein den beiden Parteien überlassen.
Deine Aussage klingt sehr pauschal, wird aber so nicht von der DGUV V2 gedeckt.
Für Gruppen I und II ist die maximale Aufteilung der Grundbetreuung 80% / 20%
für die Gruppe III ist maximale Aufteilung der Grundbetreuung 60% / 40%
(jeweils egal für wen).
Nur innerhalb dieser Anteilsgrenzen darf man sich bei der Grundbetreuung bewegen - erst bei der betriebsspezifischen Betreuung folgt dann die Kür.
Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen.
So sieht es die DGUV 2 vor.
Als 20 % einsprechen 6 Minuten. Jeweils FASI und BA bleiben 18 Minten Rest.
Somit 0,2 Stunden von 30 Minuten = 6 Minuten
Somit kann der Rest augfeteilt werden. Oder ist das falsch?
Vieleicht habe ich da eine ander denkweise und lasse mich gerne aufklären.
Gruß Peter
Moin,
Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen.
Das bedeutet für Gruppe III mit 0,5 h/a dann einen Mindestanteil von 40%
ZitatAls 20 % einsprechen 6 Minuten. Jeweils FASI und BA bleiben 18 Minten Rest.
Somit 0,2 Stunden von 30 Minuten = 6 Minuten
Somit kann der Rest augfeteilt werden. Oder ist das falsch?
An Deiner Rechnung ist falsch, dass Du bei Gruppe III mit "20%" rechnest; aber bevor das noch x-mal hin- und hergeht, einfach ein Beispiel:
20 Mitarbeiter, Gruppe III => 10 h/a Grundbetreuung durch SiFa und BetrMed.
Aufteilung mind. 40% / 60% => 4 h/a Grundbetreuung durch Betr.Med, 6 h/a durch SiFa ODER 4 h/a durch SiFa und 6 h/a durch BetrMed. oder jeweils 5 h/a.
20 Mitarbeiter, Gruppe II => 30 h/a Grundbetreuung durch SiFa und BetrMed.
Aufteilung mind 20 % / 80% => 6 h/a Grundbetreuung durch BetrMed, 24 h/a durch SiFa usw.
Hallo a.r.ni.,
20% von 30 Minuten (Faktor 0,5) sind 6 Minuten pro Leistungserbringer = 2 x 6 Minuten = 12 Minuten für beide Leistungserbringer = 40 % Grundbetreuung
Rest von 60% = 18 Minuten pro MA/Jahr, dieses durch zwei Leistungserbringer geteilt = 9 Minuten pro Leistungserbringer.
Somit für FASI 15 Minuten und BA 15 Minuten = 30 Minuten gesamt somit Faktor 0,5
Dieses bedeutet für jeden 50 % der Stunden, wenn man sich auf diesen Wege einigen kann.
Dieses ist doch legal und was soll an meiner Rechnung falsch sein?
Guß
Peter
Moin,
Dieses bedeutet für jeden 50 % der Stunden, wenn man sich auf diesen Wege einigen kann.
wenn Du eine 50/50-Teilung vornimmst, ist das in jedem Fall richtig.
Ansonsten verweise ich auf obigen Beitrag / auf meine Beispielrechnung.
In der DGUV V2 steht:
"Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch
nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden
Leistungserbringer anzusetzen."
D.h., dass von den 0,5 h/a der Betriebsmediziner oder die SiFa mindestens 0,2 h/a davon decken muss und 0,2 h/a sind 40% von 0,5 h/a.
Nach Deiner Betrachtung:
Grundbetreuung mind. 12 min durch Betriebsmediziner und 18 min durch SiFa oder umgekehrt oder jeder Wert dazwischen.
Ende.
Alles anzeigenMoin,
wenn Du eine 50/50-Teilung vornimmst, ist das in jedem Fall richtig.
Ansonsten verweise ich auf obigen Beitrag / auf meine Beispielrechnung.In der DGUV V2 steht:
"Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch
nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden
Leistungserbringer anzusetzen."D.h., dass von den 0,5 h/a der Betriebsmediziner oder die SiFa mindestens 0,2 h/a davon decken muss und 0,2 h/a sind 40% von 0,5 h/a.
Nach Deiner Betrachtung:
Grundbetreuung mind. 12 min durch Betriebsmediziner und 18 min durch SiFa oder umgekehrt oder jeder Wert dazwischen.Ende.
Hat der A.R.N.I. recht
Die Vorgabe, für jeden Beauftragten mindestens 0,2 Std./Jahr pro
Beschäftigtem einzuteilen, bedeutet für die Unternehmen der
Gefahrengruppe 3, dass sich der Mindestanteil je Beauftragtem rein
rechnerisch automatisch auf mindestens 40% der Gesamtbetreuung erhöht.
Entschuldigung, dass ich eine solche Diskussion losgetreten habe. Aber auch mit dem Rechner von Guudsje kann ich nicht viel anfangen. Warum wird nach Name, Vorname gefragt und wofür steht z.B. WS?
Hallo A_B,
ich gehe von aus das WS für Wochenstunden steht. Name und Vorname helfen nur dabei keinen zu vergessen
Kannst Du mit der von mir geposteten Datei nichts anfangen?
Gruß
Stephan
Moin,
WS = Wochenstunden = wöchentliche Arbeitszeit
Name, Vorname deswegen, damit das Personalmanagement die Liste aktuell halten kann und man die Anzahl der Mitarbeiter für die Grundbetreuung berechnen kann.
Gruß Frank
In der DGUV V2 steht:"Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch
nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden
Leistungserbringer anzusetzen."
Nur nochmals zur Klarstellung. Diese Beschäftigtenanzahl bezieht sich auf die gewertete Anzahl der Beschäftigten gemäß dem WZ Code und nicht auf die tatsächliche/physische Anzahl der Beschäftigten?
Für wen ist die Liste? Intern oder Extern? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Bei der Berechnung der Grundbetreuungszeit ist die Anzahl der WochenStunden uninteressant. Ebenso die Namen der Mitarbeiter. Die notwendige Einsatzzeit wird nur anhand der Anzahl der Mitarbeiter und dem WKZ-Schlüssel ermittelt. In größeren Unternehmen ist vielleicht noch die Personenzahl in den einzelnen Abteilung interessant. Das hilft, um die ermittelte Betreungszeit auf die einzelne Abteilung aufzuteilen und die Kosten umzulegen.