RWA als Klimaregulator gestattet?

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  • Hallo,

    wir haben eine Halle in der Teile verpackt werden, in dieser staut sich an heißen Tagen die Luft, bis in die Spätschicht, in einem unerträglichen Maße. Als letztes Jahr die Rauchabzugsklappen mal 3 Tage offen standen, wegen irgendwelcher Arbeiten, war das Klima für alle Mitarbeiter erträglich. Die aufgeheizte Luft konnte ja nach oben entschwinden. Als die Mitarbeiter das Öffnen der Klappen, an den heißen Tagen diesen Jahres erbaten, wurde Ihnen mitgeteilt, dass das Öffnen der Klappen nur im Brandfall erlaubt sei.

    So, nun kommt meine Frage an Euch, dürfen Rauchabzugsklappen nur im Brandfall geöffnet werden oder dürfen sie bei Bedarf auch zur Klimaregulierung geöffnet werden?

    Gruß

    Michael
    :v:

    2 Mal editiert, zuletzt von Biker-Mike (24. Oktober 2013 um 11:17)

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  • ...wurde Ihnen mitgeteilt, dass das Öffnen der Klappen nur im Brandfall erlaubt sei.
    ...


    Dann müsste derjenige, der das mitteilt, ja auch wissen wo das steht. Ich könnte mir vorstellen, dass so etwas z.B. als Auflage in der Baugenehmigung zu finden ist, allerdings halte ich dies für wenig wahrscheinlich. Möglicherweise hat auch die Versicherung des Unternehmens etwas gegen offen stehende Rauchabzugsklappen.
    Es gibt Rauchabzugsklappen mit separater Lüftungssteuerung, bei welcher man die Klappen per Tastendruck mauell ansteuern kann zur Lüftung. Daher gehe ich davon aus, dass es kein pauschales Verbot gibt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Servus,

    Mir ist von einem solchen Verbot auch nichts bekannt, und neue -elektrisch angetriebene- RWAs beinhalten beide Funktionen in vielen Fallen.

    Was natürlich sein kann: Eine für den Lüftungsgebrauch gedachte Schaltvorrichtung fehlt - es gibt nur die RWA-Auslösungeinrichtung (Druckknopfschalter mit Scheibe). Da kann es eventuell schwierig sein die Lüftungsschaltung nachzurüsten ohne die Zulassung zu verlieren. Ein Ansatz kann sein zu schauen, ob es für die Bestandsanlage ein VdS Zertifikant für die Gesamt-RWA gibt, oder ob die Komponenten mit eigenen VdS Zertifizierungen daherkommen. Im zweiten Fall kann es sein, dass man die Auslöseeinheit relativ einfach tauschen kann, gegen eine VdS zertifizierte mit Lüftungsfunktion.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Hallo Chrimu,

    das werde ich mal bei unserer FM-Abteilung, die für alle Gebäude unseres Unternehmen zuständig ist, abklären. Aber bisher deutet alles darauf hinaus, das es kein generelles Verbot gibt. Die einzige Ausnahme hängt, wenn dann mit der Schaltung zusammen.

    Danke für die Info.

    Gruß

    Michael
    :v:

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  • Hi Mike..

    die Frage kann auch eine rein praktische sein. Zu Wartungszwecken können die Luken z.T. manuell geöffnet werden (wenn man sich entsprechend mit der Anlage auskennst)
    Wenn die Anlage aktiviert wird, besteht aber die Möglichkeit, dass dies mit pyrotechnik oder Druckluft funktioniert. Wenn man die RWA dann nur zum "lüften" scharf öffnet fängt man sich einen Haufen Zusatzkosten an und hat zwischenzeitlich keine funktionstüchtige RWA mehr.
    Ich würde eher (vor allem ehe die heiße Jahreszeit wieder losgeht) schauen, dass zusätzliche Luken manuell zum Öffnen vorhanden sind.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Thorsten,

    zusätzliche Luken in ca. 7-8 m Höhe bedeuten hohe Kosten, ist also zur Zeit nicht umsetzbar. Die Funktionsweise der Anlage werde ich mir mal beschreiben lassen.

    Danke für den Aspekt der, nicht mehr funktionstüchtigen, RWA.

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Hallo,

    kommt auf die Anlage an, es gibt durchaus Anlagen die per Lüftungstaster auch
    für den täglichen Gebrauch verwendet werden. Beispielhaft auf die schnelle, siehe hier:
    http://www.velux.de/Privatkunden/P…eschreibung_RWA

    Ob das bei deiner Anlage möglich ist, kann Dir sicherlich deine Wartungsfirma sagen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten, ich werde mich über die Anlage und deren Schaltung informieren. Daraus wird sich dann auch ein mögliches Verbot herausfinden lassen. Ansonsten kann die RWA auch zur Unterstützung, wenn technisch nichts dagegen spricht, einer besserer Hallenluft herangezogen werden.

    Hiermit ist meine Frage beantwortet und der Beitrag wird als erledigt gekennzeichnet.

    :62: und :111:

    Gruß

    Michael
    :v:

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  • Hallo Zusammen,

    ich kenne kein Verbot das die RWA nicht zum Lüften verwendet werden darf!!!

    Bei uns wird sie zum lüften verwendet und wird seit ca. 10 Jahren zusätzlich über Elektromotoren zum Lüften gesteuert. Wurde vom Anlagenhersteller nachgerüstet.

    Die Berufsfeuerwehr hatte nichts dagegen und auch unser Sachversicherer FM Globel hatte keine Einwände.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo,

    das Problem ist herauszubekommen wer das Verbot ausgesprochen hat. ....


    Dies ist nicht unbedingt erforderlich. Im Zweifelsfalle entscheidet der Arbeitgeber, also die Geschäftsführung. Da zeitweise in der Halle unerträgliche Hitze herrscht, diese durch Öffnen der Brandschutzklappen reduziert werden kann, bleibt eigentlich nur ein Vorschlag an die GF übrig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.