G41 Untersuchung

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  • Diesen Thread habe ich bereits gelesen. Meine Frage geht einher mit diesem Thema. Ich habe Mitarbeiter, die in Höhen mit Absturzgefahr arbeiten müssen. BA ist der Auffassung, dass hier eine G41 als Eignungsuntersuchung verpflichtend ist und danach in festgelegten Intervallen (die Intervalle sind mir bekannt, da müsst Ihr Euch nicht bemühen ;) ) eine Nachuntersuchung erforderlich ist.


    Mir geht es nicht um die Frage, ob eine G41 sinnvoll ist oder nicht, das ist unbestritten. Aber soweit ich die ArbMedVV lese, handelt es sich bei der G41 doch um eine Angebotsuntersuchung?


    Meine Fragen:


    a) Ist die Eignungsuntersuchung gemäß G41 Pflicht?


    b) Sind die Nachuntersuchungen gemäß G41 Angebotsuntersuchungen?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Frank,


    heute hast Du es aber mit dem Klettern ;)


    a) Nein, aber der Unternehmer muss geeignetes Personal für die Arbeiten auswählen. In der Gefährdungsbeurteilung muss er eine Methode festlegen, wie er dies bewerkstelligt. Zu empfehlen ist da eben die G41. Ergänzend noch dazu: Um die Ausbildung gemäß BGR198,199 und als Industriekletterer machen zu können wird die G41 soweit ich weiß als Zugangsvoraussetzung vorgegeben. Auch in der TRBS wird explizit auf die gesundheitliche Eignung hingewiesen.


    b) Auch das sollte imo so festgelegt werden


    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Guten Morgen,


    die G41 ist nach Verordnung lediglich eine Angebotsuntersuchung ob als Eignungs- oder Nachuntersuchung ist egal.
    Hier kann und sollte man mit einer Betriebsvereinbarung arbeiten. Bei der Eignungsuntersuchung besteht für neu
    einzustellende Mitarbeiter die Möglichkeit, den Nachweis vom Bewerber, wie jedes Zeugniss, vor Einstellung abzuverlangen.
    Bereits eingestellte Mitarbeiter sind von einer Eignungsuntersuchung zu überzeugen, habe noch nicht erlebt, dass ein
    Mitarbeiter sich dieser widersetzt.


    Also wie alles im Arbeitsschutz Ma's überzeugen und mitnehmen.

    MfG


    Jürgen

  • Hallo,
    die G41 ist genau wie die G25 eine Angebotsuntersuchung und kann nicht durch den BA, Gefährdungsbeurteilung oder ähnliches VERPFLICHTEND werden.
    Eine Betriebsvereinbarung (bei Kletterer auch Arbeitsvertrag) kann hier analog zur G 25 eine mögliche Abhilfe sein.
    Ansonsten bleibt anbieten und hoffen dass die MA der Untersuchung zustimmen.

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Moin,


    ich muss das Thema nochmals hochholen. Im der Sanierung eines Flachdaches einer Sporthalle (Höhe ca. 13m) wurde ein Sekurantensystem eingebaut, wie mir ein Kollege mitgeteilt hat, "damit niemand vom Dach fällt". Na toll. Auf meine Frage, wer denn vom Dach fallen sollte, hat mir der Kollege erklärt, dass "da oben" ja öfters X( mal jemand arbeitet. Schön, dass man das auch einmal erfährt.


    - Wartung Fotovoltaikanlage (Fremdfirma)
    - Wartung Dachkuppeln (Fremdfirma)
    - Wartung Blitzschutz (Fremdfirma)
    - Prüfung Sekurantensystem (Fremdfirma)
    - Wartung Lüftungsanlage (Fremdfirma)
    - Reparaturarbeiten (Dachhaut gerissen o.ä.)
    - Kontrolle Dacheinläufe (eigenes Personal)
    - Kontrolle Dachhaut (eigenes Personal)
    - Kontrolle Attika (eigenes Personal)


    Unser Personal begleitet zum Teil auch die Fremdfirmen, um gewisse Schäden aufzuzeigen oder auf Funktionsstörungen hinzuweisen. Gesicherter Dachaufstieg ist vorhanden. Sekurantensystem ist verbaut. Die Dokumentation und Prüfnachweise komplett.


    Alles prima! :thumbup:


    Alles Scheiße :thumbdown:


    guudsje: Haben unsere Leute den auch PSAgA?


    Kollege: Nein, was sollen die damit?


    guudsje: Ist festgelegt, dass Fremdfirmen, die im Absturzbereich arbeiten, PSAgA zu benutzen haben?


    Kollege: Soll ich jetzt vielleicht den Hallenwarten sagen, dass die darauf zu achten haben, dass die ihren Gurt anhaben? Dess sinn doch ned mei Leid, die do owwe rumtornne.


    guudsje: Weißt Du eigentlich, dass Du für Deine Fotodokumentationen von Dachschäden ohne PSAgA nicht mehr in den Absturzbereich darfst?


    Kollege: Wegen denen fünf Minuten, die ich mich da aufhalte? Jetzt wird es aber langsam lächerlich. Ich ziehe doch keinen Gurt an, nur weil ich ein Foto am Dachrand machen muss.


    guudsje: Weißt Du eigentlich, dass wir die Kollegen rgelmäßig unterweisen müssen (theoretisch und praktisch) wie PSAgA zu benutzen ist?


    Kollege: Wer soll dann des bei uns mache? Dess kann doch koaner! (Gesprächslautstärke stieg linear an und erreichte hier ihren Höhepunkt :D ).


    Ich habe jetzt alles soweit glattgezogen, dass die Leute, die aufs Dach müssen und sich in absturzgefährdeten Bereichen aufhalten, PSAgA bekommen, regelmäßig unterwiesen werden, die Absturzbereiche und Verkehrswege gekennzeichnet werden und die Fremdfirmen ebenfalls angehalten werden, PSAgA zu nutzen. So weit so gut.


    Kollege: Soll ich den Scheiß jetzt überalle so machen?


    guudsje: Was heißt denn überall?


    Kollege: Weißt auf wieviel Dächern unsere Jungs rumturnen? (Mittlerweile weiß ich es: >50 Stück mit unterschiedlichsten Tätigkeiten und Absturzhöhen).


    Jetzt kocht natürlich die unvermeidliche Diskussion der G41 wieder hoch.


    Betriebsarzt: G41 ist zwingend für jeden von unseren Jungs, der aufs Dach geht, durchzuführen.


    Das sehe ich logischerweise etwas anders. Abhängig von den Tätigkeiten, der Absturzhöhe und der Tätigkeitsfrequenz, was ich in der Gefährdungsbeurteilung ermittele, kann es erforderlich sein, die Eignung für diese Tätigkeiten festzustellen. Das heißt, der Personenkreis ist bereits deutlich reduziert. Klar im Rahmen der Wunschvorsorge darf bei beinahe jeder zum Betriebsarzt, wenn er Bedenken hat, dass seine Tätigkeit in krank macht oder gefährdet. es geht mir also nicht ums Geld sparen.


    Die Eignungsuntersuchung bei Tätigkeiten mit Absturzgefährdung hat ja keine dedizierte Rechtsgrundlage. Ich tendiere dazu, nur in den Fällen, in denen begründete Zweifel an der Eignung bestehen, eine entsprechende Untersuchung veranlassen zu lassen. Das würde ich aber wirklich auf die Fälle beschränken, in denen es BEGRÜNDETE Zweifel sind (einer meiner Kollegen kippt öfters mal um, der geht aber auch auf kein Dach und keine Leiter).


    Betriebsarzt beharrt auf dem Standpunkt G41 muss regelmäßig für alle sein. Personalmanagement ist der gleichen Ansicht. Meine SiFa auch.


    Wie seht Ihr das?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

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  • Hallo Frank,
    ich habe mal unseren BA gefragt.
    Frau Doktor sagte, wenn der Ma z.B. durch ein Treppenhaus auf das Dach gelangt, sich dort sichert um seine Kontrollgänge auszuführen dann wird keine G 41 benötigt.
    Wenn der Ma das Dach über eine Leiter höher als 2 m erreicht dann müßte eine G 41 erfolgen (Absturzgefahr von der Leiter).


    Mfg

    FS

  • Moin moin,


    ich seh das wie du. Es gibt für die G41 keine Rechtsgrundlage auch wenn Betriebsärzte es gerne anders hätten.
    Eine Untersuchung aller Mitarbeiter wird noch nicht mal in der DGUV-I 504-41 gefordert



    Die Entscheidung für eine arbeitsmedizinische Untersuchung kann nur in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung vor Ort und somit bezogen auf den Einzelfall getroffen werden.


    Und weiter: Eine besondere Absturzgefahr ist insbesondere für die nachstehend genannten oder mit ihnen vergleichbaren Betriebsarten, Arbeitsplätze oder Tätigkeiten anzunehmen, sofern eine durchgehende Sicherung (technische Maßnahmen oder persönliche Schutzausrüstung) gegen Absturz nicht gewährleistet ist:...........
    Quelle


    Wenn ich dich richtíg verstehe, sind eure Leute aber ständig gesichert


    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen ()

  • Wenn ich dich richtíg verstehe, sind eure Leute aber ständig gesichert

    Moin Astrid,


    schön wäre es, aber die PSAgA kommt erst noch. Momentan renne die Jungs dort oben noch ohne alles rum, genau so wie die Fremdfirmen. der von mir zitierte Kollege ist die Führungskraft dieser "Dacharbeiter" hat aber jetzt endlich eingesehen, dass es so nicht bleiben kann.


    Gruß Frank

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  • Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo AL_MTSA,
    ich bin da ganz und gar bei dir.
    Mir ist klar, dass die BGI die ich zitiert habe keine Rechtsgrundlage für Eignungsuntersuchungen darstellt. Ich hab mich da unklar ausgedrückt. Ich wollte nur sagen das es noch nicht mal in diesen Empfehlungen zu den g-untersuchungen die Forderung nach massenhaften Untersuchungen gab
    grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin,


    vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.


    Zum Thema Wunschvorsorge: Wenn jemand zu einer Vorsorge möchte, lasse ich ihn natürlich auch. Ich will ja Vorsorge nicht verhindern, sondern fördern. Ich bekomme ja auch kein Ergebnis der Vorsorge mitgeteilt.


    Zum Thema: Untersuchungen veranlassen. Natürlich veranlasse ich keine Untersuchungen, sondern vermittele dem Betroffenen einen Termin bei dem Betriebsarzt (in Abstimmung mit dem Beschäftigten, der Führungskraft und dem Personalmanagement/Personalrat). Das sind aber dann die Fälle, in denen man sowieso tätig wird (Alkohol, Drogen etc.). Es wird natürlich niemand gezwungen, sich untersuchen zu lassen. das kam vielleicht falsch rüber.


    Wenn derjenige sagt: "Nö Danke, keinen Bock auf Betriebsarzt" kann ich es auch nicht ändern, dann liegt es an der Führungskraft, den Kollegen eben nicht aufs Dach zu lassen. Wir wollen hier niemanden gegen seinen Willen untersuchen, sondern Hilfe und Unterstützung anbieten. (Klappt meistens, wenn es sich um "normale" Erkrankungen handelt. Bei den Beschäftigten mit Suchtproblematiken erfahrungsgemäß schwieriger).


    Ansonsten bin ich absolut bei Euch. Alleine gegen alle. :D


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    bei uns gehen alle mit Höhenarbeit regelmäßig zur G41 .....
    und ich finde es gut das es so ist ....dabei hat sich ein Mitarbeiter geoutet ....er hat Höhenangst..

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin,


    bei uns können auch alle wenn sie möchten, aber keiner muss. Wer sich untersuchen lassen möchte und das Ergebnis dem Arbeitgeber mitteilen will, kann dies gerne machen. Der Betriebsarzt hat einen etwas anderen Ansatz. :whistling:



    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Bei uns wird geschaut wer in die Gefährdung kommt, in Trägerwerken, auf Anlagen, Steigleitern und auch auf Dächern herumklettert.
    Diese gehen zur G41 Untersuchung.


    Wenn Ihr als Betrieb die Befürchtung habt, dann lasst Euch doch die rechtlichen Grundlagen vom Betriebsarzt aufmetern und geht mit Ihnen zu den Arbeitsplätzen damit er eine praxisbezogene Empfehlung geben kann.
    Aber für die die G41Untersuchungs Kosten scheuen, das kostet auch Geld :D . Aber dann habt Ihr gemeinsam eine bessere Basis zur Diskussion ob und wo die Untersuchung ob als Empfehlung oder Pflichtuntersuchung durchgeführt werden müssen.


    Wie Kelte schon schrieb man bekommt schon mal überraschende Rückmeldungen.
    Dadurch wissen wir und unsere Mitarbeiter ob sie für diese Arbeiten auch geeignet sind.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Wenn Ihr als Betrieb die Befürchtung habt, dann lasst Euch doch die rechtlichen Grundlagen vom Betriebsarzt aufmetern und geht mit Ihnen zu den Arbeitsplätzen damit er eine praxisbezogene Empfehlung geben kann.

    Moin,


    da hat der Betriebsarzt bereits ein Problem. Das Argument "das machen nahezu alle Betriebe so" war jetzt für mich nicht wirklich überzeugend. Auch die Aussage "Sie müssen doch irgendwie die Eignung feststellen" ist nicht unbedingt zielführend. :whistling: Wie gesagt, mir geht es nicht um die Kosten. Wenn jemand kommt und sagt: "Ich möchte zum Betriebsarzt" dann darf er natürlich auch. Wenn er sich dann beraten lässt und einer G41 zustimmt - in Ordnung, aber auch da erhalte ich kein Ergebnis.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • aus sachlicher und insbesondere fachlicher Richtigkeit, ist diese Diskussion ein Spiegelbild der (teilweisen) "Sifa-Qualitäten" hier im Forum.
    Natürlich kann man nicht alles wissen, aber Unzulässiges als gelebte Praxis zu schreiben ist schon etwas bitter.....

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Es gibt Diskussionen, welche hier einfach immer wieder aufkommen - das Thema "Eignungsuntersuchungen" ist eines davon.


    Wenn wir die Haltung der DGUV und die Haltung des BMAS als Grundlage nehmen, dann scheint Einigkeit darüber zu herrschen, das Eignungsüberprüfungen bei Aufnahme einer Tätigkeit legitim sind. Ebenfalls scheint Einigkeit zu herrschen, das bei "berechtigten Zweifeln" an der Eignung eine entsprechende Untersuchung verhältnismäßig ist.


    Routinemäßige Wiederholungsuntersuchungen während einer fortlaufenden Beschäftigung ohne Änderung der Gefährdung haben dagegen keine Rechtsgrundlage. Abweichend vom BMAS ist die DGUV laut deren Informationsbroschüre aber der Meinung, dass bei entsprechender Gefährdung (Gefährdungsbeurteilung) eine Rechtsgrundlage durch eine arbeitsvertragliche Regelung geschaffen werden kann.


    Schuster bleib bei Deinen Leisten: Es ist nicht die Aufgabe von mir und meinen Betriebsarztkollegen und auch nicht die Aufgabe der Sicherheitsfachkräfte hier Rechtsberatung zu geben. Man kann im Betrieb auf den o.g. Sachverhalt und Konflikt hinweisen, und dann ist das ein Thema für den Hausjuristen und nach dessen Beratung muss das Unternehmen dann eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung darf nur das Binnenverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regeln, Sie kann nicht die ärztliche Schweigepflicht außer Kraft setzten (G41-Bescheinigung geht nur an den Beschäftigten, wie der Arbeitgeber dieser habhaft wird muss er selbst regeln).


    ... freiwillig ist natürlich alles möglich. Aber die Einsicht eines Mitarbeiters welcher freiwillig an einer G41-Untersuchung teilgenommen und diese dann nicht bestanden hat dürfte begrenzt sein, gerade weil die Gefahr ggf. heruntergespielt wird (... nur selten auf dem Dach, nur ganz ohne Absturzsicherung usw.)

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  • Hallo,


    bei uns gehen alle mit Höhenarbeit regelmäßig zur G41 .....
    und ich finde es gut das es so ist ....dabei hat sich ein Mitarbeiter geoutet ....er hat Höhenangst..

    Um das von mir geschriebene nochmal aufzugreifen:


    - klar ist, es handelt sich nicht um eine Eignungsuntersuchung
    - klar ist, unsere Mitarbeiter gehen freiwillig zur G41
    - klar ist, die Schweigepflicht des Betriebsmediziners wird eingehalten


    Das nur mal so nebenbei.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo,


    bei uns gehen alle mit Höhenarbeit regelmäßig zur G41 .....
    und ich finde es gut das es so ist ....dabei hat sich ein Mitarbeiter geoutet ....er hat Höhenangst..

    Nur zur Klarstellung: Die G41 bezieht sich eigentlich nicht auf "Höhentauglichkeit" sondern auf "Absturzgefährdung" - ein kleiner aber feiner Unterschied. "Absturzgefährdung" kann auch auf Höhe Null bestehen (z.B. bei offenen Baugruben oder Kanaldeckeln), umgekehrt gibt es Höhenarbeitsplätze ohne jegliches Absturzrisiko.


    Das Beispiel mit der Höhenangst zeigt aber auch die Vorteile einer betriebsärztlichen Untersuchung. Im Grunde hätte der Mitarbeiter ja auch ohne Arzt seinem Chef sagen können, dass er Höhenangst hat. Hat er aber anscheinend nicht und erst beim Arzt hat er sich dann dem Arzt anvertraut. Das erlebe ich bei der betriebsärztlichen Tätigkeit tatsächlich häufiger.

  • Nur zur Klarstellung: Die G41 bezieht sich eigentlich nicht auf "Höhentauglichkeit" sondern auf "Absturzgefährdung" - ein kleiner aber feiner Unterschied. "Absturzgefährdung" kann auch auf Höhe Null bestehen (z.B. bei offenen Baugruben oder Kanaldeckeln), umgekehrt gibt es Höhenarbeitsplätze ohne jegliches Absturzrisiko.


    Das Beispiel mit der Höhenangst zeigt aber auch die Vorteile einer betriebsärztlichen Untersuchung. Im Grunde hätte der Mitarbeiter ja auch ohne Arzt seinem Chef sagen können, dass er Höhenangst hat. Hat er aber anscheinend nicht und erst beim Arzt hat er sich dann dem Arzt anvertraut. Das erlebe ich bei der betriebsärztlichen Tätigkeit tatsächlich häufiger.Der Unterschied ist mir bewußt

    Der Unterschied ist mir bekannt, trotzdem vielen Dank für die Klarstellung.


    Ich habe Höhenarbeit geschrieben.... da es bei uns die Höhenarbeiter betrifft.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: