G41 Untersuchung

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  • Warum nicht?

    ...weil mich das nichts angeht und mich als AG auch nicht interessiert... Genaus DAVON rede ich.


    Ich bin nicht für die allgemeine Gesundheit meines MA zuständig. Ich werde jetzt mal ein bischen rabiat (bitte nicht missverstehen!): Wenn ein MA 30 Zigaretten am Tag raucht und sich so langsam aber sicher zugrunde richtet, werde ich mich, aus medizinischer Sicht, damit nicht beschäftigen, solange seine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt ist. Warum nicht?!? Weil ich nicht jedermanns Kindermädchen bin!


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hab ich die als Fasi?Das würde bedeuten ich könnte entscheiden wie eine Gefahrenstelle beseitigt wird.


    Hab ich als Fasi nicht eine beratende Funktion? Heißt ich zeige mögliche Lösungsansätze auf und wirke möglichst auf die, meiner Meinung nach, beste Lösung ein.
    Die Kosten im Rahmen zu halten gehört nicht zu meinen Aufgaben. Zumindest nicht nach meiner Definition.
    Welche Lösung im Unternehmen angewandt wird entscheiden dann andere.


    Grundsätzlich finde ich es schwierig bei dem Thema Arbeitsschutz als Fasi mit Kosten zu argumentieren.

    Natürlich bin ich als FaSi weisungsfrei in meiner Stabsfunktion. Das ist so gewollt und das ist auch gut so. Die FaSi, die allerdings, nur weil sie formal keine Budgetverantwortung hat, wirtschaftliche Aspekte nicht auch ausreichend berücksichtigt, gefährdet in meinen Augen die Sicherheit des Unternehmens. Also in meiner Welt gehört es sehr wohl zu meinen Aufgaben auch die Kosten, unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer aber eben auch wirtschaftlicher Aspekte, im Auge zu behalten.


    Ein Beispiel: Eine FaSi, die in einem Rundumschlag für alle "Schreibtischtäter" elektrisch höhenverstellbare Schreibtische empfielt, weil dies die "beste" Lösung ist, macht sicherlich nicht alles richtig.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Die Kosten im Rahmen zu halten gehört nicht zu meinen Aufgaben.

    Wenn man die Kosten nicht im Blick hat, kann man dem AG immer die "Luxusvariante" vorschlagen. Dieser wird dann dankend abwinken. Hat man damit sinnvolle Ziele im Arbeitsschutz erreicht?

    Grundsätzlich finde ich es schwierig bei dem Thema Arbeitsschutz als Fasi mit Kosten zu argumentieren.

    Das geht durchaus. Manchmal sogar besser als man denkt. Da kostet eine Schutzmaßnahme x €. Der Arbeitgeber wimmelt ab, mit dem Argument "viel zu teuer". Jetzt kann man durchaus mit den Kosten argumentieren, denn wenn durch die fehlende Schutzmaßnahme der Arbeitnehmer einen Schaden erleiden kann, könnte dies zu Ausfallzeit führen. Welche Kosten entstehen, wenn ein Arbeitnehmer für einen oder gar mehrere Tage ausfällt? Siehe da, da kann sich dann eine auf den ersten Blick viel zu teure Maßnahme innerhalb kürzester Zeit rechnen.

    Wenn ein MA 30 Zigaretten am Tag raucht und sich so langsam aber sicher zugrunde richtet, werde ich mich, aus medizinischer Sicht, damit nicht beschäftigen, solange seine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt ist.

    Der Raucher wird ja mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann gesundheitliche Probleme bekommen. Da wäre es im Sinne des Präventionsgedankens durchaus sinnvoll möglichst frühzeitig entsprechende Hilfe anzubieten. Warum nur bieten viele Betriebe entsprechende Gesundheitsaktionen und -programme an, wenn das völliger Unsinn ist? Beim Beispiel mit den Rückenbeschwerden kommt der AN ja zum Betriebsarzt mit seinen Problemen. Der Arbeitsplatz und die Tätigkeit wird begutachtet und für perfekt bewertet. Trotzdem sind die Beschwerden da. Also muss man weiter nachsehen, durch was denn die Probleme ausgelöst werden. Das können auch Aktivitäten in der Freizeit sein. Klar ist dies primär das "Privatvergnügen" des AN und er ist auch nicht zur Auskunft verpflichtet. Aber in der Regel ist er über den Arbeitsvertrag verpflichtet seine Arbeitsleistung voll dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ein Beispiel: Eine FaSi, die in einem Rundumschlag für alle "Schreibtischtäter" elektrisch höhenverstellbare Schreibtische empfielt, weil dies die "beste" Lösung ist, macht sicherlich nicht alles richtig.

    Selbstverständlich ist das falsch. Deswegen hab ich ja geschrieben: ich zeige mögliche Lösungsansätze auf und wirke auf die, meiner Meinung nach, beste Lösung ein.
    Die Entscheidung welche Lösung umgesetzt wird müssen andere treffen.


    Deswegen werden uns während der Ausbildung auch die 7-Handlungsschritte beigebracht. der 4-te Schritt lautet "Entwicklung von Lösungsalternativen". Plural ist an dieser Stelle ganz bewusst gewählt.
    Im Schritt 5. "Auswahl der Lösung" bereitet die Fasi dann alle Informationen die zur lösungsfindung wichtig sind auf.
    Es wäre Fatal an dieser Stelle zu sagen "Die Lösung X ist zu teuer also machen wir lieber das mit den Fähnchen".


    In deinem Fall ist es die Aufgabe der Fasi dem AG aufzuzeigen dass die Gestaltung des Arbeitsplatzes bei einigen Mitarbeitern Defizite aufweist und ihm mögliche Lösungsansätze zu präsentieren.
    Die Entscheidung wie er das lösen möchte muss er ganz alleine treffen.


    Das geht durchaus. Manchmal sogar besser als man denkt. Da kostet eine Schutzmaßnahme x €. Der Arbeitgeber wimmelt ab, mit dem Argument "viel zu teuer". Jetzt kann man durchaus mit den Kosten argumentieren, denn wenn durch die fehlende Schutzmaßnahme der Arbeitnehmer einen Schaden erleiden kann, könnte dies zu Ausfallzeit führen. Welche Kosten entstehen, wenn ein Arbeitnehmer für einen oder gar mehrere Tage ausfällt? Siehe da, da kann sich dann eine auf den ersten Blick viel zu teure Maßnahme innerhalb kürzester Zeit rechnen.

    So kann man das machen.

    Einmal editiert, zuletzt von Botulin1980 ()

  • Beim Beispiel mit den Rückenbeschwerden kommt der AN ja zum Betriebsarzt mit seinen Problemen. Der Arbeitsplatz und die Tätigkeit wird begutachtet und für perfekt bewertet. Trotzdem sind die Beschwerden da. Also muss man weiter nachsehen, durch was denn die Probleme ausgelöst werden.

    Siehst du, und HIER dreh ich den Schuh einfach um. Wenn was zwickt geh' ich erstmal, und zuallererst, zum Betriebsarzt! Wieso? Weil ich es kann!


    Das ist in meinen Augen eben eine medizinische Leistung, für die wir, allen Unkrufen zum Trotz, ein gutes medizinisches System in Deutschland haben, welches primär für gesundheitliche Beschwerden zuständig ist. Wenn sich, wie bereits erwähnt, dann Indikatoren auf eine Belastung durch die Tätigkeit zeigen, DANN ist der BA dran.


    AG Pflichten wahrzunehmen heißt in meinen Augen nicht, den AN ein "Rundum-Sorglos-Paket" zu offerieren. Und nur am Rande: Ich bin auch nur abhängig Beschäftigter...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Moin,


    interessante Diskussion mit konträren Standpunkten.

    ..weil mich das nichts angeht und mich als AG auch nicht interessiert..

    Hier möchte ich mal einhaken. Ja Michael, Du hast recht, dass es Dich nichts angeht, aber es sollte Dich als Arbeitgeber interessieren, dass es Deinen Mitarbeitern in physischer und psychischer Hinsicht gut geht, denn die Mitarbeiter sind Dein Arbeits- und Produktionskapital. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind für den Betrieb wichtig.


    Die Diskussion um die Vorsorge mit all ihren Meinungen ist meines Erachtens auch dem Umstand geschuldet, dass die Vorsorge in vielen Betrieben einfach Sch.... ist. Das hängt zum einen damit zusammen, dass gute Betriebsärzte ein rares Gut sind und zum anderen, dass viele Arbeitgeber die Durchführung der Vorsorge als Erfüllung gesetzlicher Vorgaben sehen.


    Ich bin in der glücklichen Lage, diese Thematik aus meiner betrieblichen Praxis positiv beleuchten zu können, und vielleicht liefert es einen Denkanstoss für den ein oder Diskutanten dieser Themenrunde.


    In früheren Jahren wurden wir von überbetrieblichen Diensten betreut. Als Schreibtischtäter lief die Vorsorge für mich immer gleich ab:


    -Sehtest


    Doc: Fahren Sie dienstlich Auto?
    Guudsje: Ja


    -Becher pinkel - Hörtest


    Doc: Arbeiten Sie noch in der IT?
    Guudsje: Ja


    G24 wegen Tonerstaub und Hautrisiken


    Abgerechnet: G24, G25 und G37 X(


    Zeitdauer insgesamt: 10 Minuten!


    Wer bei uns mitteilte, dass er nicht zur Vorsorge möchte, bekam einen Vermerk und wurde (im Falle einer Angebotsvorsorge) nie wieder belästigt, was zur Folge hatte, dass ich mit Übernahme der Verantwortung für die Durchführung der Vorsorge 56% der Beschäftigten als überfällig in der Vorsorgekartei führte.


    Mittlerweile haben wir einen sehr guten Betriebsarzt, der die sprechende Medizin lebt und ein sehr hohes Ansehen bei den Beschäftigten genießt. Vorsorge ist nun bei uns ganz oben angesiedelt. Wir haben Vorträge für die Beschäftigten gemacht, was Vorsorge eigentlich bedeutet, was dort abläuft und welche rechtlichen Rahmenbedingungen existieren. Wir haben den Beschäftigten erläutert, welche Informationen der Arbeitgeber erhält und welche nicht und warum in der Vorsorgebescheinigung für den Beschäftigten evtl. viel mehr steht, als in der Bescheinigung für den Arbeitgeber.


    Mittlerweile stehen in der Vorsorgekartei nur noch die Beschäftigten auf "überfällig", die sich in Elternzeit befinden, langzeit erkrankt sind u.ä. Die Teilnahme an der Vorsorge läuft richtig gut, denn die Beschäftigten haben verstanden, dass es um sie geht und nicht um die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Wir haben die Wunschvorsorge massiv beworben, und diese wird von den Beschäftigten auch prima angenommen. Wenn mich ein Beschäftigter anruft, der noch nicht zur Vorsorge ansteht und einen Termin beim Betriebsarzt möchte, bekommt er diesen auch. Aus welchem Grund, ist mir egal. Der BA bekommt von mir eine Liste, wer an dem Tag zur Vorsorge erscheint. Kommt ein Beschäftigter auf eigenen Wunsch, steht bei Vorsorgeanlass nur "Thema". Weder ich noch der BA wissen, warum der Beschäftigte mit dem Arzt sprechen möchte. Das wird von unseren Beschäftigten als sehr positiv empfunden.


    Manchmal erzählen mir die Beschäftigten, warum sie zum Doc möchten, manchmal aber auch nicht. Es ist mir auch vollkommen egal. Wenn ein Beschäftigter ein Problem hat, bei dem er der Meinung ist, dass ihm der BA helfen kann, dann bekommt er auch einen Termin - ohne wenn und aber. Ob dr Beschäftigte jetzt unter Schlafstörungen leidet, weil ihn die Schuldenlast des Hausbaus drückt oder die Frau gerade mit den Kindern ausgezogen ist oder er Panikattacken hat, muss mich nicht interessieren. Wichtig ist nur, dass ihm der BA hilft oder in professionelle Hände vermittelt. Das ist mir ein psychisch und physisch gesunder Mitarbeiter wert.


    Der BA spiegelt die Erkenntnisse aus der Vorsorge in anonymisierte Form an mich weiter z.B. "In dem Gebäude XYZ haben wir verstärkt Klagen über schlechte Raumluft". Dann greifen wir solche Themen auf und kümmern uns darum. In einem Passivhaus hat es ausgereicht, mit den Kollegen des Gebäudemanagements, meiner Wenigkeit, dem BA und der SiFa einen Termin zu machen und zu erläutern, warum man eben nicht stundenlang in einem Passivhaus lüften sollte. In kurzer Zeit waren die Beschwerden nahezu verschwunden.


    Vorsorge ist auch "Kümmern", und dieses Kümmern wird von den Beschäftigten bei uns wertgeschätzt. Eine gute arbeitsmedizinische Vorsorge, die nicht nur den Buchstaben des Gesetzes folgt, sondern bei den Beschäftigten Akzeptanz genießt, ist auch der "Türöffner" für andere Maßnahmen im Gesundheits- und Arbeitsschutz. Wenn die Menschen verstanden haben, dass man ihr Wohl im Auge hat, sind sie auch für andere Themen und Maßnahmen offen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guudsje,


    danke für deinen Beitrag, dem ich, trotz meiner Ausführunge, auch grundsätzlich in vollem Umfang zustimme. Rückschlüsse auf Gefährdungsschwerpunkte zu ermitteln ist sicher auch eine wesentliche Aufgabe der BA Betreuung. Wir versuchen unseren BA gerade sehr viel mehr in innovative, gesundheitsdienliche Projekte einzubinden anstatt ihn mit massenhaft Untersuchungen zu bombardieren. Zum Glüch scheinen wir gerade jemanden gefunden zu haben, der das genauso sieht.


    Ich möchte allerdings doch noch einmal deutlich machen, dass ich diesen expliziten medizinischen Auftrag, dessen Ausführung du ausführlich beschreibst, eben nicht beim BA sehe. Natürlich kann ich dies als verantwortungsvoller AG machen und selbstverständlich anerkenne auch ich die "Türöffnerfunktion". Nichtsdestotrotz heißt "kümmern" eben nicht immer und überall "Papa" sein. Eine Menge MA kommt mit den unglaublichsten Dingen. Ein Problem mit der Rentenversicherung hier, ein Formular vom Amt dort oder eben die klassischen Rückenschmerzen.
    Wir wandeln unsere Kultur immer weiter hin zu mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung - und das ist gut so. Dazu gehört aber eben auch, diese auch wahrzunehmen.


    Also, du kennst mich mittlerweile ein wenig - soooo schlimm wie es sich manchmal anhört bin ja nicht. Nichtsdestotrotz gibt es halt einige Punkte, die ich durchaus kritisch betrachte.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD ()


  • Hallo
    wenn die Maßnahme aufgrund Ihrer subjektiven Meinung sinnvoll erscheint, dann ok - ABER nicht bei medizinischen Untersuchungen.
    Diese müssen im Rahmen der zu betrachtenden Rechtslage erlaubt und legitimiert sein und da reicht es sicher nicht aus, dass "Jemand" glaubt es wäre sinnvoll für die Beschäftigten. Gesetzgebende und Festlegende Befugnisse haben Fachkräfte für Arbeitssicherheit nicht, aber auch das wird wahrscheinlich von einigen anders gesehen. :(


    Mit einer derartigen Betrachtung hebeln Sie die eigene rechtskonforme Beratung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz aus - Sie halten sich nicht an das Regelwerk.


    Dass eine G25 Ihre Sehschwäche festgestellt hat, sagt aus, dass Sie eigene Veränderungen nicht bemerken und keine Ärzte in der Sprechstunde aufsuchen. Ich leide unter Athrose im Großzehengrundgelenk. Das hat nicht der BA festgestellt, sondern mein Orthopäde....

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Dass eine G25 Ihre Sehschwäche festgestellt hat, sagt aus, dass Sie eigene Veränderungen nicht bemerken und keine Ärzte in der Sprechstunde aufsuchen. Ich leide unter Athrose im Großzehengrundgelenk. Das hat nicht der BA festgestellt, sondern mein Orthopäde....

    Natürlich nicht. Warum sollte ich einen Arzt aufsuchen wenn ich der Überzeugung bin dass mir nichts fehlt? Vorsorgeuntersuchungen mal außen vor.
    Wie schon geschrieben, grade Sehschwächen werden oft sehr spät erkannt. Da gibt es zig Studien darüber.
    Bei Arthrose hat man bestimmte Symptome wegen denen man zum Doc geht. Bei einschleichender Sehschwäche fehlen die Symptome...
    Wieso sollte ich dann zum Arzt???


    Aktuell haben wir grade wieder so einen Fall. ein Mitarbeiter ist von der G25 zurück und sagt er muss zum Staplerfahren eine Brille tragen. Er selbst sagt jaaa er hat schon gemerkt dass es seit ein Paar Monaten schlechter wird aber er dachte es wäre nicht so schlimm. Ausserdem sehe er mit Brille doof aus... ?(
    Mal angenommen wir hätten ihn nicht zur G25 geschickt... dann wäre er weiterhin ohne Brille Stapler gefahren und wäre so eine Gefahr für sich und andere...




    Diese müssen im Rahmen der zu betrachtenden Rechtslage erlaubt und legitimiert sein und da reicht es sicher nicht aus, dass "Jemand" glaubt es wäre sinnvoll für die Beschäftigten. Gesetzgebende und Festlegende Befugnisse haben Fachkräfte für Arbeitssicherheit nicht, aber auch das wird wahrscheinlich von einigen anders gesehen. :(

    Dieser Jemand ist immerhin der Arbeitgeber und er hat die Pflicht dafür zu sorgen dass alle seine Angestellten Gesund nach hause gehen können.


    Die Vorschriften besagen immerhin dass der Unternehmer nur dafür geeignete Mitarbeiter zum Fahren beauftragen darf. Wie soll das gehen ohne eine ärztliche Untersuchung?
    Wie hättest du bei mir beispielsweise meine Sehschwäche diagnostizieren wollen?
    Das geht nicht.
    Also hättest du als Fasi deinen Kunden tatsächlich beraten lieber einen (oder mehrere) Kamikaze-Fahrer zu akzeptieren anstatt eine G-Untersuchung vorzuschlagen?
    Hoffentlich muss ich niemals eine Firma betreten die dein Kunde ist...


    Dass eine Fasi keine Befugnisse hat stimmt auch nicht ganz.
    Bei Gefahr in Verzug soll bzw muss eine Fasi direkt eingreifen. Das dürfen/sollen andere auch aber eine Fasi ist aufgrund der Kenntnisse besonders in der Pflicht.
    Aber das nur am Rande.

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  • Liebe Kollegen, ich lese hier teilweise "wilde Sachen".


    Arbeitsmedizin, eine pflicht für den Arbeitsschutz!


    Das sollte man als Arbeitsschützer wissen bezüglich Arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung welche seit 2008 (mit Änderungen seit 2016) besteht. Gemäß §§18 und 19 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt hier die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Unter § 3 ArbMedVV besteht die Pflicht für den Arbeitgeber (AG) dies durchzuführen oder anzubieten. Warum das oder? Es gibt vier unterschiedliche Typen:



    • Pflichtvorsorge, § 4 ArbMedVV
    • Angebotsvorsorge, § 5 ArbMedVV
    • Wunschvorsorge, 5a ArbMedVV
    • Eignungsuntersuchung (keine Einzel Norm vorhanden)



    Wie die Namen bereits andeuten, ergibt sich die Wunschvorsorge aus der Angebotsvorsorge. Wichtiger ist die Pflichtvorsorge. Also muss man Pflichtvorsorgen durchführen, während man die anderen beiden nur anbieten muss. Eignungsuntersuchung ist ein separates Thema.



    Was ist Pflichtvorsorge?
    Der AG muss bei besonders gefährdenden Tätigkeiten diese veranlassen. Das wichtige ist, der AG darf diese Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn zuvor eine Pflichtvorsorge durchgeführt worden ist. Arbeitnehmer (AN) sind also verpflichtet teilzunehmen. Wird Pflichtvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst, droht dem AG ein Bußgeld und unter bestimmten Umständen sogar eine Strafe (vgl. 619a BGB).
    Beispiel: G 35 Aufenthalt in klimatisch belastenden Gegenden – Anspruch aus „Anhang ArbMedVV Teil 4 Abs. 1 Nr. 2“.



    Was ist Angebotsvorsorge?
    Der AG muss bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten diese anzubieten – Nachweislich. Anbieten und Nachweislich bedeutet, der AG muss dies Anbieten und der AN muss dies annehmen oder abschlagen. Bei Annahme folgt die Untersuchung, bei abschlagen, muss dies vom AG schriftlich aufbewahrt werden.
    Wird die Angebotsvorsorg nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst, droht dem AG ein Bußgeld und unter bestimmten Umständen sogar eine Strafe (vgl. 619a BGB und §§ 25,26 ArbSchG).
    Beispiel: G 37 Bildschirmarbeit - Anspruch aus „Anhang ArbMedVV Teil 4 Abs. 2 Nr.1“.



    Was ist Wunschvorsorge?
    Der AG dem AN über den Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hinaus bei allen Tätigkeiten zu gewähren hat. Dieser Anspruch besteht nur dann nicht, wenn nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Im Streitfall muss der Arbeitgeber dies darlegen und beweisen. Bei Zuwiderhandlung werden Bußgelder verhängt.



    ArbMedVV: Hier geht es um die persönliche Aufklärung und Beratung des Beschäftigten über persönliche Gesundheitsrisiken bei der Arbeit.



    Was ist eine Eignungsuntersuchung?
    Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen ist wichtig, dass ArbMedVV nicht mit Eignungsuntersuchung zu verwechseln ist.
    Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag des AG. Für die Eignungsuntersuchung gibt es kein einzelnes Gesetz oder Verordnung, diese ergeben sich eher aus der Rechtsprechung (vgl. § 106 GewO, §§ 611, 242, 241 II BGB, § 4 TVöD und insbesondere §2 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV und PSV-BV).



    Eignungsuntersuchung: hier geht es darum, als AG sicherzustellen das AN die Arbeit überhaupt die Arbeit leisten kann.



    Beispiel:
    Sobald ein Dach oder eine höhe ab 2 m betreten wird, muss man PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) anziehen – dazu ist eine G 41 nötig.
    Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PSV-BV ist eine Eignungsuntersuchung nach G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ durchzuführen.



    Wichtig für Geschäftsführung oder Führungskraft. Die Führungskraft hat einen Arbeitsvertrag, der Geschäftsführer/Vorstandsmitglied etc. hat einen Dienstvertrag (weisungsfrei). Unterm Strich wird immer ein Richter das letzte Wort haben. Derjenige mit einem Dienstleistungsertrag steht hier in der Haftung , die Führungskraft mit einem Arbeitsvertrag zeilweise nur.
    Geschäftsführer (GL) oder Vorstandsmitglieder (VM) unterliegen immer einem Dienstleitungsvertrag, auch wenn diese einen Arbeitsvertrag haben, und dann zur GL oder VM aufgestiegen sind.

  • Sobald ein Dach oder eine höhe ab 2 m betreten wird, muss man PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) anziehen – dazu ist eine G 41 nötig.
    Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PSV-BV ist eine Eignungsuntersuchung nach G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ durchzuführen.

    Moin,


    vieles richtig, aber da unterliegst Du einem Trugschluss.

    Zitat von §2 (1) PSA-BV


    (1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die
    1. den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,2. Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,3. für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und

    Der Absatz bezieht sich nicht auf die Beschäftigten, sondern auf die persönliche Schutzausrüstung. Ansonsten dürfte ich PSA auch nur Beschäftigten bereitstellen, die den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen. ;)
    Die PSA-BV ist keine Rechtsgrundlage für eine G41.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,
    das ist schön geschrieben, aber nicht korrekt.


    Eine Eignungsuntersuchung darf nur durchgeführt werden wenn es eine gültige Grundlage gibt. Pauschal gibt es keine!


    Immer diese Feststellungen, dass "ein Richter, das Gericht, die Justiz, usw." das letzte Wort haben - Unfug.
    Nennen Sie mir nur ein Urteil, welches diese Aussage stützt und wo ein Unternehmer wegen einer nicht durchgeführten G41, G25 oder andere Eignungsuntersuchungen verurteilt worden wäre.
    Wie soll man gegen etwas verstoßen, wenn es überhaupt keine rechtliche Forderung dafür gibt??

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • AUHA!!!! DAS ist aber mal ein böser Fauxpas für die "Sicherheitsingenieure.NRW"...


    Ist jetzt nicht so böse gemeint wie es vielleicht klingt aber...wenn ich so etwas mit einer solchen Vehemenz raushaue, dann sollte ich auch sicher sein, dass die zitierte Rechtsgrundlage zumindest ansatzweise die Thematik berührt.


    Kleiner gutgemeinter Rat: Sieh' zu, dass Du diesen Beitrag löscht oder eure ganzen schönen Referenzen sind im A....


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Klimke mich hier mal ein:

    Verständnisfrage: Es wird bei der G41 Untersuchung immer von Arbeiten auf Dächern gesprochen, Instandhaltungsarbeiten, usw.

    Was ist denn, wenn andere Personen auf das Dach müssen, um was zu messen, oder etwas zu prüfen? Bsp: ein Fremdhandwerker oder eine Führungskraft des Betriebes..

    Benötigt dieser Personenkreis auch eine G41 Untersuchung?

    Gruss

    Michael

  • Wenn diese Person mit PSAgA gesichert ist und die möglichkeit besteht das diese Person in dem Gurt hängt nach einem Sturz: JA

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  • Wenn diese Person mit PSAgA gesichert ist und die möglichkeit besteht das diese Person in dem Gurt hängt nach einem Sturz: JA

    DGUV Regel 112-198 verweist ja auf die DGUV Information 240-410 (welche sich gerade in Überarbeitung befindet). Hier ist zu lesen:

    "Versicherte mit Tätigkeiten, die nur mit persönlicher Schutzausrüstung durchgehend gegen Absturz gesichert sind, können auf ihren Wunsch hin arbeitsmedizinisch untersucht werden (§11 ArbSchG).

    Auch bei kurzzeitigen oder gelegentlichen Arbeiten mit Absturzgefahr kann auf arbeitsmedizinische Untersuchungen nicht verzichtet werden."


    Heißt für mich im Umkehrschluss keine Pflicht aber ich muss als AG es als Wunschvorsorge anbieten wenn Arbeiten mit Absturzgefahr bestehen.

  • Da allerdings die ArbmedVV eine solche Vorsorge nicht vorsieht, kann man davon ausgehen, dass dieser Passus in der DGUV Information 240-410 gestrichen wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Liest man den §5a der ArbMedVV, so ist eine Wunschvorsorge bei Arbeiten mit Absturzgefahr auf jeden Fall anzubieten. Unabhängig davon, ob der oben zitierte Passus in der Neufassung der DGUV Information 240-410 erhalten bleibt oder gestrichen wird ;).