G41 Untersuchung

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  • @Guudsje
    ich hoffe Du meinst nur den „amateurhaften“ Satz....
    Sorry ab und an darf man auch einmal die ungeschminkte Wahrheit nicht scheuen. Ok, sicher könnte man dies öfters feststellen.....

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • es gibt Menschen die wollen einfach nicht verstehen.

    Uiuiui... das ist schon der erste Satz, der Sie in ein menschlich nicht so tolles Licht rückt. Der Satz mit dem "amateurhaft" lässt Sie dann vollends in den Kindergarten abrutschen und disqualifiziert Sie in meinen Augen. Ich dachte, wir sind hier erwachsene Menschen?

  • Es gibt KEINE Rechtsgrundlage für eine Eignung nach G41.
    Es gibt ebenfalls kein Regelwerk einer BG/UK welche eine Eignungsuntersuchung begründet und legitimiert.

    Kommen wir mal wieder aus die Sachebene...


    Nach wie vor lese ich die 212-001 und den DGUV Grundsatz 308-008 so, dass eine körperliche Eignung festgestellt werden muss. Es werden die Inhalte der G25 und G41 als Anhaltspunkte genannt. Gleichlautend zieht es sich durch den Grundsatz für Flurförderzeuge und den für die Teleskopstaplerfahrer. Im Branchenstandard der igvw SQQ2, der die Ausbildung von Veranstaltungsriggern festlegt, ist es ebenfalls gefordert. Der SQ ist in Abstimmung mit der VBG und anderen geschrieben worden.


    Ich weiss wirklich nicht, woher diese Unlust kommt, ausgerechnet an einer entscheidenden Schnittstelle das richtige zu tun.


    Wie schon gesagt, werden hier in diesem Forum an manchen Stellen von manchen Leuten teilweise Korinthen vermessen und in Warnkleidung verpackt, an anderen Stellen kommen dann, in meinen Augen, volkommen schräge Abwehrhaltungen zustande.


    Jetzt freue ich mich über eine sachliche Diskussion, an denen auch Kollege AL_MTSA wieder über die Gürtellinie kommen darf.


    Grüße,
    Falco

  • ok
    das ist ganz einfach:
    weder eine DGUV-Vorschrift, geschweige denn eine Information oder ein Grundsatz stellen eine Legitimation für eine medizinische (Eignungs-)Untersuchung dar.


    das gilt zunächst zu akzeptieren und entsprechend zu beraten/handeln.


    Ich behaupte weiter, dass eine G41 noch keinen Absturz verhindert hat, sondern das sind meist technische Maßnahmen, ja auch oft in Verbindung mit PSAgA.


    Regelwerke die Eignungsuntersuchung erlauben sind bspw. FeV oder begründet auch der TVÖD. Das Arbeitsschutzsystem sieht derartige Eignungsuntersuchungen nicht vor, da diese i.d.R. dem Arbeitgeber nutzen und nicht den Beschäftigten.


    Gibt es nachweislich Konsequenzen für den AG für eine nicht durchgeführte Eignungsuntersuchung im Arbeitsschutz recht? NEIN.


    Übrigens mein Gürtel rutscht nie tiefer, wie die Qualität der Eigeninterpretation von Regelwerken.
    Nichts für ungut, ab und an verstehe ich die Sichtweiten nicht mehr....

    Gruß
    AL_MTSA


    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • So, jetzt kann ich mich doch nicht mehr zurückhalten...


    In meinen Augen ist die gesamte Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungsdiskussion Verschwendung von Zeit und Ressourcen - in erster Linie weil hier der Gesetzgeber einfach ein völlig nebulöses und inhaltsleeres Konstrukt geschaffen hat und die grenzen zwischen Fürsorgepflicht und Persönlichkeitsrecht überhaupt nicht bedacht hat.


    Zum zweiten ist es zwar meine Aufgabe als AG, Gefahren für die Gesundheit meiner Mitarbeiter, die sich durch die Tätigkeit ergeben können, abzuwenden; Wenn ein MA jedoch krank ist oder sich krank fühlt - ja dann soll er halt zum Arzt gehen. Mit anderen Worten: Angebots- oder sogar Wunschvorsorgen halte ich an dieser Stelle für komplett daneben.


    Oder aber, die MA können zum Betriebsarzt gehen, ein Ergebnis bekommen, von dem nur sie selbst etwas haben, müssen sich dann aber an den Kosten, auch im Hinblick auf das Gemeinwohl (da eine Belastung der Krankenkassen ja wegfällt), beteiligen.


    Junge, Junge - dann warden viele Betriebsärzte aussterben...


    Ja, war jetzt mal so rausgekotzt aber diese Thematik finde ich mittlerweile unerträglich.


    In diesem Sinne
    Der Michael


    PS: ...und ihr kennt mich - nehmt nichts persönlich sondern schreibt es heute ausnahmsweise mal meiner Stimmung zu...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • In meinen Augen ist die gesamte Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungsdiskussion Verschwendung von Zeit und Ressourcen - in erster Linie weil hier der Gesetzgeber einfach ein völlig nebulöses und inhaltsleeres Konstrukt geschaffen hat und die grenzen zwischen Fürsorgepflicht und Persönlichkeitsrecht überhaupt nicht bedacht hat.

    Dem Gesetzgeber sind die Problematiken durchaus bewusst, allerdings überlässt er die korrekte Umsetzung den Betrieben und Ärzten, da hier jeder Einzelfall bewertet werden muss.

    Zum zweiten ist es zwar meine Aufgabe als AG, Gefahren für die Gesundheit meiner Mitarbeiter, die sich durch die Tätigkeit ergeben können, abzuwenden; Wenn ein MA jedoch krank ist oder sich krank fühlt - ja dann soll er halt zum Arzt gehen. Mit anderen Worten: Angebots- oder sogar Wunschvorsorgen halte ich an dieser Stelle für komplett daneben.

    Die Erkrankung könnte ja tätigkeitsbedingt sein und da ist der AG durchaus zuständig. Aus der Wunschvorsorge kommt man ja raus, wenn man den Nachweis über die Gefährdungsbeurteilung erbringt, dass kein Gesundheitsschaden zu befürchten ist (§5a ArbMedVV).

    Oder aber, die MA können zum Betriebsarzt gehen, ein Ergebnis bekommen, von dem nur sie selbst etwas haben, müssen sich dann aber an den Kosten, auch im Hinblick auf das Gemeinwohl (da eine Belastung der Krankenkassen ja wegfällt), beteiligen.

    Abwälzung der Kosten ist nicht möglich, denn die ArbMedVV ist ja die Ausführungsverordnung zu §11 ArbSchG und nach §3 des ArbSchG ist der Arbeitgeber für die Kosten zuständig und darf diese nicht auf den Beschäftigten abwälzen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • AxelS,


    ...du bist für Zwischentöne nicht wirklich empfänglich, oder?! ;)


    Anyway, den Gesetzesvertreter, der sich dieser Problematik bewuß ist, möchte ich mal als "Erklärbär" vor Gericht sehen, wenn ein Fall entschieden werden soll. Denn dort, und davon bin ich überzeugt, werden solche Einzelfälle entschieden.


    Selbstverständlich bin ich als AG für die Beseitigung möglicher Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz verantwortlich. Wenn ein AN allerdings das Gefühl hat, er kann nicht mehr richtig gucken, dann sollte er halt zum Arzt gehen - den eine Sehschwäche kann (und hat in den meisten Fällen) auch was mit dem Alter zu tun haben. Wenn sich dann eine entsprechende Indikation ergibt, kann er zum AG bzw. BA gehen und diese Problematik ansprechen.


    So, damit ziehe ich mich dann aus dieser müßigen Diskussion zurück.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD ()

  • AxelS,


    ...du bist für Zwischentöne nicht wirklich empfänglich, oder?! ;)


    Anyway, den Gesetzesvertreter, der sich dieser Problematik bewuß ist, möchte ich mal als "Erklärbär" vor Gericht sehen, wenn ein Fall entschieden werden soll. Denn, und davon bin ich überzeugt, werden solche Einzelfälle entschieden.

    Das glaube ich auch, früher oder später wird es dazu kommen.


    elbstverständlich bin ich als AG für die Beseitigung möglicher Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz verantwortlich. Wenn ein AN allerdings das Gefühl hat, er kann nicht mehr richtig gucken, dann sollte er halt zum Arzt gehen - den eine Sehschwäche kann (und hat in den meisten Fällen) auch was mit dem Alter zu tun haben. Wenn sich dann eine entsprechende Indikation ergibt, kann er zum AG bzw. BA gehen und diese Problematik ansprechen.

    Das tun die Mitarbeiter im allgemeinen doch auch. Bei uns ist jedenfalls noch kein Mitarbeiter gekommen und hat verlangt zum Betriebsarzt zu dürfen weil seine Augen schlechter werden.
    Die Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze hat doch den Sinn zu erkennen ob es Belastungen speziell durch diese Tätigkeit gibt.
    Ob Mitarbeiter zur Vorsorge gehen müssen oder nicht ist doch immer das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Hier machen es sich viele Arbeitgeber auch sehr einfach weil sie sich nicht trauen als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu schreiben "Vorsorge ist nicht erforderlich weil.....
    Selbst in der alten Anleitung zur G37 steht "Die Entscheidung, ob eine Vorsorgeuntersuchung anzubieten ist, kann nur in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung vor Ort und somit bezogen auf den Einzelfall getroffen werden"


    Aber dann muss man halt entscheiden und das auch vertreten. Da hapert es aber bei vielen Vorgesetzten.
    Natürlich gibt es auch Pflichtvorsorgen aus denen man nicht rauskommt, wie Lärm oder Atemschutz. Bei den Lärmarbeitsplätzen wäre ja eine Möglichkeit, den Lärm durch technische Maßnahmen zu verringern und schon wäre man in der Angebotsvorsorge.


    Körperliche und klinische Untersuchungen berühren nun mal das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und Gesundheitsdaten unterliegen dem Datenschutz. Zudem kann díe ärztliche Schweigepflicht nicht so einfach aufgehoben werden.


    Diese blödsinnigen Eignungsbescheinigungen die es früher gab sagten doch gar nix aus, außer zum Zeitpunkt der Untersuchung war der Mitarbeiter geeignet. Das kann aber zwei Wochen später schon anders aussehen.


    In der Tat wir haben das hier schon oft diskutiert und drehen uns da im Kreis.


    Ach ja, und eine Eignungsuntersuchung für eine Untersuchung wie die G41 darstellt kann ich natürlich nicht in einer Gefährdungsbeurteilung festlegen. Dafür gibt es entweder eine gesetzliche Grundlage oder eben nicht.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen ()

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  • Körperliche und klinische Untersuchungen berühren nun mal das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und Gesundheitsdaten unterliegen dem Datenschutz. Zudem kann díe ärztliche Schweigepflicht nicht so einfach aufgehoben werden.

    Das ist schon witzig wie man in einem "Arbeitsschützerforum" mit diversen anderen Gesetzten den Arbeitsschutz aushebeln kann.
    Demnächst schickt man als Bewerbungsunterlagen ein Zettel auf dem steht "ich will den Job". Der Rest fällt wegen der neuen Datenschutzverordnung weg. *Ironie aus*



    Das tun die Mitarbeiter im allgemeinen doch auch. Bei uns ist jedenfalls noch kein Mitarbeiter gekommen und hat verlangt zum Betriebsarzt zu dürfen weil seine Augen schlechter werden.

    Es gibt diverse Studien die belegen dass gerade die Sehkraft oft mit zunehmenden Alter schlechter wird ohne dass es bemerkt wird weil das Gehirn in der Lage ist das "gefühlt" zu kompensieren.
    Ich selbst musste es bei mir auch schon feststellen. Ich war der festen Überzeugung dass mit meinen Augen alles in Ordnung ist. dann durfte ich zu so einer "unnötigen oder sinnlosen" Vorsorgeuntersuchung und seitdem trage ich eine Brille.


    Wie aber schon mehrmals geschrieben. Es gibt zu diesem Thema 2 Meinungen die beide irgendwie ihre Berechtigung haben.
    Eine Diskussion ohne Einzelfälle ist sinnlos.

  • Das ist schon witzig wie man in einem "Arbeitsschützerforum" mit diversen anderen Gesetzten den Arbeitsschutz aushebeln kann.Demnächst schickt man als Bewerbungsunterlagen ein Zettel auf dem steht "ich will den Job". Der Rest fällt wegen der neuen Datenschutzverordnung weg. *Ironie aus*

    Erklär mir mal wieso ich den Arbeitsschutz aushebele indem ich Grundrechte beachte. Wie AL_MTSA schreibt, ein Untersuchung hat noch keinen Absturz verhindert, ebensowenig wie eine nicht durchgeführte Untersuchung zum Absturz führt.
    Sichere Arbeitsplätze hast du wenn du dafür sorgst das die Mitarbeiter gegen Absturz gesichert sind und nicht wenn du sie untersuchen lässt.

    Es gibt diverse Studien die belegen dass gerade die Sehkraft oft mit zunehmenden Alter schlechter wird ohne dass es bemerkt wird weil das Gehirn in der Lage ist das "gefühlt" zu kompensieren.
    Ich selbst musste es bei mir auch schon feststellen. Ich war der festen Überzeugung dass mit meinen Augen alles in Ordnung ist. dann durfte ich zu so einer "unnötigen oder sinnlosen" Vorsorgeuntersuchung und seitdem trage ich eine Brille.

    Zu der Untersuchung hättest du nicht gehen müssen, ist eine Angebotsvorsorge.


    Hier werden wieder zwei Dinge in einen Topf geworfen die da nicht reingehören. Vorsorge ≠ Eignung Das sind verschiedene Rechtsgebiete

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Erklär mir mal wieso ich den Arbeitsschutz aushebele indem ich Grundrechte beachte. Wie AL_MTSA schreibt, ein Untersuchung hat noch keinen Absturz verhindert, ebensowenig wie eine nicht durchgeführte Untersuchung zum Absturz führt.Sichere Arbeitsplätze hast du wenn du dafür sorgst das die Mitarbeiter gegen Absturz gesichert sind und nicht wenn du sie untersuchen lässt.
    Zu der Untersuchung hättest du nicht gehen müssen, ist eine Angebotsvorsorge.
    Hier werden wieder zwei Dinge in einen Topf geworfen die da nicht reingehören. Vorsorge ≠ Eignung Das sind verschiedene Rechtsgebiete

    Wie erkläre ich dir jetzt was Ironie ist? ?(
    Wie sinnvoll oder sinnlos eine Untersuchung ist möchte ich hier nicht mehr breit treten. Hat eh keinen Sinn. Bin da halt anderer Meinung und die muss nicht mit deiner übereinstimmen.



    Zu der Untersuchung hättest du nicht gehen müssen, ist eine Angebotsvorsorge.
    Hier werden wieder zwei Dinge in einen Topf geworfen die da nicht reingehören. Vorsorge ≠ Eignung Das sind verschiedene Rechtsgebiete

    Dann erkläre mir mal wie man meine Sehschwäche hätte sonst erkennen können. Ich als Betroffener war ja selbst nicht dazu in der Lage.
    Dank der G25 Untersuchung damals konnte meine Sehschwäche diagnostiziert werden und ich bin seitdem weniger eine Gefahr für mich und andere.
    Das ist für mich Arbeitsschutz.


    Die Alternative wäre,
    Ich hätte die Untersuchung nicht machen lassen, hätte niemals von meiner Sehschwäche erfahren und vielleicht würde ich damit einen Unfall verursachen...
    Meinst du wirklich das wäre der richtige Weg?

  • Demnächst schickt man als Bewerbungsunterlagen ein Zettel auf dem steht "ich will den Job". Der Rest fällt wegen der neuen Datenschutzverordnung weg. *Ironie aus*

    Hier ist nicht die Datenschutzverordnung relevant. Es gibt seit dem 14.8.2006 eine entsprechende gesetzliche Regelung. Nennt sich allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Siehe da, das was Du ironisch vorschlägst müsste eigentlich schon lange gängige Praxis sein.

    Ich hätte die Untersuchung nicht machen lassen, hätte niemals von meiner Sehschwäche erfahren und vielleicht würde ich damit einen Unfall verursachen...

    Wie viele Dioptrien beträgt denn die Sehschwäche? Welche gefahrgeneigte Tätigkeit übst Du aus, die unbedingt 100% Sehschärfe benötigt? Nur in den seltensten Fällen wird man körperlich perfekt sein müssen, um eine Tätigkeit sicher ausüben zu können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Dann erkläre mir mal wie man meine Sehschwäche hätte sonst erkennen können. Ich als Betroffener war ja selbst nicht dazu in der Lage.
    Dank der G25 Untersuchung damals konnte meine Sehschwäche diagnostiziert werden und ich bin seitdem weniger eine Gefahr für mich und andere.
    Das ist für mich Arbeitsschutz.


    Ich hab doch nicht gesagt, dass die Vorsorgen überflüssig sind. Aber der Gesetzgeber hat nun mal manche Dinge, wie den Absturz oder die Fahr-, Steuertätigkeiten nicht mit in die Vorsorgen aufgenommen weil das nun mal keine Vorsorgen sind, es sind Eignungsuntersuchungen also anderes Rechtsgebiet.


    Zu den Augenuntersuchungen ---> Das Problem hat jeder der keine Bildschirmtätigkeit ausübt. Der benötigt laut Rechtslage keine Vorsorge und ist dennoch verantwortlich dafür das er beim Autofahren richtig sehen kann. Auch hier anderen Rechtsgebiet - der Gesetzgeber könnte sagen jeder der eine Maschine/Auto führt muss seine Augen untersuchen lassen - hat er aber nicht. Wenn ich also einen Arbeitgeber berate seine Mitarbeiter untersuchen zu lassen obwohl es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, berate ich falsch.



    Wurde aber schon an einigen Stellen hier diskutiert.


    G41 Untersuchung

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Zu den Augenuntersuchungen ---> Das Problem hat jeder der keine Bildschirmtätigkeit ausübt. Der benötigt laut Rechtslage keine Vorsorge und ist dennoch verantwortlich dafür das er beim Autofahren richtig sehen kann. Auch hier anderen Rechtsgebiet - der Gesetzgeber könnte sagen jeder der eine Maschine/Auto führt muss seine Augen untersuchen lassen - hat er aber nicht. Wenn ich also einen Arbeitgeber berate seine Mitarbeiter untersuchen zu lassen obwohl es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, berate ich falsch.

    Berate ich richtig wenn ich sage "Mache nur das war vom Gesetzgeber zwingend erforderlich ist"
    oder wäre es besser zu sagen
    "Der Gesetzgeber verlangt das nicht aber aufgrund eigener Erfahrungswerte wäre es vielleicht sinnvoll"?


    Ich glaube das Problem bei diesem Thema ist dass wir über 2 Sachen Diskutieren.
    Du und ein Paar andere beharren darauf dass die aktuelle Rechtslage es nicht hergibt.
    Das ist alles richtig. Über Sinn oder Unsinn will ich an der Stelle mal nicht schreiben.


    Ich vertrete eher die Position, dass ein Unternehmer (wenn die finanziellen Mittel da sind) auch gerne mehr machen kann als vom Gesetzgeber verlangt. So berate ich und werde es auch später tun wenn ich die Fasi-Position antrete.
    Sicherlich muss man dabei auch diverse andere Rechtsvorschriften beachten wie Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und was es da nicht alles gibt. Aber als Fasi habe ich den Anspruch den bestmöglichen Schutz für den Mitarbeiter zu "beraten".


  • Ich vertrete eher die Position, dass ein Unternehmer (wenn die finanziellen Mittel da sind) auch gerne mehr machen kann als vom Gesetzgeber verlangt. So berate ich und werde es auch später tun wenn ich die Fasi-Position antrete.
    Sicherlich muss man dabei auch diverse andere Rechtsvorschriften beachten wie Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und was es da nicht alles gibt. Aber als Fasi habe ich den Anspruch den bestmöglichen Schutz für den Mitarbeiter zu "beraten".

    DAS ist grundsätzlich auch nicht verkehrt, im Gegenteil. Aber: Hast Du die Budgetverantwortung / -freigabe um die Beratung in diesem Sinne durchzuführen?!?


    Natürlich kann und werde ich meinen MA mit meinen Erfahrungen helfen. Und wenn ein MA über Rückenschmerzen bei der Bildschirmarbeit klagt, dann schau' ich mir natürlich seinen Arbeitsplatz an und versuche, diesen zu optimieren und ihm hilfreich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen - das ist mein Job. Hat er aber weiterhin Rückenschmerzen, werde ich ihn nicht nach seiner Tätigkeit im privaten Garten oder seiner Unterstützung am Bau des Hauses seiner Kinder fragen. Dann werde ich ihm empfehlen, einfach mal zum Arzt seines Vertrauens zu gehen. Dazu benötige ich keine G37.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Natürlich kann und werde ich meinen MA mit meinen Erfahrungen helfen. Und wenn ein MA über Rückenschmerzen bei der Bildschirmarbeit klagt, dann schau' ich mir natürlich seinen Arbeitsplatz an und versuche, diesen zu optimieren und ihm hilfreich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen - das ist mein Job. Hat er aber weiterhin Rückenschmerzen, werde ich ihn nicht nach seiner Tätigkeit im privaten Garten oder seiner Unterstützung am Bau des Hauses seiner Kinder fragen. Dann werde ich ihm empfehlen, einfach mal zum Arzt seines Vertrauens zu gehen. Dazu benötige ich keine G37.

    hmmmm .... das sehe ich anders
    Der Betriebsarzt schaut sich das ganze aus medizinischer Sicht an.
    Das heißt er schaut sich seinen Probanden an, bei Bedarf seinen Arbeitsplatz, Diagnosen usw. berät dann denn Arbeitnehmer aus medizinischer Sicht.


    Klar kann das auch über denn Arzt seines Vertrauens gehen ..... der weiß aber nicht wie der Arbeitsplatz seines Patienten aussieht.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Kelte,


    ich schiebe den BA ja nicht bei Seite und stele seine Daseinsberechtigung auch nicht in Frage - im Gegenteil. Er nimmt einen wichtigen Platz in unserer Arbeitsschutzstrategie ein.


    Allerdings ist es mir zu einfach, gesundheitliche Beschwerden immer zuerst auf den Arbeitsplatz zu schieben. Für mich bleibt bei gesundheitlichen Problemen nunmal der allererste Ansprechpartner der Hausarzt. Auch dieser hat entsprechende Anamnesepflichten. Wenn sich dann Rückschlüsse auf evtl. berufliche Indikatoren ergeben, dann ist der BA im Boot. Insbesondere im Hinblick auf Vorsorgeuntersuchungen habe ich hier meine eigene Ansicht. Ein winziger Prozentsatz aller Menschen nimmt Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. Darmkrebs war, weil eine Eigenverantwortlichkeit und ein entsprechendes Bewußtsein nicht gegeben ist. DIESE Verantwortung wird in bestimmten Bereichen relative einfach mit der Arbeitsmedizinischen Vorsorge auf den AG abgeschoben. Damit habe ICH meine Probleme... Aber das ist vielleicht auch eine etwas philosophische Diskussion.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hat er aber weiterhin Rückenschmerzen, werde ich ihn nicht nach seiner Tätigkeit im privaten Garten oder seiner Unterstützung am Bau des Hauses seiner Kinder fragen.

    Warum nicht?

    Vorsorgeuntersuchungen

    Trenne Vorsorge von Untersuchungen!

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ... Aber: Hast Du die Budgetverantwortung / -freigabe um die Beratung in diesem Sinne durchzuführen?!?

    Hab ich die als Fasi?
    Das würde bedeuten ich könnte entscheiden wie eine Gefahrenstelle beseitigt wird.


    Hab ich als Fasi nicht eine beratende Funktion? Heißt ich zeige mögliche Lösungsansätze auf und wirke möglichst auf die, meiner Meinung nach, beste Lösung ein.
    Die Kosten im Rahmen zu halten gehört nicht zu meinen Aufgaben. Zumindest nicht nach meiner Definition.
    Welche Lösung im Unternehmen angewandt wird entscheiden dann andere.


    Grundsätzlich finde ich es schwierig bei dem Thema Arbeitsschutz als Fasi mit Kosten zu argumentieren.