G41 Untersuchung

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  • Moin,


    ich brech' ab. :S Ich habe unseren Betriebsarzt jetzt mal direkt mit der Frage konfrontiert, wie er die G41 rechtfertigen will. Die Antwort:


    Ganz normal wie immer als Vorsorge, die durch die ArbMedVV abgedeckt ist. 8|


    Auf meinen zarten Hinweis, dass die G41 in der ArbMedVV nicht mehr existiert, habe ich die Antwort bekommen: "Diese Rechtslage ist mir jetzt so nicht bekannt."


    AAAAARGH, wir schreiben das Jahr 2016 und mein Betriebsarzt weiß nicht, was in der aktuellen ArbMedVV steht, und ich als Kunde muss ihm das erzählen. Ich fasse es nicht. :thumbdown: Bedankt hat er sich aber sehr freundlich, als ich ihn erhellen konnte, dass auch die G25 nicht durch die ArbMedVV abgedeckt ist.


    Das Traurigste zum Abschluss. In meiner Einladungsmail hatte ich gebeten, sich auf das Thema "Eignungsuntersuchungen bei bestehenden Beschäftigungsverhältnisse" vorzubereiten. Ich könnte k.....


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,


    so ich habe die Frage jetzt mal an unsere zustämdige BG geschickt, mal schauen, wie die sich zu dem rechtlichen Dilemma äußern. Ich halte Euch auf dem Laufenden.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Frank,


    dein Doc ist "schmerzfrei", das hat doch auch was!!!


    Ich habe momentan einen, der ist der größte Schluffi der Welt: freiwillig nichts sagen, sich nicht bewegen, sich nicht ..........
    Wahrscheinlich einer der drei Affen?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,


    so dass ging schnell. Antwort der BG:


    • Keine Rechtsgrundlage für die G41 vorhanden


    • Bei unseren Beschäftigten keine Notwendigkeit (!) für eine G41
    • Eine besondere Absturzgefahr nur dann gegeben, wenn eine durchgehende Sicherung (technische Maßnahmen oder persönliche Schutzausrüstung) gegen Absturz nicht gewährleistet ist. (genau so, wie @awen es in Beitrag Nummer 7 bereits beschrieben hat)
    • Dass die Realität anders aussieht, ist den Kollegen klar (Ich geh nur zwei Minuten aufs Dach PSAgA brauche ich nicht anzulegen.
    • G41 und G25 bei den Betriebsärzten nicht "tot zu kriegen".
    • Versicherte mit Tätigkeiten, die nur mit persönlicher Schutzausrüstung durchgehend gegen Absturz gesichert sind, können auf ihren Wunsch hin arbeitsmedizinisch untersucht werden.
    • Ehemalige BGI 504-41 keine Grundlage für Untersuchungen, sondern ein Hilfsmittel zur Beurteilung der Tätigkeiten.
    • Im begründeten Einzelfall Untersuchung möglich.
    • Rechtliche Situation ist für Arbeitgeber unbefriedigend.

    Schlussfolgerung für mich:


    Es bleibt alles so, wie es ist. Wer neu eingestellt wird, geht zur Einstellungsuntersuchung (reines Arbeitsrecht). Ob in dem Rahmen jetzt eine G41 gemacht oder nur ein Beratungsgespräch (keine Untersuchungspflicht), geht mich nichts an. Der Betriebsarzt kommuniziert in diesen Fällen auch nicht mit mir, sondern mit der Personalabteilung, da die für Arbeitsrecht zuständig sind und nicht ich und keine SiFa usw.


    Die Wunschvorsorge wird bei uns weiterhin massiv beworben. Aber für alle unabhängig von den Tätigkeiten. Wer zum Betriebsarzt möchte, den lasse ich natürlich hin. Damit bekomme ich zwar keinen Nachweis über die Eignung, aber in vielen Fällen kommen Beschäftigte mit der Bescheinigung des Arztes zu mir, weil sie Hilfsmittel benötigen, bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben können/wollen.


    Ich werde weiterhin Druck machen, dass PSAgA wirklich nur als letztes Mittel zum Einsatz kommt, auch wenn das Geländer das architektonische Schönheitsideal noch so sehr beleidigt.


    Und die Moral von der Geschichte?


    Betriebsarzt angefressen, weil ich ihn in der ASA-Sitzung vor allen Beteiligten auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen habe.
    Personalabteilung angefressen, weil sie gerne wissen möchten, warum jemand nicht geeignet ist (Das muss mir der Arzt doch sagen dürfen!)
    Guudsje zufrieden.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    so ich muss das Thema nochmals hochholen. Auch wenn der Sachverhalt für mich abgeschlossen und geklärt ist, habe ich mir gedacht, ich hole mal die Meinung meines neuen Betriebsarztes zu dem Theam ein, mal schauen, wie der sich positioniert.


    Guudsje: "Hallo Betriebsarzt, ich habe folgende Problemstellung...Arbeiten auf Dächern....bla....Fallhöhe...bla....Vorsorge...bla.....G41....bla...."


    BA:
    "Prinzipiell kennt die ArbMedVV keine Vorsorge bei Absturzgefährdung." Bing
    "G41 ist eine Eignungsuntersuchung und hat nichts mit Vorsorge zu tun." Bing
    "Wenn Ihre Leute sowieso dauerhaft gesichert sind, besteht auch keine Absturzgefährdung." Bing
    "Bei begründeten Zweifeln können Sie natürlich eine Eignungsuntersuchung im Einzelfall veranlassen, aber eine Diagnose erhalten Sie nicht." Bing
    "Wenn ein Mitarbeiter möchte, kann er natürlich gerne eine Wunschvorsorge vornehmen lassen." Bing



    Scheint so, als wäre meine Wahl des neuen Betriebsarztes doch nicht so verkehrt gewesen. Es gibt sie also doch noch, die Betriebsärzte, die ihre Grundlagen kennen und ihren Job ordentlich machen, ohne dass ich ständig das leise Klingeln der Registrierkassen im Ohr habe. :)


    Läuft |?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Toll das du das hier schreibst. Ist doch schön auch mal was positives über BÄ zu lesen.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Moin awen,


    ich versuche, auch immer mal wieder Rückmeldung zu Sachverhalten zu geben, auch wenn ich es oft vergesse. Aber manchmal stolpere ich dann wieder über ein Thema und merke, dass ich keinen Laut mehr von mir gegeben habe, dann versuche ich immer noch ein paar Infos nachzuschieben. Bislang macht "der Neue" wirklich einen guten Eindruck.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi Frank,


    herzlichen Glückwunsch.


    Ich bin gerade dabei "meinen" BA abzusägen: Null Eigeninitiative, null neuer Input, null ....., lassen wir es lieber.


    Mein Chef sieht es zum Glück genauso. Doch wo gibt es gute BA's?


    Im vorherigen Job hatte ich einen, topp. Frech und teuer, doch der hatte es drauf. Heul. ;(

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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Dass die G41 keine Vorsorgeuntersuchung ist, das ist mir auch klar.
    Es geht eher um die Eignungsfeststellung.


    Wer nicht geeignet ist der darf das ding nicht fahren bzw bedienen.
    Ob dafür eine rechtliche Grundlage besteht ist zweitrangig. Wenn der AG das so möchte dann haben sich AN dem anzupassen.

    Aufgrund dieses Beitrages hole ich das Thema nochmals nach oben. Scheinbar findet man eher einen Impfstoff gegen Krebs und HIV als dass man die Irrtümer über die Eignungsuntersuchungen ausrottet. Um bei dem Beispiel der Arbeitsbühnen zu bleiben. Ja, der Arbeitgeber darf nur geeignete Personen mit diesen Tätigkeiten betrauen. Im Rahmen einer Einstellung kann ich ausgehend vom Arbeitsrecht eine Eignungsuntersuchung verlangen. Eine Duldungspflicht für eine Eignungsuntersuchung gibt es nicht, d.h. der Stellenbewerber muss sich nicht untersuchen lassen.


    Wenn ein Betriebsarzt seinen Job versteht, wird er auch nicht bei jedem Bewerber sofort mit Untersuchungen beginnen, sondern eine saubere Anamnese durchführen. Nicht bei jedem Bewerber wird eine medizinische Untersuchung notwendig sein, um die Eignung festzustellen.


    Im laufenden Beschäftigungsverhältnis wird es dann mit Eignungsuntersuchungen richtig spannend, denn eine regelmäßige anlasslose Durchführung von Eignungsuntersuchungen ist unzulässig. Dem Arbeitsgeber empfehle ich die DGUV-I 250-010 als Lektüre. Nur mal ein paar kurze Auszüge:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wie ich bereits geschrieben habe geht es um die G41 als Eignungsuntersuchung für Hubarbeitsbühnen.
    Die Frage wie spannend das im laufenden Beschäftigungsverhältnis sein kann stellt sich nicht.
    Die Mitarbeiter wissen aus dem Bewerbungsgesprächen worauf sie sich einlassen. Tätigkeiten und bevorstehende Untersuchungen.
    Außerdem finden alle Eignungsuntersuchungen relativ zügig nach der Einstellung statt.


    Richtig ist, der AN muss sich nicht untersuchen lassen... Bedeutet aber dass der AG einen Mitarbeiter hat, bei dem die körperliche Eignung nicht klar ist.
    Richtig ist aber auch, der AN ist in der Probezeit und will wahrscheinlich ein Vertrauensverhältnis zum AG aufbauen.
    Davon mal abgesehen dass in der Probezeit eine Kündigung jederzeit ohne angaben von Gründen möglich ist...


    Jetzt rechne dir mal aus was zu 100% immer passiert.
    Im übrigen bin ich auch Befürworter dieser Praktiken.
    Vor allem zum Schutz der AN.

  • Lesenswert ist in diesem Zusammenhang auch die DGUV-I 250-449.

    Zitat von DGUV-I 250-449

    Arbeitsmedizinische Untersuchungen können sich insbesondere aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V A1 bei den unter Abschnitt 4.1 beispielhaft genannten Arbeitsverfahren/-bereichen und Tätigkeiten ergeben.

    Dann lesen wir im Abschnitt 4.1 folgendes:

    Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn eine durchgehende Sicherung gegeben ist, besteht keine besondere Absturzgefahr. Somit lässt sich anhand der Gefährdungsbeurteilung auch keine arbeitsmedizinische Untersuchung rechtfertigen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Und das bedeutet für dich dass sie automatisch verboten ist? Da hätte ich gerne eine Rechtsquelle zu.


    Mein AG verlangt und bezahlt zum AN-Schutz eine G41.
    Wer nicht mitmacht der muss sich halt einen anderen Job suchen.

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  • Richtig ist, der AN muss sich nicht untersuchen lassen... Bedeutet aber dass der AG einen Mitarbeiter hat, bei dem die körperliche Eignung nicht klar ist.

    Moin Botulin,


    Du stellst mit der G41 die Eignung fest - okay.
    Für Dich ist die G41 das geeignete Mittel, um die Eignung festzustellen - okay.
    Dir ist es wichtig, dass die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können - okay.
    Du machst einmalig nach der Einstellung eine G41, um die Eignung feststellen zu können. Danach ist der Mitarbeiter für alle Zeiten geeignet? Denn Untersuchungen im bestehenden Beschäftigungs sind ja nach Deiner Aussage nicht relevant.


    Eine Untersuchung ist nur dann zulässig, wenn sie auch angemessen ist. Pauschal jemanden via G41 untersuchen zu lassen geht nicht, wenn der Arzt die Eignung auch auf andere Weise feststellen kann.


    Vor allem zum Schutz der AN.

    Eignungsuntersuchungen dienen in erster Linie dem Schutz des Arbeitgebers, Sachgüter und Dritter.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Da hätte ich gerne eine Rechtsquelle zu.

    Moin Botulin,


    eine Untersuchung ist ein Eingriff in den Rechtsbereich des Betroffenen. Da ist das Stichwort Rechtsquelle nicht schlecht. Auf welcher Rechtsgrundlage wird denn bei Euch die pauschale Eignungsuntersuchung durchgeführt?

    Zitat von DGUV-I 250-449

    Eignungsuntersuchungen bedürfen einer Rechtsgrundlage.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ohne Quellenangabe. Muss zwischendurch auch arbeiten.


    -Der AG ist verpflichtet die arbeit so zu gestalten dass keiner zu Schaden kommt.
    -Der AG ist verpflichtet Maschinen nur geeignetes Personal bedienen zu lassen.
    -Im Punkt körperliche Eignung wird wird gerne auf die G41 verwiesen.


    Oder wie würdest du als AG die Körperliche Eignung deiner Mitarbeiter feststellen lassen?


    Und wie schon 1000 mal Geschrieben. Bei uns wird keiner zu G41 gezwungen.

  • Und das bedeutet für dich dass sie automatisch verboten ist? Da hätte ich gerne eine Rechtsquelle zu.


    Mein AG verlangt und bezahlt zum AN-Schutz eine G41.
    Wer nicht mitmacht der muss sich halt einen anderen Job suchen.


    Irgendwie schließt sich das beides aus habe ich so das Gefühl! Also wenn das kein zwang ist, was dann?


    Gruß Julian

    Philipp Kohlhöfer: Falls Deutschland wirklich ausstirbt, wäre es schön, wenn die Idioten zuerst verschwinden.


    Geduld, ist die Kunst, langsamer wütend zu werden!


    Sitzen ist das neue Rauchen :/!

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  • Moin Adam,

    -Im Punkt körperliche Eignung wird wird gerne auf die G41 verwiesen.

    Wer verweist? Die Unfallverhütungsvorschriften. Die werden erlassen von den Unfallversicherungsträgern. Diese haben unter anderem auch diese Schrift verfasst:

    Zitat von DGUV-I 250-010

    Aus der bloßen Formulierung allgemeiner Eignungsanforderungen in Rechtstexten (z. B. in Unfallverhütungsvorschriften oder Dienstvorschriften) lässt sich hingegen keine Rechtsgrundlage für Eignungsuntersuchungen ableiten, da diese Vorschriften nicht hinreichend bestimmt die Durchführung einer Eignungsuntersuchung normieren, sondern lediglich vorschreiben, dass der Unternehmer bzw. die Unternehmerin nur geeignete Personen beschäftigen darf.

    Oder wie würdest du als AG die Körperliche Eignung deiner Mitarbeiter feststellen lassen?

    Das kommt darauf an. Ich habe zwei Bühnenmeister, die in der Höhe "turnen" und auch auf Bühnen arbeiten. Beide sind nebenberuflich noch als Rigger regelmäßig tätig. Einer von beiden ist Trainer für Bergklettern. So lange ich keine Zweifel habe, dass beide ihren job machen können, bekommen die auch keine Eignungsuntersuchung.


    Ich habe eine Multifunktionshalle, bei der die Hallenwarte auch auf das Dach müssen (Absturzhöhe ca. 10m). keine erhöhte Absturzgefährdung, da Sekurantensystem, Gurtzeug, regelmßige Unterweisung, Prüfung der PSA etc. Keine Notwendigkeit einer Eignungsuntersuchung.


    Wenn ich als Hallenwart einen Menschen einstelle, der in meienr Feuerwehr mit Atemschutz über die Drehleiter turnt, soll ich den zur G41 schicken?


    Eine Untersuchung ist das letzte Mittel, wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Eignung festzustellen, da die Verhältnismäßigkeit immer gewahrt werden muss.


    Das was bei Euch gemacht wird, ist die gelebte Praxis, wie sie in vielen Betrieben Realität ist. Es ist arbeitsrechtlich ja auch in Ordnung, eine Einstellungsuntersuchung durchzuführen. das hat aber mit Arbeitnehmerschutz nichts zu tun, sondern dient allein dem Schutz des Arbeitgebers, eventuell gefährdeter Sachgüter oder dem Schutz Dritter, wenn sich bei der Prüfung im Einzelfall ergibt, dass bei dieser Tätigkeit gravierende Gefährdungen für Dritte bestehen.


    Dass es für den Arbeitgeber zum Teil unbefriedigend ist, ist mir klar, da die Rechtssprechung in diesem Bereich noch sehr dürftig ist und das Delta zwischen der Ansicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der der Unfallversicherungsträger doch noch relativ groß ist.


    Ich kann es absolut nachvollziehen, wenn ein Arbeitgeber ein Papier des Arztes haben möchte, auf dem steht "geeignet". Wenn man das aber wirklich ernsthaft machen möchte, müsste die Eignung in regelmäßigen Abständen wiederholen, was aber wiederum nicht zulässig ist. Hier hat der Gesetzgeber mit der Herausnahme der G41 aus der ArbMedVV eine Lücke geschaffen, die die Beschäftigten, Arbeitgeber und Menschenschützer nun ausbaden dürfen. Sicherlich ein unbefriedigender Zustand, der sich erst mit einer zunehmenden Rechtssprechung in diesen Fällen ändern wird.


    Wenn Du von dem Arzt ein "geeignet" erhältst, bedeutet dies nicht, dass er den Probanden untersucht hat, sondern nur, dass er ihn für geeignet hält. Abrechnen wird er Dir aber eine komplette G41. ;)


    Ich möchte noch auf einen anderen Punkt hinweisen.

    Richtig ist, der AN muss sich nicht untersuchen lassen... Bedeutet aber dass der AG einen Mitarbeiter hat, bei dem die körperliche Eignung nicht klar ist.
    Richtig ist aber auch, der AN ist in der Probezeit und will wahrscheinlich ein Vertrauensverhältnis zum AG aufbauen.
    Davon mal abgesehen dass in der Probezeit eine Kündigung jederzeit ohne angaben von Gründen möglich ist...


    Jetzt rechne dir mal aus was zu 100% immer passiert.

    Wer nicht mitmacht der muss sich halt einen anderen Job suchen.

    Euch ist es nach Deinen Angaben sehr wichtig, nur geeignete Menschen mit diesen Tätigkeiten zu betrauen. Meinst Du, jemand, der die G41 "besteht", aber aus anderen Gründen nicht geeignet ist, diese Tätigkeiten auszuüben, würde sich dem Arzt öffnen, wenn er Eure betriebliche Praxis kennt?


    Sorry, aber das ist für mich keine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sondern der Versuch, einen Zettel in die Hand zu bekommen, auf dem steht "Du kommst aus dem Gefängnis frei". Wie gesagt, ich kann das aus Arbeitgebersicht vollkommen nachvollziehen, da dieses Rechtsgebiet eben nicht zufriedenstellend geregelt ist. das bedeutet aber nicht, dass ich es richtig finde.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • "Wenn Du von dem Arzt ein "geeignet" erhältst, bedeutet dies nicht, dass er den Probanden untersucht hat, sondern nur, dass er ihn für geeignet hält. Abrechnen wird er Dir aber eine komplette G41. "
    Immerhin hast du Als AG mehr zum schutz des AN getan als ohne Untersuchung. und wenn es nur eine Zweitmeinung ist.


    "Abrechnen wird er Dir aber eine komplette G41. "
    In Sachen der Arbeitssicherheit mit Kosten zu argumentieren ist eigentlich AG Sache. soll er abrechnen was er will. Ich will möglichst viel für den AN rausholen.


    "Das kommt darauf an. Ich habe zwei Bühnenmeister, die in der Höhe "turnen" und auch auf Bühnen arbeiten. Beide sind nebenberuflich noch als Rigger regelmäßig tätig. Einer von beiden ist Trainer für Bergklettern. So lange ich keine Zweifel habe, dass beide ihren job machen können, bekommen die auch keine Eignungsuntersuchung."
    Und das ist auch normal so bei euch? Als LKW-Fahrer werden nur professionelle Rennfahrer eingestellt, als Kommissionierer Olympische Gewichtheber... die Praxis ist doch eine andere auch wenn es bei euch eine Ausnahme sein mag.


    "Euch ist es nach Deinen Angaben sehr wichtig, nur geeignete Menschen mit diesen Tätigkeiten zu betrauen. Meinst Du, jemand, der die G41 "besteht", aber aus anderen Gründen nicht geeignet ist, diese Tätigkeiten auszuüben, würde sich dem Arzt öffnen, wenn er Eure betriebliche Praxis kennt?"
    Meinst du ohne Untersuchung wird es besser?


    "Sorry, aber das ist für mich keine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sondern der Versuch, einen Zettel in die Hand zu bekommen, auf dem steht "Du kommst aus dem Gefängnis frei."
    Ich verstehe dich echt nicht mehr. Wir schicken einen AN zum Arzt, was laut der Gesetzeslage nicht notwendig wäre, um seine Körperliche Eignung festzustellen und du schreibst der AG denkt nur an seinen eigenen A....?
    Normalerweise müsste der AG nur eine ausführliche Unterweisung durchführen, meinetwegen mit Prüfung. Fahrauftrag und damit hätten wir schon alle Zettel um auf der sicheren Seite zu sein.
    Spätestens beim Thema körperliche Eignung hat der Gesetzgeber dich wieder in der Haftung. im Falle eines Unfalls ist es egal was der AN nebenberuflich macht. Der kann professioneller Kletterer sein. Stürzt er ab, hast du als AG ein Problem. Und dann möchte ich schon sehen wie du vor Gericht erzählst "die Eignungsuntersuchung haben wir uns gespart".


    Wie schon geschrieben, was der Arzt untersucht und ob es sinn macht szeht auf einem Anderen Blatt. Aber irgendwann musst du dich auch mal auf die Meinung eines Facharztes verlassen.

  • Moin Adam,


    wir liegen gar nicht so weit auseinander. Ich habe ja gesagt, dass ich die Arbeitgebersicht nachvollziehen kann.

    Ich verstehe dich echt nicht mehr. Wir schicken einen AN zum Arzt, was laut der Gesetzeslage nicht notwendig wäre, um seine Körperliche Eignung festzustellen und du schreibst der AG denkt nur an seinen eigenen A....?

    Spätestens beim Thema körperliche Eignung hat der Gesetzgeber dich wieder in der Haftung. im Falle eines Unfalls ist es egal was der AN nebenberuflich macht. Der kann professioneller Kletterer sein. Stürzt er ab, hast du als AG ein Problem.

    Da schließt sich doch wieder der Kreis zum Arsch :D

    Und dann möchte ich schon sehen wie du vor Gericht erzählst "die Eignungsuntersuchung haben wir uns gespart".

    Wir machen Einstellungsuntersuchungen in verschiedenen Bereichen. Wir machen Sie aber nicht pauschal. Wir haben einen Betriebsarzt, der seinen Job versteht und die rechtlichen Vorgaben kennt. Wenn jemand zur Einstellungsuntersuchung kommt, wird er vom Betriebsarzt beraten. Kommt der Betriebsarzt aufgrund der Anamnese zu der Auffassung, dass Zweifel an der Befähigung bestehen könnten, ist es an ihm die Eignung festzustellen. Wenn er jetzt einen zuckerkranken Probanden vor sich sitzen hat, muss er diesem kein Blut abnehmen.


    Wenn der Proband seine Werte und/oder Medikation durch den Hausarzt hat, kann ein Mediziner eine fundierte Einschätzung treffen. Wenn ich jemanden in infektionsgefährdeten Bereichen einsetzen möchte, zapfe ich dem auch keinen Hektoliter Blut ab, wenn er einen ordentlich geführten Impfpass hat.

    Immerhin hast du Als AG mehr zum schutz des AN getan als ohne Untersuchung. und wenn es nur eine Zweitmeinung ist.

    Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen. Eine Eignungsuntersuchung hat eine ganz andere Intention als eine Vorsorge.
    Eignungsuntersuchungen dienen in erster Linie dem Schutz des Arbeitgebers, Sachgüter und Dritter. Wir führen auch Eignungsuntersuchungen in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen durch. das hat aber nicht mit Gesundheits- und Arbeitsschutz zu tun, sondern wird vom Personalmanagement veranlasst, um festzustellen, ob der Beschäftigte seine vertraglich geschuldete Leistung noch bringen kann.


    Würde ich jetzt bei einem Bühnenmeister, der in unserem Theater Personen fliegt, feststellen, dass er tagelang mit einer Fahne durchs Theater läuft, die leeren Packungen der Psychopharmaka sich auf dem Schreibtisch stapeln oder sich die Schauspieler Beschweren, dass er sie bei der Probe schon zwei mal gegen die Kulissen geflogen hat, wäre nach einem Gespräch mit einem Angebot, mit dem Betriebsarzt zu sprechen, der nächste Schritt ein Tätigkeitsverbot bis der Betriebsarzt geklärt hat, ob der Kollege eine Gefährdung für andere darstellt (Haftungsfrage). Parallel dazu würde ich mit ihm und dem Betriebarzt versuchen, den Kollegen wieder in ein gesundes Fahrwasser zu bekommen (Gesundheits- und Arbeitsschutz, Fürsorgepflicht).

    Ich verstehe dich echt nicht mehr.

    Macht nix, dass passiert öfters in einem Forum. Insbesondere dem Forenpoet. :thumbup:


    Gruß Frank


    P.S. Wenigstens Astrid versteht mich. ;)

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.