Moin,
ich brech' ab. Ich habe unseren Betriebsarzt jetzt mal direkt mit der Frage konfrontiert, wie er die G41 rechtfertigen will. Die Antwort:
Ganz normal wie immer als Vorsorge, die durch die ArbMedVV abgedeckt ist.
Auf meinen zarten Hinweis, dass die G41 in der ArbMedVV nicht mehr existiert, habe ich die Antwort bekommen: "Diese Rechtslage ist mir jetzt so nicht bekannt."
AAAAARGH, wir schreiben das Jahr 2016 und mein Betriebsarzt weiß nicht, was in der aktuellen ArbMedVV steht, und ich als Kunde muss ihm das erzählen. Ich fasse es nicht. Bedankt hat er sich aber sehr freundlich, als ich ihn erhellen konnte, dass auch die G25 nicht durch die ArbMedVV abgedeckt ist.
Das Traurigste zum Abschluss. In meiner Einladungsmail hatte ich gebeten, sich auf das Thema "Eignungsuntersuchungen bei bestehenden Beschäftigungsverhältnisse" vorzubereiten. Ich könnte k.....
Gruß Frank