Diesen Thread habe ich bereits gelesen. Meine Frage geht einher mit diesem Thema. Ich habe Mitarbeiter, die in Höhen mit Absturzgefahr arbeiten müssen. BA ist der Auffassung, dass hier eine G41 als Eignungsuntersuchung verpflichtend ist und danach in festgelegten Intervallen (die Intervalle sind mir bekannt, da müsst Ihr Euch nicht bemühen ) eine Nachuntersuchung erforderlich ist.
Mir geht es nicht um die Frage, ob eine G41 sinnvoll ist oder nicht, das ist unbestritten. Aber soweit ich die ArbMedVV lese, handelt es sich bei der G41 doch um eine Angebotsuntersuchung?
Meine Fragen:
a) Ist die Eignungsuntersuchung gemäß G41 Pflicht?
b) Sind die Nachuntersuchungen gemäß G41 Angebotsuntersuchungen?
Gruß Frank